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Explorative empirische Untersuchungen zu PPBC

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Public Performance-based Contracting

Part of the book series: Supply Chain Management ((SCM))

  • 2308 Accesses

Zusammenfassung

Zur Reflexion der deduktiv über die sachlich-analytische Forschungsstrategie gewonnenen Erkenntnisse und um explorativ die Probleme der Praxis zu erfassen, erfolgt in diesem Abschnitt ein empirischer Bezug. Ziel ist es, reale Beschaffungssituationen im öffentlichen Sektor hinsichtlich der Nutzung von PPBC zu untersuchen. Empirische Forschung ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass das Forschungsdesign auf die zu Grunde liegende Fragestellung abgestimmt wird. Die Fragestellung dieser Arbeit besteht in der Erklärung und Gestaltung der öffentlichen Beschaffung komplexer Leistungsbündel mittels PPBC.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. Kromrey (2002), S. 67.

  2. 2.

    Vgl. Punch (2005), S. 3-4.

  3. 3.

    Vgl. Riesenhuber (2007), S. 6.

  4. 4.

    Vgl. hierzu die Anmerkungen der Strukturkommission der Bundeswehr, welche in ihrem Bericht die Einführung und Nutzung innovativer und international bewährter Beschaffungs- konzepte fordert, (Strukturkommission 2010).

  5. 5.

    Vgl. Yin (2009), S. 10f. Fallstudien können darüber hinaus zur Beschreibung und Vorhersage eingesetzt werden. Zu deskriptiv-präskriptiven Fallstudien vgl. Ellram (1996b), S. 98.

  6. 6.

    Vgl. Kühn/Grünig (1986), S. 118, Schwarz/Purtscher (1996), S. 138. Diese Vermischung von Beobachtung und Einflussnahme ist allerdings auch erheblicher Kritik ausgesetzt. Vgl. hierzu die Ausführungen bei Probst/Raub (1995), S. 4.

  7. 7.

    Zur strikten Trennung von Beobachtung und Fallstudie vgl. u.a. Yin (2009), S. 8. Zu Aktions- forschung als Methodenbündel vgl. Moser (1978), S. 43, Eßig (1999), S. 173, Näslund (2002), S. 321. Zum Forschungsprozess und den Phasen der Handlungsempfehlung und Umsetzung vgl. Moser (1977), S. 55f. Die Teilnahme an der Entwicklung von konkreten Handlungs- empfehlungen konzentrierte sich allerdings insbesondere auf Fallbeispiel 4.

  8. 8.

    Vgl. u.a. Moser (1978), S. 44, Probst/Raub (1995), S. 8-11, Kaplan (1998), S. 89ff. Die Ursprünge der Aktionsforschung gehen auf Lewin (1963) zurück. Näslund (2002) stellt hierzu fest, dass Fälle, in denen der Forscher zur Lösung praktischer Problemstellungen beiträgt als Aktionsforschung definiert werden sollten. Vgl. Näslund (2002), S. 333.

  9. 9.

    Vgl. zu den Erfahrungsgegenständen von Fallstudien u.a. Patton (1990), S. 182f, Ellram (1996b), S. 100-102, zu Anreizen in der Rüstung vgl. Rogerson (1995), S. 311f.

  10. 10.

    Vgl. zu den speziellen Rahmenbedingungen der Fallstudie Abschnitt 7.3.1.

  11. 11.

    Beachtung fanden insbesondere die Gütekriterien für Fallstudien nach Yin (2009), S. 40ff. Diese sind die Konstruktvalidität, die interne und externe Validität und die Reliabilität.

  12. 12.

    Dies entspricht den empfohlenen Maßnahmen von Yin (2009), S. 41, welcher zur Sicherstel- lung einer hohen Konstruktvalidität den Aufbau einer Beweiskette, die Verwendung mehrerer Quellen und die Überprüfung durch Beteiligte vorsieht.

  13. 13.

    Die Interne Validität kann nach Yin (2009), S. 41 durch Mustererkennung, Erklärungsketten und Zeitreihenanalysen erhöht werden. Während Zeitreihenanalysen nur am Rande (Fallbei- spiel 3) genutzt werden konnten, wurde ein Mustervergleich der einzelnen Fallbeispiele im Rahmen der Datenanalyse genutzt. Vgl. hierzu Abschnitt 7.4.

