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Auszug

In der vorliegenden Arbeit wurden die Erfassung und die Darstellung des Erfolgs nach IFRS anhand der derzeit ergebnisneutral zu erfassenden Erfolgsbestandteile untersucht. Dabei wurden die gegenwärtigen Schwachstellen aufgedeckt und die geplanten Änderungen des IASB hinsichtlich ihrer Eignung für deren Behebung analysiert. Die Ergebnisse lassen sich thesenförmig wie folgt zusammenfassen:

  1. 1.

    Momentan liegen den IFRS zwei unterschiedliche Gewinnkonzeptionen zugrunde — der revenue and expense approach und der asset and liability approach. Beim revenue and expense approach nehmen das Realisationsprinzip und die Periodenabgrenzung eine zentrale Rolle ein. Die Aktiv- und Passivseite der Bilanz stellen noch nicht erfolgswirksam erfasste Ausgaben und Einnahmen dar. Hingegen sind beim asset and liability approach Vermögenswerte und Schulden künftige Nutzenzu- bzw. -abflüsse. Der Periodenerfolg ist mit der Vermögensänderung der Periode gleichzusetzen. Entsprechend sind beim revenue and expense approach primär fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beim asset and liability approach Zeitwerte als Bewertungsmaßstab heranzuziehen.

  2. 2.

    Unmittelbare Folge aus dem Vorliegen zweier Gewinnkonzeptionen ist das Fehlen einer einheitlichen Grundlage zur Erfolgsermittlung, was sich in der unsystematischen Erfassung unrealisierter Erfolge widerspiegelt. In den allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung nach IFRS — im framework und in IAS 1 — überwiegt der asset and liability approach. Als Grundregel stellen jegliche Vermögensänderungen der Periode, die nicht auf Eigenkapitalgebertransaktionen zurückzuführen sind, Erfolge dar, die ergebniswirksam zu erfassen sind. Dabei ist nicht zwischen realisierten und unrealisierten Erfolgen zu differenzieren. Spezielle Regeln in den einzelnen IFRS führen jedoch teilweise zu Erfassungsverboten von Bewertungserfolgen (Verbot der Zeitwertbilanzierung für immaterielle Vermögenswerte, für die kein aktiver Markt besteht nach IAS 38), ihrer Erfassung im Eigenkapital (Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39) oder Erfassungswahlrechten (Bewertungserfolge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nach IAS 40).

  3. 3.

    Die ergebnisneutrale Erfassung von Wertänderungen entspricht weder dem asset and liability approach noch dem revenue and expense approach in reiner Form; bei Ersterem müssten die Wertänderungen ergebniswirksam und bei Letzterem dürften sie selbst im Eigenkapital nicht erfasst werden. Zu den ergebnisneutral zu erfassenden Erfolgsbestandteilen gehören Erfolge aus der Neubewertung betrieblich genutzter Sachanlagen (IAS 16), immaterieller Vermögenswerte (IAS 38) und von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (IAS 39), Erfolge aus der Absicherungen von Zahlungsströmen (IAS 39), bestimmte Erfolge aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss (IAS 21) sowie versicherungsmathematische Erfolge aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen (IAS 19).

  4. 4.

    Die Bilanzierung der oben genannten Posten erfolgt uneinheitlich. So sind zwar unrealisierte Gewinne generell ergebnisneutral zu erfassen, werden jedoch bei Realisation nur teilweise einem Recycling unterzogen (IAS 21, IAS 39). Die Erfassung unrealisierter Verluste erfolgt hingegen gänzlich unterschiedlich; sie sind entweder sofort ergebniswirksam (IAS 16, IAS 38) oder ergebnisneutral mit (IAS 21, IAS 39) und ohne (IAS 19) anschließendem Recycling zu behandeln. Eine klare Erfolgsspaltungskonzeption fehlt demzufolge.

  5. 5.

