Zusammenfassung
Das innere Gefüge der zweiten RAF-Generation soll nachfolgend, wie im Theorieteil der Studie, mittels der Begriffspaare „Kollektivität — Hierarchie“ und „Konspiration — Diskussion“ analysiert werden. Dies ist nicht in einem streng antagonistischen Sinne zu sehen; auch stehen die Termini wechselseitig in einer bestimmten Relation. Würde beispielsweise der Gruppe eine intensive Kommunikation in alle Richtungen bescheinigt, wäre dies ein Indiz nichtkonspirativen Vorgehens und würde zugleich — wenn auch nicht zwingend — auf kollektive Strukturen schließen lassen. Die beiden Dimensionen sollen hinsichtlich ihrer zeitlichen Variabilität (in den Jahren 1977–79), des jeweiligen situativen Kontexts (etwa in Vorbereitung eines Anschlags, in Reaktion auf Verhaftungen) und in Anbetracht der spezifischen Personenkonstellation (Führung der Illegalen durch Mohnhaupt oder die „Förster-Gruppe“) differenziert werden. Dabei ist, trotz der umfangreichen Aussagen der RAF-Aussteiger aus der DDR, die empirische Grundlage immer noch unzureichend, um den sozialen Mikrokosmos einer terroristischen Vereinigung wirklich zu durchschauen.
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Literatur
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991; vgl. Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Krabbe 1979, a.a.O., S. B.
Vgl. die Angaben Maier-Witts, zitiert nach Urteil Viett 1992, a.a.O., S. 56. Inge Viett behauptete, die RAF und die Bewegung 2. Juni hätten seinerzeit vereinbart, sich über unmittelbar bevorstehende Anschläge gegenseitig zu unterrichten, was jedoch ohne Detailinformationen geschehen sei (vgl. ebenda, S. 46).
Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 362.
Neben dieser umfassenden Konspiration dienten noch eine Reihe weiterer Vorkehrungen der “Sicherheit” der Illegalen. So sollte etwa eine möglichst unauffällige Kleidung unbedingt den örtlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Da in vornehmeren Hotels auf das Vorlegen von Pässen oft ganz verzichtet wird, stiegen die Illegalen bei ihren Reisen auch gerne in Nobelunterkünften ab und versuchten sich genau wie das dortige Publikum zu benehmen. Zur Anmietung von Wohnungen und Fahrzeugen wurden, wie bereits mehrfach erwähnt, gestohlene (bzw. von Unterstützern überlassene) Papiere aufwendig gefälscht.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Sogar schon im ersten Urteil gegen Boock ist davon die Rede, “daß sich die Täter einer Gewaltaktion aus Sicherheitsgründen soweit wie möglich auch gegenüber den daran nicht beteiligten anderen RAF-Mitgliedern abschotten und ihnen nach Möglichkeit Konkretes über die Aktion nicht aufdecken.” (Urteil Boock 1984, a.a.O., S. 417).
Boock 1981, a.a.O., S. 114.
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991. Während des Treffens von Ostende waren diese Kontakte zum allgemeinen Gesprächsgegenstand geworden (s. das Kapitel 6.9.).
Dies betrifft die o.g. “Mitternachtsdiskussion” am Vorabend des Überfalls auf Schleyer (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 7.4.1992).
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
“Nachdem die Stammheimer tot waren, war fast der gesamte Ablauf des Herbstes als Thema tabuisiert. Dieses Faß aufzumachen hätte bedeutet, daß wir über alle Widersprüche in der Gruppe hätten sprechen müssen. Warum zum Beispiel mit dem Ende der Schleyer-Aktion und dem Tod der Stammheimer schlagartig die Hälfte der Gruppe aussteigen wollte [hier übertreibt Boock, s.o.]. Es hätte zur Sprache kommen müssen, warum der Vorschlag der Palästinenser, die Landshut’ zu entführen, angenommen worden ist, obwohl sich die Stammheimer zu Flugzeugentführungen schon vorher klar ablehnend geäußert hatten. In der desolaten Situation hätte eine solche Diskussion solche zentrifugalen Kräfte entwickelt, daß die Gruppe darüber auseinandergeflogen wäre.” (Boock 1992, a.a.O., S. 18).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 26.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 11.9.1990.
