Zusammenfassung
Das Rundfunkrecht in Deutschland ist noch viel stärker, als dies in anderen Ländern – vielleicht mit Ausnahme Frankreichs – der Fall ist, vom Verfassungsrecht und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts geprägt. In seiner dritten Rundfunkentscheidung stellte es fest, dass privater Rundfunk unter dem Grundgesetz zwar trotz der damals wie heute vom Bundesverfassungsgericht für diesen Bereich angenommenen Marktmängel möglich war, dass der Gesetzgeber aber eine positive Rundfunkordnung vorsehen müsse, bevor eine kommerzielle Rundfunkveranstaltung verfassungskonform erfolgen kann. Zudem muss dem Gericht zufolge öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Grundversorgung sichern. Diese Weichenstellung hat zu einem spezifischen Rundfunkrecht geführt, das trotz seines begrenzten Regelungsbereichs den Sektor stark geprägt hat.
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© 2008 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Schulz, W. (2008). Der Rundfunkbegriff im Kontext der neuen Medienordnung. In: Kaumanns, R., Siegenheim, V., Sjurts, I. (eds) Auslaufmodell Fernsehen?. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8785-3_30
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Publisher Name: Gabler
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