Auszug
Mit der Identifikation der neun (Gestaltungs-)Parameter von Investitionskontrollen im Kapitel 3 wurde die erste Säule für eine kausal ausgerichtete, verhaltensorientierte Realtheorie der Investitionskontrolle geschaffen. Die im zurückliegenden Kapitel 5 erfolgte Identifikation von 30 potenziellen direkten Wirkungen einer Investitionskontrolle auf die Basischarakteristika des Kontrollierten und des Kontrolleurs stellt die zweite erforderliche Säule dar.1144
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Literatur
Diese Idee der Aufteilung der Argumentation in Wirkungen und die Wirkungen beeinflussende Faktoren findet sich in vereinfachter Form schon in allerdings nicht weiter ausgeführter Fassung bei Treuz (1974), S. 105, und Borer (1978), S. 74.
Es sei daran erinnert, dass die vorliegende Arbeit grundsätzlich dem Entdeckungs-und nicht dem Prüfungsziel Poppers (1998) folgt und damit mit den Erkenntnissen der (Sozial-)Psychologie keinen Beleg von Aussagen, sondern lediglich die Generierung von (nachfolgend kritisch zu prüfenden) Hypothesen anstrebt (vgl. Kapitel 1.2). Entsprechend ist eine solche Übertragung auch zulässig und fällt nicht unter das Problem des „fish out of water“ nach Jensen (1970) bei der Übertragung empirischer Studien als Belege für Hypothesen von einem Kontext in einen anderen.
Cofer/ Appley (1964), S. 452.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Bedürfnissen im Kapitel 4.1 und Alderfer (1969) bzw. Alderfer (1972) zur Satisfaktion von Bedürfnissen.
Schäffer (2001), S. 195. Ähnlich Cook (1966), S. 86.
Vgl. Barkema (1995), S.38.
Vgl. dazu auch die Erkenntnisse der Reaktanztheorie nach Brehm (1966), S. 118, denen zufolge die Reaktanz umso stärker ist, desto wichtiger bzw. instrumenteller die Autonomie für den Akteur zur Beibehaltung seiner Bedürfnissatisfaktion ist. Siehe ferner Brehm (1966), S. 18; Brehm (1989), S. 72.
Anzumerken ist zu dieser Aussage, dass auch in der kognitiven Psychologie teilweise eingeräumt wird, dass ein vollständig unmotivierter Organismus wenig Interesse an der Auseinandersetzung mit seinem Kontext besitzt (vgl. so bspw. Tolman (1949a), S. 151). Da jedoch Menschen im Gegensatz zu Tieren über ein mehr oder minder ausgeprägtes Leistungsbedürfnis verfügen, welches gemäß Alderfer (1969), S. 152, nicht satisfiziert werden kann, wird somit immer ein Motiv beim Menschen aktiv sein und das erforderliche Mindestmaß an Interesse an der Auseinandersetzung mit der Umwelt sichergestellt sein (vgl. dazu implizit auch Tolman (1949a), S. 150). Folglich kann davon ausgegangen werden, dass die in Realität möglichen Ausprägungen der Stärke der einzelnen Bedürfnisse des menschlichen Akteurs keinen Einfluss auf seine Lerneffekte ausüben, da das erforderliche Mindestmaß der Beschäftigung mit der Umwelt gewährleistet ist, darüber hinaus aber, wie bereits im Experiment von Tolman/Honzik (1930) deutlich wird, Anreize und Bedürfnisstärken nur noch einen Einfluss auf die Anwendung des Gelernten, nicht aber auf das Lernen selbst besitzen.
Es sei hierbei nochmals angemerkt, dass, wie experimentelle Studien zeigen, die Einstellung eines Kontrollierten zum Kontrolleur und zur Kontrolle an sich stark korrelieren. Vgl. dazu insbesondere Churchill/ Coooer (1965). S. 775.
Vgl. auch Küpper (2001), S. 260; Küpper (2005), S. 278.
Vgl. dazu auch Küpper (2005), S. 279: „Die Wirksamkeit und Akzeptanz von Kontrollen wächst, wenn der Untergebene die fachliche Qualifikation des Kontrollträgers anerkennt oder sich emotional mit ihm identifiziert“ (Im Original teilweise kursiv hervorgehoben).
Vgl. (implizit) auch Mills/ Kennedy (1990), S. 26.
Anzumerken ist, dass diese Veränderung der Stärke der Erwartungsänderung in Abhängigkeit von der Einstellung des Kontrollierten zum Kontrolleur (z. B. in Form von dessen Glaubwürdigkeit oder Willkürvermutung) keinen direkten Schluss auf die Funktionalität bzw. Dysfunktionalität des daran anschließenden Handelns (als indirekter Wirkung erster Ordnung) zulässt. Vielmehr sind bei der Auswahl der Handlungen wieder von neuem die (vorhandenen oder ggf. in der Zwischenzeit durch Lerneffekte modifizierten) Einstellungen zu berücksichtigen: Sind sie positiv, so wird sich der Kontrollierte tendenziell weniger zu dysfunktionalem Handeln hinreißen lassen als im Falle negativer Einstellungen (vgl. dazu schon Blohm (1970), S. 16; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 68 u. S. 70 sowie Lawler (1976), S. 1263f.; Hoffjan (1997), S. 264; Küpper (2001), S. 260; Küpper (2005), S. 278). Sind sie negativ, so werden eher dysfunktionale Handlungsweisen zum Einsatz kommen (vgl. jeweils ebenda). Dabei wäre jeweils zu erwarten, dass angesichts des stärkeren ErwartungseffektsKO bei positiver Einstellung auch die indirekten Wirkungen stärker ausfallen als bei negativer Einstellung und damit geringerem ErwartungseffektKO.
Vgl. dazu Kapitel 4 und Kapitel 5. Siehe auch Bandura (1997), S. 80.
Vgl. hierzu (allerdings ohne Rückgriff auf das Konzept der Selbsteffektivität) schon ähnlich Lawler (1976), S. 1269: „On the extreme are the high F-scale people who want a lot of structure and clear-cut rules and procedures. These people seek Jobs where extensive control Systems are in effect. Probably more typical, however, are people who want a moderate amount of structure in the world. They will resist a control System that is too rigid and constricting [...].“ Desweiteren ähnlich Newman (1975), S. 35 u. S. 37; Kotter (1985), S. 104.
Vgl. dazu Kunczik (1972), S. 269 und die dortige Literatur-und Studienübersicht. Vgl. auch die Untersuchungen von Katz/Macoby/Morse (1950), S. 17f., und dieselben (1951), S. 33f. Vgl. ferner Herbst (1957), S. 26f.; Torrance (1961), S. l01f.
Vgl. Elangovan/ Xie (1999), S. 366. Vgl. ähnlich Katz/Macoby/Morse (1950); Katz et al. (1951); Lawler(1976), S. 1269.
Vgl. ähnlich Küpper (2005), S. 277f. Hinsichtlich der Verteilung von Akteuren mit hoher und niedriger Selbsteffektivität in der Unternehmenspraxis existiert zwar ein Laborexperiment von Falk/Kosfeld (2005), demzufolge nur sehr wenige Versuchspersonen Verständnis für die Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten durch eine Kontrolle äußerten, während viele diese bzw. die daraus resultierende Einschränkung ihrer Autonomie beklagten (vgl. Falk/Kosfeld (2005), S. 19). Jedoch dürfte die Verteilung der Akteure hinsichtlich hoher vs. niedriger Selbsteffektivität zentral vom Kontext und den von diesem gestellten Anforderungen an die Fähigkeiten abhängen, so dass entsprechende Ergebnisse zur Verteilung nicht verallgemeinert werden können. Dies gilt umso mehr für Ergebnisse aus Laborexperimenten, die meist mit sehr einfachen Arbeitsaufgaben operieren, d. h. geringen Anforderungen des Kontexts im Vergleich zu Arbeitsaufgaben im Investitionsbereich von Unternehmen.
Vgl. auch Lawler (1976), S. 1269; Fisher (1996), S. 365; Hoffjan (1997), S. 264. Gegenteiliger Meinung zum Einfluss auf die hier als SicherheitseffektKO bezeichnete Wirkung hingegen ist Küpper (2005), S. 278.
Vgl. dazu bspw. Bandura (1997), S. 20–22.
Angemerkt sei hier, dass sich diese Aussage — wie alle Ursache-Wirkungs-Hypothesen in Kapitel 6 —auf die direkten Wirkungen bezieht. Werden demgegenüber auch die indirekten Wirkungen mit berücksichtigt, so gestaltet sich die Situation auf den ersten Blick komplexer: Während die Höhe der Selbsteffektivität auch dann natürlich keinen Einfluss auf den durch die E→F Erwartungen bestimmten ErwartungseffektKO einer (Investitions-)Kontrolle besitzen kann, da beide Erwartungen von einander unabhängige Wahrscheinlichkeiten darstellen, besitzt die Selbsteffektivität eine als indirekte Wirkung auf das Handeln des Kontrollierten zu bezeichnende Wirkung: Hat ein Kontrollierter in der Vergangenheit die Erfahrung gesammelt, dass er mit seinem Handeln bzw. seiner Leistungsanstrengung wenig Einfluss auf das Handlungsergebnis besitzt (niedrige Selbsteffektivität), so werden bei ihm zwar durch die Vermutung einer Kontrolle die E→F Erwartungen als direkte Wirkung beeinflusst, jedoch nicht das eigentliche Handeln (als indirekte Wirkung), da er ohnehin dann nicht davon ausgeht, nennenswerten Einfluss durch sein Handeln auf die erzielten Ergebnisse ausüben zu können. Dies ist konform mit der Theorie der Selbsteffektivität Banduras (1997), der Theorie der Zielsetzung nach Locke/Latham (1984) bzw. Locke/Latham (1990) und einem speziell auf Kontrollsituationen ausgerichteten Experiment von Elangovan/Xie (1999), die jeweils zu dem Ergebnis kommen, dass die von einem Akteur subjektiv wahrgenommenen Aussichten auf Erfolg bei entsprechendem Handeln seine Handlungsauswahl signifikant beeinflussen (vgl. Locke/Latham (1984), S. 22f.; Wood/Bandura (1989), S. 365; Locke/Latham (1990), S. 28f.; Bandura (1997), S. 2f.; Elangovan/Xie (1999), S. 367; siehe dazu auch Lawler (1976), S. 1257; Murphy/Jackson (1999), S. 353f.; Bonner/Sprinkle (2002), S. 316 u. S. 320). Je geringer die subjektive H→E Erwartung eines Akteurs ist, umso geringer wird auch eine Veränderung der E→F Erwartungen Einfluss auf das tatsächliche Handeln des Akteurs nehmen (vgl. hierzu auch Muck/Schuler (2004), S. 266, die bei ängstlichen Personen eine geringere Leistungsanstrengung zur Erreichung der Ziele sehen als bei selbstbewussteren). Da in der vorliegenden Arbeit jedoch die direkten Wirkungen einer Investitionskontrolle und nicht die indirekten im Betrachtungsfokus stehen, ist die oben angeführte Hypothese zu formulieren, dass die Stärke der Selbsteffektivität (Höhe der H→E Erwartung) keinen Einfluss auf die direkte Wirkung, d. h. den ErwartungseffektKO besitzt.
Vgl. zur Definition des subjektiven Fähigkeitenbegriffs als relativem Konstrukt vis à vis der objektiv vom Kontext geforderten Fähigkeiten ggf. nochmals das Kapitel 4. Siehe ähnlich schon Bonner et al. (2000), S. 19.
Insofern ist auch heute noch Fedor (1991), S. 81, zuzustimmen, der allgemein auf den erheblichen Forschungsbedarf beim Empfänger von Feedbackinformationen hinweist.
Es sei hier daran erinnert, dass der Mangel an Wissen bestimmt wird durch die Dynamik und die Komplexität des Kontexts (insbesondere die übertragene Arbeitsaufgabe) und das subjektindividuell vorhandene Ausmaß an Fähigkeiten (vgl. nochmals Kapitel 4.1; ähnlich auch Hutzschenreuter (1998), S. 94f.; Herzog (1999), S. 70).
Vgl. dazu die Ausführungen zum SicherheitseffektKO in Kapitel 5.1.1. Vgl. auch Cook (1966), S. 86; Kelvin (1970), S. 181, S. 184 u. S. 189; Kunczik (1972), S. 269; Cammann (1974), S. 28; Newman (1975), S. 35 u. S. 37; Lawler (1976), S. 1269; Höller (1978), S. 221; Hoffjan (1997), S. 264; Elangovan/Xie (1999), S. 366; Schäffer (2001), S. 195. Gegenteiliger Meinung (allerdings ohne eingehende Begründung) hingegen Küpper (2005), S. 278.
Vgl. auch Robbins (2001), S. 155.
So weist bereits Osterloh (1974) darauf hin, dass Investitionskontrollen nur dann die mit Ihnen verfolgten antizipativen Wirkungen bzw. Ziele erreichen können, wenn „die Kontrollierten [...] Kontrollankündigungen wahrnehmen“ (Osterloh (1974), S. 248) und hebt damit diesen Aspekt der Potenzialnutzungsfähigkeiten heraus.
Vgl. z. B. Kahneman/ Tversky (1979); Savitsky/Epley/Gilovich (2001); Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 125 u. S. 144; Zimbardo/Gerrig (2004), S. 385–390; Myers (2005), S. 417–429.
Vgl. exemplarisch Barnes (1984); Statman/Caldwell (1987); Fedor (1991), S. 88; Hoffjan (1997), S. 249; McFadden (1998), S. 9f; Weber/Riesenhuber (2002), S. 17–23; Weber et al. (2003); Bourguignon (2004), S. 667f.; Schultz (2005), S. 47f.
Vgl. zum Forschungsstand auch Bourguignon (2004), S. 668.
So weist bereits Osterloh (1974) darauf hin, dass Investitionskontrollen nur dann die mit Ihnen verfolgten antizipativen Wirkungen bzw. Ziele erreichen können, wenn „die Kontrollierten [...] Kontrollankündigungen wahrnehmen“ (Osterloh (1974), S. 248). Auf die Bedeutung der Berücksichtigung von Wahrnehmungseffekten bzw. dem Unterschied zwischen der objektiven Gestaltung eines Kennzahlen-Kontrollsystems und dessen Wahrnehmung durch die kontrollierten Akteure weist auch Cammann (1974) hin: „If the effects of the System on the manager’s behavior are to be understood, it is important to focus on his perceptions as he experiences them since these are the basis for his behavior.“ (Cammann (1974), S. 8).
Vgl. dazu auch Laux (1990), S. 29, der darauf hinweist, das mehrere Individuuen aus den gleichen Informationen unterschiedliche Schlüsse auf Wahrscheinlichkeiten treffen.
Vgl. für die grafische und analytische Ermittlung dieses Gleichgewichts im Spezialfall vollständiger prozeduraler Fähigkeiten sowohl beim Kontrollierten wie beim Kontrolleur z.B. Jost (1999), S. 137–145.
Vgl. Bourguignon (2004), S. 674f.
Vgl. Bourguignon (2004), S. 676f.
Vgl. dazu auch ähnlich schon Vroom (1964b), S. 74: „Whenever an organziational role requires a person to make differential responses to Stimuli [...], the effectiveness of his Performance will vary with his capacity to discriminate these Stimuli.“
Vgl. Alderfer (1969), S. 152. Vgl. hierzu auch die Ausft Alderfer (1972) zur Satisfaktion von Bedürfnissen.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Bedürfnissen im Kapitel 4.1.1 und Alderfer (1969) bzw.
Vgl. z.B. Crown/ Marlowe (1964), S. 40 u. S. 43; Triandis (1975), S. 152; Olson/Zanna (1993), S. 138.
Vgl. hierzu grundlegend Festinger (1957), S. 18.
