Auszug
Die Umsetzung der Abschlussprüfung durch die Berufspraxis hat sich in dem durch die gesetzlichen Anforderungen festgelegten Rahmen zu bewegen. Gemäß § 323 Abs. 1 S. 1 HGB sind der Abschlussprüfer und seine Gehilfen hierbei zu einer gewissenhaften Prüfung verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten jedoch keine genaueren Bestimmungen zur Umsetzung der Abschlussprüfung. Es obliegt somit den Entscheidungen des Abschlussprüfers, wie die Prüfung näher auszugestalten ist. Anhaltspunkte hierzu finden sich in den berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere in den IDW Prüfungsstandards. In diesen legt das IDW die Berufsauffassung dar, nach der sich Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit zu verhalten haben.463
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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Untersuchung ausgewählter berufsständischer Verlautbarungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens und daraus resultierender Geschäftsrisiken im Rahmen der Abschlussprüfung. In: Abschlussprüfung und Geschäftsrisiko. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9110-8_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9110-8_5
Publisher Name: DUV
Print ISBN: 978-3-8350-0281-4
Online ISBN: 978-3-8350-9110-8
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