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Daten und Methode

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Zwischen zwei Kulturen

Part of the book series: Forschung ((FS,volume 107))

  • 325 Accesses

Zusammenfassung

Die vorliegende Studie stützt sich auf die Daten einer repräsentativen Erhebung im Kanton Zürich. Es handelt sich dabei um eine breitangelegte Telefonbefragung, welche im Auftrag des Soziologischen Instituts der Universität Zürich im Herbst 1997 durchgeführt worden ist — und zwar auf der Basis eines vollstandardisierten Fragebogens. Das vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanzierte Forschungsprojekt unter dem Arbeitstitel „Assimilation, Integration und Subkulturalisierung — im interkulturellen Vergleich der italienischen und türkischen zweiten Einwanderergeneration im Kanton Zürich“ sollte, wie schon aus dem Titel hervorgeht, Aufschluss geben über den Grad bzw. das Ausmass kultureller Assimilation und struktureller Integration von jungen türkischen und italienischen Ausländern und Ausländerinnen der Zweiten Generation in der Schweiz. Nachdem in einer früheren Studie, die am Soziologischen Institut gemacht wurde, die Gastarbeiter, die erste Einwanderergeneration, Gegenstand der Untersuchung waren, sollten diesmal in konsequenter Fortsetzung der Forschungstradition die „Gastarbeiterkinder“, die zweite Ausländergeneration also, untersucht werden. Dabei zielte das Projekt auf einen interkulturellen Vergleich. Das Untersuchungsdesign verlangte daher zwingend auch die Befragung einer schweizerischen Kontrollgruppe. Ein spezifisches Erkenntnisinteresse lag ausserdem auf der Analyse von Mustern der Problem- und Konfliktbewältigung. Genau dieser Thematik hat sich die vorliegende Studie angenommen.

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Literatur

  1. Mangels eigenem, professionell geschultem und fremdsprachkundigem Interviewerstab hat das Soziologische Institut der Universität Zürich das Luzerner Markt-und Sozialforschungsinstitut Link mit der telefonischen Befragung beauftragt. So kam beim vorliegenden Survey ein „Computer Assisted Telephone Interview“-System (CATI) zum Einsatz, das dem Link-Institut zur Verfügung steht und einige Vorteile bietet. Durch eine solche sog. CATI-Befragung lässt sich der Erhebungs-und Auswertungsaufwand erheblich verringern, indem ein Computerprogramm alle Verwaltungsaufgaben (automatische Bereitstellung von Telefonnummern etc.) sowie die eigentliche Interviewdurchführung steuert (Filterführung, direkte Verkodung usw.). Dadurch wird nicht zuletzt die Datenqualität verbessert; ausserdem lassen sich durch eine gut vorstrukturierte Filterführung allfällige Interviewerfehler verringern. Zur Verbesserung der Datenqualität beigetragen hat auch, dass die Interviewer und Interviewerinnen vor ihrem Einsatz durch die Untersuchungsleitung persönlich über Besonderheiten sowie Ziel und Zweck der Untersuchung instruiert und in der Fragetechnik geschult worden sind. Ausserdem hat die Administrationsform eine „Überwachung” der Interviewer und Interviewerinnen möglich gemacht. Das Monitoring der zentral in einem Telefonlabor eingesetzten Interviewerinnen erfolgte stichprobenweise durch die Link-Projektleitung sowie durch ständig anwesende Supervisoren. Die Vorteile einer solchen computerunterstützten Telefonbefragung liegen also auf der Hand. Das Telefoninterview im allgemeinen und das CATI im besonderen haben den Vorzug, dass die Reaktivität seitens der Befragten durch die unpersönlichere und vor allem kontrollierte Datenerhebungssituation deutlich vermindert ist und Verzerrungen durch Interviewereffekte und -fehler somit zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber immerhin erheblich eingeschränkt sind.

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  2. Bei den meisten angefragten Gemeinden wurde eine mehrfache briefliche wie telefonische Kontaktierung der Verwaltungen und zuständigen Sachbearbeiter nötig. In manchen Gemeinden wurden aufgrund von Datenschutzüberlegungen langwierige Bewilligungsverfahren via Gemeindeexekutiven eingeleitet, oder es ergaben sich Probleme bei der elektronischen Adressziehung bzw. Datenaufbereitung usw.

