Zusammenfassung
Das nun folgende Kapitel enthält die Ergebnisse der Forschungsarbeit. Während in den strukturellen Beschreibungen212 das Material im wesentlichen paraphrasiert wiedergegeben wurde, beinhaltet die in Kapitel 3 vorgestellte Zusammenfassung bereits einige Kommentierungen. In diesem Kapitel werde ich versuchen, darüber hinauszugehen und auf der Grundlage der zuletzt vorgestellten „Schlüsselkategorien“ Theoriebildungsprozesse zu betreiben. Dies geschieht, indem das Material in Bezug zu bestehenden Theorien gesetzt wird. Es werden in Kapitel IV / 3. auch Forschungsergebnisse herangezogen, die bereits in die professionstheoretische Literatur Eingang gefunden haben. (vergl.: Dewe/Ferchhoff/Scherr/Stüwe 1995)
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Literatur
Die gesamten Forschungsmaterialien sind aus dem Hauptteil dieser Ausarbeitung ausgelagert. Interssierte Leser können gegen einen geringen Unkostenbeitrag eine Diskette mit den Forschungsmaterialien beim Autor bestellen. — Dr. Andreas Knoll — Paulinenstraße 17 d —44799 Bochum
Weber, Max, 1964, S. 163
Gildemeister verweist darauf, daß Sozialarbeiter/innen späterer Jahrgänge oft frühzeitig, teilweise bereits während des Studiums oder bei Eintritt in das Berufsleben, von ihren idealisierten Berufsvorstellungen desillusionisiert werden. (1983, S.87 ft)
Maór, S.128
Beide Sozialarbeiterinnen haben sich einer Supervision unterzogen und auch diesbezügliche Fortbildungen absolviert.
Maór, a.a.O., S.130
Weber, S.162
SB 1 / Teil 1 / Seite 104 und Teil 2 / S.77 / Z.51 bis S.78 / Z.10
Weber, 1964, S.357 ff
vergl. Weber, 1984, S.77
Schluchter, 1991, Bd II, S.294
Hierüber hat die interviewte Sozialarbeiterin einige Aufsätze veröffentlicht. Aus Gründen der Anonymisierung werden die Quellen hierzu nicht aufgeführt.
Baxter, zit. in: Weber, 1964, S.362
Weber, 1964, S.375
Das 1520 erschienene Hauptwerk Luthers wird als die drei großen Reformationsschriften bezeichnet: “An den christlichen Adel deutscher Nation” - “Von der Freiheit eines Christenmenschen” - “Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche”
vergl. Maór, S.51
Alle Fallschilderungen in der SB 1 weisen diese Haltung aus.
Zum angesprochenen Zeitpunkt herrschte noch eine Sechs-Tage-Arbeitswoche
Es handelt sich um ein Landeskrankenhaus, also um keine kirchliche Trägerschaft.
Die Informantin hat mit äußerster Beharrlichkeit auch in aussichtslos erscheinenden Situati‑ onen immer wieder versucht, Ehen zu erhalten und Familienzusammenhalte zu fördern.
Maòr, 1975, S.37
vergl. Nell-Breuning, 1979, S.176 ff
Diese Frage gewinnt heute zunehmend an Aktualität, wenn man an die gehäuften Entdeckungen von Kindesmil3brauch in den Familien denkt.
Maòr, 1975, S.44
vergl. Nell-Breuning, 1968
Lukas 10 Vets 20–35
Kondziela, 1980, S.2584
Drewermann, 1992, S.453 fr
mußte Galilei das heliozentrische Weltbild auf Druck des Papstes verwerfen.
Fagagnini, H.P. in: Kath.Soziallexikon, 1980, S.1467
Es gibt eine Information, die aus dem Material nicht hervorgeht und die mir gleichsam gerüchteweise zugesteckt wurde. Demzufolge ist es der katholischen Sozialarbeiterin gelungen, für die Entlassung eines “nicht mehr tragbaren” Chefarztes gesorgt zu haben. Wenn dem so gewesen ist, paßt es dennoch in das Bild der Konfliktvermeidung, daß dieser Punkt nie geäußert wurde. Bei genauer Durchsicht des Materials haben sich aber dennoch kleine Hinweise daraufhin ergeben.
