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Soziale Ungleichheit und Geschlecht im älteren ungleichheitssoziologischen Diskurs

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Soziale Ungleichheit und Geschlecht

Part of the book series: Reihe „Sozialstrukturanalyse“ ((SSA,volume 13))

  • 632 Accesses

Zusammenfassung

Der ältere ungleichheitssoziologische Diskurs hat das sozialwissenschaftliche Verständnis sozialer Ungleichheit bis in die siebziger Jahre in verschiedener Hinsicht geprägt. Zum einen ist es mit der Herausbildung eines erwerbsarbeitszentrierten Verständnisses sozialer Ungleichheit und einer unzulänglichen Konzeption von sozialer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu einer Teilung der Ungleichheitsdiskussion in einen Diskurs zu ‚Klasse/Schicht‘ (und sozialem Wandel) einerseits und zu ‚Geschlecht‘ andererseits gekommen. Zum anderen hat die vorrangige Verortung ungleichheitssoziologischer Fragestellungen in der sog. Makrosoziologie zu einer gewissen Abkoppelung von mikrosoziologischen Sichtweisen auf soziale Strukturen und Prozesse geführt.

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Literatur

  1. Diese paradigmatische Gegenüberstellung folgt dem Selbstverständnis der Ungleichheitssoziologie (vgl. beispielsweise Strasser 1987) wie auch übergreifenderen Systematisierungen der Soziologie in Form einer Gegenüberstellung von sog. konflikttheoretischen und ordnungstheoretischen Theorietraditionen (vgl. Lockwood 1979; Dahrendorf 1974). Sie enthält jedoch auch Vereinseitigungen. Dies gilt insbesondere in bezug auf Webers Werk, das angemessen nur auf beiden Seiten zu verorten wäre. Denn Weber hat nicht nur den Gedanken vertikaler Strukturierung, sondern zugleich auch den Gedanken funktionsorientierter Differenzierung verfolgt. In der jüngeren Klassikerrezeption wird die paradigmatische Gegenüberstellung relativiert, indem das Augenmerk neben Unterschieden gerade auch auf Komplementaritäten und Querverbindungen gerichtet wird (vgl. u.a. Bourdieu/Passeron 1973; Giddens 1979; Habermas 1995 (1981)).

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  2. Auf eine systematische Rekonstruktion von Entwicklungen unterschiedlicher Ansätze in der Ungleichheitssoziologie wird hier verzichtet; vgl. dazu u.a. Hradil 1987.

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  3. Der hier angesprochene soziologische Schichtbegriff rekurriert im Unterschied zum Klassenbegriff nicht vorrangig oder ausschließlich auf ökonomische Aspekte, sondern allgemeiner auf gruppenspezifische Lebensbedingungen und soziokulturelle Eigenheiten, die in Interaktion und Kommunikation der Gesellschaftsmitglieder zu Über-und Unterordnungen fiihren. In Schichtmodellen wird die Statusposition eines Individuums in einer gegebenen Gesellschaftsordnung eher als Folge individueller (persönlicher und sozialer) Merkmale denn als Ausdruck asymmetrischer Beziehungen betrachtet; damit zusammenhängend werden Rangordnungen nicht unter relationalen Gesichtspunkten, sondern als graduelle Abstufungen gesehen (vgl. Hradil 1987: 72ff; zu einem Schichtbegriff als Oberbegriff für Strukturen sozialer Ungleichheit, die historisch in Form von Klassen, Ständen oder Kasten auftreten können, vgl. Geiger 1987 (1932)).

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  4. Vgl. Marx 1974a (1894); Marx/Engels I973a, b und c; Weber 1988’ (1921), 1973’ (1922) sowie 1980`(1922).

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  5. Vgl. aber auch Lichtblau 1992 zu Akzentverschiebungen in Webers Sicht von Ehe und Sexualität im Zuge seiner Konfrontation mit der,erotischen Bewegung’ der Münchener Bohème.

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  6. Vgl. dazu den zwischen 1900 und 1914 im,Verein fir Sozialpolitik’ vor allem zwischen Max Weber und Gustav Schmoller geführten Werturteilsstreit, der auch zu Kontroversen in den Anfangsjahren der 1909 gegründeten Deutschen Gesellschaft für Soziologie führte (Weber 1973° (1922), Kern 1982: 119ff.).

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  7. Der realgesellschaftliche Bezugspunkt von Marx ist der Frühkapitalismus in England mit seinen extremen Klassengegensätzen. Weber hingegen bezieht sich ein halbes Jahrhundert später auf das wilhelminische Deutschland mit obrigkeitsstaatlicher Prägung und spezifischen, sozial höchst verbindlichen Normvorstellungen (wie beispielsweise die,ständische Ehre’) einerseits und einer zunehmenden Ausdehnung und Ausdifferenzierung der Arbeitskräfte-und Berufsstruktur, insbesondere im Bereich der Angestellten und freien Berufe andererseits (vgl. auch Giddens 1984b: 56f.).