Vgl. Henning Beer im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Helbing im Prozeß gegen Maier-Witt am 26.9.1991.
Als etwa Maier-Witt sich anschickte, dem bewaffneten Kampf den Rücken zu kehren, erfuhr sie erst nach ihrem Ausstieg, daß bereits Helbing, Dümlein, Lotze und Friedrich vor ihr den gleichen Schritt getan hatten (vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 29.8.1991). Dies war deswegen nicht aufgefallen, weil die RAF-Angehörigen meist in räumlich getrennten Teilgruppen agierten.
Peter-Jürgen Boock zitiert nach Der Spiegel Nr. 22/1991, S. 109.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990; s.a. Helbing im Prozeß gegen Maier-Witt am 26.9.1991.
Stemebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Helbing im Prozeß gegen Maier-Witt am 26.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
S. das Kapitel 6.5.2: “’Suicide Action’”.
Das terroristische Agieren bestand großteils aus logistischen und anderen unterstützenden Tätigkeiten, die nur indirekt der Tatvorbereitung dienten. Insbesondere im Winter 1977/78, als wegen der Drogensucht Boocks die meisten Mitglieder damit befaßt waren, Schmerzmittel zu beschaffen, und im Jahre 1979, als die Gruppe wieder neue Strukturen in Westeuropa aufbauen mußte, stand dies im Mittelpunkt. Außerdem befanden sich die Linksterroristen ständig auf Wohnungssuche, um ein ausreichendes Netz konspirativer Wohnungen aufrechtzuerhalten.
Vgl. Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O. Für die erste Generation der RAF hat der Aussteiger Peter Homann Ähnliches berichtet: “Es gab keine wirklich politische Diskussion in der Gruppe. Es gab keinerlei politisches Programm, auf das man sich zuvor geeinigt hatte. Und es ging ja zuerst einmal um praktische Fragen.” (Peter Homann, “Andreas Baader? Er ist ein Feigling” (Interview mit Homann), in: Der Spiegel Nr. 48/1971, S. 47–62, S. 50).
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.12.1990.
Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Vgl. die Aussagen Henning Beers, indirekt wiedergegeben, in: Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 224–225.
Nach Aussage von Boock so geschehen im Falle eines Mitgliedes, das gehofft hatte, den Überfall auf Schleyer unblutig durchführen zu können (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 7.4.1992).
Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 23.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.12.1990. Dagegen konnte Boock, der in der sozialen Hierarchie weiter oben stand, sehr wohl seinen forschen Plan, im Herbst 1977 noch ein weiteres Flugzeug zu entführen, auch mit anderen RAF-Angehörigen außerhalb des Führungszirkels besprechen, obwohl die tonangebende Clique seinen Vorschlag bereits abgelehnt hatte.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Tatsächlich reagierte die Gruppe auf kleinere individuelle Fehler beim Ausspionieren und vergleichbaren Tätigkeiten oft aggressiver als im Falle prinzipieller Kritik (s. das Kapitel 8.1.3: “Der ‘Kult der Zuverlässigkeit”). Dies kann als Indiz des “Primats der Praxis” gelten, es könnte aber auch ein weiteres Zeichen für die Entpolitisierung der zweiten RAF-Generation sein.
So jedenfalls beschrieb Sternebeck ihre eigene Rolle (vgl. Stemebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991).
Vgl. Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 23.
Vgl. u.a. Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.; Schwipper 1980, a.a.O.
Hofstätter 1978, a.a.O., S. 172–173. Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, das Führen des bewaffneten Kampfes sei das Ergebnis gegenseitiger Überredungskünste.
Che Guevara 1968, a.a.O., S. 99.
Speitel 1986, a.a.O., S. 22–23; Demes 1994, a.a.O., S. 40.
Vgl. Ulrike Meinhof: “Autoritäre Führungsstrukturen haben in der Guerilla keine materielle Basis, auch weil die wirkliche, d.h. freiwillige Entwicklung der Produktivkraft jedes Einzelnen Bedingung der Wirksamkeit der revolutionären Guerilla ist [chwr(133)].” (Meinhof 1974, a.a.O., S. 68–69).
