Zusammenfassung
Eines der wichtigsten wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele der Bundesregierung ist die Förderung der Eigentumsbildung von Personen mit geringerem Einkommen, insbesondere der Arbeitnehmer. Ein erster Schritt war das Vermögensbildungsgesetz vom 12. 7.1961, das in der Praxis aus Gründen, auf die hier im einzelnen nicht eingegangen werden kann, allerdings ohne wesentliche Auswirkungen blieb. Aus dem Bestreben heraus, die Voraussetzungen für die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu verbessern, wurde das Zweite Vermögensbildungsgesetz geschaffen und am 8. 7.1965 im Bundesgesetzblatt I S. 585 verkündet. Es trat rückwirkend ab 1.4.1965 in Kraft. Das neue Gesetz sieht einige Verbesserungen und neue Vergünstigungen vor, stellt aber keinesfalls die endgültige Lösung aller Probleme dar. Die Öffentlichkeit und ihre Vertretungen, Verbände und Institutionen sind der berechtigten Auffassung, daß weitere Maßnahmen notwendig sind, um breite Schichten des Volkes, besonders die Arbeitnehmer, in stärkerem Maße für die Eigentums- und Kapitalbildung zu gewinnen. Die Erhaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und die Hebung der Selbstverantwortlichkeit werden in Zukunft weitgehend davon abhängen.
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Ziob, H. (1966). Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. In: Auch du kannst Lohnsteuer sparen!. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13819-8_16
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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