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  3. In diese Grundgesamtheit fallen sämtliche im Kanton Zürich wohnhaften oder als Wochenaufenthalter registrierten türkischen und italienischen Secondos. Es handelt sich um eine Schätzung oder vielmehr Hochrechnung auf der Basis der Volkszählung von 1990.

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  4. Diese Grundgesamtheit umfasst eine Reihe von Gemeinden, die eine Klumpenauswahl darstellen, die aber nicht zufällig, sondern aufgrund der Anzahl Türkinnen ausgewählt wurden. Konkret handelt es sich um folgende 32 Zürcher Gemeinden: Adliswil, Affoltern am Albis, Bachenbülach, Bassersdorf, Bauma, Bülach, Dietikon, Dübendorf, Embrach, Fehraltorf, Glattfelden, Hinwil, Horgen, Kloten, Opfikon/Glattbrugg, Pfäffikon, Pfungen, Regensdorf, Rüti, Schlieren, Thalwil, Turbenthal, Uster, Volketswil, Wädenswil, Wald, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Wetzikon sowie Winterthur und Zürich. Einige weitere der angefragten Gemeinden (Illnau-Effretikon, Dietlikon, Richterswil, Rümlang, Zell, Zollikon) haben die Adressziehung mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Die Schätzung der Zahl der türkischen und italienischen Secondos (Grundgesamtheit I & II) basierte wiederum auf der Volkszählung 90.

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  5. Dass bei einer angeblichen Vollerhebung die „Stichprobe“ aus der Grundgesamtheit II lediglich 750 statt der (geschätzten) 1 130 Personen umfasst, erscheint erklärungsbedürftig: Zum einen basiert die (Über-)Schätzung auf einer „Hochrechnung” der zum Zeitpunkt der Volkszählung 90 11- bis 28-jährigen Türken und Türkinnen. Erfahrungsgemäss, aber auch allein aufgrund der Einbürgerungskriterien (11 Jahre Mindestalter; 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde; 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wobei ab 10. Altersjahr jedes Jahr doppelt zählt; erleichterte Einbürgerung erst ab 16 Jahren), lassen sich im Alter zwischen 11 und 17 Jahren weniger Ausländer einbürgern, wohingegen im Alter von 18 bis 35 manche bereits eingebürgert sind und somit nicht mehr in der „Ausländerstatistik” erscheinen. D.h. die Kohorte hat sich statistisch gesehen infolge von Einbürgerungen verkleinert. Tatsächlich hat in jüngster Zeit gerade bei der türkischen Wohnbevölkerung eine eigentliche Einbürgerungswelle stattgefunden, wie detaillierte Abklärungen bei den entsprechenden Einwohnerämtern in den Städten Winterthur und Zürich ergeben haben. Eine weitere mögliche Erklärung für die vermeintlich „geschrumpfte“ Anzahl an türkischen Secondos könnte auch darin liegen, dass manche der 1990 erfassten türkischen Zweitgenerationsangehörigen in andere Kantone abgewandert oder gar in die Heimat ihrer Eltern zurückgekehrt sind. Allerdings ist hierzu anzumerken, dass der Gesamtbestand der türkischen Wohnbevölkerung im Kanton Zürich in den Jahren seit der letzten Volkszählung nicht ab-, sondern sogar deutlich zugenommen hat.

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  6. Um dem besagten Problem der Verweigerung zu begegnen bzw. um allfällige systematische Verzerrungseffekte einigermassen abschätzen zu können, wurde eine nachträgliche Kurzbefragung (Non-Response-Interviews) ins Untersuchungsdesign aufgenommen. D.h. die Verweigerer wurden ein zweites Mal kontaktiert und zunächst nochmals um ein Vollinterview gebeten. Sofern sie dieses erneut verweigerten, wurden sie angehalten, doch wenigstens ein Kurzinterview zu geben und einige wenige zentrale Fragen zu beantworten. Dabei konnten immerhin 24 der ursprünglich 166 Verweigerer schliesslich doch noch zu einem Vollinterview bewogen werden. Da allerdings von den verbleibenden 122 Erstverweigerern nur deren 53 für ein Kurzinterview bereit waren und sich darunter lediglich 23 italienische und türkische Secondos befanden, hat sich eine sog. NonResponse-Analyse angesichts der geringen Fallzahlen praktisch erübrigt. Ohne zugegebenermassen mögliche Selbstselektionen aus untersuchungsrelevanten Gründen ganz ausschliessen zu können, dürfte die letztlich sehr geringe Rate bzw. Zahl an endgültigen Verweigerungen kaum ins Gewicht fallen und die Resultate nicht nennenswert verzerren. Das Problem der Verweigerung scheint hier insofern vernachlässigbar zu sein.