“Es gab übrigens auch die Selbstkritik der Gruppe, daß es falsch gewesen sei, mich an der Ponto-Sache mitmachen zu lassen, weil man mich jetzt als Ballast am Hals hätte.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990).
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990. Schließlich wurde Albrecht auch noch für die Niederlagen der Gruppe verantwortlich gemacht, wie etwa den Weggang und den späteren Tod von Stoll.“ (ebenda.).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 6.11.1990.
Dieses Bestreben zeigte sich gerade in dem Willen der RAF-Mitglieder, an der Ausführung des Haig-Attentats beteiligt zu werden. “Es kam einige Tage vor der geplanten Aktion zu einer großen Diskussion in der konspirativen Wohnung, an der alle in Brüssel anwesenden Gruppenmitglieder beteiligt waren. Diskutiert wurde vor allem darüber, wer die Tat ausführen solle. Wagner wollte unbedingt vor Ort beteiligt sein; er wollte die Explosion selbst herbeiführen, dies lag aus meiner Sicht daran, daß er mit dieser Aktion aus seiner Passivität heraus wollte, die er sich selbst vorwarf; diese Motivation hat er mir gegenüber bestätigt. Frau Hofmann wollte unbedingt den Pkw fahren, den wir zunächst als Tatfahrzeug ausersehen hatten. Frau Albrecht wollte ebenfalls an der unmittelbaren Tatbegehung beteiligt sein.” (Protokoll der Vernehmung von Lotze am 18.7.1990).
Albrecht hat diesen Zusammenhang so beschrieben: “Wie schon gesagt, direkt gezwungen wurde niemand, sozusagen als Befehl ohne Diskussion. Für mich bestand der Zwang z.B. durch die oben beschriebene Situation. Es ist klar: die RAF wollte Aktionen machen. Ich will jetzt nicht sagen, sie hatte eine klare Strategie, weil die meines Erachtens nicht vorhanden war. Und dazu gehörten Mitglieder, die RAF sind, dieses wollen und verkörpern. Dieses wirkt sich natürlich als Druck oder Zwang auf solche aus, die zwar dabei sind, aber als Person dies nicht verkörpern; die entweder Zweifel an der Sache an sich haben oder es nicht machen wollen. Für diese besteht natürlich der Zwang, sich nun endlich dazu durchzuringen, selber auch die RAF zu verkörpern. Dieser Zwang besteht solange wie es keine Alternative gibt, also keine Möglichkeit auszusteigen.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990).
Protokoll der Vernehmung von Henning Beer am 10.9.1990.
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990. Zur Freiwilligkeit der Gruppenzugehörigkeit s. das Kapitel 5.2.2: “Gruppen- und individualpsychologische Bedingungen des Einstiegs”.
Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 7.4.1992.
Dies gelang beispielsweise Angelika Speitel, die zur Anmietung einer konspirativen Wohnung mit einem Fahrzeug vorgefahren war (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991).
Vgl. Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.
Vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 366–367.
So beispielsweise nach dem Tod von Stoll, wofür man Albrecht verantwortlich machte, und Angelika Speitel sie attackierte (vgl. Urteil Albrecht 1991, a.a.O., S. 24).
Dies hatte dann natürlich eine recht heilsame Wirkung auf den Betreffenden. Lotze etwa, der nach der Schießübung von Dortmund zunächst scharf attackiert worden war, kehrte nicht zuletzt deswegen zu den Illegalen zurück, weil Rolf Heißler für seine Probleme menschlich Verständnis zeigte (vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990). Auch als Monika Helbing nach Unachtsamkeiten beim Ausspähen Schleyers schwer in die Kritik geriet, gab ihr die persönliche Zuwendung von Silke Maier-Witt einen wichtigen Impuls zur Überwindung ihrer Krise (vgl. Helbing im Prozeß gegen Maier-Witt am 26.9.1991).
Protokoll der Vernehmung von Albrecht 16.7.1990.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.
Gespräch mit Boock am 5.11.1993, a.a.O.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 370.
Jäger 1981, a.a.O., S. 149.
