Zusammenfassung
Das Problem der immanenten Wahrnehmung von intentionalen Erlebnissen, von Akten und noematischen Aktkorrelaten, allgemeiner, das Problem, welche Art „immanente Gegenstandlichkeit“ und „immanente Zeit“ die Akte haben, ob sie, so wie die hyletischen Daten, als Dauereinheiten in der phänomenologischen Zeit und in derselben wie diese Daten konstituiert sind;1 ob ferner, was nab darnit zusammenhängt, zu scheiden ist zwischen dem, was wir „immanente Akte“ (Akte als Gegenstände in der immanenten Zeit) nennen, und andererseits, was wir das ursprüngliche zeitkonstituierende (Zeitgegenständlichkeit in der Zeitform konstituierende) Bewusstsein nennen, als den Urstrom, in dem sich angeblich alle immanenten Gegenstände, also auch Akte als irnmanente Gegenstände, ursprünglich konstituieren sollen, so dass also diesen in einem guten Sinn die höhere Dignität des Seins, die des ursprünglichsten und eigentlichsten Seins, zukommt.
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Bernet, R., Lohmar, D. (2001). Akte als Gegenstände in der „phänomenologischen Zeit“. 〈Zeitgegenständlichkeiten und der konstituierende Urstrom〉. In: Bernet, R., Lohmar, D. (eds) Die Bernauer Manuskripte Über das Zeitbewusstsein (1917/18). Husserliana: Edmund Husserl Gesammelte Werke, vol 33. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-0716-0_6
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