Zusammenfassung
In der unmittelbaren Nachkriegszeit musste die Regulierung der Silikose zuerst wiederhergestellt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen wurden wieder aufgenommen und der technische Silikoseschutz gefördert. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Regulierung deutlich verschärft. Die Vorsorgeuntersuchungen wurden ausgeweitet und der Staubschutz in den Zechen detaillierter vorgeschrieben und kontrolliert. Die vorliegende Untersuchung endet 1952 mit dem Erlass der 5. BKVO. Fortan wurden alle Silikosefälle, die zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führten, und alle Siliko-Tuberkulosen als Berufskrankheit anerkannt. Damit kam die seit 1929 dauernde Entwicklung der finanziellen Regulierung der Silikose zu ihrem Ende. Der Regimeinhalt muss in Zusammenhang mit dem vollständig geänderten Regimekontext gesehen werden. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches löste sich das politische System auf und wurde durch die Militärverwaltung der Alliierten ersetzt. Die Verschärfung der Regulierung wurde erst ab 1948 in der Bundesrepublik Deutschland vollzogen. Es ist zu untersuchen, inwiefern der Regimeinhalt des Risikoregulierungsregimes der Silikose durch das neue politische System und die veränderten Machtverhältnisse der Nachkriegszeit geprägt wurde.
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Schürmann, C. (2011). Das Risikoregulierungsregime der Silikose in der Nachkriegszeit 1945 – 1952. In: Die Regulierung der Silikose im Ruhrkohlenbergbau bis 1952. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6709-1_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6709-1_8
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2886-3
Online ISBN: 978-3-8349-6709-1
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