Vergleiche in diesem Zusammenhang die bis 1993 konkurrierenden Berufsverbände oder die vielerorts (vorwiegend in den Hochschulen) geübte Abgrenzung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik.
Beide Sozialarbeiterinnen konnten die Auswirkungen der Psychiatrie-Kritik der “68-ger-Generation” unmittelbar miterleben und berichten auch darüber, ohne jedoch sich mit den Inhalten dieser Kritik auseinanderzusetzen
Luhmann, zit.: in Johach, 1993, S.27
vergl. Gildemeister, 1983, S.14 (R. Gildemeisters geht hier in ihrer Kritik auf die Epoche ein, in der die interviewten Sozialarbeiterinnen im Zenit ihrer Berufslaufbahn gestanden haben müssen, ca. 1975–85)
Frau Fr bezeichnet sich im Text ausdrücklich als Sozialpädagogin, die im “Geistigbehinderten Bereich” hauptsächlich auch pädagogisch ausgerichtet arbeitet.
Johach,1993,S.29
Gerade der Blick auf die Fähigkeiten oder auf die “gesunden Anteile” der Klientel scheint an zentraler Stelle des sozialarbeiterischen Handlungskonzeptes der hier interviewten Sozialarbeiterinnen zu stehen.
siehe hierzu Kap. III / 1.2.2
Auszug aus dem Protokoll zum Reflexionsgespräch mit Frau Hermann. Siehe auch Kap III: Frau Hermann erzählt, daß sie den Text gelesen habe und sich darin recht gut wiedergegeben fühle. Allerdings habe sie sich etwas dadurch betroffen gefühlt, daß sie so sehr in die Nähe der Fürsorge gerückt geworden sei. Die Fürsorge, wie sie sie in den fünfziger Jahren kennengelernt habe,wurde von ihr eigentlich immer als schlimm und bedrückend erlebt, weil sie die Feststellung machen mußte, daß hier sehr stark in das Leben der Menschen eingegriffen wurde und für diese gehandelt worden sei. Diese Fürsorge ist wohl damals auch noch nicht völlig von Relikten aus der Nazi-Zeit frei gewesen, die durch einen autoritären Machtstil gekennzeichnet waren, in dem sich die Fürsorgerinnen berechtigt glaubten, als Erfüllungsgehilfen der Staatsmacht massiv in das Leben ihrer Zöglinge eingreifen zu diirfen, meint Frau Hermann. Von diesem Stil der Fürsorge, den sie noch erleben konnte, möchte sie sich ausdrücklich abgrenzen. Dieser Stil war nach den Worten von Frau Hermann durch eine starke Moralisierung der hilfebedürftigen Menschen gekennzeichnet, die sie nie mittragen konnte.
Neuffer, 1993, S.200
vergl. z.B. Kap. IV / 1.2, 5.182 dieser Ausarbeitung
Johach, 1993, S.86
Cohn, 1975
Diese Arbeitsweise kann bei beiden Sozialarbeiterinnen der ersten Generation geradezu exemplarisch in allen vorgestellten Fallbeschreibungen nachvollzogen werden.
vergl Johach, 1993, S.75 ff
vergl. Staub-Bernasconi, 1994, S.41 ff
Engelke gibt eine knappe enzyklopädische Darstellung des Werkes von Alice Salomon. Hieraus wird gut ersichtlich, wie Staub-Bemasconi genau auf diesem Ansatz aufbaut. Vergl. Engelke 1993, S.207 ff
Schmidtbauer, 1977
Wannagat, 1989, S.2
§ 1 Abs.2, BSHG
BrunkenhorstlOtto, 1989, S.373
Schütze, 1992
a.a.O., S.132
a.a.O., S.133
Gildemeister, 1992, S.211
vergl. Schütze, 1992, S.135 ff
Gildemeister, 1992, S.210
Beck, 1986
Ferchhoff, 1993, S.85
Schütze, 1992, S.166
Dies ist im Falle der Sozialarbeit in der Psychiatrie bereits geschehen, wie insbesondere die Gruppendiskussionen belegen. Allerdings ist dies oftmals auch zum Nachteil der Sozialarbeit geschehen, da die Sozialarbeit als “bescheidene Profession” allzu freigiebig ihren “professionellen Besitzstand” verteilt hat. So kommt es, daß heute andere Berufsgruppen sich um einstige professionelle Besitztümer der Sozialarbeit bereichert haben und mit Hilfe dieser Kompetenzen nun mit der Sozialarbeiterschaft konkurrieren. Besonders die Berufsgruppe der Krankenpfleger/innen ist hier zu nennen, die es derzeit sogar so weit gebracht hat, daß sie den akademischen Zweig ihrer Ausbildung in die Fachbereiche bzw. Fachhochschulen für Sozialwesen legen konnte.
