Zusammenfassung
Für die Fähigkeit, mit der Bank in Geschäftsverbindung zu treten und Kredit aufzunehmen (Kreditfähigkeit), sind — neben den persönlichen Voraussetzungen der Kreditwürdigkeit — rechtliche Gesichtspunkte maßgebend. Es kann einer Bank nicht gleichgültig sein, ob ihr Geschäftspartner einerseits geschäftsfähig und andererseits auch verfügungsberechtigt über Konten, Depots und die Kreditvaluta ist. Wird nämlich ein Kredit an einen Geschäftsunfähigen oder an einen Nichtberechtigten ausgereicht, dann hat die Bank grundsätzlich keinen Zinsanspruch und auch keinen Anspruch auf Einhaltung der Kreditbedingungen sowie auf Sicherstellung des Kredits. Sie kann lediglich die Rückzahlung der Keditvaluta vom Empfänger verlangen, solange dieser nicht entreichert ist, das heißt, solange dieser noch im Besitz der Kreditvaluta oder des entsprechenden Gegenwerts ist. Die Nummer 23 der AGB, wonach der Kunde den Schaden trägt, der der Bank daraus entstehen sollte, daß sie von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Kunden oder seines Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt, bietet keinen vollständigen Schutz für die Bank. Diese Bestimmung greift nach der Rechtsprechung nur dann ein, wenn ihre Voraussetzungen erst nach rechtswirksamer Eingehung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden eingetreten sind.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1982 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Jährig, A., Schuck, H. (1982). Die rechtlichen Grundlagen des Kreditgeschäfts. In: Handbuch des Kreditgeschäfts. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-40039-8
Online ISBN: 978-3-663-14772-5
eBook Packages: Springer Book Archive