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  8. Vgl. dazu insbesondere die Einleitung in: Marx 1974b sowie Marx 1974a.

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  9. Diese Interpretation in der Logik der Kritik der politischen Ökonomie ist mit den historisch empirischen Aussagen zum Geschlechterverhältnis, wie sie im Gesamtwerk insbesondere Engels formuliert hat, nicht ohne weiteres kompatibel und verweist letztlich auf die mangelnde Integration und Marginalisierung der Geschlechterfrage in der Marxschen Theorie. Engels rekurriert in seiner ausfiihrlichen Beschäftigung mit der Genese von Frauenunterdrückung auf Positionen im Marxschen Frühwerk, wo noch ein weit gefaßter, auch die generative Produktion umfassender Produktionsbegriff vorherrscht. Daraus ergeben sich jedoch keine begrifflichen Verbindungsglieder zu der hier interessierenden Kapital-und Klassentheorie (vgl. u.a. Beer 1990: 40ff.). Weiter finden sich in Marx’ Schriften Belege sowohl für eine ausgesprochen ahistorische Sichtweise von generativer Reproduktion wie auch für die dem,Produktionsparadigma’ im Hauptwerk folgende Sichtweise, daß die gesellschaftliche Organisation von Sexualität und Generativität in Gestalt von Familienformen eine Folge spezifischer Produktionsverhältnisse sei (vgl. u.a. Nicholson 1987: 24f.). Zu Marx’ eher kursorischen Anmerkungen zur Familienarbeit sowie zur Ausblendung von Familienarbeit aus der Analyse von Frauenunterdrückung bei Engels vgl. u.a. Haug/Hauser 1992.

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  10. Engels bringt Frauenunterdrückung mit der Entstehung des Privateigentums in Familien und der Durchsetzung der monogamen Ehe in Verbindung. Seiner Analyse zufolge sind Schritte auf dem Weg der Befreiung der Frau,als Frau’ bereits im Kapitalismus möglich, wenn Frauen von Männern ökonomisch unabhängig sind. Insofern sieht er in der Besitzlosigkeit und Lohnabhängigkeit proletarischer Frauen ein (wenn auch prekäres) Moment der Gleichstellung mit proletarischen Männern (Engels 1981).

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  11. Honneth weist jedoch darauf hin, daß jener frühe Praxisbegriff durchaus breiter angelegt sei und gerade daher die Möglichkeit der Kritik instrumentellen Handelns beinhalte (vgl. u.a. Honneth 1977, 1980; Joas 1992a: 128ff.). Eine konkurrierende Sichtweise findet sich in der strukturalen Marxinterpretation (Althusser 1968; Althusser/Balibar 1972).

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  12. Vgl. Weber 1980: 177ff. Eine dritte, von Weber in diesem Zusammenhang eingeführte Kategorie sind die,Parteien`, (ebd.: 157ff.), die jedoch nicht als Klassen und Ständen ebenbürtige Ungleichheitsdimensionen anzusehen sind (Kreckel 1992: 62).

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  13. Vergemeinschaftung beruht nach Weber auf subjektiv gefühlter (affektueller oder traditionaler) Zusammengehörigkeit und impliziert mit dieser Bindung nach innen zugleich einen Abschluß nach außen; Vergesellschaftung dagegen gilt als rational basierter, interessenorientierter Handlungszusammenhang, der durch organisiertes, nach außen gerichtetes Verhalten die Erreichung bestimmter Ziele anstrebt (vgl. Weber 1980: 21f.).

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  14. Im Begriff der,sozialen Klassen’ faßt Weber diejenigen Klassenlagen zusammen, zwischen denen das Konnubium und ein Wechsel in der Generationenfolge persönlich leicht möglich oder relativ verbreitet sind (Weber 1980: 177ff.) und bindet damit,soziale Klassen’ an Muster sozialer Mobilität (Mayer/M(1ller 1976). Gleichzeitig rückt Weber die,sozialen Klassen’ in die Nähe von Ständebildung, indem er den Chancen und vor allem auch den Barrieren inter-und intragenerationeller Mobilität vergemeinschaftende Funktionen zuschreibt. Für seine Zeit definierte er die,Arbeiterschaft’, das,Kleinbürgertum’, die,besitzlose Intelligenz und Fachgeschultheit’ sowie,Besitzende und Bildungsprivilegierte’ als soziale Klassen (ebd.: 179).

