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Allgemeines

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leg cit2
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Zussamenfassung

Zitate folgen, zum Teil schlicht aus Usance, vor allem jedoch 1 um Besonderheiten einer Materie gerecht zu werden, im Einzelnen unterschiedlichen Regeln. Eine einheitliche Grundregel für jede Form des Zitats, das im rechtswissenschaftlichen Schrifttum zur Anwendung gelangen kann, ist deshalb weder möglich noch sinnvoll. Der vorliegende Leitfaden will deshalb anhand typischer Fälle die Strukturen von Zitaten aufzeigen, ohne dabei Vollständigkeit garantieren zu können. Die hier wiedergegebenen Regeln sind als Vorschläge zu verstehen, von denen die Verfasser annehmen, dass sie eine praktikable Art darstellen, mit Fundstellen in Literatur, Schrifttum und Gesetzgebung umzugehen. Der Nutzer ist dazu eingeladen, die hier angebotenen Entwürfe seinen Bedürfnissen entsprechend umzugestalten, zu verknappen oder zu erweitern. Denn die Art und Weise, wie ein Zitat gestaltet wird, ist an sich nie richtig oder falsch; sie ist vielmehr ausschließlich nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Kohärenz zu beurteilen. Im Mittelpunkt dieser Beurteilung muss dabei die Frage stehen, ob das Zitat den Verweis nachvollziehbar darstellt und damit dem Leser die Möglichkeit gibt, die angegebene Quelle bzw Fund stelle möglichst rasch und einfach nachzuvollziehen. Überflüssige Elemente sind aus diesem Grund gleichermaßen wie verwirrende Wendungen zu vermeiden.

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(2010). Allgemeines. In: leg cit2. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0272-5_1

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