Zusammenfassung
Es steht dem Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Dispositionsfreiheit offen, sich für ein Managementsystem zu entscheiden, mit dem er seinen Betrieb organisieren und führen möchte. Mit Hilfe seines Direktionsrechts kann er für alle Arbeitnehmer die verbindliche Teilnahme an diesem System verfügen. Korrespondierend hat auch der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Treuepflicht die Verpflichtung, den Arbeitgeber bei der Organisation und Führung seines Betriebes nach dessen Vorstellungen zu unterstützen. Im Fazit besteht also eine grundsätzliche Teilnahmepflicht für die Arbeitnehmer, sofern die Teilnahme nicht über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung explizit als „freiwillig“ vorgesehen ist (Köppen 2002).
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Watzka, K. (2011). Systemeinführung. In: Zielvereinbarungen in Unternehmen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6573-8_20
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2624-1
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