Zusammenfassung
Die Sicherstellung der Kredite durch geeignete rechtliche Maßnahmen hat erst in den für die Wirtschaft so schwierigen Zeiten nach dem ersten Weltkrieg und insbesondere zur Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929/1930 eine größere praktische Bedeutung erlangt. Noch vor dem ersten Weltkrieg hatte der Blankokredit weit überwogen. Es erscheint fast als Widerspruch, einen Kredit sicherzustellen, vor allem, wenn man bedenkt, daß Kredit nicht nur nach der sprachlichen Bedeutung des Wortes Vertrauenssache ist, sondern auch nur dann nach kaufmännischen Grundsätzen eingeräumt werden kann, wenn die kreditgebende Bank dem Kreditnehmer vertraut, daß er bei Fälligkeit willens und auch in der Lage sein wird, die Kreditvaluta vereinbarungsgemäß zurückzubezahlen. Aber das Vertrauen auf Schuldnermoral und Bonität des Kreditnehmers können nicht immer eine ausreichende Grundlage für die Kreditgewährung sein. In solchen Fällen muß daher eine absolute Gewähr für die vereinbarungsgemäße Zinszahlung und Tilgung des Kredits in Form einer Sicherheit im Rechtssinne hinzukommen, die für den Fall einer künftigen Zahlungsunfähigkeit oder auch nur Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers die Erfüllung der schuldnerischen Verpflichtung gegenüber dem Kreditgeber gewährleistet.
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Jährig, A., Schuck, H. (1982). Die Kreditbesicherung. In: Handbuch des Kreditgeschäfts. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_7
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-40039-8
Online ISBN: 978-3-663-14772-5
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