Zusammenfassung
Die Regelwerke der Kinokameras haben die Aufgabe, eine gewünschte Bildfrequenz mit ausreichender Genauigkeit einzustellen und konstant zu halten. Da ein großer Teil, insbesondere der kleineren und mittleren Geräte, mit einem Federwerksantrieb versehen ist und dessen Drehmoment bei den praktisch ausgeführten Systemen vom Beginn bis zum Ende des nutzbaren Ablaufes auf etwa die Hälfte absinkt, müssen Ausgleichverfahren geschaffen werden, die einen gleichmäßigen Lauf gewährleisten. Für die Kameras, die nur für die Bildaufnahme bestimmt sind, ist eine genaue Einhaltung der Bildfrequenz nicht unbedingt erforderlich. Da aber mit dem Fortschreiten der Kinotechnik in der Wiedergabe neben der Vorführung des Bildinhaltes auch der Ton oder zumindest eine sprachliche oder musikalische Untermalung vorgesehen werden muß, gewinnt auch die Drehzahlregelung der Kameras an Bedeutung. Diese Untermalung wird vielfach erst während der Wiedergabe als Sprache oder Musik zugesetzt, wenn man an die neuere Entwicklung der Magnettongeräte denkt. Werden dagegen für Berufsaufgaben die Kameras für eine getrennte Bild- Tonaufnahme verwendet, so sind genaue Synchronisierungseinrichtungen oder ein Antrieb der getrennten Bild- und Tonkameras mit Synchronmotoren erforderlich, die am gleichen Speisenetz hängen (s. Abschn. XVI).
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Weise, H. (1955). Regelwerke. In: Die Kinematographische Kamera. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-8027-3_12
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