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Forschungsstand und Untersuchungsgegenstand

  • Chapter
Zwischen zwei Kulturen

Part of the book series: Forschung ((FS,volume 107))

  • 325 Accesses

Zusammenfassung

Das folgende Kapitel versteht sich explizit als überblicksartige und nicht als vollständige oder umfassende Bestandesaufnahme der Befunde und vorhandenen Literatur zur Zweiten Generation. Dabei sollen die Ausführungen im ersten Unterkapitel (Kap. 3.1.) ausdrücklich noch nicht den Forschungsstand dokumentieren, sondern zunächst lediglich einen Überblick geben über die wichtigste (Forschungs-)Literatur zur Zweiten Generation. Im nächsten Unterkapitel (Kap. 3.2.) geht es um die für unsere Studie relevante definitorische und numerische Eingrenzung der Zweitgenerationspopulation und deren klare Abgrenzung zur ersten Einwanderergeneration. Erst anschliessend (in den Kapiteln 3.3. bis 3.4.) wird inhaltlich auf den Diskussions- und Erkenntnisstand zum Thema und Untersuchungsgegenstand eingegangen, d.h. auf die von verschiedensten Migrationssoziologen analysierte und dabei gerne als problematisch postulierte oder konstatierte Lebenssituation der Zweiten Generation verwiesen. Die dabei geführte inhaltliche Diskussion zur besonderen Problematik bzw. zur widersprüchlichen Sozialisation und dadurch erschwerten oder unvollständigen Assimilation der Zweiten Generation ergibt sich aus der Logik der kulturalistischen Argumentation und teilweise auch negativistischen Interpretation der Lebenssituation der Zweiten Generation, wie sie in der Fachliteratur häufig anzutreffen ist, und widerspiegelt wohlgemerkt nicht etwa die persönliche Ansicht des Autors. Bei den zahlreichen dabei zitierten, paraphrasierten oder kolportierten Statements handelt es sich nicht, wie es vielleicht den Anschein haben mag, um vorweggenommene Befunde der vorliegenden Studie, sondern um Ansichten und Meinungen, Aussagen und Stellungnahmen, Erkenntnisse und Bekenntnisse verschiedenster Forscher und Forscherinnen, von denen es sich allenfalls zu distanzieren und die es insofern zu relativieren gilt, als und solange sie sich im vorliegenden Fall empirisch (noch) nicht bestätigt haben oder nicht bestätigen werden.

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Literatur

  1. Bei der Verwendung der Termini „Integration“ und „Assimilation” lehne ich mich eng an die Begrifflichkeit von Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny (1973) an, der unter Integration die Teilhabe an der Struktur einer Gesellschaft, an ihrem Positionssystem, und unter Assimilation die Teilhabe an der Kultur, am Symbolsystem der Gesellschaft, versteht und dabei der sozioökonomischen bzw. sozialstrukturellen Integration ausschlaggebende Bedeutung bei der Eingliederung von Migranten beimisst. Damit grenze ich mich explizit von Hartmut Esser ab, der statt des so verstandenen Integrationsbegriffs den Begriff der strukturellen Assimilation verwendet. Esser unterscheidet zwischen einer kognitiven und identifikativen Assimilation im individualpsychologischen Bereich sowie einer sozialen und strukturellen Assimilation im gesellschaftlichen Bereich und versteht Assimilation als das Eingliederungsziel schlechthin (vgl. Bürkner, 1987: S. 32).

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  2. Bereits Mitte der 80er Jahre hatte Hoffmann-Nowotny ( 1985: S. 114ff.) für die Schweiz eine strukturelle Benachteiligung bzw. eine relative Unterprivilegierung ausländischer Jugendlicher der Zweiten Generation zumindest in schulischer Hinsicht konstatiert, die allerdings differenzierteren Befunden zufolge nicht auf ethnischer Diskriminierung des Bildungssystems beruht, sondern auf die Konzentration bzw. Überrepräsentation der (italienischen) Zweiten Generation in den unter(st)en sozialen Schichten zurückzuführen ist.