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  15. Nach Webers idealtypischer Konstruktion unterschiedlicher Formen legitimer Herrschaft ist Patriarchalismus eine traditionale Herrschaftsform, deren Legitimitätsgeltung auf dem “Alltagsglauben” an “alt-überkommene Ordnungen und Herrengewalten” beruht (Weber 1980: 130f). Kennzeichnend für das patriarchale Verhältnis ist die persönliche direkte Herrschaft durch den Hausherrn, nach außen wirksam als politische Repräsentation, nach innen als Verfügungsgewalt über die Arbeit und Sexualität der Hausgemeinschaftsmitglieder. Konstitutiv im Eigeninteresse des Hausherren ist eine Ambivalenz von Fürsorge und Gewalt, wobei die Fügsamkeit der dem Gewaltverhältnis Unterworfenen jedoch Voraussetzung ist (Weber 1980: 580f.). Ute Gerhard weist darauf hin, daß Max Weber empirische Belege für diese Herrschaftsform nur in der Vergangenheit sah, wohingegen Marianne Weber in ihren rechtshistorischen Untersuchungen zum Eherecht auch Belege für die moderne kapitalistische Gesellschaft anführt (Marianne Weber, 1904, zitiert nach Gerhard 1991: 421; vgl. auch Wobbe 1997a: 29ff.).

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  16. Dies gilt etwa für Habennas’ System-Lebenswelt-Konzept (vgl. dazu Kapitel 4.2) sowie für Hallers Reformulierung einer Marx und Weber verbindenden Klasse-StandKonzeption (vgl. Haller 1983, 1989).

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  17. Demgegenüber ist die angelsächsische Ungleichheitsforschung unter dem Einfluß der,kulturalistischen Schule’ schon wesentlich früher durch eine Vermittlung marxscher und weberianischer Gedanken und eine Öffnung zu Durkheims mikrosoziologischem Erbe (vgl. 3.3) gekennzeichnet (vgl. u.a. Thompson 1968; Giddens 1979, 1984b).

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  18. Für krisen-und staatstheoretische politökonomische Argumentationen gilt dies nicht in dem Maße.

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  19. Für die bundesdeutsche Sozialstrukturanalyse sind hier im wesentlichen die in den siebziger Jahren entwickelten und empirisch angewendeten Klassenmodelle des Projektes Klassenanalyse (Bischoff 1976; Bischoff u.a. 1982; PKA 1983), des Instituts für marxistische Studien (IMSF 1974) sowie eine in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre vorgenommene Anwendung des Wrightschen Klassenmodells (Erbslöh u.a. 1988, 1990) relevant. Ein nicht-marxistisches, am Weberschen Klassenbegriff orientiertes induktives Klassenstrukturmodell hat Walter Müller vorgelegt (W. Müller 1977).

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  20. So orientiert sich das Projekt Klassenanalyse (PKA) für die Klasseneinteilung vorrangig an den Revenueformen,Lohn’ und,Profit’ und ordnet diejenigen Personengruppen, deren Einkommen nicht direkt durch Lohnarbeit oder durch Kapital zustande kommt, den sog. Mittelklassen zu. Zur Mittelklasse zählen damit alle Staatsbediensteten, egal ob es sich um eine Reinigungskraft oder einen Ministerialrat handelt (Bischoff 1976; Bischoff u.a. 1982; PKA 1983). In den Arbeiten des Instituts für Marxistische Studien und Forschung (IMSF) dagegen wird das Revenuekriterium zumindest für die unteren Klassen zur materiellen Lebenslage generalisiert; als weitere Kriterien werden arbeitsprozeßliche Merkmale, nämlich die Stellung in der Arbeits-und Führungsorganisation sowie die Arbeitsinhalte, herangezogen (IMSF 1974). Mit der prominenten Berücksichtigung des Kriteriums der Einkommenshöhe und damit zugleich einer starken internen hierarchischen Gliederung weist dieses Modell bereits eine gewisse Nähe zu schichtungssoziologischen Vorstellungen auf (Hradil 1987: 65).

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  21. Wrights neueres Klassenmodell versucht dem Problem der adäquaten Erfassung der Mittelklassen Rechnung zu tragen, indem es den Weberianischen Gedanken der Heterogenität marktgängiger Handlungsressourcen einbezieht: Als mehrdimensionale Handlungsressourcen werden Produktionsmittelbesitz, Management-Hierarchie und Qualifikationsressourcen berücksichtigt (vgl. Wright I 985a und b).

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  22. Erbslöh u.a. kommen in Anwendung von Wrights neuerem Klassenmodell für die bundesrepublikanische Sozialstruktur im Hinblick auf die Mittelklassen über die Berücksichtigung von arbeitsplatzbezogenen Kriterien (Kontrollbefugnisse, Organisations-und Qualifikationsressourcen) zu hinlänglich plausiblen Ab-und Eingrenzungen. Dasselbe Kriterienset erweist sich jedoch für die Abgrenzung und interne Differenzierung der sog.,Arbeiterklasse’ nicht als griffig. Unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten stellen die Autorinnen eine Überrepräsentanz von Frauen in den unteren Bereichen der Berufsstruktur wie auch geschlechtsspezifische Differenzen im Konnex von Klassenlage und,Bewußtsein’ fest. Aus den Differenzen in der Berufsstruktur folgern sie, daß für Frauen Qualifikation in stärkerem Umfang als für Männer eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Monopolisierung von Organisationsressourcen darstellt. Im Hinblick auf Erklärungen dieses Sachverhalts müssen sie jedoch Grenzen klassenanalytischer Vorgehensweisen konstatieren (vgl. Erbslöh u.a. 1990 sowie zur Diskussion auch Koch 1994: 67ff.).