    Die uneinheitliche Bilanzierung dieser Erfolgsbestandteile wird durch zahlreiche Wahlrechte verstärkt. So ist die Neubewertung betrieblich genutzter Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte optional, die Absicherung von Zahlungsströmen kann teilweise als Absicherung von Zeitwerten klassifiziert werden und für die Erfassung versicherungsmathematischer Erfolge bestehen diverse Alternativen. Ein unternehmensübergreifender Vergleich ist daher kaum möglich. Derselbe Erfolgsposten kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Abschlussinstrumenten dargestellt werden. Die Informationsfunktion wird folglich nur unzureichend erfüllt.

  6. 6.

    Die vorläufigen Entscheidungen im Rahmen des conceptual framework project lassen eine verstärkte Ausrichtung des IASB am asset and liability approach erkennen. So wird bei der Beschreibung des Erfolgsentstehungsprozesses am asset and liability approach festgehalten und im Rahmen der qualitativen Anforderungen an die Informationsvermittlung bei der Definition der sinngetreuen Darstellung wird er hervorgehoben. Die Hinwendung zum asset and liability approach ist zu befürworten. Das grundlegende Problem beim revenue and expense approach stellt die direkte Ermittlung und Bewertung von Erträgen und Aufwendungen ohne Bezug auf das Vermögen dar. Erfahrungen haben gezeigt, dass ohne einen solchen Bezugspunkt unkonzeptionelle Ad-hoc-Lösungen hervorgerufen werden. Der revenue and expense approach ist daher als Basis für die Entwicklung prinzipienorientierter Standards ungeeignet. Hingegen liefert der asset and liability approach hierfür eine solide konzeptionelle Grundlage.

  7. 7.

    Eine Ausrichtung am asset and liability approach wird den Trend zur Zeitwertbewertung fortsetzen. Aufgrund der ausschließlichen Ausrichtung der IFRS an der Informationsfunktion ist dies konsequent. Allerdings ist die Darstellung unrealisierter Erfolge weiterhin klärungsbedürftig und erlangt erhöhte Relevanz. Zu hoffen ist daher auf die künftige Normierung der Behandlung unrealisierter Erfolge auf Ebene des Rahmenkonzepts und dessen Überordnung über die Einzelvorschriften. Nur so ist langfristig die Durchsetzung einer klaren Gewinnkonzeption erreichbar, da ihr ansonsten auf Ebene der Einzelstandards weiterhin entgegengewirkt werden kann.

  8. 8.

    Im Rahmen des financial statement presentation project sind weit reichende Änderungen für die Erfolgsdarstellung geplant. Davon betroffen sind die Instrumente für die Erfolgsdarstellung, die anzuwendenden Gliederungskonzeptionen sowie die Darstellung der gegenwärtig ergebnisneu-tral erfassten Erfolgsbestandteile und die damit verbundene Frage der Beibehaltung oder Abschaffung des Recyclings.

  9. 9.

    ED IAS 1 umfasst die Ergebnisse der Phase A des financial statement presentation project. Von besonderem Interesse für die Darstellung der Ertragslage ist die geplante Abschaffung des Darstellungswahlrechts der ergebnisneutral erfassten Erfolge in der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Im Einklang mit dem überwiegenden Meinungsbild in den Stellungnahmen zu ED IAS 1 ist dies zu begrüßen. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nicht zur Erfolgsdarstellung geeignet. Insbesondere wird der Gefahr der Nichtbeachtung ergebnisneutral erfasster Erfolgsposten entgegengewirkt und die Rechenschaftsfunktion durch die erhöhte Transparenz besser erfüllt. Die Darstellung der Ertragslage erfährt demnach eine wesentliche Verbesserung.

  10. 10.

    Die Präferenz für eine Gesamterfolgsrechnung wird in ED IAS 1 bereits deutlich. In den vorläufigen Entscheidungen zu Phase B des financial statement presentation project wird die geplante Einführung einer Gesamterfolgsrechnung mit Integration der derzeit ergebnisneutral und -wirksam zu erfassenden Erfolgsbestandteile bestätigt. Das Jahresergebnis soll künftig nicht mehr ausgewiesen werden. Aus konzeptioneller Sicht sind diese Entscheidungen zu befürworten, da hierdurch erstmalig die Möglichkeit geschaffen wird, sämtliche Erfolge nach einem schlüssigen Erfolgsspaltungskonzept darzustellen und der asset and liability approach strikter umgesetzt wird.