Schütze, 1992, S.166
vergl. Wienberg, 1992, S.85 und Kapitel 1/5.2 dieser Ausarbeitung
Schütze, 1983/84, S.267
Dies ist bei vielen Kollegen der gegenwärtigen Generation schwach ausgeprägt, wie u.a. A 3 / T 1 / S.14 bis S.17 ausdrückt.
Die Sozialarbeiterschaft erlebt nicht, daß ihr diese Anerkennung durch die Institution Psychia-trisches Krankenhaus gegeben wird.
Die Psychiatrie-Personalverordnung ist hier ein wichtiger Schritt. Vergl. Wienberg, 1991 und die entsprechenden Ausführungen zur “Psych-PV” in dieser Arbeit.)
Schütze, a.a.O., S.268
vergl. hierzu Gildemeister, 1995
Ferchoff, 1993, S.708 ff
Ferchhoff, 1993, S.709
vergl. hierzu Sachße/Tennstedt, 1984, S.83 ff)
Schülein, 1978
Ferchhoff, 1993, S.711
Auszug aus der Psychiatrie-Enquête, BT-Drucksache 7/4200, S.294 f: “Trotzdem bedürfen bestimmte Individuen und Gruppen (...) einer Hilfe, die Psychotherapeuten vielfach nicht oder jedenfalls nicht allein zu geben vermögen. Es bedarf hierzu der Kooperation mit Sozialarbeitern und Sozialpädagogen,deren Tätigkeit sich nicht mehr in administrativen Hilfsfunktionen und sozialftirsorgerischen Maßnahmen erschöpft. Die Entwicklung geht dahin, die Klienten oder Klientengruppen nicht ausschließlich passive Empfänger von Hilfsmaßnahmen, sondern aktive Partner bei der Auseinandersetzung mit den psychologischen und sozialen Gegebenheiten ihrer Situation werden zu lassen. (...) Freilich bedarf dazu die Sozialarbeit und Sozialpädagogik neuer Inhalte und Zielbestimmungen und des Nachweises einer auf einer entsprechenden Aus-und Weiterbildung basierenden Kompetenz.”
Dewe et al sprechen auch vom “Sozialingenieur”. Vergl. Dewe et al, 1995, S.46
vergl. Ferchhoff, 1993, S.712
vergl. Ferchhoff, 1993, S. 713 ff u. Dewe, Ferchhoff, Scherr, Stüwe, 1995, S.50 ff
Oevermann, zit in: Ferchhoff, 1993, S.91
Frau Hermann hat sich in sozialer Gruppenarbeit vielfach weitergebildet.
Ferchhoff, 1993, S.91
Die gesellschaftskritische Sozialarbeit der siebziger Jahre hatte genau hier ihren Schwachpunkt. Die einseitig auf wissenschaftlichen (und oft auch ideologischen) Begründungszwang ausgerichtete Berufsauffassung ließ die Sozialarbeiter oftmals im praktischen Handeln scheitern. Die Folge davon war, daß die Sozialarbeiterschaft sich an Handlungskonzepten aus den Nachbardisziplinen orientierte. Diese Epoche ist als “Psychoboom” in die Berufsgeschichte eingegangen und hat heute noch starke Auswirkungen, wie beim “technokratischen Professionstyp” zu erkennen ist (vergl. hierzu auch Staub-Bernasconi, 1986).
Ferchhoff, 1993, S.714
a.a.O.
vergl. Schütze, 1992
Die Adressaten der Psychiatrie werden in der Regel als Patienten oder Klienten bezeichnet. Dadurch wird der Lebensbereich, dessen Autonomie durch den Professionellen evtl. berührt ist, bereits eingegrenzt.