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  23. Vgl. dazu u.a. die Literaturdiskussion bei Horning 1976: 25ff. sowie Kern/Schumann 1970, 1984; Bahrdt 1972; Lappe/Schöll-Schwinghammer 1978; Hack u.a. 1979. Als Beispiel für neuere Überlegungen zur Vermittlung von abstraktem Klassenverhältnis und konkreten sozialen Differenzierungserscheinungen aus industriesoziologischer Perspektive vgl. Drexel 1994b.

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  24. Vgl. Ostner 1978; U. Müller 1985; Kramer 1988; Gottschall 1988.

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  25. Eine Ausnahme stellt die genannte Studie von Erbslöh u.a. 1990 dar, die fir die sog. Mittelklassen über die Berücksichtigung von arbeitsplatzbezogenen Kriterien zu weitergehenden Differenzierungen kommt. Zur Differenzierung der weiblichen Erwerbsstruktur und Problemen einer empirischen Erfassung, die zumindest im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen aussagefähig ist, vgl. u.a. Gottschall/Müller 1987.

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  26. Vgl. u.a. Kadritzke 1982; J. Berger/Offe 1984; Baethge/Oberbeck 1986.

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  27. Vgl. Altmann u.a. 1978, 1982; Gottschall 19906: 19ff.

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  28. So ist gegen Webers mehrdimensionale Vorstellungen sozialer Gliederung eingewendet worden, daß sie analytisch nicht konsistent und eher deskriptiv, denn theoretisch fundiert seien. Weiterer Forschungsbedarf wird insbesondere fir die Bestimmung des inneren Zusammenhangs von,Stand’ und,Klasse’ konstatiert (Haller 1983: 35). Denn der Begriff der,sozialen Klasse’ ist bei Weber weder theoretisch systematisch entwickelt noch logisch auf derselben Ebene wie die,Besitz-und Erwerbsklassen’ angesiedelt. Auch eine Erklärung, warum sich Klassenlagen einschließlich bestimmter Formen sozialer Vergemeinschaftung letztlich in historisch spezifischen,sozialen Klassen’ bündeln lassen, gibt Weber nicht (Giddens 1984b: 96; Hradil 1987: 64).

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  29. Vgl. z.B. Warners Modell der Prestigeschichtung, Warner u.a. 1949, zit. nach Hradil 1987: 78ff.

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  30. Vgl. Geiger 1987 (1932). Geiger geht in seinem Schichtungskonzept davon aus, daß es verschiedene Determinanten von Soziallagen gibt und differenziert zwischen Soziallagen und Mentalitäten bzw. Lebensstilen. Er definiert,Schicht’ als Oberbegriff für Strukturen sozialer Ungleichheit, die historisch in Form von Klassen, Kasten oder Ständen auftreten können. Schichten sind fir ihn sowohl durch unterschiedliche materielle, soziale und kulturelle Lagen, d. h. sowohl,objektiv’ als auch,subjektiv’ durch Mentalitäten und Lebensstile bestimmt; beide Aspekte sind in Form typischer Entsprechungen sinnhaft aufeinander bezogen. Die Determinanten der Schichtenbildung sind vielfältig und es kann gerade in komplexen Gesellschaften zur Überlagerung verschiedener Schichtungen (etwa Bildungsschichten und Altersschichten) kommen, mit dem Effekt vertikaler Überschneidung und horizontaler Ausdifferenzierung. Gleichwohl sieht Geiger fir seine Zeit die sozioökonomische Lage als ausschlaggebend an und identifiziert die Sozialstruktur der Weimarer Republik als fünfstufige Klassenstruktur (Geiger 1987 (1932) sowie Hradil 1987: 76ff.; Geißler 1990; Vester 1998a).

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  31. Vgl. Neidhardt 1967, zit. nach Kreckel 1982: 627ff.; Kreckel 1976.

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  32. Vgl. auch Pappi 1973, 1976; Bolte u.a. 1975; Mayer 1977.

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  33. Vgl. Davis/Moore 1973 sowie die zahlreichen Arbeiten von Parsons, hier zit. nach Herz 1983: 38ff.

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  34. In bezug auf die gesellschaftstheoretischen Implikationen klassentheoretischer bzw. politökonomischer Argumentation gilt diese Annäherung natürlich nicht. Vgl. für Positionen, die am Klassenbegriff im Marxschen Sinn festhalten, im Mainstream der älteren und jüngeren deutschen Ungleichheitssoziologie jedoch wenig Berücksichtigung gefunden haben, insbesondere Herkommer 1983; Ritsert 1987; Teschner 1989.

