Zusammenfassung
Die Lohnsteuerpflicht knüpft an das zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehende Dienstverhältnis an. Es ist daher erforderlich, diese Begriffe zunächst kurz zu umreißen.
Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen ver- pflichtet ist (§ 1 Abs. 3 LStDV).
Arbeitnehmer ist nicht, wer Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der von ihm selbständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland gegen Entgelt ausführt, soweit es sich um die Entgelte für diese Lieferungen und sonstigen Leistungen handelt (umsatzsteuerbare Entgelte) (§ 1 Abs. 4 LStDV).
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Ziob, H. (1966). Arbeitgeber, Arbeitnehmer. In: Auch du kannst Lohnsteuer sparen!. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13819-8_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13819-8_4
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