Zusammenfassung
Im Sommer 2000 hat das Allensbacher Institut für Demoskopie die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zum Thema „Fraueninteressen und Frauenpolitik“ veröffentlicht, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde. Danach hält nur ein Drittel der Befragten die Gleichstellung von Männern und Frauen für weitgehend verwirklicht. Fast 80% der Frauen sehen noch erheblichen Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der Erwerbsarbeit. Neben der Gleichberechtigung bei Löhnen und Gehältern sowie bei den Aufstiegschancen spielt dabei das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Rolle. Besonders jüngere Frauen lehnen die herkömmlichen Rollenmuster ab. Zwei Drittel der unter 30jährigen erachten eine partnerschaftliche Teilung der Hausarbeit für wichtig und wünschen, daß Männer selbstverständlicher Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen (vgl. Institut für Demoskopie Allensbach 2000). Wie kommt es, daß gut 50 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz, 43 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Gleichberechtigungsgesetzes (1957), 23 Jahre nach der formalrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben im Rahmen der Ehe- und Scheidungsrechtsreform (1977) und sechs Jahre nach der Aufnahme der Gleichberechtigungsförderung als Staatsziel ins Grundgesetz (1994) immer noch erheblicher Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Männern und Frauen gesehen wird?
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Literatur
Ich verwende hier bewußt die männliche Form, da die staatlichen Akteure mehrheitlich männlich waren und sind. Von Akteurinnen spreche ich, wenn betont werden soll, daß auch Frauen als Handelnde vorkamen oder zu vermuten sind.
Die Begriffe Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat werden im folgenden synonym verwandt. Auf die Situation in Ostdeutschland wird daher nur am Rande eingegangen.
Wenn ich von Deregulierung spreche, meine ich Deregulierung als Ergebnis im Sinne von liberaleren und flexibleren Regelungen. Der tendenzielle Rückzug des Staates, verstanden als Prozeß, ist selbstverständlich mit regulativen Eingriffen verbunden.
Unter Privatarbeit verstehe ich all die Arbeit, die in privaten Haushalten unentgeltlich zur individuellen und gesellschaftlichen Reproduktion erledigt wird (vor allem Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit). Die Übergänge zwischen Privat- und Erwerbsarbeit sind dabei fließend. Die in Privathaushalten erbrachte Leistung kann marktförmig oder staatlich erbracht werden (z. B. Kantinen, Kinderbetreuung), und die erwerbsförmig erbrachte Arbeit kann auch in Eigenarbeit verrichtet werden. Zudem unterliegt der Begriff einem zeitlichen Wandel. Was heute in Eigenarbeit erbracht wird, kann morgen als Dienstleistung angeboten werden und übermorgen als industrielles Produkt- und vice versa (vgl. Kurz-Scherf 1990: 6; Häußermann, Siebel 1995: 140 ff.).
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Auth, D. (2002). Einleitung. In: Wandel im Schneckentempo. Politik und Geschlecht. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11809-1_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11809-1_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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