Dies gilt etwa für die o.g. Auffassung einiger Gruppenmitglieder im Herbst 1977, den gefangenen Hanns-Martin Schleyer nicht zu ermorden, sondern stattdessen freizulassen: “Es war klar erkennbar, daß einige nach diesen Diskussionen in der Gruppe nicht mehr als Kader zu halten waren.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992). Auch Albrecht wurde vor dem Ponto-Attentat, weil sie vor einer persönlichen Beteiligung zurückschreckte, mit dem “Rauswurf” aus der Gruppe gedroht.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 11.10.1990.
So sagte Maier-Witt zu ihrer mangelnden Beteiligung an den militärischen Übungen der Gruppe in Aden aus: “In einer Gefühlsaufwallung ist mir einmal gedroht worden, daß ich bei den Palästinensern zurückgelassen werde. Mir war aber klar, daß ohnehin nichts passiert, denn ich wußte: wenn nicht mal Herr Boock zurückgelassen wird, sind alle Drohungen, mich zurückzulassen, leer.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990).
Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991. Vor 1977 hatte es im Zusammenspiel zwischen Stammheimem, Illegalen und Legalen die äquivalente Drohung gegeben, Einzelne aus dem Info-System auszuschließen (vgl. u.a. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 371).
So etwa von Dyck gegenüber Maier-Witt (vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.12.1990).
Vgl. Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990. Im Hinblick auf private Probleme (ohne moralischen oder politischen Hintergrund) erklärte dagegen Boock: “Auf Probleme wurde soweit wie irgendmöglich eingegangen.” Allerdings hätten die anstehenden praktischen Aufgaben dazu oftmals keine Zeit gelassen (vgl. Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.).
So F. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 349.
Vgl. Fabricius-Brand 1978, a.a.O., S. 65.
Vgl. Post 1990, a.a.O., S. 33.
Angesichts des kollektiven Anspruchs wurde die de facto bestehende Gruppenhierarchie lediglich in Ausnahmefällen explizit benannt - so etwa als man Boock erklärte, daß er, um in die Mitte der Gruppe zurückkehren zu können, wieder auf der Ebene eines untergeordneten Gruppenmitglieds anfangen müsse (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992).
So antwortete Boock auf die Frage, ob innerhalb der RAF immer dieselben den Ton angaben: “Solange die Brandstifter [Andreas Baader und Gudrun Ensslin] lebten, war es eh klar, wer die Führung war. Und danach gab’s eigentlich auch keinen Zweifel.” (Boock 1994b, a.a.O., S. 38). 1984 Vgl. Backes/Jesse 1989b, a.a.O., S. 183.
Im Gegensatz zu Angelika Speitel, die von allseitiger Kollektivität gesprochen hatte, sagte etwa Monika Helbing dazu folgendes: “Ich habe auch Zweifel, ob die von Angelika Speitel erwähnte Entscheidungsfindung in dieser kleinen Gruppe so praktiziert wurde.” (Protokoll der Vernehmung von Helbing am 24.10.1990).
“In der Führungsebene, so möchte ich das mal nennen, gibt es so einen Zwang natürlich nicht. Da wird zuende diskutiert, gestritten, überlegt, bis eine gemeinsame Überlegung gefunden wird.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990).
Vgl. Urteil Viett 1992, a.a.O., S. 31.
Ein Beispiel hierfür ist das Haig-Attentat, welches trotz des Verlustes eines Zünders noch durchgeführt wurde. Auch das Bekanntwerden der Pläne für die “Offensive 77” durch den Verlust eines Zünders brachte die Illegalen nicht von ihrem Vorhaben ab. Dagegen wurde die Tretminenaktion in letzter Minute noch “gekippt”.1989 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 366–367.
Vgl. Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 410.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990. Auch aus diesem Grunde sollte Wisniewski unbedingt befreit werden: er war nach übereinstimmender Auffassung in der Lage, “eine Diskussion auf den Punkt [zu] bringen und so in Aktivitäten über[zu]leiten” (ebenda.).
Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 23.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Klar 1997, a.a.O., S. 16.