  14. 14.

    Nach Yin (2009), S. 40 ist eine hohe die Replizierbarkeit bzw. Reproduktion der Fallstudie auf andere, ähnliche Fälle, der Gradmesser für die externe Validität. Die multiple Fallstudien- struktur ist bereits eine Reproduktion, da dieselbe Fragestellung den einzelnen Fallbeispielen zugrunde lag. Die Frage der Güte der externen Validität richtet sich nun dahingehend, für welches Gebiet die gewonnen Erkenntnisse aussagekräftig sind.

  15. 15.

    Vgl. zur Triangulation Denzin (1978), S. 297-302.

  16. 16.

    Als Mechanismen zur Erhöhung der Reliabilität schlägt Yin (2009), S. 40ff. vor, für die Fallstudie Protokolle und Datenbanken anzulegen, um die Nachvollziehbarkeit und prinzipielle Wiederholbarkeit zu ermöglichen. Vgl. zu den Inhalten auch Glas et. al. (2011), S. 187ff.

  17. 17.

    In Bezug auf die interne Validität besteht die Gefahr der Überlagerung wissenschaftlicher Objektivitätsbegriffe („wahr / unwahr“) durch das Praxiskalkül („nützlich / nicht nützlich“). Durch die Teilnahme des Forschers am zu beobachtenden Analyseobjekt kann das Werturteil ver- fälscht werden. Vgl. Luhmann (1990), S. 167ff.

  18. 18.

    Vgl. Yin (2009), S. 41. Vgl. hierzu die Anmerkungen im Fazit, Abschnitt 8.1.

  19. 19.

    Die tatsächliche Gestaltung (Aktion) erfolgte allerdings vor allem in Fallbeispiel 4, während ansonsten eine beobachtende Rolle der beteiligten Forscher dominierte.

  20. 20.

    Vgl. Galloway (1996), S. 24ff. Zudem ist die (zivile) Luftfahrtbranche in der PPBC-Entwicklung bereits sehr weit fortgeschritten bzw. dient häufig als Referenz. Vgl. Cohen (2012), S. 4815, Mirzahosseinian/Piplani (2011), S. 256.

  21. 21.

    Vgl. Silverman (1993), S. 8-9.

  22. 22.

    Die Herstellung von Waffen ist bereits im Grundgesetz geregelt. Kriegswaffen dürfen nur mit Regierungsgenehmigung hergestellt und in Umlauf gebracht werden. Vgl. Art 26, Abs. 1 GG.

  23. 23.

    Vgl. Ruff (2008), S. 379 und Ausnahmetatbestände des § 100 Abs. 2, d) GWB.

  24. 24.

    Vgl. Art 87a, Abs. 1, S. 2 GG.

  25. 25.

    Vgl. Eßig et al. (2009), S. 129, Anspach/Walitschek (1986), S. 26.

  26. 26.

    Vgl. BWB (2010a), S. 6.

  27. 27.

    Die g.e.b.b. ist ein Eigenunternehmen des BMVg und übt eine beratende Funktion zu Fragen der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung aus. Große Outsourcingvorhaben wurden maßgeblich von der g.e.b.b. initiiert und/oder begleitet. Insbesondere bei komplexen Leistungsbündeln für Kampf- und Transportflugzeuge wertet die g.e.b.b. ergebnisorientierte Dienstleistungsverträge mit der Luftfahrtindustrie als entscheidenden Baustein für die zukünftige Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Vgl. g.e.b.b. (2010), S. 6 u. 9.

  28. 28.

    Vgl. BMVg (2006), S. 14, Eßig et al. (2009), S. 122f., Czech (2008), S. 10.

  29. 29.

    Vgl. Strukturkommission (2010), S. 36.

  30. 30.

    Vgl. zu diesem Absatz BWB (2010a), S. 3-11, BWB (2010b).

  31. 31.

