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Die Beteiligung im Verwaltungsverfahren

  • Book
  • © 2010
  • Latest edition

Overview

  • Neuartiger dogmatischer Ansatz zu einem zentralen Thema
  • Aufhellung des geistesgeschichtlichen Hintergrundes des AVG, mit der praktischen Folge einer „diskurstheoretischen Rekonstruktion" des „Neuerungsverbotes"
  • Problematisierung verfahrensrechtlicher Alternativen wie des Mandatsverfahrens, des Maßnahmenverfahrens und der Verordnungserlassung für Zwecke konkreter Vollziehung
  • Ausdifferenzierung der (nur scheinbar einheitlichen) Rechtsquellentype „Verordnung" in drei in re verschiedene Arten, mit je und je verschiedener, angemessener Art der „Beteiligung"

Part of the book series: Forschungen aus Staat und Recht (STAAT, volume 164)

  • 4915 Accesses

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Table of contents (9 chapters)

  1. Vorbemerkung

  2. Die Verfahren konkreter Vollziehung51

  3. Die Verfahren konkreter Vollziehung51

  4. Die Verfahren abstrakter Vollziehung (Verordnungserlassungsverfahren)

Keywords

About this book

Mit dieser Untersuchung gelangt für mich die bisherige, kontinuier- che Beschäftigung mit dem Verwaltungsverfahrensrecht, die mich, par- lel zu verschiedenen Funktionen in der Verwaltungsrechtsprechung, seit meiner allerersten Publikation (wbl 1992, 18ff) begleitet hat, zu einem vorläufigen Abschluss. Als Ergebnis glaube ich festhalten zu können, dass nunmehr sowohl die Struktur der Teilnehmer eines Verwaltungsverfahrens als solche wie - ren innerer Zusammenhang mit dem vom Gesetzgeber (lediglich) für m- lich gehaltenen Verfahrensziel relativer Wahrheitserkenntnis und mit der dadurch wiederum wesenmäßig bedingten Verfahrenswirkung (lediglich) - lativer Rechtskraft zumindest wesentlich klarer als zuvor erkennbar gew- den sind; dazu tritt die damit ermöglichte Vertiefung sowohl des (jeweils auch, sub titulo des Begriffes „Recht“ im Sinne des Art 1 B-VG, rech- dogmatisch bedeutsamen) politologischen Theorems der Gewaltenteilung (zwischen „Gesetzgebung“ und „Vollziehung“) wie des (diese beiden Staa- funktionen ja gleichfalls erfassenden) rechtstheoretischen des „Stufenbaus der Rechtsordnung“. Abschluss, zumal im Grundsätzlichen, heißt nicht Stillstand. Und so dürften nicht nur auch künftig noch rechtsdogmatische Untersuchungen ein weites Feld vorfinden, sondern auch insbesondere der (einfache V- fassungs-)Gesetzgeber durch diese Untersuchung – zumindest deutlicher als bisher – auf Problemfelder, ja „offene Wunden“ der Rechtsstaatli- keit: in Gestalt einmal der aufgezeigten Lücken der Sicherung der Betei- gung im Regelverfahren, vor allem aber der (auch) in dieser Untersuchung benannten Formen von dessen gänzlicher Umgehung, für die es gerade der genannten, allgemeineren Bezüge wegen kaum jemals eine ausreichende sa- licheRechtfertigung geben dürfte – hingewiesen worden sein.

Authors and Affiliations

  • MinR im Bundeskanzleramt dzt Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM), Wien

    Alexander Balthasar

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