“Kollektivität! In ihr steckt die Möglichkeit zu kämpfen, Widerstand auszubilden, solidarisch zu handeln. Hier ist ein Stück vorweggenommener kommunistischer Gesellschaftsordnung. In ihr brennt der mobilisierende Kern, der ansteckende Wille zur revolutionären Veränderung.” (Stefan Wisniewski in seinem Prozeß, zitiert nach Heinrich Hannover, Terroristenprozesse. Erfahrungen und Erkenntnisse eines Strafverteidigers (Terroristen und Richter Bd. 1), Hamburg 1991, 245 S., S. 222).
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Vgl. Urteil Wisniewski 1981, a.a.O., S. 56–57: “Die Feststellungen zur Kollektivität - kollektivem Planen und kollektivem Handeln - als dem für die RAF typischen Verhaltensgrundsatz beruhen auf den Bekundungen des Zeugen.”
Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Stemebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Jäger 1981, a.a.O., S. 168.
Tatsächlich spielte bei der Zusammensetzung der einzelnen Gruppen der RAF, wie sie etwa zum Ausspähen gebildet wurden, persönliche Zu- und Abneigung eine entscheidende Rolle. Zwar war bei einem Gesamttreffen um den Jahreswechsel 1976/77 in Holland beschlossen worden, daß fortan nur noch sachliche Gründe ausschlaggebend sein sollten. Nach wenigen Monaten fiel die RAF aber wieder in das alte Muster zurück (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 3.4.1992).
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 6.11.1990. Vgl. auch Brigitte Mohnhaupt: “Überhaupt - das kann man jetzt sagen - die raf war damals [zu Beginn der ersten Generation] so organisiert: es gab acht Gruppen in sechs Städten. [chwr(133)] Es gab ‘nen Diskussionszusammenhang zwischen den einzelnen Einheiten, aber sie waren autonom in ihrer Entscheidung über die operative Durchführung. Das genaue Ziel, Planung, Checken, Zeitpunkt war den einzelnen Gruppen überlassen - kann auch gar nicht anders sein.” (Mohnhaupt 1976, a.a.O., S. 212).
Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Diese Art von Kollektivität bezeichnet Boock als die einzige Form, die tatsächlich existiert habe (vgl. Boock 1994a, a.a.O.).
So wie F. Neidhardt vermutet (Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 371).
Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 413. Allerdings war die Teilnahme an Anschlägen und Überfällen keine zwingende Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Führungsequipe. So gehörte Wagner zweifellos zu den übergeordneten Gruppenmitgliedern, obwohl er vor dem Haig-Attentat kaum einmal direkt an der Durchführung einer “Aktion” beteiligt war.
Besonnenes Verhalten in Bewährungssituationen erleichterte auch die Einflußnahme auf andere Gruppenmitglieder. Als sich beispielsweise unmittelbar nach der Verhaftung Wisniewskis bei den in Paris weilenden Subalternen große Verunsicherung einstellte, konnten erst Klar und Stoll die anderen Gruppenmitglieder beruhigen und regelrecht “anweisen”, die als gefährdet erachtete konspirative Wohnung zu räumen (s. das Kapitel 6.9: “Die Verhaftung von Stefan Wisniewski und das Treffen von Ostende”).
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990.
Hierbei handelt es sich um eine Teilgruppe von weiblichen Mitgliedern, die, aus der Hansestadt kommend, über den Kampf gegen die “Isolationsfolter” in den Untergrund gelangt waren und wegen dieses motivationalen Hintergrundes kein besonderes Ansehen genossen. Zu ihnen zählten etwa Albrecht, Maier-Witt und Sternebeck
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990.
Vgl. Henning Beer im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 23.10.1990; Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 87. Ähnliche Erfahrungen machte Sternebeck (vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 9.10.1990. Diese Methode diente vor allem der ungefährdeten Vermittlung schriftlicher Bo.:chaften zwischen den Illegalen und den Stammheimern.
Vgl. Münkler 1983, a.a.O., S. 78–79.