    Vgl. BWB (2010b), S. 21. Dies impliziert, dass von den Ausnahmetatbeständen der Dringlich- keit und Geheimhaltung (§ 3 Abs. 3 Buchst. b u. Abs. 5 Buchst. f), welche für die Nutzung eines Verhandlungsverfahrens genutzt werden können, kein Gebrauch gemacht werden soll.

  32. 32.

    Dies sind u.a. das Übereinkommen zwischen BMVg und BMWi vom 14 Juli 1966 zu Fragen bei Selbstkostenpreisen und die daran anschließende Ressortvereinbarung zwischen BMVg und BMWi über vertragliche Preisprüfungsrechte für das BWB. (zuletzt vom 22.05.2005). Daneben existieren Rundschreiben des BMWi oder des BMF zu Preisvorbehalten (vom 02.05.1972 W/I B 1 – 24 00 61 – W/I B 3 – 24 19 22.) Vgl. hierzu die Anlagen 4-7 u. 13-14 bei Ebisch et al. (2010), S. 524ff.

  33. 33.

    Dieser Erlaß vom 27.Juni 1989, Rü VIII 4 Az. 78-10-16/01-04-01, legt die so genannte „Bonner Formel“ fest. Vgl. Ebisch et al. (2010), S. 675.

  34. 34.

    Quelle: Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 27.06.1989, Rü VIII 4 Az. 78-10- 16/01-04-01, zitiert aus Ebisch et al. (2010), S. 675.

  35. 35.

    Die EU-Direktive 2009/81/EC der europäischen Kommission reglementiert die Ausnahmen für Verteidigungsbeschaffungen, wobei Sicherheitsinteressen der Mitgliedsstaaten der EU mit den Anforderungen an einen europäischen Binnenmarkt in Einklang gebracht werden sollte. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. In Deutschland ist eine eigene „Verteidigungsvergabeverordnung“ VS VgV geplant.

  36. 36.

    Vgl. BWB (2010b), S. S. 10f. Zu Ergebnisorientierung vgl. auch g.e.b.b. (2010), S. 9.

  37. 37.

    Im CPM wird lediglich die vertragliche Absicherung von Risiken angesprochen. Dies kann aber nicht als Restriktion von Anreizen gewertet werden. Vgl. BWB (2010b), S. 6.

  38. 38.

    Die Fallbeispiele wurden in Teilen bereits veröffentlicht. Vgl. Glas et al. (2011), S. 187ff.

  39. 39.

    Zu den allgemeinen Projektangaben vgl. Mache (2008), o.S.

  40. 40.

    Vgl. BWB (2010c), o.S.

  41. 41.

    Vgl. Jones/Zsidisin (2008), S. 192f.

  42. 42.

    Neben vorbeugend geplanten Instandhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Nutzung oder zu festen Terminen kommen ausfallbedingte Reparaturmaßnahmen mit entsprechendem Bedarf an Ersatzteilen. Vgl. Biedermann (2008), S. 25ff. und 63f.

  43. 43.

    Vgl. Schlüter (2006), S. 229.

  44. 44.

    Bei Extrembeispielen wird über 300 Tage auf bestimmte Ersatzteile gewartet, bei mindestens doppelt so hohen Kosten. Vgl. Chandler (2005), S. 73, Schlüter (2006), S. 225.

  45. 45.

    Dies markiert den Übergang einer eher marktorientierten Lösung (klassische Verträge) hin zu kooperativen Ansätzen (neoklassischen Verträge). Dadurch entfallen insbesondere die Kosten für die Vergabeverfahren, was zu Effizienzsteigerungen für Bedarfsobjekte mittlerer Spezifität führen kann. Vgl. hierzu Abschnitt 5.5.2.

  46. 46.

    Einfache Güter, z.B. Verschleißteile, werden durch U1 beschafft und logistisch gesteuert, währende bestimmte, sehr kostspielige Subsysteme wie z.B. die Propeller durch das BWB beschafft werden und U1 nur die logistische Steuerung übernimmt. Anzumerken ist, dass bestimmte, militärisch sensible Güter, vom Vertrag grundsätzlich ausgenommen sind.

  47. 47.

    Andere Teilaufgaben wie die Implementierung einer zentralen und mit militärischen Stellen integrierten Steuerungsorganisation werden nicht weiter ausgeführt.

