Zusammenfassung
Wir haben gestern das Verhältnis zwischen nominalen Bedeutungen und Sätzen erörtert und sind zur Überzeugung gekommen, dass allem Anschein zu(m) Trotz diese beiden Bedeutungsarten wesentlich verschieden sind. Jeder Satz enthält notwendig mindest eine nominale Vorstellung, aber kein Satz ist selbst eine nominale Vorstellung. Wo Sätze als nominale Bedeutungen zu fungieren scheinen, z.B. wo ein grammatischer Satz als Subjekt eines anderen Satzes auftritt, da modifiziert sich seine Bedeutung. Wir unterschieden zweierlei Modifikationen. Entweder der Satz an der Subjektstelle bedeutet die Vorstellung eines Satzes. An Subjektsteile steht dann eigentlich ein Name, der den betreffenden Satz nennt, nicht aber der Satz selbst So z.B. „2 x2 ist 4 ist ein Satz“. Hier tritt anstelle der schlichten Bedeutung eine Bedeutung über eine Bedeutung. Der jetzige Satz urteilt nicht über Zahlen, sondern über Sätze, die über Zahlen etwas sagen. Oder an Subjektstelle steht die dem Satz entsprechende nominale Vorstellung des Sachverhalts. Sage ich: „Dass die Buren ihre Freiheit nicht erkämpft haben, ist bedauerlich“, so ist das, worüber ich da aussage, der betreffende Sachverhalt, der zwar in der Form eines grammatischen Satzes ausgedrückt, aber genau besehen nominal vorgestellt ist Das ist aber eine sehr verschiedene Vorstellungsweise. Der scWicht hingestellte Satz, der unmodifizierte Satz, sagt: „Die Buren haben ihre Freiheit nicht erkämpft“ Hier ist das Gegenständliche, dem wir primär zugewendet sind, die Buren und ihre Freiheit usw. Wir vollziehen schrittweise die betreffenden Bedeutungen, und in diesem Bedeutungszusammenhang konstituiert sich das Bewusstsein des gesamten Sachverhalts. Dieser Sachverhalt ist aber nicht in der Weise uns gegenübergestellt, wie wenn wir ihn nominal vorstellen. Sie merken das deutlich, wenn Sie, an das Ausgesagte weiter anknüpfend, sagen: „Diese Tatsache ist doch sehr bedauerlich.“ Nachdem Sie geurteilt haben und sich in Ihrem Urteil der Sachverhalt konstituiert hat, machen Sie ihn zu einem einheitlichen Vorstellungsobjekt, Sie stellen sich den Sachverhalt als einen einheitlichen Gegenstand gegenüber und machen ihn zum Subjekt einer neuen Prädikation.
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Husserl, E. (2001). Modifikationen. In: Schuhmann, E. (eds) Logik. Husserliana: Edmund Husserl Materialienbände, vol 2. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-0717-7_8
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