Zusammenfassung
Behauptet eine Person zu Unrecht, mit einer anderen Person verheiratet zu sein, so kann die im Rechte verletzte Person durch eine Jactitation-Klage gerichtlich feststellen lassen, daß keine solche Ehe besteht, und verlangen, daß der beklagten Person das Verbreiten der falschen Behauptung verboten und ihr „perpetual silence“ anbefohlen wird. Diese Klage ist selten.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Curti, A. (1927). Feststellungsklagen über eheliche Verhältnisse (jactitation of marriage und legitimacy declarations). In: Englands Privat- und Handelsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94339-3_20
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