  11. 11.

    Mit ED IAS 1 wird die separate Angabe der Recyclingbuchungen je ergebnisneutral erfasster Komponente vorgeschrieben, was in 95% der Stellungnahmen zu ED IAS 1 aus Gründen der Verständlichkeit der Ertragslage befürwortet wird. Die vorläufigen Entscheidungen der Phase B sehen die Abschaffung des Recyclings vor. Unter Recycling ist in der Rechnungslegung der Ausweis eines Erfolgspostens in mehr als einer Berichtsperiode zu verstehen, da sich dessen Charakter im Zeitverlauf geändert hat. Den IFRS liegt primär ein auf dem asset and liability approach beruhender Erfolgsbegriff zugrunde, der nicht zwischen realisierten und unrealisierten Wertänderungen differenziert. Durch die doppelte Darstellung desselben Erfolgsbestandteils — bei Entstehung und Realisation — wird daher formell gegen das Kongruenzprinzip verstoßen. Folglich ist aus konzeptioneller Sicht das Recycling abzulehnen. Bis zur Änderung derjenigen Einzelstandards, die das Recycling vorsehen, ist aus Transparenzgründen die separate Angabe der Recyclingbuchungen zu fordern.

  12. 12.

    Der sich ausdehnende Anwendungsbereich der Zeitwertbewertung sowie die Entscheidung für die integrierte Darstellung der derzeit ergebnisneutral und -wirksam zu erfassenden Erfolgskomponenten erfordert eine Gliederungskonzeption, aus der bewertungsbedingte Erfolge ersichtlich sind, um der höheren Unsicherheit der dargestellten Werte gerecht zu werden. Sie könnte das Ende der Diskussion über Relevanz und Verlässlichkeit der Zeitwertbewertung bedeuten, da unsicherheitsbehaftete Bewertungserfolge bei Bedarf problemlos aus dem Gesamterfolg eliminierbar sind.

  13. 13.

    Eine Gesamterfolgsrechnung mit primärer Gliederung nach Funktionsbereichen (operative/investing/financing) und sekundärer Gliederung nach Erfolgsursachen (cash-accruals/market value/estimated value) verbindet eine funktionsorientierte Erfolgsspaltung entsprechend der üblichen Vorgehensweise bei externen Abschlussanalysen mit der angemessenen Darstellung von Bewertungserfolgen. Den Abschlussadressaten stehen folglich umfassende Informationen zu den periodengerecht erfassten Zahlungsströmen und den Wertänderungen der Vermögenswerte und Schulden in den einzelnen Funktionsbereichen eines Unternehmens zur Verfügung. Die Ertragslage ist dadurch präziser analysierbar.

  14. 14.

    Schließlich eliminiert eine Erfolgsrechnung dieser Art Ermessenspielräume und Wahlrechte. Alle Erfolgsbestandteile sind in ihr aufzunehmen und nach vorgegebenen Grundsätzen zu gliedern. Mit der Schaffung einer EBITDA ähnlichen Erfolgskennzahl — den betrieblichen Erfolgen aus Transaktionen und Ereignissen — ist zudem die Veröffentlichung von Pro-forma-Ergebnissen nicht mehr zu rechtfertigen.

  15. 15.

    Es ist daher zu hoffen, dass die Boards ihre Pläne durchsetzen, sich für die Darstellung von Bewertungserfolgen innerhalb der Erfolgsrechnung entscheiden und endlich eine international vergleichbare Erfolgsrechnung einführen.

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(2007). Zusammenfassung. In: Gewinnkonzeptionen und Erfolgsdarstellung nach IFRS. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5553-7_5

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