Es sei daran erinnert, dass, wie bereits Churchill/ Cooper (1965), S. 775, experimentell feststellen, die Einstellungen eines Akteurs zur Kontrolle und zum Kontrollierten hoch korrelieren.
Erklären lässt sich dies dadurch, dass der Kontrollträger, als Konsequenz der (annahmegemäß) höheren sozialen Position als Vorgesetzter oder Stabsmitarbeiter, von denjenigen Kontrollierten, die ein hohes Maß an sozialem Achtungsbedürfnis aufweisen, als Akteur betrachtet wird, dessen Wertschätzung es zu gewinnen wert ist. Entsprechend ist seine Meinung bzw. Einschätzung des Kontrollierten für eben diesen besonders wichtig. Vgl. für verwandte Überlegungen zu Testpersonen in Studien Crowne/ Marlowe (1964), S. 46. Ähnliches lässt sich für Akteure mit hohem Zugehörigkeitsbedürfnis in Analogie vermuten.
Vgl. exemplarisch für diesen Einfluss des Wunsches nach Beziehungen auf die Einstellungen des betrachteten Akteurs Triandis (1975), S. 152; Olson/Zanna (1993), S. 138.
Nicht zutreffend wäre, wenn hingegen, wie in einzelnen Veröffentlichungen (implizit) erfolgend, Erlernen und Anwendung miteinander verquickt und daher ein Einfluss der Bedürfnisse auf den Einstel-lungslerneffektKO via einer Handlungsänderung abgeleitet würde. So ist, der Definition des EinstellungslerneffektsKO in Kapitel 5.2.2 und der einschlägigen kognitiven (sozial-)psychologischen Forschung folgend, in das Erlernen (d. h. den Einstellungslerneffekt) und die Anwendung des Gelernten, d. h. ein geändertes Handeln zu unterscheiden (vgl. zur Trennung in Erwerb und Anwendung grundlegend das Experiment von Tolman/ Honzik (1930); siehe auch Bandura/Ross/Ross (1963), S. 9; Bandura (1977), S. 28f. u. S. 33f.; Wood/Bandura (1989), S. 363). Entsprechend kann der EinstellungslerneffektKO nur insofern durch die Bedürfnisse beeinflusst werden, als vollständig frustrierte Bedürfnisse nicht mehr weiter frustriert werden können bzw. vollständig satisfizierte Bedürfnisse nicht mehr weiter befriedigt werden können und nicht originär aufgrund einer, eine Handlungsauswahl voraussetzenden, durchaus ebenfalls bedürfnisgetriebenen Handlung.
Vgl. bspw. Horenstein (1951), S. 210; Miller/Dollard (1973), S. 6; Burris (1976), S. 145; Donaldson (1980), S. 123; McClelland (1987), S. 248f., aus der (Sozial-)Psychologie und Osterloh (1974), S. 263; Schiller (2000), S. 102, aus der Betriebswirtschaftslehre.
Vgl. dazu Horenstein (1951), S. 223.
Vgl. exemplarisch Osterloh (1974), S. 263; Burris (1976), S. 145; Schiller (2000), S. 102.
Vgl. auch Myers (2005), S. 354.
Vgl. z. B. Horenstein (1951), S. 210, die von „behavior changes as a function of the strength of the hunger drive“ spricht.
Vgl. Tolman/ Honzik (1930), S. 257 u. S. 267.
Vgl. Tolman/ Honzik (1930), S. 257 u. 267; Tolman (1949a), S. 149; Bandura/Ross/Ross (1963), S. 9; Bandura (1977), S. 28f. u. S. 33; Wood/Bandura (1989), S. 363.
Myers (2005), S. 354.
Vgl. dazu auch Tolman (1949b), S. 11. Siehe ebenso Myers (2005), S. 354.
Zu dieser Aussage anzumerken ist, dass auch in der kognitiven Psychologie teilweise eingeräumt wird, dass ein vollständig unmotivierter Organismus wenig Interesse an der Auseinandersetzung mit seinem Umfeld besitzt (vgl. so z. B. Tolman (1949a), S. 151). Menschen verfügen jedoch im Gegensatz zu Tieren über ein mehr oder minder ausgeprägtes Selbstverwirklichungs-bzw. Leistungsbedürfnis. Dieses kann gemäß Alderfer (1969), S. 152, niemals ganz satisfiziert werden. Folglich wird immer zumindest dieses Motiv beim Menschen aktiv sein und damit das erforderliche Mindestmaß an Interesse an der Auseinandersetzung mit der Umwelt sichergestellt sein (vgl. hierzu implizit auch Tolman (1949a), S. 150). Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die in Realität möglichen Ausprägungen der Stärke der einzelnen Bedürfnisse des menschlichen Akteurs keinen Einfluss auf seine Lerneffekte ausüben, da das erforderliche Mindestmaß der Beschäftigung mit der Umwelt gewährleistet ist, darüber hinaus aber, wie bereits im Experiment von Tolman/Honzik (1930) deutlich wird, Anreize und Bedürfnisstärken lediglich noch einen Einfluss auf die Anwendung des Gelernten, nicht aber auf das Lernen selbst besitzen.
Vgl. exemplarisch Olson/ Zanna (1993), S. 129; Izard (1994), S. 26f.; von Rosenstiel (2003), S. 195.
Vgl. von Rosenstiel (2003), S. 195f.
Die nachfolgende Erklärung baut auf der Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger (1957) auf. Alternativ ließe sich auch auf das so genannte Affect Infusion Model (AIM) nach Forgas (1995) zurückgreifen, demzufolge die Intensität der Verarbeitung inkonsistenter Informationen mit steigender Stärke der Emotion bzw. affektiven Einstellung zu einem Objekt abnimmt. Dies führt zu Wahrnehmungsverzerrungen aufgrund einer inadäquaten Verarbeitung relevanter, wahrnehmungs-objektspezifischer Informationen. Damit wird eine korrekte Änderung der Einschätzungen des Akteurs gegenüber dem Wahrnehmungsobjekt unwahrscheinlicher. Das Affect Infusion Model kommt somit für die Bedeutung affektiver Einstellungen auf die Einstellungslerneffekte bei negativen Einstellungen zu den gleichen Ergebnissen wie die Theorie der kognitiven Dissonanz. Bei positiven Einstellungen hingegen unterstellt es ebenfalls eine Trägheit der Einstellungsveränderung, was im Falle der Theorie der kognitiven Dissonanz bei der Kontrolle als (dann positiv beurteilte) Quelle dieser Informationen unwahrscheinlich ist. Obschon die Theorien bzw. Modelle somit zu divergierenden Ergebnissen für den Fall positiver Einstellungen kommen, sei zur Vereinheitlichung der Argumentation in der vorliegenden Arbeit nur auf die Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger (1957) zurückgegriffen. Da zudem das AIM bisher empirisch nicht eingehend überprüft ist (vgl. dazu auch Miller (2003), S. 224), ist auch nicht beurteilbar, ob es tatsächlich einen größeren Wahrheitsgehalt als die Theorie der kognitiven Dissonanz besitzt.
Vgl. bspw. Olson/ Zanna (1993), S. 129; Izard (1994), S. 26f.
Vgl. für ähnliche Überlegungen auch Borer (1978), S.121, der darauf hinweist, dass „eine positive Einstellung zur Investitionskontrolle [...] zum mindesten für die Erreichung der Lernziele der Kontrolle unterlässlich“ ist. Vgl. auch Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 65. Siehe aus der Leistungsbeurteilungs-literatur bspw. ähnlich Farr (1991), S. 60 u. S. 67.
Vgl. zu den Lösungsstrategien bei kognitiver Dissonanz Festinger (1957), S. 19–22. Vgl. auch Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188, sowie die vorangegangene Argumenation zum Einfluss der Einstellungen auf den EinstellungslerneffektKO.
Vgl. dazu grundlegend Festinger (1957), S. 19.
Vgl. für hierzu auch die Vermutung von Holmes/ Cullen/ Gray (1991), S. 65; Gadella (1991), S. 89, Gadella/Jones (1996), S. 39, zur Bedeutung der Einstellungsrichtung für Investitionskontrollen. Vgl. ferner Farr (1991), S. 67, zur Bedeutung der Einstellungen in Beurteilungsgesprächen.
Küpper (2005), S. 279.
Vgl. zur Einstellungsbildung bspw. Krech/ Crutchfield/ Ballachey (1962), S. 181–186; Roth (1967), S. 78; von Rosenstiel (1975), S. 205.
Vgl. dazu auch Bandura (1997), S. 20f.; Seligman (1995). Vgl. für eine kognitionspsychologische Erklärung von Stress und Angst Semmer/Pfäfflin (1979), S. 117–121.
Diese niedrige wahrgenommene Selbsteffektivität kann beispielsweise aus der Erfahrung widriger Umwelteinflüsse auf seine Handlungen in der Vergangenheit (z. B. Unwetter, Unruhen, Anschläge) oder für ihn negativer Interdependenzen mit den Handlungen anderer Akteure resultieren, die jeweils seine kognitiven und/oder physischen Fähigkeiten übersteigen und ihn trotz hoher Leistungsanstrengung an einer Erreichung der gesteckten Ziele hinderten. Vgl. auch Laux (1990), S. 7; Ewert/Wagenhofer (2003), S. 346; Merchant/Van der Stede (2003), S. 462f.
Vgl. Merchant/ Van der Stede (2003), S. 188.
Vgl. hierzu auch Schuler/ Marcus (2004), S. 992.
Vgl. Seligman (1995), S. 34–37. Ähnlich Wood/Bandura (1989), S. 365. Vgl. ferner Tatum/Nebeker (1995), S. 322, für einen empirischen Beleg. Siehe auch Merchant/Van der Stede (2003), S. 188.
Vgl. Fedor (1991), S. 87 u. S. 89.
Vgl. für ersteren Zweig z. B. Mabe/ West (1982), S. 288; Kluge (1999), S. 54; für den zweiten Zweig vgl. bspw. Wood/Bandura (1989), S. 364.
Vgl. Farh/ Dobbins (1989), S. 606.
Fedor (1991), S. 87.
Vgl. zu diesem Überbewertungseffekt allgemein auch Anderson/ Warner/ Spenser (1984); Ashford (1989); Fedor (1991), S. 87f. Allerdings ist dabei zu beachten, dass „the normal tendency for self-evaluations to be self-enhancing when compared to other sources does not rule out the reporting of relatively modest self-ratings for impression management purposes or because of low self-esteem“ (Fedor (1991), S. 113).
Vgl. zur Expertenmacht French/ Raven (1959), S. 163; Nienhüser (2003), S. 159.
Vgl. für die psychologische Forschung bspw. Hirst/ Luckett (1992); Bonner/Walker (1994), sowie die Arbeiten zur kognitiven Dissonanz von Festinger (1957); Festinger/Aronson (1960); Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188–190; Myers (2005), S. 419 u. S. 427–429. Siehe exemplarisch für die betriebswirtschaftliche Marketing-bzw. Konsumentenforschung Gardner/Vandersteel (1984); Friestad/Thorson (1986). Für einen Überblick darüber vgl. z. B. auch Kroeber-Riel (1992), S. S. 348. Zur Forschung zu organisationalen Lernprozessen vgl. exemplarisch Argyris (1991).
Vgl. auch Rouse/ Morris (1986), S. 358; Fedor (1991), S. 92f; Kroeber-Riel (1992), S. 344. Siehe auch Miller (2003), S. 206.
Vgl. allgemein zur Bedeutung von Basiswissen in Feedbackprozessen Fedor (1991), S. 92f.
Vgl. dazu auch Schneider (2000), S. 89. Auf die Bedeutung einer Wissensbasis für weitere Lernvorgänge weist ferner bereits ein bekannter Aphorismus hin, der Jean-Jaques Rousseau (1712–1778) zugeschrieben wird: „Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“
Dies kann sich dann beispielsweise in dem als Escalation of Commitment bezeichneten Phänomen äußern, dass Kontrollierte trotz entsprechender (für sie aber kaum oder sogar keine Rückschlüsse über die tatsächliche Situation zulassenden) Rückkoppelungsinformationen Investitionen aufrechterhalten, die bei geringer Unsicherheit als verlustbringend identifiziert werden könnten. Vgl. hierzu ähnlich Hantula/ Bragger (1999), S. 425.
Vgl. spezifisch für Investitionskontrollen die empirische Studie von Chenhall/ Morris (1993), derzufolge Unsicherheit die Lerneffekte im Hinblick auf die für Investitionen relevanten Faktoren reduziert (vgl. Chenhall/Morris (1993), S. 171). Siehe, bezogen allgemein auf Kontrollen, die Studien von Hirst/Luckett (1992), S. 16; Bonner/Walker (1994), S. 169; Hantula/Bragger (1999), S. 436; Leung/Trotman (2005), S. 542 u. S. 550; Steiners (2005), S. 207. Hinzuweisen ist jedoch, dass insbesondere die Operationalisierung und Validität des Konstrukts der Lerneffekte in der Studie von Chenhall/Morris (1993) problematisch ist und eher den Wert der Anwendung neu gelernten Wissens in nachfolgenden Handlungen messen dürfte als wirklich die Fähigkeitsveränderung (vgl. zu weiteren Einschränkungen der Studie auch Chenhall/Morris (1993), S. 176, S. 179. u. S. 182f.). Auch zur Studie von Steiners (2005) ist kritisch anzumerken, dass das Konstrukt der Wettbewerbsintensität durch lediglich drei, teilweise über sehr niedrige Indikatorreliabilität verfügende Indikatoren operationalisiert ist und die Indikator-Fragen breiten Spielraum zur Interpretation bieten (vgl. dazu die Konstruktinformationen bei Steiners (2005), S. 146). Ferner weist, wie die Konstruktinformationen zur erklärten Varianz und der Indikatorreliabilität zeigen, das Konstrukt des Lernens ex post nur eine befriedigende, aber keine wirklich gute Operationalisierung auf (vgl. dazu die Angaben bei Steiners (2005), S. 137).
Vgl. dazu Fedor (1991), S. 91: „The previous processing of the issue would have resulted in a preexisting conclusion. This knowledge would then reduce one’s desire to fully process the feedback message and may, in fact, lead to the generation and rehearsal of counterarguments.“ Vgl. bereits March/Simon (1958), S. 152: „Perceptions that are discordant with the frame of reference are filtered out before they reach consciousness, or are reinterpreted or ‘rationalized’ so as to remove the discrepancy. The frame of reference serves just as much to validate perceptions as the perceptions do to validate the frame of reference.“ Vgl. auch Rouse/Morris (1986), S. 359; Argyris (1991), S. 100; Staehle (1999), S. 249; Myers (2005), S. 419 u. S. 427–429.
Siehe hierzu die Ausführungen zur kognitiven Dissonanz in Kapitel 4. Vgl. detailliert auch die Ausführungen bei Zimbardo (1960), S. 86; Baron/Byrne (1997), S. 15f.; Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188. Vgl. ferner Weber (2004), S. 327.
Vgl. zu diesem auch als „confirmation bias“ oder Bestätigungstendenz bezeichneten Vorgehen zum Umgang mit Dissonanzen näher bspw. Myers (2005), S. 419, und dortige Verweise.
Vgl. ähnlich auch Kroeber-Riel (1992), S. 346.
Vgl. hierzu ähnlich allgemein unter dem Rubrum des Selbstkonzepts Staehle (1999), S. 249f.; Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188f., und dortige Quellen.
Es sei daran erinnert, dass Einschränkungen der Potenzialnutzungsfähigkeiten zwar seit diversen Jahren in der Literatur angeführt werden, dass jedoch bisher noch keine integrierte Theorie der Informationsaufnahme,-Verarbeitung und-memorierung existiert (vgl. Bourguignon (2004), S. 668). Entsprechend sind nur grobe Aussagen zum Einfluss der Einschränkungen auf die Effekte der Durchführung von Investitionskontrollen möglich.