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  35. Gemeint ist ein Vorgehen, daß nicht auf die Operationalisierung von sozialen Beziehungen ausgerichtet ist. Vielmehr werden entweder Gruppen/Klassen oder Schichten a priori definiert, die dann als einheitliches Aggregat betrachtet und untersucht werden. Oder aber es werden Individuen aufgrund persönlicher Attribute klassifiziert, um dann Unterschiede und Relationen zwischen solchen statistischen Merkmalsklassen zu untersuchen (vgl. auch Haller 1983: 21f.).

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  36. Vgl. Acker 1973, 1980; Garnsey 1978; Abbott/Sapsford 1986; für Frankreich vgl. Delphy 1989.

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  37. Die Notwendigkeit einer nach Geschlechtern getrennten Klassenanalyse betonen auch Erbslöh u.a. in ihrer Studie zur bundesrepublikanischen Klassenstruktur. Sie können im Gegensatz zu den o.a. englischen Untersuchungen für die Bundesrepublik der achtziger Jahre zwar eine vergleichsweise starke Klassenhomogenität von Haushalten nachweisen. Dieses Ergebnis wird auch durch die Analysen von Heiratsmustem von Mayer (1977) sowie durch die Sekundärauswertungen des sozioökonomischen Panels von Frerichs/Steinrücke gestützt (vgl. Frerichs 1997: 78ff.). Dennoch weisen Erbslöh u.a. darauf hin, daß der generelle Verzicht auf geschlechtsspezifische Auswertungen zu Scheinaussagen über Gesamtpopulationen führen kann, zumal sich beispielsweise jenseits der Bestimmung der sozioökonomischen Lage in bezug auf Bewußtseinsfragen dennoch erhebliche geschlechtsspezifische Differenzen ergeben können (Erbslöh u.a. 1990: 151f.).

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  38. Dabei geht Goldthorpe in seinem klassenrealistischen Ansatz allerdings nicht davon aus, daß Klassen zwingend vertikal angeordnet sein müssen. Wichtigstes Erkennungsmerkmal sozialer Klassen ist für ihn das Auftreten von Mobilitätsbarrieren zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen, die auf einen erhöhten internen Kohäsionsgrad schließen lassen (vgl. mit Nachweisen Kreckel 1992: 132f.).

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  39. Empirische Untersuchungen über eheliche Ressourcenverteilung, Machtverhältnisse und Entscheidungsprozesse, die man im weiteren Sinn zur Sozialstrukturanalyse zählen kann, liegen in der Bundesrepublik erst seit den achtziger Jahren vor (vgl. mit Nachweisen Ostner/Pappi 1994: 113).

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  40. So geht es Goldthorpe nicht darum, die Existenz von Geschlechterungleichheit etwa auf dem Arbeitsmarkt oder in der Familie zu leugnen; er hält sie allerdings auch nicht für ungleichheitssoziologisch relevant. Aus,klassenrealistischer’ Sicht müssen vielmehr die Analyse von Klasse und Geschlecht zwei getrennte Unterfangen bleiben (vgl. Kreckel 1992: 220f. sowie Crompton/Mann 1994).

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  41. Vgl. dazu insbesondere die Arbeiten des VASMA-Projektes bzw. von Willms-Herget, in dem ältere Volkszählungsdaten für Sozialstrukturanalysen aufbereitet wurden (vgl. W. Müller u.a. 1983), und der Strukturwandel von weiblicher nicht-marktlicher zu marktvermittelter Arbeit aufgezeigt werden konnte (Willms-Herget 1985). Relevant sind hier weiter die Arbeiten des Projekts,Lebensverläufe und sozialer Wandel’ des Max-PlanckInstituts für Bildungsforschung (vgl. Mayer u.a. 1991) und des Sonderforschungsbereichs 186,Statuspassagen und Risikolagen im Lebenslauf’ der Universität Bremen. Für eine Diskussion der Aussagefähigkeit der letztgenannten Studien im Hinblick auf Differenzen zwischen den Geschlechtern vgl. auch Krüger 1997.

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  42. Von einer Differenzierungstheorie kann man seit den von Darwin beeinflußten Versuchen sprechen, evolutionistische Entwicklungsmodelle auf den Bereich menschlicher Sozialität und Geschichte zu übertragen. Als Vorläufer gelten Comte, Saint-Simon und Spencer, wobei fiir die hier interessierenden Differenzierungstheorien insbesondere Spencers Verständnis von Evolution als Höherentwicklung im Sinne zunehmender Komplexität (und nicht Darwins Vorstellung natürlicher Auslese) relevant wurde. Durkheim wird in der Regel als Bindeglied zwischen der frühen Schule des Positivismus einerseits und dem späteren soziologischen Funktionalismus und Strukturalismus andererseits gesehen (vgl. beispielsweise Helle 1994: 79).

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  43. Zu Selbstanspruch und Rezeptin von Differenzierungstheorien als Theorien sozialen Wandels vgl. u.a. Mayntz 1995.

