Zusammenfassung
In den letzten Jahren verstärkten sich die Hinweise, dass sich auch Staaten an Möglichkeiten zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten beteiligen bzw. Beihilfe gewähren. Was sich dahinter verbirgt, wird nachfolgend beschrieben.
An dieser Stelle ist auch noch auf eine als „staatlich organisierte Wirtschaftskriminalität“ zu bezeichnende Erscheinungsform hinzuweisen, die sich auf Länder bezieht, die sich auf ein „Unterlaufen“ von in anderen Ländern bestehenden nationalen Steuerverpflichtungen spezialisiert haben. Die Staaten beteiligen sich nicht tatsächlich an Kriminalitätshandlungen, sie leisten jedoch Beihilfe, sodass es gerechtfertigt ist, von einer solchen Kriminalitätsform zu sprechen.
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Notes
- 1.
So fehlen z. B. auch umfassende Aufarbeitungen zu einem Problem der jüngsten deutschen Geschichte, nämlich der Arbeit der „Treuhand“ beim Verkauf von ehemaligem Vermögen der DDR (vgl. dazu Boers 2010).
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Liebl, K. (2016). Staatlich organisierte Wirtschaftskriminalität. In: Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13142-5_5
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