  48. 48.

    Sonstige Vertragsinhalte, z.B. das Lagerhausmanagement, werden über einen Selbstkosten- festpreis abgedeckt.

  49. 49.

    Vgl. Schlüter (2006), S. 231.

  50. 50.

    Die Angaben sind verzerrt wiedergegeben

  51. 51.

    Zu den allgemeinen Projektangaben vgl. o.V. (2011a), o.S.

  52. 52.

    Die Outputgröße wäre die Anzahl zur Verfügung gestellten Maschinen. Doch die Bezahlung richtet sich nicht nach der Bereitstellung, sondern nach den Flugstunden.

  53. 53.

    Vgl. hierzu die Aussagen zur Prinzipal-Agenten-Theorie in Abschnitt 5.5.3.3.

  54. 54.

    Vgl. o.V. (2011a), o.S.

  55. 55.

    Dieser Planungs- und Kontrollaufwand führt zu einer Erhöhung der Transaktionskosten auf Anbieterseite. Ob und inwieweit diese an den öffentlichen Auftraggeber weitergegeben werden ist unklar. Vgl. ähnlich bei Bauleistungen Gonschorek/Stolze (2010).

  56. 56.

    Die technischen Optimierungsmaßnahmen zielen auch auf Prüf- und Testanlagen ab und es wurden daneben eine Reihe prozessualorganisatorischer Maßnahmen ergriffen.

  57. 57.

    Als in einer Vertragsperiode das Flugstundenaufkommen außerhalb der Toleranz lag, wurde hierfür eine gesonderte Regelung getroffen, welche fixe und variable Preisbestandteile auf die tatsächlich genutzte Flugstunde rechnete.

  58. 58.

    Six-Sigma steht für eine Fehlertoleranz von 0,00034% und kann als eine Null-Fehler-Qualität interpretiert werden. Zur Bedeutung bei Dienstleistungen vgl. Töpfer (2007), S. 177.

  59. 59.

    Quelle: Mit Bezug auf Fallstudienquellen, Daten verfremdet.

  60. 60.

    Das Grundszenario wurde auf Basis realer Planungen erstellt und befasste sich grundsätzlich mit bemannten und unbemannten Mehrrollenluftfahrzeugen.

  61. 61.

    Vgl. o.V. (2011b), o.S.

  62. 62.

    Vgl. o.V. (2010), o.S.

  63. 63.

    Logistik im militärischen Sinn umfasst die Planung und Ausführung von Bewegungen und Wartungsmaßnahmen der Streitkräfte. Damit ist der Begriff umfassender als das privatwirt- schaftliche Verständnis von Logisitk und integriert auch Instandhaltungstätigkeiten und sogar Sanitätsaufgaben. Vgl. NATO (2009), o.S.

  64. 64.

    Es muss nicht nur sichergestellt werden, dass sich das richtige Gut (Munition, Treibstoff, Ersatzteile, Waffensysteme) am richtigen Ort (Einsatzgebiet) zur richtigen Zeit (nach militär- strategischer und –operativer Planung) befindet. Dieses muss auch die richtige Qualität bzw. die für einen Einsatz benötigte Fähigkeit (Missionsgerechte Einsatzbereitschaft) besitzen. Vgl. Glas et al. (2010), S. 11f.

  65. 65.

    Vgl. hierzu die Aussagen zur Wertkettenbetrachtung in Abschnitt 5.4.1.

  66. 66.

    Vgl. hierzu die Aussagen zu öffentlichen (Steuerungs-)Kompetenzen in Abschnitt 5.3.2.

  67. 67.

    Vgl. Berends (2000), S. 166.

  68. 68.

    Folgende Tabelle entspricht einer nach Fallbeispielen und Ordnungskriterien strukturierten Matrix („caseordered meta matrix”). Vgl. Miles/Huberman (1984), S. 177-203.

  69. 69.

    In anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung werden Anreize bereits genutzt, so z.B. beim Autobahnbau.

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Glas, A.H. (2012). Explorative empirische Untersuchungen zu PPBC. In: Public Performance-based Contracting. Supply Chain Management. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4521-1_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4521-1_7

  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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