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  44. Eine systematische Herausarbeitung dieses Aspektes erfolgte nicht zuletzt angeregt durch die kritische Auseinandersetzung der Frauenforschung mit soziologischen Klassikern (vgl. Coser 1984; Sydie 1987; Lehmann 1990, 1991,1995; Dahme 1986; Lichtblau 1992; Roth 1992; Menzer 1992; G. Wagner 1993).

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  45. Vgl. Parsons/Bales 1966; Parsons 1976a; Tyrell 1986; Luhmann 1988.

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  46. Der paradigmatische Gehalt von Durkheims Geschlechterkonzeption findet weder bei Giddens noch in der jüngeren deutschen Durkheim-Rezeption Berücksichtigung (vgl. Giddens 1972, 1978; H.P. Müller/Schmid 1992; Joas 1985). Ausnahmen stellen die Arbeiten von Hartmann Tyrell und Gerhard Wagner dar. Im Gegensatz zu Tyrells aufschlußreicher Abhandlung zur,sozialen Konstruktion von Geschlecht’ fehlt bei Wagner jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit der Naturalisierung der Geschlechterdifferenz (Tyrell 1978,1986; Wagner 1993).

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  47. In der neueren Durkheim-Rezeption wird die Schwerpunktverlagerung in Durkheims Werk von einer frühen sozialökologischen zu einer späteren kultursoziologischen Ausrichtung weniger als Bruch denn als werkgeschichtliche Kontinuität verstanden (vgl. Giddens 1972, 1978; Collins 1994 sowie für die neuere deutsche Rezeption H.P. Müller/Schmid 1992 und Joas 1992a). Diese,ganzheitliche’ Rezeption erscheint vor allem auch für das Verständnis des Einflusses von Durkheims Differenzierungstheorie auf konstruktivistische Sichtweisen von sozialer Ungleichheit und Geschlecht ertragreich (vgl. Kap. 4 und 7).

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  48. Vgl. Emile Durkheim: Über soziale Arbeitsteilung. Studie über die Organisation höherer Gesellschaften. Frankfurt, 1992 (1977) (franz. Original 1930). Die Studie steht, gemeinsam mit der 1897 veröffentlichten Selbstmordstudie (Durkheim 1973 (franz. Original 1897)) und den 1895 formulierten Regeln der soziologischen Methode (Durkheim 1961), am Anfang von Durkheims Werk. Sie gilt im Hinblick auf Problemorientierung, gesellschaftsdiagnostischen Gehalt und methodisches Vorgehen als Klassiker (vgl. Berliner Journal für Soziologie 4/93). In beiden Studien demonstriert Durkheim auch sein Verständnis der,säkularen Mission’ der Soziologie: Demnach geht es darum, mit quasi naturwissenschaftlichen Methoden die empirischen,sozialen Tatsachen’, die unabhängig vom Wollen Einzelner existieren, als Gesetzmäßigkeiten des Sozialen zu analysieren (vgl. König 1976; H.-P. Müller 1983, 1993; Joas 1992a: 76ff.).

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  49. Die entsprechenden Argumentationen entfaltet er mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor allem in der Arbeitsteilungsstudie und in der Selbstmordstudie; weitere Überlegungen zum Prozeß der Herausbildung sozial bindender Bewußtseinsformen finden sich in seinen zum Spätwerk zählenden religionssoziologischen Schriften (Durkheim 1981 (1912)).

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  50. Durkheim setzt biologische Geschlechterdifferenz mit Heterosexualität gleich und begreift,Ehe’ als soziale Organisation von Fortpflanzung wie von,Liebe’.

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  51. Durkheim siedelt, anders als Marx und Weber, den entscheidenden Strukturbruch zwischen Moderne und Vormodeme nicht bei dem im ausgehenden Mittelalter einsetzenden Prozeß der Erkämpfung politischer und bürgerlicher Freiheitsrechte, sondern wesentlich früher, beim Unterschied zwischen Stammesgesellschaften und frühen Staatenbildungen an. Allerdings geht auch er davon aus, daß funktionale Differenzierung als Struktur und Funktionsweise von Gesellschaft erst in der modernen Industriegesellschaft voll zum Durchbruch gelangt (Brock/Junge 1995: 168).

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  52. Dabei beruft sich Durkheim auf,wissenschaftliche’ Begründungen für die geistige Inferiorität der Frauen, die schon zu seiner Zeit umstritten waren. Dazu zählt insbesondere die im Rahmen von Schädelvermessungen (Kraniometrie) aufgestellte Behauptung, das weibliche Gehirn habe nicht an der Evolution teilgenommen (Roth 1992: 174).

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  53. Vgl. dazu Durkheims Argumentation in der Selbstmordstudie: Während die Ehe in bezug auf die tendenziell grenzenlosen sexuellen Bedürfnisse des Mannes eine Schutzfunktion übernehme, stelle sie für die Frauen eher eine Einengung dar, weil ihre sexuellen Bedürfnisse,weniger vergeistigt’ und,weniger gesellschaftlich’, sondern eher an den Körper gebunden und durch ihn beschränkt seien. Frauen bedürften daher der Regulationskraft der Ehe weniger. Für sie bedeute die Scheidungsmöglichkeit einen gewissen Schutz vor Oberreglementierung, für Männer dagegen die Gefahr der Anomie, die sich dann u.a. in einem erhöhten Selbstmordrisiko äußere (Durkheim 1973: 31ff. (franz. Original 1897)).