Regelaufgaben “Pflegepersonal” “- Training lebenspraktischer Fähigkeiten, Sozialtraining, Aktivitätsgruppen im Rahmen des therapeutischen Stationsmillieus; Planung, Gestaltung und Durchführung von Aktivitäten außerhalb der Station (z.B. Spaziergänge, Ausflüge, Freizeitangebote)” (Wienberg, 1992, S.80)
Die Adressaten werden als Patienten im Psychiatrischen Krankenhaus “Venustal” definiert.
Dewe et al, 1995, S.53
Die hier skizzierte Weise im Umgang mit der “Nähe-Distanz-Problematik” war bei den Sozialarbeiterinnen der ersten Stunde noch nicht vorhanden, weil deren wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit noch nicht im ausreichenden Maße ausgebildet zu sein schien. Das “Nähe-Distanz-Problem” wird von daher von der ersten Sozialarbeiterin eher “pragmatisch-technisch” gehandhabt.
Beide Gruppendiskussionen kreisen um das zentrale Thema der Berufsgruppenrivalität. Dabei wird deutlich, daß besonders die Berufsgruppe der Krankenpflege zumindest den intramuralen Alltagsbereich der psychiatrischen Patienten expansiv besetzt und die Sozialarbeiterschaft von dort verdrängt. Diese Berufsgruppe beginnt bereits damit, auch eigenständig Hausbesuche durchzuführen. Auch die Ärzteschaft - aufgrund der emormen Stellenausweitung ohne ausreichende klassisch medizinische Aufgaben - dringt in die Alltagsgestaltung der Patienten ein. Infolgedessen wird natürlich den Patienten/innen durch das Handeln dieser Berufsgruppen wieder Autonomie genommen. Für die Sozialarbeiterschaft besteht die Konsequenz darin, daß sie ihren Handlungsgegenstand bzw. Handlungsort im Alltagskonzept fokussieren will. Vergl. auch Wienberg, 1992, S.79 f (Regelaufgaben des Krankenpflegepersonals).
Laut PsychPv werden im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie folgende Berufsgruppen aufgeführt: 1. Ärzte, 2. Krankenpflegepersonal, 3. Diplompsychologen, 4. Ergotherapeuten, 5. Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, 6. Sozialarbeiter/-Sozialpädagogen. Im untersuchten psychiatrischen Krankenhaus sind außerdem noch die Diplom-Pädagogen als eigenständige Berufsgruppe vertreten, die jedoch in der PsychPv nicht mehr aufgeführt ist. (Vergl. Verordnungstext der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) Zweiter Abschnitt § 5 in: Psycho-soziale Arbeitshilfen, Wienberg, 1992)
Dies fordert auch die PsychPV. Siehe hierzu z.B. Regelaufgaben des Pflegepersonals in: Wienberg, 1992, S.80
vergl. Berger/Luekmann, 1971 -
vergl. Strauss, 1974, S.107 ff
Das gestufte Rehabilitationsprogratnm, welches von der ersten Sozialarbeiterin entwickelt wurde, nutzte die Statusübergänge zum “Training” fir eine weitere berufliche Rehabilitation.
Berger / Luckmann, 1971, S.121
Regelaufgaben der Stationsärzte z.B.: “Abklärung medizinischer, juristischer und anderer Fragen mit Stellen außerhalb des Krankenhauses, Rehabilitations-und Nachsorgeplanung Angehörigenarbeit auf der Station” (Wienberg, 1992, S.76)
Regelaufgaben der Stationsärzte z.B.: “Abklärung medizinischer, juristischer und anderer Fragen mit Stellen außerhalb des Krankenhauses, Rehabilitations-und Nachsorgeplanung Angehörigenarbeit auf der Station” (Wienberg, 1992, S.76)
Der besseren Lesbarkeit wegen werden Namen hier ausgeschrieben. In der Transskription wurde nur mit den kursiv gedruckten Anfagsbuchstaben gearbeitet. Die Namen bleiben auch hier weiterhin verschlüsselt.