Vgl. zum Spotlight-Effekt ausführlich Savitsky/ Epley/ Gilovich (2001); Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 125 u.S. 144f.
Vgl. dazu auch Aronson/ Wilson/ Akert (2004), S. 144.
Vgl. z. B. Jost (2000), S. 297f.; Myers (2005), S. 604–606.
Vgl. Jost (2000), S. 198; Zimbardo/Gerrig (2004), S. 769.
Vgl. Zimbardo/ Gerrig (2004), S. 769. Vgl. dazu auch Steinle (1975), S. 121; Hoffjan (1997), S. 249.
Ob es zu einer Überschätzung oder einer Unterschätzung kommt, lässt sich nicht allgemein aus dem Ausmaß der Fähigkeitsbeschränkungen des Kontrollierten ableiten, sondern hängt von der Art der Einschränkung ab. Angesichts des Fehlens einer integrierten Theorie der Informationsaufnahme,-Verarbeitung und-memorierung (vgl. auch Bourguignon (2004), S. 668), ist eine nähere Präzisierung der Aussagen beim gegenwärtigen Forschungsstand nicht möglich.
Vgl. dazu allgemein Nienhüser (2003), S. 152f.
Auch hier gilt, dass sich für die Richtung der Abweichung zum gegenwärtigen Forschungsstand keine allgemeinen Aussagen treffen lassen (vgl. dazu die Ausführungen in Fußnote 1258).
Vgl. zur Rolle der Informationsverarbeitung bei der Einstellungsbildung auch Kroeber-Riel (1992), S.210.
Zum Spotlight-Effekt vgl. nochmals Savitsky/ Epley/ Giovich (2001).
Vgl. hierzu bezogen auf Mitarbeiterbeurteilungen Muck/ Schuler (2004), S. 269. Vgl. allgemein zur selbstwertdienlichen Verzerrung bspw. Myers (2005), S. 604–606.
Vgl. Tolman (1949a), S. 151.
Vgl. hierzu ähnlich auch schon Laux (1990), S. 29.
Vgl. dazu ausführlich Bandura (1997), S. 225f. Vgl. auch Myers (2005), S. 615f.
Staehle (1999), S. 207.
Erste Studienergebnisse aus dem Bereich der Leistungsbeurteilungsforschung zeigen, dass Akteure, die über größere kognitive Aufnahme-und Verarbeitungsfähigkeiten verfügen, sich tendenziell korrekter bzw. ihre Leistung tendenziell valider einschätzen (vgl. hierzu Mabe/ West (1982), S. 288; Moser (2004), S. 90, und dort angeführte Studien). Diese korrekte Einschätzung kann als Voraussetzung für die richtige Anpassung der Fähigkeiten bzw. nachfolgend bessere Handlungen betrachtet werden.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Bedürfnissen im Kapitel 4.1.1 und Alderfer (1969) bzw. Alderfer (1972) zur Satisfaktion von Bedürfnissen.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Bedürfnissen im Kapitel 4 und Alderfer (1969) bzw. Alderfer (1972) zur Satisfaktion von Bedürfnissen.
Vgl. hierzu die Ausführungen zur „referent power“ bei French/ Raven (1959), S. 162.
Es sei daran erinnert, dass Alderfer (1969), S. 152, folgend auch für die Achtungs-bzw. Machtbedürfnisse eine Satisfizierbarkeit unterstellt wird. Folglich kann eine Kontrolle bei bereits satisfizierten Machtbedürfnissen des Kontrolleurs ihm auch keine weitere Bedürfnisbefriedigung mehr bieten.
Diese in Kapitel 3 hervorgehobene Vernachlässigung überrascht umso mehr als spätestens seit Merton (1948) in der soziologischen, (sozial-)psychologischen (und davon inspiriert auch in der betriebswirtschaftlichen Literatur) intensiver über ein als Selbsterfüllende-Prophezeihung (engl. self-fulfilling prophecy oder Pygmalion Effect) oder Andorra-Effekt bezeichnetes Phänomen diskutiert wird (vgl. exemplarisch Blau (1955), S. 170; Merton (1968), S. 447; Reber/Van Gilder (1982), S. 41; Jones (1986), S. 41; Comelli/von Rosenstiel (1995), S. 100; Madon/Jussim/Eccles (1997), S. 791; Manzoni/Barsoux (1998), S. 101; Pfeffer (1998), S. 113; Becker (2003b), S. 235; Neuberger (2004), S. 35f.). Dieser „Selbsterfüllenden Prohezeihung“ zufolge gilt, dass ursprünglich fehlerhafte Erwartungen eines Akteurs über einen anderen (bzw. dessen Handeln) dazu führen, dass diese fehlerhaften Erwartungen schließlich eintreten, d. h. dass der zweite Akteur, der den Gegenstand der Erwartungen des ersten bildet, sein Handeln an die Erwartungen des ersten Akteurs anpasst (vgl. z. B. Merton (1968), S. 477; Comelli/von Rosenstiel (1995), S. 100). Dieser Prozess, der sich plakaktiv auch als „one tends to find what one expects“ (Jones (1986), S. 41) beschreiben lässt, läuft dabei unbewusst ab und kann sich sowohl in negativer wie in positiver Richtung ereignen. Seine Bedeutung für Kontrollen erscheint unmittelbar einleuchtend, da sich der Kontrolleur Erwartungen über das Handeln des Kontrollierten bildet und daher eine solche „Selbsterfüllende Prophezeihung“ möglich erscheint. Dennoch fehlt bis heute eine kognitionspsychologische Betrachtung des Phänomens und eine Verknüpfung dieser Betrachtung mit Kontrollen. Vielmehr konzentriert sich die bisherige Forschung zu diesem Phänomen auf behavioristische Ansätze und gelangt entsprechend wenig überraschend zu sehr unterschiedlichen Aussagen der Wirkung von Erwartungen auf das Handeln (als behavioristischer bzw. indirekter Wirkung) des Erwartungsobjekts (vgl. für eine Meta-Analyse Madon/Jussim/Eccles (1997)). Angesichts der mangelnden kognitionspsychologischen Aufarbeitung dieses Phänomens kann in der vorliegenden Arbeit auch keine Verknüpfung mit ihm vorgenommen werden. Sie muss vielmehr, basierend auf einer entsprechenden Aufarbeitung, als ein Feld für zukünftige, dieses Phänomen eingehend analysierende Forschungsarbeiten betrachtet werden.
Diese Selbsteffektivität wird sich auch darin äußern, ob der Kontrolleur überhaupt eine entsprechende Ankündigung oder Signalisierung vornimmt. So lässt ein Laborexperiment von Falk/ Kosfeld (2005), S. 15, das zu dem Ergebnis kommt, dass Vorgesetzte, die kontrollieren, niedrigere Erwartungen über die Leistungsanstrengung des Kontrollierten haben als diejenigen, die auf eine Kontrolle verzichten, auch darauf schließen, dass die vorgesetzen Kontrolleure in ersterem Fall eine höhere wahrgenommene Selbsteffektivität besitzen als in letzerem Fall.
Explizit sei darauf hingewiesen, dass — entsprechend der in der vorliegenden Arbeit gewählten Zweiteilung menschlicher kognitiver Fähigkeiten in deklarative und prozedurale Fähigkeiten — Schlüsse eines Kontrollträgers, die auf Basis von Kontrollergebnissen gezogen werden, sowohl aufgrund unzureichender Potenzialfähigkeiten wie aufgrund mangelhafter Potenzialnutzungsfähigkeiten falsch sein können. Vgl. dazu implizit auch schon Schuler (1989), S. 422. Folglich sind beide im Hinblick auf mögliche Einschränkungen bzw. deren Auswirkungen auf (Investitions-)Kontrollen getrennt zu untersuchen; was jedoch eine gleichzeitige Wirkung von Einschränkungen der deklarativen und solchen der prozeduralen Fähigkeiten auf die Effekte der Investitionskontrolle explizit nicht ausschließen soll.
Vgl. für entsprechende Postulate aus der Investitionskontrollforschung bspw. Ehrenreich (1983), S. 35, und für die sozialpsychologische Forschung z. B. Lee (1985), S. 322f.
Vgl. Hoffjan (1997), S. 267.
Vgl. dazu auch Hoffjan (1997), S. 267.
Vgl. dazu auch Fedor (1991), S. 84; Schäffer (2001), S. 183. Vgl. auch die Studienergebnisse für Revisoren von Churchill/Cooper (1966), S. 111f. u. S. 119. Auch in der Forschung zu Mitarbeiterbeurteilungen wird die Kenntnis des Beurteilenden als zentraler Faktor für die Akzeptanz von Beurteilungen erachtet. Vgl. für einen Überblick hierzu z. B. Cederblom (1982), S. 223, sowie Bernardin/Villanova (1986), S. 53. Entscheidend ist dabei allerdings die vom Kontrollierten wahrgenommene Kompetenz des Kontrolleurs und nicht dessen objektive Fähigkeit (vgl. Schäffer (2001), S. 183). Diese Einschätzung muss nicht mit jener des Kontrolleurs übereinstimmen. So stellen Bernardin/Villanova (1986), S. 53f., empirisch fest, dass die Beurteilung der Fähigkeiten der Beurteilenden durch diese selbst versus die beurteilten Mitarbeiter deutlich unterschiedlich sind.
French/ Raven (1959), S. 163. Auch bereits Francis Bacon (1597) weist darauf hin, dass „Knowledge itself is power“ (Bacon (1597), Essays: Religiöse Betrachtungen, zitiert nach Kleinhans (1989), S. 6).
Vgl. auch Tannenbaum (1968a), S. 11; Kelvin (1970), S. 172; Kirsch (1974), S. 130; Kotter (1985), S. 85 u. S. 112; Fedor (1991), S. 82–84; Robbins (2001), S. 416; Schuler/Marcus (2004), S. 992. Auch reagieren, wie die empirische Studie von Bachman/Smith/Slesinger (1968), S. 224, aufzeigt, Kontrollierte auf Expertenmacht positiver bzw. weniger reaktant als auf Belohnungs-und Bestrafungsmacht.
Vgl. dazu auch Küpper (2005), S. 279, der auf die Bedeutung der (wahrgenommenen) fachlichen Qualifikation des Kontrollträgers für die Akzeptanz von Kontrollen hinweist.
Vgl. zum Gedanken der Abhängigkeit von Unternehmen von ihren fachlichen Experten (Mitarbeitern) auch Mintzberg (1983), S. 24–26 u. S. 164. Vgl. zur Expertenmacht French/Raven (1959), S. 163.
Vor einer Kontrolle ist denkbar, dass dem Kontrollierten dieser Mangel an Bestandsfähigkeiten des Kontrolleurs nicht vollkommen bewusst wird, so dass er erst im Rahmen der eigentlichen Durchführung der Kontrolle dies feststellt (vgl. Churchill/ Cooper (1964), S. 263). In diesem Fall bleibt die Expertenmacht des Kontrolleurs damit ex ante bei dieser einen Kontrolle unberührt (nicht jedoch bei nachfolgenden), weshalb dann auch in diesem einen Fall der EgoeffektKS gleich bleibt. Vgl. zur experimentellen Untersuchung der Bedeutung der Fähigkeiten des Kontrolleurs hinsichtlich der ex ante und der ex post Wirkungen einer Kontrolle auch Churchill/Cooper (1964), S. 263.
Vgl. dazu den experimentellen Beleg von Churchill/ Cooper (1964), S. 263.
Vgl. Spielberger (1983), S. 328.
Vgl. ebenda, S. 328.
Vgl. dazu auch allgemein für Beurteilertätigkeiten Schuler (1989), S. 402; Becker (2003b), S. 221f.; Schuler/Marcus (2004), S. 957.
Vgl. auch Laux/ Liermann (2003), S. 456. Wenngleich in der psychologischen und betriebswirtschaftlichen Literatur Probleme der Aufnahme, Verarbeitung und Memorierung von Informationenen dominant für „weiche“ Bewertungs-und Entscheidungsprozesse angeführt werden, so gelten sie jedoch auch bei „harten“, auf Zahlen basierten Prozessen (vgl. Becker (2003b), S. 233). Allerdings dürften sie dort, wie die Studie von Moers (2005), S. 79, nahelegt, geringer sein als bei weichen bzw. subjektiven Beurteilungen.
Vgl. zum Problem des Fehlens einer integrierten Theorie der Verzerrungen Schuler (1989), S. 420; Schuler/Marcus (2004), S. 984. Vgl. für einen Überblick über die diversen, separat in der Liteatur diskutierten, so genannten kognitiven Verzerrungen bspw. Jost (2000), S. 197–300.
Bei dieser Aussage wird unterstellt, dass sich einzelne Verzerrungen nicht gegenseitig aufheben. Über die Realitätsnähe dieser Annahme lassen sich angesichts des Fehlens einer integrierten Theorie der Informationsaufnahme,-verarbeitung und-memorierung (vgl. dazu auch Bourguignon (2004), S. 668) zum gegenwärtigen Forschungsstand keine Aussagen treffen. Entsprechend ist diese Annahme nur ein Arbeitspostulat für die vorliegende Arbeit.
Vgl. Nienhüser (2003), S. 152.
Vgl. dazu ähnlich auch Deutsch (1976), S. 125
Vgl. hierzu auch Deutsch (1976), S. 125, der auf die Bedeutung der richtigen Äußerung der Wünsche des Vorgesetzen an den Untergebenen hinweist.
Vgl. Alderfer (1969), S. 152.
Vgl. dazu Fisher (1979), S. 534f. u. S. 537f.; Ilgen/Knowlton (1980), S. 454; Larson (1986), S. 392; Schuler (1989), S. 421; Farr (1991), S. 74; McClelland (1995), S. 128; Manzoni (2002), S, 114; von Rosenstiel (2003), S. 197.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Bedürfnissen im Kapitel 4 und Alderfer (1969) bzw. Alderfer (1972) zur Satisfaktion von Bedürfnissen.
Es sei daran erinnert, dass auch das Fremdachtungsbedürfnis im Gegensatz zum Selbstverwirklichungs-oder Leistungsbedürfnis satisfizierbar ist. Vgl. Alderfer (1969), S. 152.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass, wie bereits Churchill/ Cooper (1965), S. 775, experimentell feststellen, die Einstellungen eines Akteurs zur Kontrolle und zum Kontrollierten hoch korrelieren.
Vgl. hierzu grundlegend Festinger (1957), S. 18.
Vgl. bspw. Horenstein (1951), S. 210; Miller/Dollard (1973), S. 6; Burris (1976), S. 145; Donaldson (1980), S. 123; McClelland (1987), S. 248f., aus der (Sozial-)Psychologie und Osterloh (1974), S. 263; Schiller (2000), S. 102, aus der Betriebswirtschaftslehre.
Vgl. die Ausführungen im Kapitel 6.2; siehe auch Myers (2005), S. 354.
Vgl. u. a. Tolman/ Honzik (1930), S. 257 u. 267; Tolman (1949a), S. 149; Bandura/Ross/Ross (1963), S. 9; Bandura (1977), S. 28f. u. S. 33; Wood/Bandura (1989), S. 363.
Myers (2005), S. 354.
Auch hier gilt wieder die Anmerkung aus Fußnote 1279. Vgl. auch die ausführlichere Diskussion im Kapitel 6.2 sowie Tolman (1949b), S. 11; Myers (2005), S. 354.
French/ Raven (1959), S. 156.
French/ Raven (1959), S. 157.
Vgl. u. a. Feldman (1981), S. 133; Olson/Zanna (1993), S. 130; Forgas (1995); Becker (2003b), S. 242; von Rosenstiel (2003), S. 195.
Vgl. hierzu auch Becker (2003b), S. 235, und dortige Quellen.