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  54. Vgl. zu dieser Kritik, ungeachtet unterschiedlicher Werkinterpretationen, Lukes 1973; Giddens 1978; Tyrell 1978; Rüschemeyer 1985; Schmid 1989; H.P. Müller/Schmid 1992; Joas 1992a.

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  55. Habermas 1995, Bd.2: 427; Joas 1992a: 9ff.; Schimank 1996: 37ff.

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  56. Annahmen zu kognitiven und motivationalen Voraussetzungen moralischen Bewußtseins fehlen hier ebenso wie systematische Vorstellungen zur Interaktion bzw. moralischem Handeln. Letztlich, so die Kritik der an Durkheims Fragestellungen anschließenden späteren Sozialisationsforschung, werde damit Individuation und Vergesellschaftung gleichgesetzt. (Piaget 1972; Bertram 1982). Auch die Kritische Theorie, die hier mit ihrer Präferenz für psychoanalytische Vorstellungen einerseits, mit kommunikationstheoretischen Ansätzen andererseits, subjekt-und handlungstheoretisch andere Wege geht, grenzt sich deutlich von Durkheims Vorstellung einer quasi naturwüchsigen Herausbildung einer,vernünftigen’ sozialen Ordnung ab. Sie macht gerade umgekehrt die Differenz bzw. die noch einzulösende Versöhnung zwischen Gesellschaft als einem heteronomen Beziehungszusammenhang und autonomer Selbstorganisation zum Thema (vgl. Kapitel 4.2 und Kapitel 5.5.2).

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  57. Zu Berührungspunkten von Durkheims Theorie mit der Schule des Pragmatismus und dem Symbolischen Interaktionismus vgl. Joas 1992a: 83ff.

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  58. Die in Anlehnung an Tönnies’ Begriffspaar Gesellschaft und Gemeinschaft sowie Webers Handlungstypen entwickelten,pattem variables’ umfassen: Affektivität - affektive Neutralität, Selbstorientierung - Kollektivorientierung, Universalismus - Partikularismus, Zuweisung - Leistungsorientierung, diffuses Verhalten - funktional spezialisierte Verhalten (vgl. dazu auch Schimank 1996: 85ff.).

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  59. In diesem Zusammenhang ist auch Parsons’ Begriff des institutionalisierten Individualismus (institutionalized individualism) zu sehen: Kennzeichnend für die Moderne sind nicht nur Chancen der Selbstverwirklichung, sondern deren, über Verinnerlichung abgesicherte Verquickung mit der Verpflichtung zu,gesellschaftlicher Solidarität’ (Parsons 1974: 321f.).

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  60. Dagegen räumt Merton, mit einem wesentlich begrenzteren theoretischen Anspruch (sog. Theorie mittlerer Reichweite), in seiner Anomietheorie immerhin der Möglichkeit von Überanpassung und abweichendem Verhalten einen wesentlichen Stellenwert ein und findet so auch eher Zugang zum sozialstrukturellen Konfliktpotential der amerikanischen Gesellschaft (vgl. Merton 1968b).

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  61. Den von Mittelschichtfrauen ausgeübten semiprofessionellen Berufen spricht er einen instrumentellen Charakter ab, weil sie nicht wesentlich zum Familieneinkommen beitragen. Der Erwerbsarbeit von Unterschichtfrauen attestiert er wegen der materiellen Notwendigkeit durchaus Instrumentalität, bringt sie jedoch zugleich mit hohen Scheidungsraten, d.h. einer Gefährdung der Funktionalität von Ehe und Familie in Verbindung. Angesichts eines unterstellten Trends zunehmender Statusanhebung (bezogen auf die männlichen Familienernährer) sieht er in dieser Frauenerwerbsform eher eine Übergangserscheinung.

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  62. So interpretiert er die Frauenrolle in Ehe und Familie als,pseudo-occupation’, die Frauen gegenüber den Emährerehemännem herabsetze (Parsons 1954: 94). Weiter diskutiert er die aus der Emährerposition resultierende Dominanz von Ehemännern und Vätern als Ursache von aggressiven Regungen in der weiblichen psychischen Entwicklung (Parsons/Bales 1966: 308).

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  63. Als problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang nicht zuletzt der Anspruch möglichst universaler Begriffsbildung wie etwa die Verwendung des aus der Sozialanthropologie entnommenen Begriffs der,Kernfamilie’ zeigt: Die historische Spezifik und das Konfliktpotential der asymmetrischen Gattenbeziehung in der modernen Kleinfamilie werden damit eher verdeckt als aufgedeckt (Eickelpasch 1974; Rosenbaum 1982: 14f., 27ff.).