Der Fortbildungsbeauftragte heute ist Sozialarbeiter und Supervisor
An vielen Stellen wird darüber berichtet, daß man als Sozialarbeiter/in keine Anträge und dergleichen fir die Patienten/innen ausfüllt, sondern diese darin lediglich unterstützt.
vergl.: Gehlen, Arnold, 1980
vergl.:Parsons, 1976
Cooley, zit in: Schülein, 1987, S.57
Mead, 1991, S.308
Berger/Luckmann, 1970, S.58
vergl.: Schülein, 1987, S.100
Berger/Luckmann, S. 49 ff
a.a.O., S.139 ff
Berger/Luckmann verwenden hier den von George Herbet Mead geprägten Begriff „significant others“.
Die Informantin spricht von “Bezugsperson”.
Berger/Luckmann, S.64
AI/T2/S.30/Z.6 bis S.31/Z.4
Berger/Luckmann, S.141
“Die primäre Sozialisation ist die erste Phase, durch die der Mensch in seiner Kindheit zum Mitglied der Gesellschaft wird. Sekundäre Sozialisation ist jeder spätere Vorgang, der eine bereits sozialisierte Person in neue Abschnitte der objektiven Welt ihrer Gesellschaft einweist.” (a.a.O.)
z.B. von: “Mami will nicht daß ich Suppe verschütte”, zu: “man verschüttet keine Suppe”
a.a.O. S. 144
Und nicht wie eine bestimmte Bezugsperson Probleme lösen würde, z.B. die Sozialarbeiterin.
Gruppenarbeit ist bei allen Sozialarbeitern/innen im untersuchten Psychiatrischen Krankenhaus weitverbreitete Praxis. Dabei werden aber keine allgemeingültigen Aussagen über die Form und den Inhalt der Gruppenarbeit getroffen.
a.a.O. , S.163
“Trotzdem bedürfen bestimmte Individuen und Gruppen (..) einer Hilfe, die Psychotherapeuten vielfach nicht oder jedenfalls nicht allein zu geben vermögen. Es bedarf hierzu der Kooperation mit Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, deren Tätigkeit sich nicht mehr in administrativen Hilfs-fiunktionen und sozialjhrsorgerischen Maßnahmen erschöpft. Die Entwicklung geht dahin, die Klienten oder Klientengruppen nicht ausschließlich passive Empfänger von Hilfsmaßnahmen, sondern aktive Partner bei der Auseinandersetzung mit den psychologischen und sozialen Gegebenheiten ihrer Situation werden zu lassen. (.)
vergl. Bock/Lowy, 1974, S.21 ff
vergl. Lowy, 1983 (Die Expertise von Lowy hatte sehr großen Einfluß auf die Entwicklung an den Fachhochschulen und insbesondere an den katholischen Fachhochschulen. Aus den Datenblättern ist zu erkennen, daß die oben besprochene Berufgsanfangerin, ebenso wie Frau Kern, Absolventin einer katholischen Fachhochschule ist.)
Hegel, zit. in: Ritter, Joachim (Hrsg),1972, S.432
SB 4/T 2/S.35/Z.28–35
vergl. Brugger, 1976
Um diese Thematik drehte sich das Gespräch i n den Gruppendiskussionen immer wieder, ohne daß dadurch Ergebnisse erzielt werden konnten
Wörterbuch, Philosophisches, 1964, S.267
vergl. im Textausschnitt Z.34 bis 47
vergl. Haupert 1995, S.42
Das beste Beispiel hierfür ist die ärztliche Weiterbildung.
Die sich daraus ergebenden Probleme wurden in beiden Gruppendiskussionen vielfach angesprochen.
Die Fachhochschulausbildung wurde in beiden Gruppendiskussionen immer mal wieder kritisiert. Es wurde aber kaum vertieft darauf eingegangen.
Diese Rivalitäten werden an vielen Punkten in den Gruppendiskussionen deutlich. Von den Kollegen, über die keine Weiterbildung verfügen wird ironisch auch von “Edelsozialarbeit” gesprochen wenn Sozialtherapie und Sozialarbeit gegeneinander abgegrenzt werden.
