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Zusammenfassung

Direkte gesetzliche Grundlagen zu Zielvereinbarungssystemen sucht man vergeblich. Konkrete Regelungen finden sich erst auf der Ebene von Tarifverträgen und Betriebs-/ Dienstvereinbarungen. Grundsätzliche Rechtsfragen müssen daher in analoger oder auslegender Anwendung existierender Regelungen, insbesondere aus dem allgemeinen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beantwortet werden. Aufgrund des mittlerweile doch recht verbreiteten Einsatzes von Zielvereinbarungssystemen konnte es nicht ausbleiben, dass etliche Rechtsfragen auch streitig geworden und vor die Arbeitsgerichte getragen worden sind. Vereinzelt existiert auch schon höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Wie an vielen Stellen im Arbeitsrecht erfolgt die Rechtsfortbildung bei der Anwendung von Zielvereinbarungssystemen also sehr stark über die Arbeitsgerichtsbarkeit. Streitig werden bevorzugt „Fragen um das liebe Geld“, also ob und in welcher Höhe unter bestimmten Bedingungen Ansprüche auf die Gewährung von Zielboni entstehen.

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© 2011 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

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Watzka, K. (2011). Vorbemerkungen. In: Zielvereinbarungen in Unternehmen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6573-8_19

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