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  7. Einstellungen und Erwartungshaltungen des Interviewers, die die Befragungsresultate verzerren, sind aus der psychologischen Experimentalforschung auch unter dem Begriff der Versuchsleitereffekte bekannt. Darunter zu verstehen sind etwa Hypothesen des Interviewers bzw. Versuchsleiters über den Ausgang der Untersuchung, die dann irgendwie auf den Befragten bzw. die Versuchsperson übertragen werden, so dass diese dann — ähnlich der Antworttendenz der sozialen Erwünschtheit — erwartungsgemässe Antworten geben bzw. sich entsprechend verhalten. Diese Erwartungen können sog. Rollenerwartungen (über gruppentypische Einstellungen und Verhaltensweisen) sein oder sog. attitüdenstrukturierte Erwartungen (über die Konsistenz zu vorangegangenen Antworten) oder sog. Wahrscheinlichkeitserwartungen (über die „wahrscheinliche“ Antwort des Befragten aufgrund vorhergehender Antworttendenzen). Die Gefahr der Einstellungsübertragung durch den Interviewer auf den Befragten darf jedoch nicht überschätzt werden; die Einflüsse der Interviewererwartungen sind insgesamt als eher gering einzustufen, auch wenn sie nur schwer überhaupt zu erfassen sind.

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  8. So besteht bekanntermassen bei gewissen Themen (Todesstrafe, Pornographie, Treue in der Ehe, Gefängnisreform usw.) eine erhebliche Doppelmoral. Je nach Geschlecht, Alter und Schichtzugehörigkeit des Interviewers und nach eigenem Geschlecht, Alter und Status lassen sich nämlich immer wieder signifikant unterschiedliche Meinungsäusserungen zu solchen Themen feststellen. Beispielsweise wirken ältere Interviewer als „moralische Instanzen“, besonders wenn es sich um eine ältere weibliche Interviewerin und die Meinung zur Todesstrafe handelt. Auch hat sich in gewissen Studien gezeigt, dass Interviewer mit einem relativ geringen Sozialstatus radikalere Antworten und solche mit einem mittleren Status konservativere Antworten erhalten. Im Gegensatz zur Statusdifferenz führt Statuskongruenz im Interview zur Verringerung von Antwortverzerrungen, da mehr Gleichheit in den Interessen, im Sprachgebrauch und in der Lebenswelt von Interviewer und Befragtem besteht.

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  9. Daher führt manchmal auch eine nach bekannten Verteilungen (Quoten) gewichtete oder relevanten Merkmalen geschichtete Stichprobe zu besseren Schätzwerten hinsichtlich der Grundgesamtheit als eine einfache Zufallsstichprobe.

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  10. Diese Zahlen und Prozentangaben basieren auf eigenen Berechnungen aufgrund von Daten aus: Bundesamt für Statistik (1998): Migration und ausländische Bevölkerung in der Schweiz 1997, Neuchâtel: BfS, S. 88 (Tabelle T1. 6. 19 )

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  11. Genau abschätzen lässt sich die Repräsentativität allerdings nur, wie bereits erwähnt, durch einen Vergleich der Stichprobe mit dem kantonalen Mikrozensus, in diesem Fall also mit der letzten Volkszählung. Da diese aber immerhin schon 10 Jahre zurückliegt und sich in der Zwischenzeit wohl einiges verändert haben dürfte, auch was einzelne soziodemographische Merkmale betrifft, erscheint ein solcher Vergleich nicht sehr zweckdienlich. Die einzige weitere Möglichkeit bestünde darin, die jeweiligen Grundgesamtheiten für die drei Nationalitätsgruppen aus den Einwohnerregistern jeder einzelnen der berücksichtigten Zürcher Gemeinden zusammenzutragen und hochzurechnen.

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Hämmig, O. (2000). Daten und Methode. In: Zwischen zwei Kulturen. Forschung Soziologie , vol 107. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11932-6_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11932-6_6

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-2950-8

  • Online ISBN: 978-3-663-11932-6

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