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  3. Quelle: Bundesamt für Statistik ( Hrsg. ): Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1998

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  4. aus: Borner, Silvio and Straubhaar, Thomas: Betreibt die Schweiz eine falsche Gastarbeiterpolitik? (Auszug aus der NZZ vom 29./30.7. 95, S. 23 )

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  5. Seit Beginn des Jahres 1992 erlaubt die Schweiz den eingebürgerten Ausländern, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten. Fremde Staaten, die ihrerseits die Doppelbürgerschaft zulassen, sind etwa Italien (ebenfalls seit 1992) oder die Türkei, also mitunter genau jene beiden Länder bzw. Nationalitäten, denen die hier zur Untersuchung kommenden Repräsentanten der Zweiten Generation entstammen.

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  6. Eine solche auf einem rein formaljuristischen Kriterium (Ausländerstatus) basierende Klassifikation und Zuteilung zur Gruppe der Ausländer erscheint umso willkürlicher und macht umso weniger Sinn, wenn man bedenkt, dass bereits schon eine dritte Generation von Einwanderern am Heranwachsen ist. Denn: Eingedenk des Drei-GenerationenAssimilations-Modells und eines damit unterstellten, in der Generationenfolge stetig fortschreitenden Assimilationsprozesses (siehe dazu mehr in Kap. 3.4.3.) sowie in Anbetracht dessen, dass besagte „dritte Generation“ teilweise noch immer einzig die ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, im Aufnahmeland Schweiz inzwischen heimisch geworden ist und den „Einheimischen” und „Inländern“ kulturell mittlerweile sehr nahe gekommen sein dürfte, ist anzunehmen, dass die Angehörigen der dritten Ausländergeneration sich von den Autochthonen inzwischen weniger unterscheiden als von ihren Grosseltern, den Einwanderern der ersten Generation.

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  7. Durch das Prinzip „Jus sanguinis“, das in der Schweiz wie auch in Deutschland oder Österreich gilt, wird das Bürgerrecht grundsätzlich durch Abstammung und „Blutsbande” erworben (oder durch Einbürgerung bzw. durch langjährige Wohnsitzdauer). D.h. die Schweizer Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich vererbt und von einer Generation zur nächsten weitergegeben, also von den Eltern auf ihre Kinder übertragen, weswegen Einwanderer hierzulande auch in der 2. und 3. Generation „Ausländer“ bleiben (vgl. Radtke, 1996: S. 337). Durch das Prinzip „Jus solis”, welches beispielsweise in angelsächsischen Ländern gilt, wird die Staatsbürgerschaft automatisch durch Geburt auf dem Staatsterritorium bzw. auf dem „Boden“ des Landes erworben.

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  8. In den 80er und 90er Jahren war der Zustrom an Ausländern und auch der Migrationssaldo (Einwanderungen abzüglich Rückwanderungen von Ausländern) nach zunächst aufsteigender Tendenz und zwischenzeitlichem „Hoch“ zu Beginn der 90er Jahre zuletzt wieder klar rückläufig. 1997 lag der Migrationssaldo schon fast bei Null, war also praktisch ausgeglichen (vgl. Heiniger et al., 1998: S. 10). Trotzdem steigt der Ausländerinnenanteil aufgrund des Familiennachzugs und -nachwuchses der nunmehr „sesshaft” gewordenen, d.h. von Saisonniers zu Jahres-bzw. Langzeitaufenthaltern „aufgestiegenen“ Gastarbeitern stetig weiter an. 1986 betrug der Ausländeranteil noch annähernd 15%, 11 Jahre später lag die Marke bereits bei nahezu 20% (vgl. Heiniger et al., 1998: S. 15). Der Grund für diesen Anstieg und die mittlerweile allerdings praktisch stagnierende Zunahme des Ausländeranteils liegt nicht an der Zuwanderung bzw. bei der ersten Einwanderergeneration, sondern vielmehr bei der Zweiten Generation. Bedingt durch den Familiennachzug und die überdurchschnittlich hohen Geburtenraten der vornehmlich in den 60er und 70er Jahren zugewanderten, damals zumeist jungen Gastarbeiter, ist inzwischen die Zahl ausländischer Kinder und Jugendlicher immer mehr angestiegen — sowohl absolut wie prozentual. Viele davon sind unterdessen erwachsen, und bereits ist eine dritte Generation am Heranwachsen. Nachdem also m.a.W. zunächst vor allem die erste Generation der Gastarbeiter zur Zunahme Ausländeranteils beigetragen hat, sind es nunmehr die Zweite Generation, die Generation der „Gastarbeiterkinder”, und z.T. gar schon die dritte Generation, die einen immer grösseren Anteil an der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz ausmachen.