Vgl. auch von Rosenstiel (2003), S. 195.
Alternativ könnte auch hier wieder anstelle der Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger (1957) auf das Affect Infusion Model nach Forgas (1995) zurückgegriffen werden. Siehe zur Begründung des Rückgriffs auf die Theorie der kognitiven Dissonanz die Fußnote 1218.
Vgl. zur Auslösung neuer kognitiver Dissonanzen beim Versuch der Reduktion vorhandener kognitiver Dissonanzen durch alternative Strategien grundlegend Festinger (1957), S. 19.
Vgl. dazu auch March/ Olsen (1975), S. 164, und von Rosenstiel (2003), S. 195, die darauf hinweisen, dass Vorurteile zu einer verzerrten Anpassung der Erwartungen von Akteuren führen können.
Vgl. Olson/ Zanna (1993), S. 129, und dort zitierte Studien; Izard (1994), S. 26.
Becker (2003b), S. 235. Vgl. auch Zadny/Gerard (1974), S. 37–49; Feldman (1981), S. 135.
Vgl. dazu Higgins/ Bargh (1987), S. 380–382, und dortige Quellenangaben.
Vgl. exemplarisch French/ Raven (1959), S. 163; Churchill/Cooper (1966), S. 111f. u. S. 119; Cederblom (1982), S. 223; Bernardin/Villanova (1986), S. 53; Fedor (1991), S. 84; Hoffjan (1997), S. 267; Schäffer (2001), S. 183; Küpper (2005), S. 279.
Vgl. dazu ähnlich für Leistungsbeurteilungen Farr (1991), S. 66.
Vgl. zur Expertenmacht French/ Raven (1959), S. 163; Bachman/Smith/Slesinger (1968), S. 225; Kelvin (1970), S. 185 u. S. 196; Staehle (1999), S. 404.
Vgl. zur Unterscheidung befriedigbarer und nicht-befriedigbarer Bedürfnisse Alderfer (1969), S. 152.
Vgl. Bachman/ Smith/ Slesinger (1968), S. 224.
Vgl. hierzu ähnlich für die Rolle der kognitiven Bestandsfähigkeiten in Beurteilungsgesprächen auch Muck/ Schuler (2004), S. 270.
Vgl. Spielberger (1983), S. 326; ähnlich auch Laux/Liermann (2003), S. 472f. u. S. 488f.
Vgl. hierzu aus der mikroökonomisch-verhaltensorientierten Betriebswirtschaftslehre die ausführliche Untersuchung Spielbergers (1983) anhand des Delegationswertkonzepts zur Bedeutung von Unsicherheit (d. h. im hier verstandenen Sinne subjektiv eingeschränkten Fähigkeiten im Vergleich zu den objektiv durch den Kontext erforderlichen Fähigkeiten) für die Möglichkeit, Rückschlüsse aus Ergebniskontrollen zu ziehen. Seine formal-analytischen Delegationswert-Modelle zeigen dabei die Problematik oder sogar gänzliche Unmöglichkeit valider Rückschlüsse auf. Ähnlich kommt auch Becker (1993), S. 98, zu dem Ergebnis, dass Einfachheit der kontrollierten Aufgabe (d.h. geringe Fähigkeitsdefizite) wichtig für valide Rückschlüsse ist. In der Prinzipal-Agenten-Theorie stellt die Annahme, dass „weder der Arbeitseinsatz noch der Umweltzustand vom Prinzipal beobachtet werden kann“ (Wagenhofer (1993), S. 165), d. h. dass der Prinzipal über ungenügend Wissen verfügt, den zentralen Ausgangspunkt der Analyse dar und führt zu dem Problem, dass ein schlechtes Ergebnis vom Agenten vor dem Prinzipal immer mit einem ungünstigen Umweltzustand gerechtfertigt werden kann und damit der Prinzipal nicht wirklich erfährt, ob der Agent eine hohe oder niedrige Anstrengung gewählt hat (vgl. z. B. Wagenhofer (1992), S. 322; Wagenhofer (1993), S. 165).
Vgl. Festinger (1957), S. 18; Festinger/Aronson (1960), S. 214; Zimbardo (1960), S. 86; Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188; Zimbardo/Gerrig (2004), S. 780.
Vgl. dazu die Ausführungen zur Bedeutung des Ausmaßes der deklarativen Bestandsfähigkeiten des Kontrolleurs auf den FähigkeitslerneffekKO weiter vorne in diesem Kapitel. Vgl. auch Kroeber-Riel (1992), S. 346. Zu den alternativen Strategien im Umgang mit kognitiven Dissonanzen vgl. grundlegend Festinger (1957), S. 19f.
Für einen Überblick vgl. bspw. Bourguignon/ Chiapello (2005), S. 692f.
Zum Mangel an einer integrierten Theorie der Informationsaufnahme,-Verarbeitung und-memorierung vgl. Bourguignon (2004), S. 668.
Vgl. dazu implizit Lawler (1976), S. 1269.
Vgl. exemplarisch Manzoni/ Barsoux (1998), S. 100; Kießling-Sonntag (2000), S. 227.
Vgl. hierzu auch Manzoni (2002), S. 117–119, sowie die Anmerkung in Fußnote 1304.
Vgl. Nienhüser (2003), S. 152.
Vgl. zum Konzept der Informationsweitergabe, die der Expertenmacht entspricht, sich jedoch auf negatives Wissen bezieht, Nienhüser (2003), S. 159.
Vgl. zur Attributionsverzerrung auch Tversky/ Kahneman (1974), S. 1127; Steinle (1975), S. 121; Feldman (1981), S. 133; Lee (1985), S. 323; Fedor (1991), S. 88; Hoffjan (1997), S. 249; Manzoni (2002), S. 117f.; Becker (2003b), S. 232–234; Muck/Schuler (2004), S. 269; Myers (2005), S. 615f., und dort jeweils angegebene experimentelle bzw. empirische Studien.
Vgl. Manzoni/ Barsoux (1998), S. 100.
Vgl. hierzu Lee (1985), der darauf hinweist, dass diese Verzerrungen der Beurteilung auf „one’s willingness to see similarity and consistency, failure to record and attend hit rates, and the discounting of impression-inconsistent information“ (Lee (1985), S. 323) zurückzuführen sind. Vgl. auch Feldman (1981), S. 130f.; Schuler (1989), S. 422; Jost (2000), S. 252; Becker (2003b), S. 227; von Rosenstiel (2003), S. 198; Neuberger (2004), S. 36f. Von Rosenstiel (2003) nennt dabei auch praktische Beispiele aus Leistungsbeurteilungen, wie, dass der pünktliche Mitarbeiter auch der einsatzfreudigere ist und der Intelligentere auch der Fleißigere (vgl. von Rosenstiel (2003), S. 198). Für weitere Kategorisierungen im Arbeitsalltag vgl. auch Manzoni/Barsoux (1998), S. 103.
Vgl. King/ Hunter/ Schmidt (1980), S. 509. Eine jüngere Meta-Analyse zu dieser Fragestellung existiert leider nach Kenntnis des Verfassers nicht.
Vgl. Tversky/ Kahneman (1974), S. 1127. Vgl. dazu auch Steinle (1975), S. 121, mit weiteren empirischen Belegen sowie Feldman (1981), S. 133; Lee (1985), S. 323; Manzoni/Barsoux (1998), S. 100; Jost (2000), S. 295f.; Myers (2005), S. 615f.
Vgl. dazu auch Laux (1990), S. 29, der darauf hinweist, dass Personen „aus gleichen Informationen unterschiedliche Rückschlüsse ziehen“.
Zum Halo-Error vgl. grundlegend Thorndike (1920). Für eine detaillierte Diskussion seiner Bedeutung im Erwartungsbildungsprozess vgl. Feldman (1981), S. 139. Siehe auch King/Hunter/Schmidt (1980), S. 509f., für eine meta-analytische Betrachtung des typischen Ausmaßes des Halo-Errors. Siehe ferner Manzoni/Barsoux (1998), S. 103, für eine Darstellung seiner Wirkung im Unternehmensalltag. Siehe allgemein zu gedanklichen Kategorisierung von Objekten auch Myers (2005), S. 417.
So ist durch Fähigkeitsausbau via Training bspw. eine Reduktion von entsprechenden „kognitiven Verzerrungen“ möglich (vgl. dazu Feldman (1981), S. 140f., und dort angeführte Quellen).
Vgl. Hantula/ Bragger (1999), S. 436.
Vgl. Meyer/ Walker (1961), S. 296. Zu beachten ist jedoch, dass die Studie von Meyer/Walker (1961) diverse kleinere methodische Probleme aufweist und sich insbesondere auf eine Veränderung des Handelns (als indirekter Wirkung erster Ordnung) bezieht und nicht auf den kognitiven FähigkeitslerneffektKO als direkter Wirkung einer Kontrolle.
Neben der Präzision der Übermittlung der Ergebnisse einer Investitionskontrolle an den kontrollierten Akteur wäre natürlich auch eine unbewusste, unglückliche bzw. auf prozedurale Fähigkeitsdefizite zurückzuführende, den Kontrollierten bzw. seine Beziehungs-und sozialen Achtungsbedürfnisse verletztende Kommunikation als Einflussfaktor auf den FähigkeitslerneffektKO denkbar (vgl. zu diesem Punkt bspw. Thieme (1982), S. 301; Hoffjan (1997), S. 267; Pfohl/Stölzle (1997), S. 256). Dieser Fall wird hier nicht betrachtet, da er dem Fall einer informellen Koppelung extrinsischer, nicht-monetärer Anreize an das Kontrollergebnis entspricht und die Konsequenzen einer Koppelung extrinsischer Anreize als separater Gestaltungsparameter der Kontrolle noch im Kapitel 6.10 diskutiert wird.
Vgl. Kennedy/ Mills (1992), S. 26.
Zum Attributionsfehler vgl. bspw. Myers (2005), S. 615f.
Vgl. zur Bedeutung der Informationsaufnahme und-Verarbeitung in Beurteilungsprozessen auch Vroom (1964b), S. 74; McKeachie (1973), S. 454; Tversky/Kahneman (1974), S. 1127; Kennedy/Mills (1992), S. 26. Vgl. auch bereits Grull (1921), S. 27.
Vgl. exemplarisch Borer (1978), S. 124; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 55f.
Vgl. ähnlich Hoffjan (1997), S. 264.
Vgl. Bassett/ Meyer (1968), S. 428f. Siehe auch ähnlich die Untersuchung von Vroom (1959), S. 327, allerdings mit nur in Teilen zu den Definitionen dieser Arbeit kompatibler Operationalisierung der z. T. auch durch andere Begriffe belegten Konstrukte.
Vgl. ähnlich Borer (1978), S. 125; Dillon/Caldwell (1981), S. 21; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 56 u. S. 63. Siehe ähnlich (in umgekehrter Argumentation für p = 0) auch Brettel/Schäffer (2004), S. 1, und dortige Quellen bezüglich Kontrollen im Allgemeinen.
Vgl. dazu Borer (1978), S. 125; Dillon/Caldwell (1981), S. 21; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 56 u. S. 63.
Vgl. auch Osterloh (1974), S. 263: „Durch die Eigenkontrolle wird die Selbständigkeit der Mitarbeiter wesentlich erhöht. [...] Die Eigenkontrolle übt wiederum eine starke motivierende Wirkung auf die Mitarbeiter aus, so daß die Voraussetzungen für die Anwendung der Eigenkontrolle durch die Anwendung selbst geschaffen bzw. verbessert werden.“ Vgl. dazu auch Hersey/Blanchard (1969), S. 113.
Vgl. ähnlich Thieme (1982), S. 157; Hoffjan (1997), S. 264; Pfohl/Stölzle (1997), S. 257; Brettel/Schäffer (2004), S. 1, für Kontrollen im Allgemeinen.
Küpper (2005), S. 280 (Im Original teilweise in fettem Satz).
Vgl. hierzu auch Gadella/ Jones (1996), S. 39, die auf die Bedeutung der Partizipation des Kontrollierten für die Akzeptanz einer Investitionskontrolle durch den Kontrollierten hinweisen.
Vgl. Vroom (1959), S. 322–327; French/Kay/Meyer (1966), S. 18; Bassett/Meyer (1968), S. 424 u. S. 429; Cawley/Keeping/Levy (1998), S. 624.
Vgl. dazu die Argumentation pro Fremdkontrollen bei Thieme (1982), S. 157. Vgl. dazu auch Küpper (2001), S. 263; Küpper (2005), S. 305.
Vgl. dazu auch schon Bassett/ Meyer (1968), S. 421 f.; Steinle (1975), S. 122; Gadella/Jones (1996), S. 39.
Eine etwas andere Erklärung für diese Reduktion der Abstoßung zwischen Kontrolliertem und Kontrolleur bietet Küpper (2001). Dieser geht davon aus, dass bei einer reinen Fremdkontrollsituation durch die Partizipation „die Beziehung zwischen Kontrollträger und Kontrolliertem [...] intensiviert und damit häufig verbessert“ (Küpper (2001), S. 263) wird. Allerdings bleibt bei Küpper (2001) offen, warum und wie eine intensivere Beziehung zwischen Kontrollsubjekt und Kontrolliertem zu geringerer Abstoßung zwischen den beiden Akteuren führt.
French/ Kay/ Meyer (1966), S. 8.
Vgl. French/ Kay/ Meyer (1966), S. 18.
Vgl. ähnlich Küpper (2005), S. 305.
Vgl. zur Legitimationsmacht French/ Raven (1959), S. 158f.; Robbins (2001), S. 431.