Vgl. etwa Schmidtchen 1981, a.a.O., S. 49–52. Überschätzt wurde die Komplexität der Binnenstrukturen womöglich auch, wenn J. Groebel und H. Feger schreiben, die führenden Gruppenmitglieder hätten teilweise über sogenannte “Koordinationspersonen” indirekt mit den einfachen Gruppenmitgliedern verkehrt (vgl. Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 418). Die Autoren benutzten dabei die Kontakthäufigkeit als Indikator für die erreichte Einflußposition und gelangten beispielsweise auch zu dem Ergebnis, daß sich die innere Kohäsion der RAF ab der Mitte der siebziger Jahre verringert habe (ebenda., S. 426). Ohne eine qualitative Einschätzung der Art des jeweiligen Kontakts ist diese Methode aber nicht aussagekräftig. Bei der Anwendung dieses Kriteriums auf den hier untersuchten Zeitraum käme der Beobachter sicher zu dem Resultat, daß angesichts der zahlreichen gesprächsweisen Begegnungen in Aden der innere Zusammenhalt der RAF dort am größten gewesen sei - tatsächlich wurde die Gruppe dort aber Opfer sehr zentrifuga
Vgl. Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 23.
So war beispielsweise Lotze nach seiner Beteiligung am Haig-Attentat für die anderen Gruppenmitglieder fast unanangreifbar (vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.). Lediglich die Teilnahme des jeweiligen Anführers war normalerweise unerwünscht: Weil die RAF nach dem gescheiterten Überfall von Stockholm (1975) räumlich weit verstreut worden war und ihre Reorganisation erhebliche Schwierigkeiten bereitet hatte, war seinerzeit beschlossen worden, daß das jeweils führende Mitglied fortan nicht selbst an den Kommandoaktionen teilnehmen sollte (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992). Wenn außergewöhnliche Belastungen eintraten oder “sachliche” Gründe dies geboten, wurde mit diesem Grundsatz aber bald wieder gebrochen (wie die Teilnahme von Mohnhaupt an dem Überfall auf Ponto zeigt).
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990.
In der Führungsequipe der RAF waren damit - trotz der führenden Rolle Brigitte Mohnhaupts - Männer leicht überproportional vertreten. Noch deutlicher überwiegt ihr Anteil bei der Ausführung der Kommandoaktionen (vgl. Blath/Hobe 1981, a.a.O., S. 17). Im hier betrachteten Zeitraum waren bei den wichtigen “Aktionen” (die Ermordung Bubacks, der Überfall auf Ponto, der versuchte Beschuß der Bundesanwaltschaft, die Entführung Schleyers, die Ermordung Schleyers, der Anschlag auf Haig) von insgesamt sechzehn Tätern zwölf männlichen Geschlechts. Die Erklärung hierfür dürfte u.a. darin liegen, daß als Teilnehmer ohnehin nur Mitglieder der - leicht männlich dominierten - Führungsequipe in Frage kamen. Allerdings bildete mit Mohnhaupt eine Frau das wichtigste Mitglied der Führungsequipe, das sich an den “Aktionen” nicht direkt beteiligen sollte (mit Ausnahme des Überfalls auf Ponto, der kurzfristig angesetzt wurde). Für die “Aktionen” gegen Buback und Haig schließlich war (entsprechend dem beschlossenen Tatplan) die Fähigkeit zum Motorradfahren erforderlich, die kein weibliches Mitglied vorweisen konnte. Auf mangelnde Motivation läßt sich die unterdurchschnittliche Beteiligung von Frauen jedenfalls nicht zurückführen, wie der Wille von Susanne Albrecht beweist, sich an dem Haig-Attentat zu beteiligen. Bei den untergeordneten Mitgliedern waren dagegen ’’rauen stärker als Männer vertreten; im hier betrachteten Zeitraum bestand diese Personengruppe maßgeblich aus den “Hamburger Tanten”.
Vgl. Platen 1993, a.a.O.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Boock 1994b, a.a.O., S. 39.
Vgl.: “Freiheit ist nur möglich im Kampf um Befreiung” (Mohnhaupt 1976, a.a.O., S. 222). Insofern könnten die fälschlicherweise als kollektiv perzipierten Binnenstrukturen der RAF nach außen hin - wie im theoretischen Teil vermutet - tatsächlich attraktiv gewirkt haben.
Schneider/Wackernagel 1980b, a.a.O., S. 29.
Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 23.10.1990. Das Auseinanderklaffen von Anspruch und Realität hat für die vierte Generation der RAF auch Birgit Hogefeld bestätigt (vgl. Hogefeld 1994a, a.a.O., S. 13). Daß nach dem “Abtauchen” von “Freiheit” und “Kollektivität” wenig zu spüren war, dürfte in vielen Fällen die Abkehr vom Terrorismus beschleunigt haben. 2031 Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990; Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 369.
Vgl. Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O. S. a. das Kapitel 5.2.2: “Gruppen- und individualpsychologische Bedingungen des Einstiegs”.
Vgl. etwa die o.g. Aussage Albrechts, angesichts der polizeilichen Fahndung habe der angedrohte Ausschluß aus der Gruppe für sie bedeutet, “in’s Nichts gestoßen zu werden” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990).
Hofstätter 1978, a.a.O., S. 172–173. Allerdings ist diese “Gruppen-Süchtigkeit” in den Aussagen der RAF-Aussteiger empirisch kaum nachweisbar.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 24.3.1992.
Vgl. Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Für eine andere Krisensituation, nämlich die Entscheidung der RAF, Wisniewski am 11. Mai 1978 den in Jugoslawien Verhafteten nachfolgen zu lassen, konnte Maier-Witt ähnliches berichten (vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 16.10.1990).2041 Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1).
Gerade durch den Wegfall des permanenten Verfolgungsdrucks hätte also die RAF beinahe vorübergehend ihre Aktionsfähigkeit eingebüßt und sich “selbst zerfleischt” (vgl. Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1)).
Vgl. Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1). 2044 Vgl. u.a. Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 399.
S. das Kapitel 6.10: “Die Festnahmen im Herbst 1978”.
Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 368. F. Neidhardt hat ferner festgestellt, daß der Verfolgungsdruck gewendet und als nach außen gerichtete Aggression eingesetzt wurde: “Es gehört zu den eskalierenden Momenten in der Dialektik von ingroup-outgroup-Tendenzen, daß die durch den Außenkonflikt in der ingroup erzeugten Spannungen wieder nach außen gewendet werden und zur weiteren Verschärfung des Kampfes führen.” (Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 350). Insbesondere die zahlreichen Aussteiger im Jahre 1979 vermitteln eher den Eindruck, daß Baader-Meinhofs Kinder infolge dieser Belastung es vorzogen, die Gruppe zu verlassen statt ihre Aggressionen umzuleiten.
Speitel 1980c, a.a.O., S. 35.
Vgl. u.a. Boock 1994b, a.a.O., S. 32–34.
So wie F. Neidhardt vermutet (vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 348).
Vgl. Post 1990, a.a.O., S. 36–37.
So untemalunen Silke Maier-Witt und Rolf Heißler einen Vorstoß, um die Aktion zur Befreiung Wisniewskis (wie sie von Klar angestrengt worden war) einzustellen.
Vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 359.
Vgl. GroebeUFeger 1982, a.a.O., S. 423.
Vgl. Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 426.
So wie F. Neidhardt vermutet (Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 320).
Vgl. Janis 1983, a.a.O., S. 174–177.
Vgl. Boocks Ausführungen zu der stimulierenden Wirkung der “ständigen Erfolgsmeldungen” beim Ausspähen und anderen Tätigkeiten, die sich aus der großen Betriebsamkeit der im Herbst 1977 immerhin zwanzigköpfigen Gruppe ergaben (vgl. Boock 1994a, a.a.O.).
Peter-Jürgen Boock kennt als einziger der RAF-Aussteiger die Namen der Täter. Er macht aber nach wie vor keine Angaben, die seine ehemaligen Kampfgefährten belasten könnten, so daß die Bundesanwaltschaft nur indirekt im “Subtraktionsverfahren” zu Feststellungen über die Mörder Hahns Martin Schleyers gelangte (vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O.).
S.a. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 346–348.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Vgl. Urteil Mohnhaupt/Klar 1985, a.a.O., S. 32. In strafrechtlicher Hinsicht konstituiert die Rolle Mohnhaupts eine “Rädelsführerschaft” (ebenda. S. 347).
Vgl. Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O. Nur ihre “vorbildhafte Haltung” macht verständlich, warum nach der gescheiterten “Offensive 77” niemand ihren Führungsanspruch in Frage stellte.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990. 2067 Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 333.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990. 2069 Boock 1994a, a.a.O.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990. S.a. Ahna 1982, a.a.O., S. 492.
Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 333.
Vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 367.
Vgl. Groebel/Feger 1982, a.a.O., S. 409.
Vgl. Süllwold 1981, a.a.O., S. 104–105.
Viett 1996c, a.a.O., S. 217.
Beispielsweise gab sie zu, daß die RAF Susanne Albrecht in den Überfall auf Jürgen Ponto nicht hätte einbinden dürfen (vgl. Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 6.11.1990).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Kontraproduktiv war Mohnhaupts übergroße Motivation bereits gewesen, als auf einer öffentlichen Pressekonferenz im Rahmen einer Veranstaltung für die politischen Gefangen in Paris sie nur durch unkonventionelle Mittel und gegen ihren Willen in ihrem Redefluß zu stoppen war (vgl. Speitel 1980b, a.a.O., S. 34).
Vgl. Süllwold 1981, a.a.O., S. 108–110.
Jäger 1981, a.a.O., S. 161.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 20.7.1990.
Die beiden RAF-Angehörigen machten sich alsbald daran, ein eigenes Papier zu formulieren, das jedoch niemals fertiggestellt wurde (vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 20.7.1990).
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 20.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992.
Vgl. Boock 1981, a.a.O., S. 118.
Vgl. Overath 1991, a.a.O., S. 16.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990. Laut Boock lag ein wesentliches Motiv der Hochzeit in der Absicht, die Atmosphäre innerhalb der eigenen Gruppe zu pflegen und das Verhältnis zu den Palästinensern zu verbessern, zumal Wadi Haddad (der damalige Chef der PFLP) ehrenhalber als “Standesbeamter” fungierte (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 28.4.1992). Dies zeigt abermals, welch bedeutende Position Brigitte Mohnhaupt seinerzeit innehatte. 2092 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 20.7.1990.
Vgl. Boock 1988b, a.a.O., S. 12.
Boock 1988b, a.a.O., S. 12.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990. 2098 Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Henning Beer am 24.8.1990. 2100 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.4.1985.
S. das Kapitel 6.10: ‘Die Festnahmen im Herbst 1978“. 2102 Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991. 2103 Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990. 2105 Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.10.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990. S. a. das Kapitel 6.11: “Der Aufenthalt in Aden”.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 21–22.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 12.5.1992.
Viett 1996c, a.a.O., S. 214–215.
S.a. Der Spiegel Nr. 4/1982, S. 58.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990. S.a. Gerd Rosenkranz, Ex-RAF-Aktivistin, in: Tageszeitung (taz) vom 29.8.1995, S. 11.
Zitiert nach Urteil Hofmann 1982, a.a.O., S. 22.
Volker Speitel zitiert nach Urteil Hofmann 1982, a.a.O., S. 96.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Schlußplädoyer der Bundesanwaltschaft im Prozeß gegen Maier-Witt am 2.10.1991. 2117 S.a. Wunschik 1992, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991. Werner Lotze sagte hierzu aus: “Und dann gab es Leute wie Maier-Witt, die im Lager [in Aden] gezeigt hatte, daß sie einfach nicht mehr mitkam.” (Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991).
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 23.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990. “Bei Sigrid Sternebeck hatte ich den Eindruck, daß sie hauptsächlich mit sich selbst zu kämpfen hatte, weil sie nicht Klarheit darüber hatte, welche Funktion sie innerhalb der Gruppe und welche Einstellung zum bewaffneten Kampf sie einnehmen sollte. Mein Eindruck war der, daß sie einerseits Aufgaben innerhalb der Gruppe übernehmen und auch den bewaffneten Kampf aufnehmen wollte, andererseits aber aus moralischem Zwiespalt hierzu nicht in der Lage war. Die Gruppe hat sie jedenfalls ebensowenig wie Silke Maier-Witt für fähig und willens gehalten, den gestellten Aufgaben gerecht zu werden.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991).
Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 7.8.1990.
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 23.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1994.
Vgl. Urteil Hofmann 1982, a.a.O., S. 32.
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Wunschik, T. (1997). Binnenstruktur und Gruppendynamik. In: Baader-Meinhofs Kinder. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11970-8_8
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