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  9. Der im Vergleich zur italienischen Zweiten Generation sehr geringe Anteil an „erwachsenen“, volljährigen Türken und Türkinnen der Zweiten Generation ist für unsere Untersuchung durchaus bedeutsam und wird dann im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Repräsentativität der Stichprobe bzw. Subsamples (Kapitel 6.5.) und der darin angesprochenen ungleichen Altersverteilung nochmals zur Sprache kommen.

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  10. Die Bedingungen, die für ein Einbürgerungsgesuch nach schweizerischem Recht erfüllt sein müssen, sind folgende: Eine zwölfjährige Wohnsitzdauer in der Schweiz ist zunächst einmal unabdingbare Voraussetzung, wobei man während mindestens dreier der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs in der Schweiz wohnhaft gewesen sein muss und die zwischen dein 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit doppelt zählt. Daraus leitet sich ein Mindestalter von 11 Jahren ab, wobei ein selbständiges Einbürgerungsgesuch (ohne Gesuchstellung und Einwilligung der gesetzlichen Vertreter) erst nach Vollendung des 16. Altersjahres erfolgen kann. Nach kantonalem, in diesem Fall zürcherischem Recht wird üblicherweise zudem eine zweijährige Wohnsitzdauer in der jeweiligen Gemeinde, in welcher das Gesuch eingereicht wird, verlangt. Verlangt wird ausserdem wirtschaftliche Eigenständigkeit. Hinzu kommen schliesslich zwei „Gummiartikel“, nämlich ein guter Leumund („unbedeutende” Einträge im Straf- und Betreibungsregister) sowie eine gewisse Vertrautheit mit den schweizerischen und zürcherischen Lebensgewohnheiten und der hiesigen Sprache.

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  11. Diese erstaunliche Tatsache lässt sich sicherlich zu einem gewichtigen Teil durch den Attraktivitätsverlust des Schweizerpasses und die unbestreitbaren Vorzüge des EU-Passes erklären.

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  12. Damit ist gemeint, dass aus den „Fremden“, den Fremdarbeitern, denen Gastrecht, Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsstatus „gewährt” wurde, im Generationenwechsel „gewöhnliche“ gesellschaftliche Aussenseiter und Randständige werden. Aus einer an Sprache, Habitus, Kleidung, Milieu usw. erkennbar ausländischen Gruppe (erste Generation) wird nunmehr eine quasi „inländische” Randgruppe (zweite Generation), die anhand ihrer persönlichen (und sozialen) Merkmale kaum noch zu unterscheiden ist von den Autochthonen, hingegen nach wie vor anhand ihrer benachteiligten strukturellen Lage.

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  13. Die Angehörigen der Zweiten Generation werden womöglich eher akzeptiert und entsprechend weniger stigmatisiert als Einwanderer und Gastarbeiter der ersten Generation. Auch verstehen sich die Angehörigen der Zweiten Generation wie bereits erwähnt selbst nicht mehr unbedingt und gleichermassen als Ausländer im Unterschied zur ersten Generation. Doch auch wenn sie aus eigener wie aus gesellschaftlicher Sicht der einheimischen Bevölkerung kulturell näher stehen (mögen), den Schweizern und Schweizerinnen in vielerlei und insbesondere kultureller und habitueller Hinsicht näher gekommen sind oder es zumindest zu sein scheinen, bleiben sie strukturell wie sozial möglicherweise ähnlich marginal, desintegriert und isoliert. Eine allfällige Unterprivilegierung, Ghettoisierung oder soziale Segregierung, die der ersten Generation noch als halbwegs akzeptabel erschien, dürfte die zweite Generation hingegen umso eher als diskriminierend empfinden (vgl. Hilpert, 1997: S. 297 ).

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  14. Zum Begriff der Kultur wird noch ausführlich in Kapitel 4.2.1. und im Zusammenhang mit der Kulturkonflikt-These eingegangen.