Von Bedeutung kann der Partizipationsgrad allenfalls hinsichtlich der indirekten Wirkung erster Ordnung einer Investitionskontrolle sein: So nimmt mit steigender Partizipation p der Einfluss des Kontrollierten auf die Kontrollergebnisse (z. B. durch manipulatives Handeln bei deren Ermittlung) und damit daraus resultierenden intrinsischen wie extrinsischen Folgen zu (vgl. bspw. Lawler (1976), S. 1262; Matschke (1993), S. 355). Entsprechend wird in der einschlägigen Literatur meist der Partizipation ein signifikant negativer Einfluss auf die Stärke der Disziplinierung der kontrollierten Akteure zu hoher Leistungsanstrengung und ein positiver Einfluss auf Manipulationsversuche zugeschrieben (vgl. exemplarisch Heebink (1964), S. 49; Terborgh (1967), S. 254; Lüder (1969), S. 132; Boersema (1978), S. 39; Dillon/Caldwell (1981), S. 21; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 55). Dieses Postulat erweist sich jedoch in dieser allgemeinen Formulierung als zweifelhaft, wenn nicht davon ausgegangen wird, dass sich ein sich selbst kontrollierender Akteur in signifikantem Maß selbst betrügen wird, da dann ein entsprechend signifikanter Anreiz für verzerrendes und durch geringe Leistungsanstrengung gekennzeichnetes Handeln nur im Falle einer gleichzeitigen Koppelung extrinsischer Anreize an das Kontrollergebnis besteht. Dies aber stellt einen eigenen Parameter einer Investitionskontrolle dar und ist analytisch klar vom Parameter der Partizipation zu trennen. Ohne diese Anreizkoppelung bestehen hingegen nur intrinsische Anreize zu undiszipliniertem oder manipulativem Handeln bzw. zu einem Selbstbetrug. Ein solcher Selbstbetrug ist grundsätzlich in der Realität natürlich nicht auszuschließen, da unerfreuliche Kontrollergebnisse kognitive Dissonanzen im Hinblick auf das Selbstbild bzw. die Selbstachtung auslösen können und sich dann dieses manipulative Handeln als eine Lösungsstrategie anbietet (vgl. dazu implizit auch Festinger (1957), S. 18; Heebink (1964), S. 49; Statman/Caldwell (1987), S. 12f.). Nur ist fraglich, ob dies eine dermaßen starke Verzerrung, wie in der einschlägigen Literatur unterstellt (vgl. z. B. Statman/Caldwell (1987), S. 12f.), mit sich bringt (vgl. ähnlich auch für die Mitarbeiterbeurteilungsliteratur Schuler/Marcus (2004), S. 968). Zumal eine positive Verzerrung der Kontrollergebnisse im Hinblick auf die Befriedigung der Leistungsbedürfnisse des kontrollierten Akteurs zu dem Dilemma führt, dass der Kontrollierte dann zwar kurzfristig diese Bedürfnisse teilweise befriedigen kann (sofern er selbst auf seinen Selbstbetrug mit hereinfällt), dass er dafür aber bei zukünftigen Handlungen eine umso stärkere Verbesserung seiner Ergebnisse erzielen muss, um wieder eine teilweise Befriedigung der Leistungsbedürfnisse zu erzielen. Insofern wird dem betrachteten Akteur auch im Hinblick auf die mittelfristigen Konsequenzen für die Befriedigung seiner Leistungsbedürfnisse ein Selbstbetrug wenig verlockend erscheinen. Folglich ist zu erwarten, dass bei lediglich intrinsischen Anreizen der Partizipationsgrad p c. p. keinen nennenswerten Einfluss auf die Stärke der indirekten Wirkung erster Ordnung des disziplinierteren Handelns einer Investitionskontrolle besitzt (vgl. hierzu auch die detaillierten Ausführungen zum Gestaltungsparameter der Anreizkoppelung im Kapitel 6.10). Im Gegensatz zur vorliegenden Arbeit wird in der mikroökonomisch-verhaltensorientierten betriebswirtschaftlichen Forschung angesichts des verwendeten offenen Nutzenbegriffs meist keine Unterscheidung in die nur intrinsisch zu befriedigenden Selbstachtungs-und Leistungsbedürfnisse und die anderen, nur extrinsisch zu befriedigenden Bedürfnisse vorgenommen. Vielmehr wird stattdessen dominant auf letztere fokussiert und damit unterstellt, dass immer extrinsische Anreize mit einer Kontrolle verbunden sind. Folgerichtig gelangt die mikroökonomisch-verhaltensorientierte Forschung zu dem Ergebnis eines negativen Einflusses einer Partizipation auf die Disziplinierung des Agenten und eines positiven Einflusses auf das Ausmaß des fokussierten bzw. manipulativen Handelns desselben. Entsprechend wird ein möglichst geringer Einfluss des Agenten auf das Erfolgsmaß (bspw. auch durch eine niedrige Partizipation) gefordert (vgl. hierfür exemplarisch Weißenberger (2003), S. 80).
Vgl. hierzu auch Bassett/ Meyer (1968), S. 428, die empirisch feststellen, dass bei hoher Partizipation die Beurteilten ohne Vorkenntnisse über das, was in einer Beurteilung zu betrachten ist und wie die Ergebnisse zu bewerten sind, systematisch weniger präzise Vorstellungen über die durch sie anzustrebenden Ziele besitzen als Beurteilte mit entsprechenden Vorkenntnissen, respektive Informationen.
Vgl. exemplarisch aus der Investitionskontrollliteratur Helfert (1960), S. 96; Istvan (1961), S. 42; Schaefer (1963), S. 83; Gallinger (1980), S. 20; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 55; siehe aus der psychologischen Literatur bspw. Schuler/Marcus (2004), S. 968.
Schuler/ Marcus (2004), S. 968.
Vgl. Schuler/ Marcus (2004), S. 968.
Vgl. für eine ähnliche Einschätzung aus Sicht der psychologischen Mitarbeiterbeurteilungsliteratur Schuler/ Marcus (2004), S. 968.
Vgl. ähnlich Matschke (1993), S. 355.
Vgl. zur Macht durch Belohnung und Sanktion French/ Raven (1959), S. 156–158. Vgl. auch Nienhüser (2003), S. 156f.
Vgl. zur Expertenmacht March/ Simon (1958), S. 165; French/Raven (1959), S. 163; Nienhüser (2003), S. 159.
Vgl. zur Informationsmacht schon March/ Simon (1958), S. 165. Vgl. auch Staehle (1999), S. 403f.
Vgl. zur Legitimationsmacht French/ Raven (1959), S. 158f.; Robbins (2001), S. 431.
Lüder (1980), S. 370.
Vgl. z. B. Lüder (1969), S. 169; Hägg (1977), S. 43 u. S. 45; Lüder (1980), S. 370. Ähnliche Vermutungen werden auch in der psychologischen Leistungsbeurteilungsliteratur geäußert. Vgl. bspw. Schuler (1989), S. 410.
Vgl. dazu Steinle (1975), S. 121; Lawler (1976), S. 1272. Vgl. auch Gadella (1991), S. 92.
Vgl. dazu ähnlich Steinle (1975), S. 122. Vgl. zur Strategie der Reduktion kognitiver Dissonanzen durch Verzerrung der Realitätswahrnehmung grundlegend Festinger (1957), S. 21. Siehe auch Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188.
Vgl. zu diesen alternativen Strategien im Umgang mit kognitiven Dissonanzen grundlegend Festinger (1957), S. 19 u. S. 21. Siehe auch Aronson/Wilson/Akert (2004), S. 188.
Vgl. Cawley/ Keeping/ Levy (1998), S. 624. Siehe als exemplarische Studie hierzu, die bereits erwähnte Untersuchung von Basset/Meyer (1968), S. 427.
So kann der so genannte Attributionsfehler beim Kontrollierten, der aus eingeschränkten prozeduralen Fähigkeiten resultiert, dazu führen, dass mit steigender Partizipation des Kontrollierten die Einschätzung des Handlungsergebnisses des Kontrollierten mehr und mehr in positiver Richtung verzerrt wird. Vgl. dazu auch Steinle (1975), S. 121; Lee (1985), S. 323; Jost (2000), S. 295–298; Fedor (1991), S. 88; von Rosenstiel (2003), S. 192, und dort jeweils angegebene experimentelle bzw. empirische Studien, die auch auf das Pendant, den Attributionsfehler beim Kontrolleur, eingehen.
Vgl. die Diskussion des Einflusses eingeschränkter Fähigkeiten des Kontrolleurs auf die direkten Wirkungen einer Investitionskontrolle im Kapitel 6.3 sowie die in Fußnote 1416 angegebenen Quellen. Kritisch zur Annahme der zu harten Fremdbeurteilungen hingegen Moser (2004), S. 86.
Vgl. auch Grull (1921), S. 125; Matschke (1993), S. 355; Hoffjan (1997), S. 264f.; Bouquin (2001), S. 200; Schäffer (2001), S. 181 u. S. 182. Vgl. ähnlich allgemein zu Selbst-versus Fremdbeurteilungen Bernardin/Villanova (1986), S. 53f.; Schuler (1989), S. 410; Alvarez/Bernal (1999), S. 131f.; von Rosenstiel (2003), S. 192f.; Moser (2004), S. 86; Muck/Schuler (2004), S. 269; Schuler/Marcus (2004), S. 969. Letztere führen diverse Studien an, die eine recht geringe Übereinstimmung der Fremd-und der Selbstbeurteilungen in Leistungsbeurteilungen von lediglich rund R = 0,3 aufzeigen (vgl. ebenda, S. 969). Ob die Abweichungen bei eher „harten“ Investitionskontrollen im Verhältnis zu den tendenziell eher „weichen“ Leistungs-bzw. Mitarbeiterbeurteilungen ebenfalls so groß sind, wurde bisher in der Forschung nicht beleuchtet. Gewisse, wenn wohl auch kleinere Abweichungen erscheinen jedoch nicht unwahrscheinlich.
Vgl. dazu die empirische Studie Lüders (1969): Gemäß der antwortenden Unternehmen sind „die Ersteller der Investitionsvorrechungen [...] mit den Objekten vertraut und deshalb in der Lage, die Nachrechnungen in sehr viel kürzerer Zeit zu erstellen als unabhängige Personen“ (Lüder (1969), S. 32). Vgl. dazu auch Istvan (1961), S. 41f.; Kooken (1961), S. 173; Schaefer (1963), S. 84; Heebink (1964), S. 49; Terborgh (1968), S. 254; Lüder (1969), S. 32 u. S. 132; McCorvey (1969), S. 33; Abdelsamad (1973), S. 234; Dillon/Caldwell (1981), S. 21; Statman/Caldwell (1987), S. 12; Mills/Kennedy (1990), S. 11; Gadella (1991), S. 92; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 55 u. S. 63; Matschke (1993), S. 355; Neale (1995), S. 22, und für die allgemeine Kontrollliteratur z. B. Thieme (1982), S. 156; Schäffer (2001), S. 180, sowie die jeweils dort angegebene Literatur.
Vgl. Schäffer (2001), S. 180: „(Nur) durch Selbstkontrolle wird der Zugriff auf akteursspezifisches Wissen möglich, das anderen Akteuren nicht ohne weiteres zugänglich ist.“ Vgl. ähnlich schon Heebink (1964), S. 49; Statman/Caldwell (1987), S. 12; Goeldel (1997), S. 127 u. S. 154.
Zu diesen Einarbeitungskosten sind auch eventuelle Zeiten hinzuzuzählen, in denen der Kontrolleur den Kontrollierten zum besseren Verständnis von dessen Tätigkeiten und Aufgaben befragen muss. Diese Zeiten würden somit symmetrisch für den Kontrollträger und den Kontrollierten anfallen. Vgl. dazu ähnlich auch Loth (1970), S. 50.
Vgl. Thieme (1982), S. 156.
Auch Hoffjan (1997), S. 264, verweist auf die niedrigeren Kontrollkosten einer Selbstkontrolle im Vergleich zu Fremdkontrollen.
Vgl. auch Istvan (1961), S. 42.
Vgl. dazu Schwaninger (1989), S. 197; Goeldel (1997), S. 154f.
Vgl. exemplarisch Matschke (1993), S. 359; Schäffer (2001), S. 14.
Vgl. ähnlich, jedoch lediglich auf die Erfolgskontrolle bezogen, Lüder (1969), S. 36: „Der wirkungsvolle Einsatz von Investitionskontrollrechnungen erfordert eine Koordinierung mit der Investitionsvorrechnung. Beide Rechnungen müssen Ergebnisse liefern, die vergleichbar sind.“ Vgl. ähnlich auch Schaefer (1963), S. 78; Gadella (1991), S. 87 u. S. 98; Steven/Böning (1999), S. 459.
Vgl. zum nachfolgenden auch ausführlich Kapitel 3. Siehe ähnlich auch schon Lüder (1969), S. 36f.
Vgl. exemplarisch Myers (1966), S. 23; Lüder (1969), S. 36.
Vgl. bspw. Lüder (1969), S. 36; Borer (1978), S. 186–235; Gordon/Myers (1991), S. 41.
Vgl. z. B. Schaefer (1963), S. 78; Lüder (1969), S. 36f. u. S. 85; Humphrey (1970), S. 10, S. 188f. u. S. 191; Rockley (1973), S. 227; Hastie (1974), S. 38; Mills/Kennedy (1990), S. 7; Gadella (1991), S. 98; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 58; Schwellnuß (1991), S. 73–82; Cherry (1993), S. 29; Lüder (1996), Sp. 802; Lüder (2001), Sp. 1114.
In der mikroökonomisch-verhaltensorientierten Betriebswirtschaftslehre finden sich unter den Begriffen des Informationsgehalts und der relativen Erfolgsmessung zwei Diskussionstränge, die bzw. deren Ergebnisse mit der hier diskutierten Frage der Kompatibilität von Prüf-und Vergleichsgröße eng zusammenhängen. So thematisiert die Forschung zum Informationsgehalt die Rolle unterschiedlich guter Rückschlussmöglichkeiten auf das Handeln des Agenten anhand eines Erfolgsmaßes und die Arbeiten zur relativen Erfolgsmessung die Frage der Auswirkungen exogener Einflüsse und die Vergleichbarkeit des relativen Referenzmaßstabs auf die Anreizkompatibilität (bzw. hier: die Disziplinierung) des Agenten. Vgl. exemplarisch Winter (1996); Hutzschenreuter (1998), S. 102f.; Weißenberger (2003), S. 74–80 und die dort jeweils angeführten Quellen.
Vgl. hierzu ähnlich auch bereits Anthony (1960), S. 333. Als indirekte Wirkung erster Ordnung äußert sich dieser reduzierte ErwartungseffektKO in weniger diszipliniertem bzw. weniger konzentriertem Handeln. Entsprechend kommt eine empirische Feldstudie von Schäffer/Willauer (2002) zu einem positiven Einfluss des Kompatibilitätsgrads (Schäffer/Willauer (2002) sprechen von der Enge der Verbindung von Planung und Kontrolle) auf die Durchsetzungswirkung von Zielen, d. h. auf die Disziplinierungsstärke (vgl. Schäffer/Willauer (2002), S. 84).
Vgl. dazu ähnlich auch Siegwart/ Menzl (1978), S. 86f.; Schäffer (2003), S. 155.
Geringe Kompatiblität oder vollständige Inkompatibilität findet als indirekte Wirkung erster Ordnung ihren Widerhall in fehlerhaften Handlungen. Vgl. dazu bereits Annett (1969), S. 120, und dort angegebene Experimente. Vgl. dazu aber auch Küpper (2005), S. 281, der — allerdings wenig klar — davon spricht, dass mit der Eindeutigkeit von Kontrollergebnissen „die Verhaltenswirkungen in der Regel verstärkt“ werden.
Vgl. hierzu auch die Feldstudie von Steiners (2005), S. 213, in der ein positiver Zusammenhang zwischen Güte von Kontrollinformationen und einem Lernen von Geschäftsführern festgestellt wird. Anzumerken ist jedoch, dass die Konstrukte in der Studie nicht unproblematisch operationalisiert sind.
Diese geringe Eignung der Kontrollergebnisse zur Rechtfertigung kann sich wiederum als indirekte Wirkung erster Ordnung in einem Verzicht des Kontrolleurs auf den Rückgriff auf entsprechende Kontrollinformationen zur Begründung seiner Nachfolgeentscheidungen äußern. Damit grob im Einklang stellt bspw. Frank (2000), S. 177, in einer Feldstudie fest, dass die Qualität von Kostenrechnungsinformationen, d. h. Kontrollinformationen zu den laufenden Kosten, positiv mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Nutzung zur Fundierung nachfolgender Entscheidungen einhergeht. Ähnlich kommt auch die Studie von Hunold (2003), S. 170, hinsichtlich der NutzungsWahrscheinlichkeit von Kostenrechnungsinformationen durch Kämmerer in komunalen Verwaltungen zu dem Ergebnis, dass diese positiv mit der subjektiv wahrgenommen Güte der Kontrollinformationen zusammenhängt. Siehe weiter die Studie von Steiners (2005), S. 193.
Vgl. Kahneman/ Lovallo (1993), S. 18. Vgl. dazu auch die Feldstudie von Steiners (2005), S. 213, in der ein positiver Zusammenhang zwischen der Güte der Kontrollinformationen und den Lerneffekten festgestellt wurde. Fehlerhaftes Lernen (oder kein Lernen) kann dabei wiederum (als indirekte Wirkung erster Ordnung einer Kontrolle) falsche Folgeentscheidungen nach sich ziehen. So zeigen Hantula/Bragger (1999) in einem Laborexperiment, dass unpräzise Kontrollinformationen, für die mangelnde Kompatibilität zwischen Prüf-und Vergleichsgröße eine Ursache ist, unter bestimmten Voraussetzungen zu einem so genannten „Escalation of Commitment“, d. h. einer verspäteten oder völlig unterbleibenden Abbruchsentscheidung eines Projekts, führen (vgl. Hantula/Bragger (1999), S. 424). Vgl. zum Escalation of Commitment auch bspw. Statman/Caldwell (1987); Weber et al. (2003), S. 25–29; Riesenhuber (2005).
