Zusammenfassung
Die Logik der doppelten Buchführung mit einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in der Bilanz sowie der Darstellung der Liquidität liegt auch der Bestimmung der Insolvenz auslösenden Tatbestände der Überschuldung und der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu Grunde. Wenngleich zumindest bei der Berechnung der Überschuldung nicht exakt die Daten der Finanzbuchhaltung verwendet werden, sondern eine separate Überschuldungsbilanz notwendig ist, sind die Insolvenz auslösenden Tatbestände dennoch eng mit Fragen des Rechnungswesens verknüpft. Nach Einführung der Doppik in vielen deutschen Kommunen und einigen Bundesländern wäre es zumindest theoretisch möglich, das Insolvenzrecht für öffentliche Gebietskörperschaften anzupassen und ihnen die Insolvenz zu ermöglichen. Im Zuge der steigenden Verschuldung der öffentlichen Hand und der offenbar wirkungslosen Verschuldungsgrenzen wird zunehmend diskutiert, ob für deutsche Bundesländer und Kommunen ein Insolvenzverfahren ähnlich den Verfahren für juristische oder natürliche Personen geschaffen werden sollte. Einige Autoren sehen in der Insolvenz die Lösung der Verschuldungsprobleme der öffentlichen Hand.
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Magin, C. (2011). Diskussion zur Einführung einer Insolvenzfähigkeit für deutsche Kommunen. In: Kommunale Rechnungslegung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6151-8_8
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Print ISBN: 978-3-8349-2658-6
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