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  15. Unter Enkulturation wird das Lernen von Kultur verstanden. Der Begriff der Enkulturation wurde eingeführt im Zuge der Kritik am vormals vorherrschenden Integrationsbegriff, der geglückte oder missglückte Integration als individuelles (Un-)Vermögen, sich in eine Gesellschaft einzugliedern, verstand. Demgegenüber geht das sozialisationstheoretische Konzept der Enkulturation von der Ausbildung einer kulturellen Rolle oder eines kulturellen „Über-Ichs“ aus als Voraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung in die Aufnahmegesellschaft (vgl. Apitzsch, 1990: S. 37f.)

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  16. Das Gegenstück „erfolgreicher“ Sozialisierung (frühe Internalisierung von „Kultur”), Assimilierung (spätere Aneignung von und Anpassung an „Kultur“) sowie Integrierung (Eingliederung in „Struktur”) ist die Marginalisierung (fehlende Übernahme von „Kultur“, aber auch mangelnde Teilhabe an „Struktur`), die in ihrem Grad nach Meinung von Heckmann von der Intensität sozialer Beziehungen abhängig ist (vgl. Bendit, 1987: S. 128). Im Unterschied zu Sozialisation, Assimilation und Integration, die gesellschaftliche Eingliederungsprozesse beschreiben, ist unter Marginalität mehr ein Zustand (der Randständigkeit und Ausgeschlossenheit) zu verstehen. Die drei angesprochenen Prozesse repräsentieren eigentlich ganz verschiedene, teils widersprüchliche Erwartungen seitens der Herkunftsgesellschaft und seitens der Aufnahmegesellschaft, wobei das Einlösen der einen Erwartungen das Erfüllen der anderen verhindert.

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  17. Wohnsegregation und Ghettoisierung, wie sie in manchen Städten bzw. Stadtquartieren zu beobachten sind, verschärfen das Problem zusätzlich, weil dadurch ein ständiger Kulturwechsel erfolgt, d.h. ein ständiges Pendeln zwischen „drinnen“ (Ghetto, Subkultur, ethnische Kolonie) und „draussen” (Aufnahmegesellschaft, Mehrheitskultur), und Sozialisationsdefizite infolgedessen nicht ausbleiben. Das Ausländerviertel bzw. die Ausländerkolonie übt eine gewisse soziale Kontrolle aus und bestärkt die Familie in ihrer Rolle als Erziehungsinstanz und Sozialisationsagentur in bezug auf die Vermittlung heimatkultureller Werte und Normen. Die subkulturelle „Ghettosozialisation“ der Landsleute (vgl. Hilpert, 1997: S. 51f.) bei gleichzeitiger schulischer Sozialisation belässt die zweite Ausländergeneration in einem Orientierungsvakuum.

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  18. Eine im Zuge von Migrationsprozessen unterbrochene Enkulturation mündet nach der Sozialisationstheorie bzw. dem Enkulturations-Konzept in einem Sozialisationsdefizit und einer Identitätsdiffusion (“diffusen Basispersönlichkeit”), was sich wiederum in erschwerter Sprachentwicklung, mangelndem Schulerfolg und Persönlichkeitsstörungen manifestieren kann (vgl. Apitzsch, 1990: S. 40).

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  19. Wo wie hier der Begriff der Integration nicht genannt wird, sondern lediglich von Assimilation die Rede ist, wird auf die bereits erwähnte Terminologie von Hartmut Esser rekurriert, der unter den Begriff der Assimilation nicht nur Assimilation im Sinne kultureller Angleichung, sondern auch Integration im Sinne sozialer (und struktureller) Eingliederung subsummiert. Mit anderen Worten: Integration ist im Zusammenhang mit dem sog. Drei-Generationen-Assimilations-Modell zwar nicht explizit mitgenannt, aber implizit mitgemeint.

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  20. Zurückgeführt werden diese kollektiven Differenzen im Assimilationsgrad entweder auf Verteilungsunterschiede in individuellen Ressourcen (z.B. des Bildungsniveaus) oder auf die Dichte sozialer Beziehungen und die soziale Kontrolle kultureller Normen in der Minoritäten-Subkultur (vgl. Nauck, 1997: S. 326; Nauck et al., 1997: S. 478 ).

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Hämmig, O. (2000). Forschungsstand und Untersuchungsgegenstand. In: Zwischen zwei Kulturen. Forschung Soziologie , vol 107. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11932-6_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11932-6_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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