Vgl. hierzu Gadella (1991), S. 98. Siehe auch Kahneman/Lovallo (1993), S. 18. Auch kommt die bereits erwähnte Feldstudie von Schäffer/Willauer (2002) zu dem Ergebnis, dass ein statistisch signifikant positiver Zusammenhang zwischen der Enge der Verbindung von Planung und Kontrolle (d. h. Kompatibiltität der beiden) und der Güte der Willensbildung (als indirekter Wirkung erster Ordnung einer Kontrolle) besteht (vgl. Schäffer/Willauer (2002), S. 84).
Vgl. auch Steven/ Böning (1999), S. 459.
Vgl. auch Steven/ Böning (1999), S. 459: „Dieses Vergleichbarkeitsproblem lässt sich zwar entweder dadurch lösen, dass die Investitionsplanung auf Basis von Kosten-und Erlösen durchgeführt wird, oder dass Zahlungen während der Nutzungsphase ermittelt werden, beides erweist sich jedoch als aufwändig“.
Dieser Umformungsaufwand ist dabei, wie immer wieder in der Literatur hervorgehoben wird, offensichtlich in der Unternehmenspraxis nicht unerheblich und führt dazu, dass die Unternehmen angesichts des Aufwands meist nur auf teilweise kompatible Daten zurückgreifen (vgl. Steven/ Böning (1999), S. 459). Vgl. dazu auch Paudtke (1976), S. 259: „In der Praxis stößt die Ermittlung der für Investitionsrechnungen benötigten Daten häufig auf erhebliche Schwierigkeiten, weil die Daten entweder überhaupt nicht bzw. nur mit einem wirtschaflich nicht vertretbaren Aufwand zu beschaffen sind oder zu ungenau sind“. Siehe ähnlich ferner Gadella (1991), S. 96f.
Vgl. dazu für Investitionskontrollen bspw. McCorvey (1969), S. 33. Aus der allgemeinen Kontrollliteratur vgl. z. B. Ahrend (2002), S. 251. Vgl. ähnlich aus der (wesentlich umfangreicheren Literatur zur Formalisierung von Planungsprozessen bspw. Ueno/Sekaran (1992), S. 664; Goeldel (1997), S. 118; Kreikebaum (1997), S. 201; Weber/Schäffer/Willauer (2000), S. 17; Sponem (2004), S. 105f., und dortige Verweise. Siehe auch Faber (1980), S. 48f.; Weber (1985), S. 126; Bodewes (2000), S. 37; Kieser/Walgenbach (2003), S. 169; Scott (2003), S. 35, für die Formalisierung aus Sicht der Organisationsliteratur. Dabei sei Faber (1980), S. 48, und Krüger (2005), S. 146, folgend, die Formalisierung als die Dokumentation der Regelungen automatisch beinhaltend betrachtet. Des Weiteren sei der Begriff eines formalisierten Kontrollprozesses nur dann verwendet, wenn die schriftlichen Regelungen des Prozesses auch in der Praxis eingesetzt bzw. beachtet werden (vgl. dazu Bodewes (2000), S. 37 u. S. 96f.). Teilweise findet sich in der Literatur auch der Begriff der Standardisierung (vgl. z. B. Küpper (2005), S. 306), der wenngleich uneinheitlich verwendet, meist weitgehend synonym zum hier verwendeten Begriff der Formalisierung ist.
Vgl. zur Konzeptualisierung der Formalisierung als einem Kontinuum von 0 bis 100 % auch Ahrend (2002), S. 251. Vgl. allgemein dazu auch aus der Organisationsliteratur Robbins (2001), S. 491; Kieser/Walgenbach (2003), S. 169. Vgl. grundlegend zum AngsteffektKO Kapitel 5.1.1.
Vgl. zur Reduktion von Willkür in Leistungsbeurteilungsprozessen durch Prozessvorgaben Bourguignon/ Chiapello (2005), S. 687 u. S 695.
Vgl. für ähnliche Überlegungen zu Kontrollen allgemein auch Churchill/ Cooper (1965), S. 769. Vgl. ähnlich ferner Küpper (2001), S. 263; Küpper (2005), S. 281.
Vgl. Gordon/ Myers (1991), S. 40. Vielmehr wird er den Eindruck besitzen, dass er dieser Kontrolle nur aus Gleichheits-bzw. Gerechtigkeitsgründen unterzogen wird, aber eigentlich das (Fehl-)Handeln aufgrund mangelnder Leistungsanstrengung anderer Akteure im Betrachtungsfokus steht.
Vgl. zu einer solchen Wahrnehmung ähnlich auch Churchill/ Cooper (1965), S. 769; Küpper (2001), S. 263; Küpper (2005), S. 281.
Vgl. hierzu auch Schuler/Marcus (2004), S. 992, denenzufolge formalisierte Beurteilungsprozesse besser akzeptiert werden als nicht-formalisierte.
Vgl. explizit für Investitionskontrollen Dillon/ Caldwell (1981), S. 20; Gordon/Myers (1991), S. 40. Vgl. ähnlich aus der Literatur zu Planungs-und Entscheidungsprozessen Goeldel (1997), S. 118; Kreikebaum (1997), S. 201; Reitmeyer (2000), S. 138; Spieker (2003), S. 73; Florissen (2005), S. 182. Siehe auch allgemein Faber (1980), S. 52; Robbins (2001), S. 491f.; Scott (2003), S. 35.
Vgl. dazu auch Robbins (2001), S. 430.
Vgl. Bourguignon (2004), S. 674f.
Vgl. Bourguignon (2004), S. 674f.
Vgl. ähnlich schon Annett (1969), S. 147; Deutsch (1976), S. 124f. Vgl. dazu auch die Literatur zur Zielsetzungstheorie, z. B. Locke (1968), S. 168–170; Latham/Yukl (1975), S. 829f. u. S. 840; Steers (1976), S. 10; Ivancevich (1976), S. 610; Kenis (1979), S. 716; Locke/Latham (1984), S. 10; Locke et al. (1989), S. 284; Leung/Liu (2003), S. 18. Kritisch zur Allgemeingültigkeit der Zielsetzungstheorie allerdings Seijts (2001).
Vgl. hierzu synonym aus der Planungsliteratur bspw. Kreikebaum (1997), S. 200f.; Reitmeyer (2000), S. 138; Spieker (2003), S. 73.
Vgl. Dillon/ Caldwell (1981), S. 20; Gordon/Myers (1991), S. 40. Vgl. hierzu synonym für die Formalisierung der Planung auch Goeldel (1997), S. 118; Kreikebaum (1997), S. 201; Spieker (2003), S. 73; Florissen (2005), S. 182. Siehe aus der allgemeinen Organisationsliteratur auch Faber (1980), S. 52; Murphy/Jackson (1999), S. 331; Robbins (2001), S. 491f.; Scott (2003), S. 35.
Diese Aussage unterstellt, dass die Formalisierung der betrachteten Investitionskontrolle besteht, d. h. dass der Kontrolleur diese nicht selbst zuerst vornehmen muss, sondern sie ihm von einer anderen Instanz vorgegeben ist bzw. abgenommen wurde (vgl. hierzu allgemein für die Festlegung der Formalisierung Faber (1980), S. 49f.; Mintzberg (1983), S. 145). So kann der Aufwand zur Formalisierung der Investitionskontrolle aus der Betrachtung des Aufwands einer Kontrolle ausgeschlossen werden.
Vgl. Mills/ Kennedy (1990), S. 21. Vgl. auch allgemein Lingnau (2005), S. 240.
Siehe auch ähnlich Gordon/ Myers (1991), S. 40. Vgl. dazu detaillierter die nachfolgenden Ausführungen zum FähigkeitslerneffektKS.
Vgl. dazu Gordon/ Myers (1991), S. 40, die der Formalisierung von Invesitionserfolgskontrollen die Aufgabe zuschreiben, „to provide guidance and uniformity to what otherwise could turn out to be an unevenly, and possibly an inappropriately, applied process. It also adds objectivity to what might be perceived as a threatening process, thus minimizing psychological barriers“. Vgl. hierzu aus der Planungsliteratur auch Goeldel (1997), S. 118; Kreikebaum (1997), S. 201; Spieker (2003), S. 73; Florissen (2005), S. 182. Siehe auch allgemein Faber (1980), S. 52; Robbins (2001), S. 491f.; Scott (2003), S. 35.
Vgl. ähnlich für die Wirkung der Formalisierung der Planung explizit Kreikebaum (1997), S. 200, und implizit Reitmeyer (2000), S. 54.
Vgl. dazu allgemein auch Robbins (2001), S. 492; Florissen (2005), S. 182.
Vgl. Robbins (2001), S. 491.
Vgl. (implizit) Lawler (1976), S. 1269. Siehe aus der Planungsliteratur ähnlich bspw. Kreikebaum (1997), S. 200. Ähnlich weisen in der Literatur zur Mitarbeiterbeurteilung Folger/Konovsky/Cropanzano (1992), S. 139f., auf die der Willkür des Beurteilers durch schriftliche, rechtliche Rahmenbedingungen gesetzten Grenzen hin.
Vgl. auch Faber (1980), S. 54; Buggert (1991), S. 31; Staehle (1999), S. 405; Robbins (2001), S. 430 u. S. 491. Vgl. auch implizit Murphy/Jackson (1999), S. 331; Kieser/Walgenbach (2003), S. 134.
Vgl. hierzu Dillon/ Caldwell (1981), S. 20; Gordon/Myers (1991), S. 40. Vgl. dazu auch Robbins (2001), S. 430, der auf die Freiräume zu politischem Handeln, die durch Unklarheiten geschaffen werden, hinweist.
Vgl. hierzu auch die mikroökonomisch-verhaltensorientierten Überlegungen bei Prendergast (1993), S. 769, der bei subjektiver Evaluation eine Tendenz von Akteuren zum Gehorsam gegenüber dem Vorgesetzten bzw. Bewerter aufzeigt, welcher sich bspw. in Form der papageienhaften, pro forma Übernahme der Meinung des Bewerters äußert. Durch den Einsatz einer objektiveren Beurteilung bzw. objektiveren Beurteilungskriterien kann diese Tendenz reduziert werden (vgl. ebenda, S. 769).
Vgl. dazu Becker (2003b), S. 246 für Leistungsbeurteilungsprozesse. Ähnlich für die Formalisierung der Planung bspw. Buggert (1991), S. 31; Kreikebaum (1997), S. 200. Vgl. allgemein auch Faber (1980), S. 53; Krüger (2005), S. 145.
Vgl. ähnlich, aber für die Formalisierung der Planung Kreikebaum (1997), S. 200. Siehe auch allgemein Faber (1980), S. 53f.
Vgl. dazu auch Mills/ Kennedy (1990), S. 12.
Vgl. dazu allgemein für formalisierte Prozesse auch Robbins (2001), S. 430; Scott (2003), S. 35; Lingnau (2005), S. 240. Vgl. aber auch schon Merton (1968), demzufolge die Formalisierung zu einer stärkeren Internalisierung der Regeln führt.
Dabei wird definitionsgemäß, wie bei allen den in diesem Teilkapitel formulierten Hypothesen, davon ausgegangen, dass die Formalisierung sowohl die Existenz entsprechender Regelungen als auch ihre Anwendung umfasst. Siehe dazu die Definition der Formalisierung vorne, sowie Bodewes (2000), S. 37 u. S. 96f.
Vgl. Mills/ Kennedy (1990), S. 21: „When clearly written, sufficiently comprehensive and user friendly, they [manuals, Anm. d. Verf.] are of value to both the audit team and those involved in the project who might wish to know about the audit process and individual responsibilities“. Vgl. auch Lingnau (2005), S. 240. Die Formalisierung erlaubt den Rückgriff auf Handlungswissen (des Handbuchschreibers), das dem Kontrollträger sonst nicht (zwangsläufig) zur Verfügung stünde (vgl. ebenda, S. 240).
Die Argumentation bezieht sich auf den Kontrollträger und unterstellt, dass dieser nicht auch mit der Formalisierung des Kontrollprozesses beauftragt ist, sondern diese Formalisierung durch einen dritten Akteur erfolgt (vgl. hierzu allgemein für die Festlegung der Formalisierung Faber (1980), S. 49f.; Mintzberg (1983), S. 145). Dieser muss dann jedoch, im hier interessierenden Fall der Investitionskontrolle, hohes Wissen über den Investitions-wie den Kontrollprozess besitzen, um ihn formalisieren zu können (vgl. hierzu allgemein auch Goeldel (1997), S. 118; Weber/Schäffer/Willauer (2000), S. 17f.). Fehlt diesem dritten Akteur hingegen Wissen, d. h. legt er einen nicht-praktikablen Investitionskontrollprozess fest, so steigen die Anforderungen an die Fähigkeiten des Kontrolleurs, trotz der inadäquaten „Vorschriften“ einen funktionierenden Kontrollprozess sicherzustellen.
Vgl. dazu Merchant/ Van der Stede (2003), S. 469. Vgl. (teilweise implizit) auch Schuler (1989), S. 420f.; von Rosenstiel (2003), S. 191; Zimbardo/Gerrig (2004), S. 30.
Vgl. Schuler (1989), S. 421 und dortige Quellen.
Vgl. dazu ähnlich Lüder (1969), S. 122; Gadella (1991), S. 89; Gadella/Jones (1996), S. 39. Vgl. ähnlich für Beurteilungsgespräche auch Muck/Schuler (2004), S. 257.
Vgl. ähnlich für die Planung Kreikebaum (1997), S. 200, und allgemein Faber (1980), S. 53; Staehle (1999), S. 30; Scott (2003), S. 37; Krüger (2005), S. 145.
So kann starke Formalisierung dazu führen, dass die Analyse oberflächlicher ausfällt, da schnell auf eine eingeschränkte Anzahl an Kategorien zurückgegriffen wird und nicht nach der besten Erklärung, sondern nach der ersten, formal akzeptablen gesucht wird (vgl. dazu Merton (1968, S. 252f.)). Vgl. auch Dalton (1971), S. 5. Siehe ebenfalls (aufgrund des damit verbundenen schematischen, unflexiblen Vorgehens) kritisch gegenüber einer zu hohen Formalisierung bei Beurteilungsgesprächen Muck/Schuler (2004), S. 257. Ähnlich Faber (1980), S. 53, und Neuberger (2004), S. 18, für die Formalisierung von Prozessen im Allgemeinen.
Vgl. für eine ähnliche Vermutung und empirische Prüfung hinsichtlich des Einflusses der Formalisierung von Innovationsprozessen auf Innovationen Bodewes (2000), S. 101 u. S. 205f. Sofern sich diese Überlegungen auch auf die Formalisierung von Planungsprozessen übertragen lassen, ließen sich die dort in der empirischen Forschung festgestellten, widersprüchlichen Ergebnisse zum (linearen) Einfluss der Formalisierung auf die Entscheidungsqualität (d. h. implizit den Fähigkeitslerneffekten der Planung) neben potenziell variierenden Operationalisierungen des Formalisierungsbegriffs (vgl. zu diesem Punkt allgemein in der empirischen Organisationsforschung Bodewes (2000), S. 25–36) auch durch den nicht-linearen Verlauf erklären. Vgl. exemplarisch für die divergierenden Ergebnisse zum Einfluss der Formalisierung auf die Planung Reitmeyer (2000), S. 139; Weber/Schäffer/Willauer (2000), S. 19; Schäffer/Willauer (2003), S. 102, und Spiecker (2003), S. 73.
Lingnau (2005), S. 240.
