Zusammenfassung
Um ein Projekt durchführen zu können, müssen Auftraggeber und Auftragnehmer einen Vertrag abschließen. Dazu bedarf es zweier „übereinstimmender Willenserklärungen“, welche juristisch als „Antrag“ und „Annahme“ bezeichnet werden. Der Wille, sich rechtlich zu binden, muss dabei deutlich erkennbar sein. Eine Ausschreibung oder Anfrage des Auftraggebers ist daher kein Antrag, wohl aber ein verbindliches Angebot des Anbieters. Diese Verbindlichkeit kann der Anbieter durch entsprechende Klauseln einschränken oder aufheben.
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© 2011 Vieweg+Teubner Verlag |Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Felkai, R., Beiderwieden, A. (2011). Erstellen eines Angebots. In: Projektmanagement für technische Projekte. Vieweg+Teubner. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9880-7_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9880-7_6
Publisher Name: Vieweg+Teubner
Print ISBN: 978-3-8348-0724-3
Online ISBN: 978-3-8348-9880-7
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