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  64. Zur Kritik wiederum an Habermas’ Verwendung des Rollenbegriffs im Rahmen seiner Theorie kommunikativer Kompetenz vgl. Bilden 1977.

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  65. Vgl. u.a. die in der vergleichenden Mobilitätsforschung vertretene These, fortgeschrittene Industriegesellschaften seien vorrangig durch,meritokratische Leistungsstrukturierung’ und eine zunehmend,offenere Gesellschafts-und Klassenstruktur’ gekennzeichnet (Bendix/Lipset 1959; Blau/Duncan 1967); vgl. für die deutsche Diskussion verschiedene Beiträge in König 1961 sowie Schelsky 1965; eher differenzierende Überlegungen finden sich bei Lepsius 1979.

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  66. Als konkurrierende Interpretationsstränge insbesondere zur weltgesellschaftlichen Entwicklung haben sich die,dependency’- und,world system’- Theorien herausgebildet, die sozioökonomische und politische Strukturierungsprozesse sowie ungleichzeitige und konflikthafte Entwicklungen herausstellen (vgl. Wallerstein 1979). Sie teilen mit den modernisierungstheoretischen Herangehensweisen jedoch eine Vernachlässigung der Relevanz geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung (Ward 1993). Dieses Defizit ist in den siebziger Jahren zum Ausgangspunkt für einen,weltgesellschaftlich’ ausgerichteten und politisch orientierten Strang der Frauenforschung geworden (vgl. für die deutsche Diskussion die Arbeiten von Mies, Bennholt-Thomsen und von Werlhof, vgl. auch Kapitel 5).

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  67. Demnach handelt es sich bei der Konzeption von sozialem Wandel als einer Folge sich ablösender Gleichgewichtszustände um eine metatheoretische Vorentscheidung, die dazu führt, daß gegenläufige Entwicklungstendenzen systematisch keinen Ort haben; definiert als behebbare Störungen geraten sie nur im Zusammenhang mit systemstabilisierenden Mechanismen in den Blick (vgl. u.a. Mayntz 1995).

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  68. Einen weiteren Versuch, Differenzierung als horizontales wie vertikales Entwicklungsmuster zu begreifen, hat Hondrich vorgelegt (Hondrich 1982, 1986). Auch hier bleibt die entscheidende Differenz zum Paradigma vertikal strukturierter Ungleichheit jedoch, daß die ergänzend eingeführte rangmäßige Schichtung gerade nicht, wie in der Tradition von Marx und Weber, als eine soziale Beziehung verstanden wird, in der auch Macht und Herrschaft eine Rolle spielen (vgl. Mayntz 1988: 13).

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  69. Dies wird auch in bezug auf die angelsächsische,class analysis’ konstatiert, vgl. Crompton/Mann 1994.

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  70. Giddens hat den Begriff,orthodoxer Konsensus’ zur Kennzeichnung von Positivismus und Funktionalismus als paradigmatischer Basis der (anglo-amerikanischen) Soziologie eingeführt. Gegen die Hegemonie der entsprechenden Denkschulen hat er die spezifischen Erkenntnispotentiale und den Bedeutungszuwachs insbesondere interpretativer Herangehensweisen hervorgehoben (Giddens 1984a (engl. Original 1976); vgl. dazu auch H.P. Müller 1992: I53ff.)). Diese für den anglo-amerikanischen soziologischen Diskurs charakteristische Frontstellung hat es in der deutschen Nachkriegssoziologie so nicht gegeben. Hier markiert die Anfang der sechziger Jahre im Positivismusstreit durch Adorno und Habermas vertretene Kritik des traditionellen Soziologie-und Gesellschaftsverständnisses eher die Gegenposition. Zumindest im Hinblick auf bestimmte Aspekte der gesellschaftstheoretischen Konzeption läßt sich der Begriff jedoch auch auf Ansätze in der Tradition von Marx bzw. auf die Kritische Theorie beziehen. So sieht Joas einen strukturdeterministischen und reduktionistischen Bias in der Manischen Vorstellung von Gesellschaft,als systemischer Totalität unter dem funktionalen Primat der Produktion’ (Joas I 992a: 144). Auch die feministische Kritik hat in unzulänglichen Konzeptionen des Zusammenhangs von Gesellschaftsstruktur und Geschlechterverhältnis in der älteren und neueren Kritischen Theorie eine Gemeinsamkeit mit dem soziologischen Mainstream gesehen (vgl. auch Kapitel 4 und 5).

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  71. Ähnliches gilt für den Ausschluß von ausländischen Arbeitnehmerinnen vom Wahlrecht.

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Gottschall, K. (2000). Soziale Ungleichheit und Geschlecht im älteren ungleichheitssoziologischen Diskurs. In: Soziale Ungleichheit und Geschlecht. Reihe „Sozialstrukturanalyse“, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11418-5_3

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