Vgl. auch Faber (1980), S. 52; Mintzberg (1983), S. 145; Bodewes (2000), S. 93; Robbins (2001), S. 492; Neuberger (2004), S. 17f.
Vgl. auch Spieker (2003), S. 73. Unterstellt wird bei dieser Aussage wiederum, dass die Formalisierung gegeben ist, d. h. dass der Aufwand zur Formalisierung der Investitionskontrolle für die Aussage irrelevant ist, da er durch eine dritte Person getragen wird (vgl. hierzu allgemein für die Festlegung der Formalisierung Faber (1980), S. 49f.; Mintzberg (1983), S. 145).
Ein erstes Indiz für diese Hypothese liefert auch eine empirische Feldstudie von Weber/ Schäffer/ Willauer (2000) aus dem Gebiet der Planungsforschung (d. h. dem Pendant zur Kontrolle). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein „höherer Formalisierungsgrad [...] tendenziell mit einer höheren Effizienz der Planung“ (dieselben, S. 19), einhergeht.
Vgl. z. B. Kooken (1961), S. 142; Nicholson (1962), S. 403; Lüder (1969), S. 59; Osterloh (1974), S. 62.
Sofern u < I ist, müssen Auswahlkriterien für die einzelnen Investitionsprojekte definiert werden (vgl. dazu Lüder (1969), S. 59; Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 52f.; Cherry (1993), S. 29). Im Weiteren sei davon ausgegangen, dass diese Auswahl anhand des „Zufallskriteriums“ erfolgt, d. h. dass eine zufallsgesteuerte Auswahl und keine bewusste Auswahl stattfindet (vgl. Holmes/Cullen/Gray (1991), S. 53). Dieses Vorgehen ist, wie in Kapitel 3.2.3 dieser Arbeit erläutert, durchaus auch in der Praxis anzutreffen (ähnlich auch Holmes/Cullen/Gray ebenda, S. 53). Allerdings muss einschränkend erwähnt werden, dass diverse empirische Studien auch feste Kriterien, wie bspw. die Investitionssumme, als in der Praxis genutztes Auswahlkriterium identifizieren. Angesichts der Schwierigkeit, allgemeine Hypothesen auf Basis der diversen in den Studien angeführten möglichen Kriterien zu generieren, sei hier vereinfachend auf die Auswahl nach dem Zufall abgestellt. Im Fall des Rückgriffs auf andere Auswahlkriterien müssen einzelne der folgenden Hypothesen entprechend angepasst werden.
So lässt sich auch der in der Literatur postulierte negative Zusammenhang zweier unabhängiger Kontrollen auf den Ertrag der FähigkeitslerneffekteKo aufgrund potenziell in beiden Kontrollen festgestellter identischer Fehler in den beiden überprüften Investitionen und dem Fehlen eines Lerneffekts damit bei der zweiten Kontrolle (vgl. dazu bspw. Lüder (1969), S. 70) einfach anhand einer Veränderung der Fähigkeiten des Kontrollierten durch die erste Kontrolle (FähigkeitslerneffektKo) und damit geringeren Fähigkeitsdefiziten und entsprechend auch weniger zu Lernendem bzw. zu Verbesserndem in der zweiten Kontrolle erklären. Diese vermeintliche Interaktion entspricht daher nur der Betrachtung einzelner Kontrollen unter verschiedenen Ausprägungen des Parameters Fähigkeiten des Kontrollierten. Eine Betrachtung dieses Falls stimmt daher vollständig mit der Analyse einer einzelnen Investitionskontrolle überein, weshalb seine separate Diskussion nur unnötige Redundanzen in der Argumentation nach sich ziehen würde.
Vgl. hierzu ähnlich Groll (2004), S. 112.
Vgl. dazu auch Frey (1993), S. 663f.
Vgl. auch Frey (1993), S. 665.
Vgl. dazu ähnlich Thieme (1982), S. 90. Siehe auch (implizit) Lawler (1976), S. 1270.
Vgl. dazu teilweise ähnlich Küpper (2001), S. 263.
Vgl. hierzu ähnlich Newman (1975), S. 34. Siehe auch die kompatiblen Aussagen der Reaktanztheorie nach Brehm (1966), S. 118f.
Vgl. wieder die Ausführungen zum Einfluss unterschiedlich stark ausgeprägter bzw. satifizierter/frustrierter Bedürfnisse auf die direkten Wirkungen einer Investitionskontrolle in Kapitel 6.3. Entsprechend steigt so lange auch die kumulierte Menge der AbstoßungseffekteKS an, wobei diese Hypothese implizit wohl auch durch Versuchspersonen, die Rolle eines Vorgesetzten spielend, geteilt wird. So zeigt das bereits mehrfach erwähnte Laborexperiment von Falk/ Kosfeld (2005), dass die überwiegende Mehrheit der Vorgesetzten (74 Prozent) in ihrem Experiment tendenziell versuchen, einen möglichst geringen Kontrollumfang u bzw. sogar einen Umfang von Null anzuwenden (vgl. Falk/Kosfeld (2005), S. 14), was dafür spricht, dass auch die Kontrolleure in diesem Experiment von einem Anstieg der kumulierten Abstoßungseffekte mit steigendem u ausgehen.
Vgl. ähnlich schon Lüder (1969), S. 63.
Kumuliert betrachtet wird daher als indirekter Wirkung erster Ordnung der Kontrolle mit steigendem u das insgesamte Handeln des Kontrollierten immer disziplinierter ausfallen (vgl. dazu auch Matschke (1993), S. 345). Gleichzeitig sinkt auch die Tendenz, sich nur auf einzelne Investitionen zu konzentrieren. Vgl. ähnlich implizit auch Lawler (1976), S. 1264 u. S. 1275; Merchant/Van der Stede (2003), S. 190; Schäffer (2003), S. 155, für Kontrollen im Allgemeinen.
Vgl. hierzu Lawler (1976), S. 1279, und dort angeführte experimentelle Studien zu Kontrollen im Allgemeinen, die diesen Zusammenhang experimentell bestätigen. Vgl. auch die jüngere Studie von Hirst/Luckett (1992), die ebenfalls diesen Punkt bestätigt.
Vgl. z. B. Lüder (1969), S. 60 u. S. 69f.; Kromschröder (1972), S. 49f.
Vgl. z. B. Matschke (1993), S. 345.
Teilweise werden anstelle des Begriffs Kontrolltiefe in der Literatur auch die Bezeichnungen Kontrollintensität und Kontrollenge verwendet (vgl. exemplarisch Coenen (1998), S. 23; Schäffer/Willauer (2002), S. 84 u. S. 91; Merchant/Van der Stede (2003), S. 190; Schäffer (2003), S. 155). Liegt die Kontrolltiefe bei t < 1, so ist auch hier ähnlich wie beim Umfang die Festlegung von Kriterien zur Auswahl der zu kontrollierenden Daten erforderlich (vgl. Lüder (1969), S. 89). Im Weiteren sei diese Auswahl nicht weiter thematisiert, vielmehr seien nur die Auswirkungen alternativer Kontrolltiefen diskutiert. Für weitere Ausführungen sei stattdessen bspw. auf Lüder (1969), S. 89–100, verwiesen.
Vgl. Fisher (1996), S. 365.
Vgl. ähnlich Manzoni/ Barsoux (1998), S. 101 u. S. 104. Siehe implizit auch Küpper (2005), S. 281.
Vgl. auch Manzoni/ Barsoux (1998), S. 101 u. S. 104. Siehe dazu auch Brehm (1966), S. 4, S. 6 u. S. 118f.; Brehm (1989), S. 72f. Vgl. ferner auch die Auführungen bei Heineke (2005), S. 247, zum Verdichtungsgrad von Informationen als inversem Pendant zum hier verwendeten Grad der Kontrolltiefe).
Vgl. hierzu auch Merchant/ Van der Stede (2003), S. 223.
Vgl. ähnlich auch (implizit) Küpper (2005), S. 281.
Vgl. Brehm (1966), S. 4, S. 6 u. S. 118f.; Brehm (1989), S. 72f.
Vgl. Matschke (1993), S. 345. Siehe ähnlich für Budgetkontrollen auch Kren (1993), S. 111–113 u. S. 115; Künkele/Schäffer (2005), S. 7.
Damit steigt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass die Investitionskontrolle als indirekte Wirkung erster Ordnung beim (potenziell) Kontrollierten mehr auf die Zielerreichung konzentriertes Handeln auslöst. So kommen Schäffer/ Willauer (2002) in ihrer Feldstudie zu dem Ergebnis, dass mit zunehmender Kontrolltiefe geringere Abweichungen zwischen angestrebten und realisierten Werten einhergehen (vgl. Schäffer/Willauer (2002), S. 84). Ähnlich stellt auch bereits Blau (1955), S. 36, in seiner Studie fest: „Statistical reports influenced operations by inducing Interviewers to concentrate their efforts upon the factors which were measured and thus would affect their rating“. Allerdings muss diese Konzentration des Kontrollierten auf die Erreichung positiver Kontrollergebnisse nicht unbedingt aus Unternehmenssicht funktional sein. Vielmehr kann sie auch zu dysfunktionalem Handeln als indirekter Wirkung erster Ordnung der Kontrollankündigung anregen (vgl. dazu z. B. Argyris (1952), S. 12; Holmström/Milgrom (1991); Becker (1993), S. 98; Robbins (2001), S. 430; entgegengesetzter Meinung hingegen Künkele/Schäffer (2005), S. 7, wobei ihre empirische Studie diese Position jedoch nicht stützt). Auch in der mikroökonomisch-verhaltensorientierten Betriebswirtschaftslehre finden sich unter den Begriffen des Informationsgehalts, der Informationsqualität und des Informationsprinzips eines Erfolgsmaßes, mit dem der Prinzipal auf die Handlungen eines risikoaversen Agenten zurückschließen will, ähnliche Aussagen. So stellt bspw. Weißenberger (2003), S. 75, fest, dass „die Anreizkompatibilität dieses Erfolgsmaßes c. p. um so höher [ist, Anm. d. Verf.], je größer der Informationsgehalt des Erfolgsmaßes bezogen auf die Aktionswahl des Agenten ist“. Vgl. auch die von Weißenberger (2003) angeführten weiteren mikroökonomisch-verhaltensorientierten Quellen.
Vgl. dazu implizit Becker (2003b), S. 242.
Vgl. Matschke (1993), S. 345.
Vgl. hierzu ausführlich die nachfolgende Beschreibung der Auswirkungen alternativer Kontrolltiefen auf die Fähigkeitslerneffekte. Vgl. (implizit) auch schon Kren (1993), S. 111.
Vgl. dazu ähnlich auch Lüder (1980), S. 368, der „möglichst wenig angreifbare“ Ergebnisse fordert, wenn eine Kontrolle zur Rechenschaftslegung (und damit indirekt) für die Rechtfertigung von Nachfolgehandlungen dienen soll.
Vgl. hierzu ähnlich Ammons (1956), S. 287; Semmer/Pfäfflin (1979), S. 173; Kren (1993), S. 111.
Vgl. dazu Annett (1969), S. 145.
Siehe auch Weber (2004), S. 415, für Kontrollen im Allgemeinen. Ähnlich stellt ferner auch Schäffer (2003) hinsichtlich des von ihm als Lernfunktion bezeichneten FähigkeitslerneffektsKS die Hypothese auf, dass „eine hohe Kontrollintensität in der Regel eine sinnvolle Verwendung der Kontrollergebnisse erleichtern“ (Schäffer (2003), S. 155) wird. Wenngleich Schäffer (2003) den Begriff der Kontrollintensität nicht präzisiert, so ist aus der Argumentation zu schließen, dass er sich auf die Kontrolltiefe bezieht.
Schäffer/ Willauer (2002), S. 76.
Vgl. Schäffer/ Willauer (2002), S. 84. Zu einem lediglich auf den ersten Blick sehr ähnlichen Ergebnis kommen auch Künkele/Schäffer (2005), S. 23, wobei jedoch zu beachten ist, dass das dort als abhängige Größe verwendete Konstrukt der „Effektivität der Budgetkontrolle“ bzw. seine Operationalisierung nicht dem hier verwendeten FähigkeitslerneffektKO entspricht.
Da in der Untersuchung von Schäffer/ Willauer (2002) nur eine Datenanalyse hinsichtlich der Beschreibbarkeit der Punktwolken durch lineare Zusammenhänge erfolgt und keine Überprüfung auf nicht-lineare Verläufe, ist auch ein solcher Verlauf (weiterhin) denkbar. Ein nicht-linearer Verlauf könnte auch die Ursache für die relativ geringe, durch die linerare Untersuchung erklärte Varianz von 0,31 in der Studie von Schäffer/Willauer (2002), S. 84, sein. Darüber hinaus wäre aber auch denkbar, dass die in der Unternehmenspraxis anzutreffenden Kontrolltiefen unter diesem kritischen Wert liegen, und daher ein positiver Zusammenhang zwischen Kontrolltiefe und FähigkeitslerneffektKS in den Studien angezeigt wird.
Vgl. ähnlich auch Merchant/ Van der Stede (2003), S. 222, und Weber (2004), S. 415, für Kontrollen im Allgemeinen. Im Gegensatz zu diesen Postulaten können jedoch Künkele/Schäffer (2005), S. 23, in ihrer empirischen Studie keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Kontrolltiefe (dort als Kontrollintensität bezeichnet) und Kontrollaufwand (dort: Effizienz der Budgetkontrolle) feststellen. Dies dürfte jedoch an einer zweifelhaften Operationalisierung des Konstrukts liegen.
Vgl. Merchant/ Van der Stede (2003), S. 222 bzw. S. 415. Siehe auch Heineke (2005), S. 149.
Vgl. Steven/ Böning (1999), 459.
Vgl. Böning (1999) ebenda, S. 459.
Vgl. Steven/ Böning (1999), 459.
Vgl. hierzu bspw. Lüder (1969), S. 68; Matschke (1993), S. 349. Im Weiteren seien die Begriffe Häufigkeit und Frequenz synonym verwendet.
Folglich lassen sich die Effekte mehrerer Kontrollen prinzipiell addieren. Vgl. auch implizit Luckett/ Eggleton (1991), S. 385.
Vgl. dazu Ilgen/ Fisher/ Taylor (1979), S. 363; Küpper (2005), S. 281.
Vgl. hierzu nochmals Alderfer (1969), S. 152, für die Unterscheidung in satisfizierbare und nichtsatisfizierbare Bedürfnisse, wobei das soziale Achtungsbedürfnis bzw. Machtbedürfnis ersterer Gruppe zugerechnet wird
Vgl. hierzu nochmals die Anmerkung in Fußnote 1553.
Vgl. hierzu auch die Überlegungen von Cederblom (1982), S. 222, zur Wirkung unterschiedlicher Häufigkeiten der Mitarbeiterbeurteilungen, die implizit einen ähnlichen Zusammenhang annehmen.
Siehe dazu auch die Ausführung in Fußnote 1553.