BT-Drucksache 7/4200 S.295
“Denn es nützt ja nix daß ich dem Menschen da nen schönes Einzelgespräch O anbiete und er hat nichts zu essen” (vergl. Textausschnitt in Kap. 4.1)
Oevermaun, in.: Sahle, 1985 S.152 - Vergleiche auch Kapitel I/2.3 dieser Ausarbeitung.
Dewe et al, 1995, S.132
a.a.O. S.133
Haupert, 1995, S. 42
Hier wird mit dem Begriff“Fall” auf eine natürliche Person angespielt. In der hier allgemein vorgetragenen professionstheoretischen Sichtweise ist dies jedoch nicht immer automatisch so. Vielmehr bezieht sich das “Konzept Fall” auf heuristisch abgrenzbare soziale Einheiten mit einer eigenen Geschichte. In diesem Sinne ist dann auch eine Instution, ein Team eine Familie usw. als Fall zu betrachten. Zum “Fall” werden diese sozialen Einheiten aber erst dann, wenn sich eine Sozialarbeiterin (oder eine andere Professionelle) handelt an diese richtet.
Dewe et al, 1995, S.135
Es soll hier keine grundsätzliche Eklektizismuskritik geübt werden, denn der hier vorgefundene Eklektizismus bietet den unübersehbaren Vorteil, daß die Sozialarbeiter/innen ihre Adressaten gleichzeitig aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven wahrnehmen können. So kann man zu dem Schluß gelangen, daß im sozialarbeiterischen Eklektizismus Chancen und Probleme der Professionalisierung sich vereinen.
Dewe et aI, 1995, S.130
Zwar hat sich durch das seit 1991 gültige Betreuungsrecht die Lage fur Adressaten und Professionelle grundlegend geändert, dennoch bleibt das Prinzip des Normenbestandssetzenden Rechtshandeln grundsätzlich das gleiche.
Mattes, 1973, S. 107 ff
Die Arbeitsmarklage war zu diesem Zeitpunkt sehr günstig.
Die Mitglieder der gegenwärtigen Berufsgeneration haben sich während der Gruppendiskussion quasie darauf geeinigt, daß alle Sozialarbeiter/innen im Psychiatrischen Krankenhaus (sozial)-therapeutisch arbeiten, daß aber nur diejenigen, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen sich auch “Sozialtherapeut” nennen dürfen.
vergl.: Dewe et al, S. 135
Siehe hierzu auch Kap IV / 3.3 dieser Ausarbeitung
Schülein sah zu dieser Zeit eine Phase des “Psychobooms”. Vergl. Sehö1ein, 1978, 5.931 ff
Weitere Ausführungen zu diesem Punkt im Folgekapitel 4.3
Blanke, 1995, Rahmenbedingungen der Sozialarbeit in Psychiatrie und Gesundheitswesen, S.165 f, in: Blanke, 1995
Dies wird von einem Teilnehmer an der Gruppendiskussion ausdrücklich betont. Er sieht hierin eine Weiterentwicklung seines Therapieverständnisses gegenüber der ersten Sozialarbeiterinnengeneration, die dem biographischen Hintergrund der Patienten weniger Bedeutung beigemessen hat und deren “inneren Zustände” in erster Linie als Krankheitsfolgen begriffen hat.
Aus den Interviews geht hervor, daß die Sozialarbeiterinnen der ersten Generation für die Beein-flussung der Psychiatrie in eine therapeutische Richtungen auch geglaubt haben einen institutionellen Auftrag zu besitzen.
Diese Angste werden hauptsächlich als “Krankheitsfolgen” begriffen. Kranheitsursachen werden weder von der ersten Sozialarbeiterinnengeneration noch von der gegenwärtigen Generation thematisiert.
Obwohl Blanke in seinen Ausführungen von Therapie spricht, stellt er die Logik therapeutischen Handelns hinter die des administrativen und juristischen Handeln. (vergl. Blanke, 1995, S.165 f)
Damit ist gemeint: der Suchttherapeut, der Geronto-Sozialtherapeut, der GeistigbehindertenTherapeut usw.
vergl. Haupert 1995, S.42
Sahie, 1985, S.152
Beide Gruppendiskussionen geben davon Zeugnis. Eine knappe Zusammenfassung davon gibt die Sozialarbeiterin Frau F in der zweiten Gruppendiskussion
Zum Fallbegriff, siehe weiter unten.
vergl. Gildemeister, 1995, S.33 ff
Bei ihrem gestuften Rehabilitationsprogramm richteten sich die Interventionen der Sozialarbeiterin viel stärker auf die umgebenden Millieus der “Einzelfälle”. Die zweite Sozialarbeiterin richtete sich u.a. sehr stark an die Familien und Partner ihrer Klientel
Ursprünglich war geplant die drei i m Material vorgefundenen sozialtherapeutischen Handlungsdimensionen mit den drei unterschiedlichen Bezeichnungen, wie sie aus der Literatur und der PsychPV bekannt sind, differenziert zu definieren. Die Begriffe Sozialtherapie, Soziotherapie und Soziale Therapie werden jedoch in der Praxis, der wissenschaftlichen Literatur und der Psychiatrie-Personalverordnung für unterschiedliche Arrangements scheinbar völlig willkürlich gebraucht, so daß eine Definition an dieser Stelle nur noch einem weiteren Definitionsversuch gleichkommen würde.
vergl. Wienberg, 1991, S.50 (§ 1 PsychPV regelt den Anwendungsbereich, § 5 PsychPv benennt die Berufsgruppen)
a.a.O., S.56 (Als weitere diagnostische und therapeutische Angebote werden neben der Soziotherapie noch aufgefihrt: ärztliche Diagnostik und Therapie, Krankenpflege, Psychotherapie, Soziotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie.)
a.a.O., S.56, S.57, S.58, S.59. In der Einzelbegründung zu § 5 wird genau diese Formulierung erneut wiederholt und zwar auf S.71, Sp 1.
a.a.O., S.85 (“Sozialtherapeutisches Kompetenztraining” und “Sozialtherapeutische Einzelfallhilfe (...)” werden als “einzelfallbezogene Behandlung und sozialpädagogisch Behandlung”
a.a.O.
Kardorf, 1982
Thiersch,1986, S.82
Fachlexikon der sozialen Arbeit, 1993, S.825
vergl. Johach, 1993, S.145 f
Wienberg, 1991, S.71 (In dieser Terminologie wären dann die “therapeutischen Aktivitäten am Bett” die “settinggebundenen
“Die (...) methodenkritische Reflexion offenbart unter anderem, daß Sozialarbeiter i n ihrerHandlungspraxis zu problemadäquaten Bearbeitungsformen in der Regel erst aufgrund intuitiver Schau bzw. auf der Basis von Deutungen inspirativen Charakters gelangen, die häufig zu aus unbewußten Erkenntnisquellen fließenden, plötzlich aufspringenden Gewißheiten werden. Die Frage nach dem Spezifikum von Professio-nalität im beruflichen Handeln rückt die Sozialarbeiter-Klient-Beziehung notwendig in den Mittelpunkt der Betrachtung, um die mäeutisch-therapeutischen Handlungsanteile überhaupt rekonstruieren zu können.” (Dewe et al, 1995, S.137)
Damit ist eine Patientin gemeint, die im Anschluß an das Mittagessen über ihre Gefühle spricht.
Damit ist die Krankenstation mit ihren organisatorischen Abläufen, besonders hinsichtlich des Mittagessens, gemeint.
Wienberg, 1991 - vergl. Verordnungstext S.57 = “Soziotherapie” und Tätigkeitsprofile S.85 = “Sozialtherapeutisches Kompetenztraining” und “Sozialtherapeutische Einzelfallhilfe” sowie “Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Gruppe (z.B. lebenspraktische Gruppen zur Erweiterung und Festigung der Kompetenz im sozialen Bereich, Aktivitätsgruppen)”.
a.a.O. S.78 ff
a.a.O. S.79
Das ganze 2. Interview dreht sich um die “Beeinflussung des institutionellen Bewußtseins” mit sozialarbeiterischem Gedankengut. Dies kommt besonders gut durch die Funktion, die die Informantin in der Rolle der Fortbildungsbeauftragten der Klinik hatte, zum Ausdruck. Die erste Fortbildungsveranstaltung für Pflegepersonal hatte das Thema: “die soziale Gruppe”. Die erste Sozialarbeiterin zielte stärker auf die Beeinflussung der Ärzteschaft mit sozialarbeiterischem Gedankengut.