Dabei wird in der Investitionskontrollliteratur oft unterstellt, dass in der ersten Kontrolle am meisten Fehler aufgedeckt werden und in nachfolgenden nur noch immer kleinere Prozentsätze der gesamten Fehlermenge (vgl. exemplarisch Lüder (1966), S. 1143; Lüder (1969), S. 70; ebenso aus der allgemeinen Kontrollliteratur: Latzko (2000), S. 56). Über die Realitätsnähe dieser Annahme so genannter abnehmender Grenzerträge der Kontrollhäufigkeit lässt sich kontrovers diskutieren. Insbesondere Borer (1978) kritisiert diese Annahme als unrealistisch (vgl. hierzu S. 149f.), allerdings mit einer wenig fundierten Argumentation. Jedoch ist sein Einwand gegen die allgemeine Unterstellung abnehmender Grenzerträge mit steigender Kontrollhäufigkeit prinzipiell und unabhängig von der tatsächlichen Realitätsnähe im Ergebnis nicht falsch: Der Ertrag einer Investitionskontrolle wird, wie im Text oben weiter ausgeführt wird, nicht von der Häufigkeit der Kontrolle an sich, sondern von der Ausgestaltung und der daraus resultierenden Fehleraufdeckungsquote der einzelnen Kontrollen bestimmt. Je nach Ausgestaltung („Güte“) der Kontrolle durch entsprechende Wahl der anderen acht in der vorliegenden Arbeit diskutierten „Gestaltungsparameter“, wird diese Aufdeckungsquote einer Investitionskontrolle höher oder niedriger ausfallen, wobei nur für den Fall, dass in der ersten Kontrolle bereits über 50 % der Fehler identifiziert wurden, mit Sicherheit ein abnehmender Grenzertrag weiterer Kontrollen allgemein eintreten wird. Werden hingegen in der ersten Kontrolle weniger als 50 % der Fehler aufgedeckt, so ist in der zweiten Kontrolle ebenso noch ein Prozentsatz von über 50 % denkbar (d. h. ein gestiegener Grenzertrag) wie ein im Vergleich zur ersten aufgrund der gewählten Ausgestaltung noch niedriger (d. h. ein gefallener Grenzertrag). Angesichts dieser Problematik der allgemeinen Vorhersage des Grenzertrags weiterer Kontrollen bzw. da der Grenzertrag eine dependente Variable der acht anderen Gestaltungsparameter von Investitionskontrollen ist, empfiehlt sich, statt der in der Literatur geführten Diskussion um den „wahren“ Grenzertrag, ein Verzicht auf entsprechende allgemeine Grenzertragsaussagen im Hinblick auf den (diesen Ertrag ohnehin nicht beeinflussenden) Faktor Kontrollhäufigkeit.
Allenfalls ließe sich argumentieren, dass bei größerer Häufigkeit der Kontrolle der zeitliche Abstand der einzelnen Kontrolle zu einzelnen Teilhandlungen abnimmt, was nach einigen experimentellen Studien tendenziell zu stärkeren Lerneffekten führt (vgl. dazu bspw. Ammons (1956), S. 287). Allerdings ist dabei zu beachten, dass die in diesen Experimenten eingesetzten bzw. kontrollierten Arbeitsaufgaben meist sehr einfach waren und der Abstand einer Investitionskontrolle zu einzelnen kontrollierten Handlungen allein schon aufgrund des Zeitbedarfs für die Datenermittlung tendenziell deutlich über den in diesen Experimenten getesteten Zeiträumen liegen wird, wodurch die Aussagekraft dieser Experimente für die vorliegende Fragestellung stark zu bezweifeln ist. Darüber hinaus greifen diese Experimente auch auf behavioristische Lerntheorien zurück, d. h. betrachten geändertes Handeln als Beleg für Lernen. Da in der vorliegenden Arbeit kognitive und sozial-kognitive Lerntheorien als Basis verwendet werden, stellt sich somit auch die Frage der grundsätzlichen Gültigkeit entsprechender Ergebnisse für die vorliegende Arbeit. Folglich sei hier auf eine Berücksichtigung dieser experimentellen Studien verzichtet.
Vgl. ähnlich schon Lüder (1969), S. 69f.
Siehe hierzu auch Fußnote 1570.
Vgl. bspw. Lüder (1969), S. 69; Matschke (1993), S. 349.
Vgl. Borer (1978), S. 151
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zum FähigkeitslerneffektKS in Kapitel 5.2.4, sowie detaillierter zu diesem Lernen über die Kontrolle z. B. Treuz (1974), S. 51; Schäffer (2001), S. 72.
Vgl. Bonner/ Sprinkle (2002), S. 328.
Vgl. dazu auch Blau (1955), S. 174: „The Supervisor who often backs his directives with promises of rewards or punishment gives evidence to his subordinates that he does not expect unconditional obedience“. Ähnlich Falk/Kosfeld (2005), S. 15; Osterloh (2006), S. 16.
Vgl. Falk/ Kosfeld (2005), S. 24.
Anderer Auffassung scheint Lawler (1976), S. 1273, zu sein, der einen positiven Einfluss auf „resistance to control Systems“ erkennt. Allerdings bleibt dabei offen, ob er damit tatsächlich den ReaktanzeffektKO im Sinne der vorliegenden Arbeit meint oder aber doch eher den eben diskutierten MisstrauenseffektKO. Ersterer kann sich, aufgrund der gewählten Definition, jedoch nicht durch eine Anreizkoppelung verändern; wohl aber — wie eben dargestellt — letzterer.
Hiermit grob im Einklang stellt bereits Hopwood (1972) fest, dass bei einer Anreizkoppelung an Performance Measurement Systeme die Beziehungen zwischen kontrolliertem Mitarbeiter und kontrollierendem Vorgesetzten deutlich schlechter ausfallen als ohne die Koppelung (vgl. Hopwood (1972), S. 168).
Vgl. dazu auch Reber/ Van Gilder (1982), S. 44, die darauf hinweisen, dass Bestrafungen und Sanktionen zu Feindseligkeit gegenüber dem Vorgesetzten bzw. kontrollierenden Akteur von Seiten des kontrollierten Akteurs führen. Vgl. dazu auch Latzko (2000), S. 57, der ebenfalls auf die Gefahren einer Belastung der Beziehung zwischen Vorgesetztem und Untergebenem durch die Koppelung finanzieller Anreize an Rückkoppelungsprozesse im Unternehmen hinweist.
Vgl. dazu Mawhinney (1979), S. 434–456, der darstellt, dass Akteure mit einem dominanten Leistungsmotiv tendenziell wenig durch extrinsische Anreize beeinflusst werden. Auch Vecchio (1982), S. 489 stellt fest, dass die Arbeitsanstrengung dominant intrinsisch bzw. durch das Leistungsmotiv motivierter Akteure nicht durch die Gewährung extrinsischer Anreize erhöht werden kann, sondern nur die von Akteuren mit niedrigem Leistungsbedürfnis, d. h. dominant extrinsischen Bedürfnissen.
Vgl. dazu ähnlich auch Schäffer (2001), S. 142.
So deuten mehrere empirische Studien aus dem Bereich der Forschung zu Budgetkontrollen auf eine Verstärkung der Tendenz zu (aus Unternehmenssicht) dysfunktionalem Handeln der Kontrollierten durch eine Anreizkoppelung hin (vgl. z. B. Fisher et al. (2002), S. 848, und dortige Quellen). Allerdings spielen, wie im Kapitel 4.3 erläutert, auch die Erwartungen und Einstellungen eines Menschen bei seiner Handlungsauswahl eine Rolle, was dazu führen kann, dass aufgrund entgegenstehender Einstellungen oder der Erwartung, dass Fehlverhalten ohnehin nicht aufgedeckt oder tatsächlich geahndet wird, dennoch durch den Kontrollierten kein entsprechendes dysfunktionales Handeln gewählt wird. Damit im Einklang steht, dass Künkele/Schäffer (2005), S. 23, im Gegensatz zu diversen anderen Studien keinen statistisch signifikanten unmittelbaren Zusammenhang zwischen Anreizkoppelung der Kontrollergebnisse einer Budgetkontrolle und dysfunktionalem Handeln des Kontrollierten feststellen können, was durch intervenierende kognitive Faktoren (Bedürfnisse, Einstellungen, Erwartungen und Fähigkeiten) zwischen Reiz (Kontrolle mit Anreizkoppelung) und Reaktion (Handeln) erklärbar wäre.
Vgl. hierzu ähnlich auch Dalton (1971), S. 32.
Zwar findet sich in der Literatur immer wieder ein Hinweis darauf, dass „The rewards attract the employees’ attention and inform or remind them of the relative importance of often competing results areas, such as costs, quality, customer service, asset management, and future growth“ (Merchant/ Van der Stede (2003), S. 367; ähnlich schon Dalton (1971), S. 32), jedoch handelt es sich dabei nicht um Einflüsse auf den Lerneffekt bezüglich der Fähigkeiten des Kontrollierten ex ante, sondern vielmehr um Einflüsse auf die Valenzen alternativer Handlungsmöglichkeiten aufgrund geänderter Eignung bzw. Nicht-Eigung dieser Alternativen zur Bedürfnisbefriedigung, die bei der Auswahl der dann im (Investitions-)Handeln an den Tag gelegten Alternative eine Rolle spielen (Leistungsanstrengungsaspekt). Dieser Einfluss ist jedoch strikt vom Einfluss auf die Fähigkeiten des Kontrollierten, d. h. auf die Möglichkeit, entsprechend der Vorstellungen des Kontrolleurs zu handeln, zu unterscheiden.
Vgl. dazu die Darstellung des Rechtfertigungseffekts im Kapitel 5.2.1. Vgl. dazu auch Vroom (1964b), S. 77.
Vgl. exemplarisch Galbraith/ Cummings (1967), S. 240: „Following the above definition, it is assumed that the valence acquired through internalized motivation is independent of the valence of externally-mediated rewards and penalties.“ Für weitere Beispiele siehe Deci (1972), S. 219; Mawhinney (1979), S.411.
Vgl. z. B. Copeland/ Koller/ Murrin (2002), S. 143–144.
Vgl. exemplarisch schon die frühen Arbeiten von Deci (1971), S. 105; Deci (1972), S. 220f.
Myers (2005), S. 355.
Vgl. hierzu Bonner/ Sprinkle (2002), S. 324; Kunz (2004), S. 143; Osterloh (2006), S. 9–14.
Vgl. dazu die Meta-Analyse von Eisenberger/ Cameron (1996), insbes. die S. 1157–1159, sowie die Meta-Analyse von Cameron/Pierce (2002), S. 115–174. Vgl. dazu auch Guzzo/Jete/Katzell (1985), S. 289; Gibson/Ivancevich/Donnelly (1994), S. 242; Bonner et al. (2000), S. 38f; Bonner/Sprinkle (2002), S. 324f. Anderer Meinung hingegen sind Mawhinney (1979), S. 437, und Osterloh (2006), S. 16.
Vgl. Eisenberger/ Cameron (1996), S. 1158.
Vgl. Eisenberger/ Cameron (1996), S. 1157; Cameron/Pierce (2002), S. 232.
Vgl. Cameron/ Pierce (2002), S. 232.
Vgl. dazu die Hypothese H 225 vorne. Vgl. dazu auch Vroom (1964b), S. 77.
Dabei ist zu beachten, dass einzelne Anreize auch mehrere Bedürfnisse eines Akteurs befriedigen bzw. frustrieren können. So stehen bspw. realiter meist die soziale Achtung eines Akteurs bzw. sein Rang und seine Bezahlung in einem funktionalen Verhältnis zueinander und beeinflussen sich beide gegenseitig, „so daß die höhere Bezahlung auch ihrerseits wieder rangwirksam wird“ (Grössle (1957), S. 69). Wenn folglich „die Bezahlung also nicht nur ein Mittel zur materiellen Bedürfnisbefriedigung, sondern auch ein Statussymbol“ (Grössle (1957), S. 70) ist, so führt die Koppelung extrinsischer Anreize an das Ergebnis einer Investitionskontrolle auch zu einer automatischen Beeinflussung der Bedürfnisbefriedigung sowohl der (materiellen) Sicherheitsbedürfnisse als auch der sozialen Achtungsbedürfnisse. Vgl. hierzu ähnlich auch Statman/Caldwell (1987), S. 13.
Vgl. Kay/ Meyer/ French (1965), S. 315.
Vgl. zu den alternativen Machtbasen grundlegend die Typologie von French/ Raven (1959), S. 155–158.
French/ Raven (1959), S. 159.
Neben der Macht aufgrund einer bestimmten Rolle zählen French/ Raven (1959), S. 159, aber auch die Reziprozitätsmacht zur „legitimate Power“ hinzu, die sie allgemein als eine Macht, die aus den Werten bzw. Einstellungen eines Akteurs hinsichtlich der „Berechtigtheit“ des Einflusses durch bestimmte Objekte (Akteure) und seiner Verpflichtung diesen Einflüssen nachzukommen definieren (vgl. ebenda, S. 159).
Vgl. French/ Raven (1959), S. 156f. Vgl. auch Nienhüser (2003), S. 156.
Vgl. Krech/ Crutchfield/ Ballachey (1962), S. 181–186; Roth (1967), S. 78; von Rosenstiel (1975), S. 205; Crawford/Luka/Cacioppo (2002), S. 758–760.
Vgl. dazu allgemein auch Crawford/ Luka/ Cacioppo (2002), S. 759. Unterstellt wird bei dieser Aussage, dass die Bedürfnisse weder vollständig frustriert noch vollständig satisfiziert sind, da dann die entsprechenden Anreize keinen weiteren Anreizwert mehr besitzen, d. h. nicht mehr „relevant“ sind.
Vgl. dazu bspw. schon das Experiment von Kay/ Meyer/ French (1965), S. 315. Dabei wird gemäß Kapitel 4.1.1 eine Bestrafung negativer wahrgenommen als eine gleich große Belohnung positiv erscheint. Demgemäß fällt die (objektiv richtige) Einstellungsänderung bei Bestrafungen stärker aus als bei gleich großen Belohnungen. Folgerichtig wird in der Kontrollliteratur auch gefordert, dass Bestrafungen vermieden werden sollten, um eine neutrale oder gar positive Einstellung zur Kontrolle und dem Kontrollierenden überhaupt zu ermöglichen (vgl. Thieme (1982), S. 136; vgl. auch Deutsch (1976), S. 118; Laux (1990), S. 6 Laux/Liermann (2003), S. 456; Merchant/Van der Stede (2003), S. 188).
Vgl. z. B. Dalton (1971), S. 10.
Vgl. grundlegend Tolman/ Honzik (1930), S. 257 u. S. 267. Siehe aber auch die Ausführungen zur kognitiven Psychologie und kognitiven Lerntheorie u. a. bei Mazur (2004), S. 298–301; Myers (2005), S. 354f.
Die bereits erwähnte Studie von Künkele/ Schäffer (2005), S. 23f., kommt zu einem dieser Hypothese auf den ersten Blick widersprechenden Ergebnis. Jedoch ist zu beachten, dass die von Künkele/Schäffer (2005), S. 30, verwendete Operationalisierung des Konstrukts „Effektivität der Budgetkontrolle“ kaum mit dem Verständnis des hier verwendeten FähigkeitslerneffektsKO vereinbar ist, weshalb sich die entsprechenden Ergebnisse nicht übertragen lassen.
Allenfalls beim Versuch des Ausgleichens möglicher, durch die Anreizkoppelung ausgelöster Verzerrungseffekte (als indirekte Wirkung erster Ordnung) zur Erzielung stärkerer Fähigkeitslerneffekte beim Kontrollierten und beim Kontrolleur (via einer Bereinigung dieser Verzerrungen) wäre ein Ansteigen des KontrollaufwandsKS zu erwarten. Von einem solchen Versuch des Kontrollträgers sei im Weiteren jedoch nicht ausgegangen. Entsprechend bleibt der kognitive Durchführungsaufwand für die Kontrolle konstant. Gegenteiliger Meinung hingegen sind Künkele/ Schäffer (2005), S. 13, wobei ihre Argumentation jedoch auf einer fehlerhaften Vermengung der Parameter Anreizkoppelung und Partizipation basiert und ihre empirische Prüfung dieses Zusammenhangs an einer grundsätzlich falschen Operationalisierung der Effizienz der Budgetkontrolle als Effizienz der Budgetierung leidet, weshalb die Ergebnisse hier nicht weiter berücksichtigt zu werden brauchen.
Vgl. hierzu Hutzschenreuter (1998), S. 89f.
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(2006). Zusammenhänge zwischen den Parametern und den Wirkungen. In: Investitionskontrolle. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9446-8_6
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