Die erste Sozialarbeiterin hat in der Psychiatrie-Enquette-Kommission mitgearbeitet, zur zweiten Sozialarbeiterin: Fußnote 410.
Damit ist kein Kausalzusammenhang gemeint, vielmehr fallen hier äußers mannigfaltige gesellschaftliche Prozesse sowie die Psychiatrie-Enquête mit den Wechselwirkungen zwischen den Sozialarbeiterinnen und der Institution zusammen.
vergl. Gildemeister/Robert, 1995, S. 2 f
In der 2. Gruppendiskussion berichteten die Diskussionsteilnehmer davon, daß die Sozialarbeiterschaft derzeit im starken Maße darum bemüht ist, den Randbereich des Psychiatrischen Krankenhauses zu besetzen, um dort Initiativen u. Vereine zu gründen, die den psychiatrisch erkrankten Menschen sowohl Arbeits-, Wohn-und Freizeitmöglichkeiten bieten als auch teilstationäre und ambulante Therapieangebote. Letztendlich kann die geforderte “Enthospitalisierung” nur gelingen, wenn “komplementire” Angebote geschaffen werden können, die auch den Bedürfnissen von chronisch psychiatrisch erkrankten Menschen gerecht werden.
Zu den Problemen der Beschäftigungstherapie, vergleiche die Diplomarbeit von KunzeKnoll, Andrea, 1992, S.75 ff- “Mit den Doofen basteln kann doch jeder”
Die Übernahme der Funktion als Fortbildungsbeauftragte und die Rolle im Personalrat sind bei der zweiten Sozialarbeiterin signifikant für diese Bemühungen. Die erste Sozialarbeiterin hingegen hat sich außerhalb der Klinik von neuen fachlichen Ansätzen inspirieren lassen, indem sie beispielsweise in der Enquête-Kommission mitarbeitete. Diese neuen Ansätze hat sie dann versucht in der Klinik einzuführen. Während die zweite Sozialarbeiterin ihre Bewußtseinsbeeinflussung vorwiegend auf das Pflegepersonal fokussierte, zielte die erste Soizialarbeiterin in erster Linie auf die Ärzteschaft.
Siehe auch Kap. IV / 3.5 dieser Ausarbeitung
Siehe auch Kapitel IV / 4.1
siehe Kapitel IV / 4.2
Wienberg, 1991, S.85
Die oben Interviewte Sozialarbeiterin wußte sehr genau, wo sie Sozialarbeit leisten wollte siehe nachstehendes Beispiel: Z.39–43
vergl. Minuchin, 1977
vergl. Selvini-Palazzoli, Mara, et aI, 1977
vergl. Kap. IV / 1.1.2 dieser Ausarbeitung; “Geld als Mittel der Therapie”
vergl. IV / 1.2.3 diese Ausarbeitung; “Der diplomatische Konfliktvermeidungsstil”
vergl. hierzu Cumming/Cumming, 1979, S.69 ff
vergl. auch Dörner/Plog, 1984, S.505
Jones, 1979, S.15 äußert die Vision, daß in Zukunft der Therapiebegriff ganz überwunden wird und nur noch vom “Lernen als sozialem Prozeß” die Rede sein wird.
Berger/Luckmann, 1980, S.122
z.B. Selvini-Palazzoli, 1977 und 1984
Lappassade, 1976, gibt ein anschauliches Zeugnis vom Scheitern eines wissenschaftlich gut gegründeten Ansatzes zur Institutionsanalyse. Man muß hierbei noch erwähnen, daß in diesem Fall der Handelnde nicht Teil der Institution war, es somit eigentlich leichter gehabt haben müßte. Metzos, 1988, weist darauf hin, daß die Institutionen einen Veränderungswiderstand entwickeln, der vergleichbar ist mit dem Widerstand der Individuen. Er spricht von institutionellen Übertragungs-und Gegenübertragungsprozessen.
vergl. Hey, 1991 und Biliza, 1993, aus beiden Büchern kann man eigentlich keine Begrün‑dung für den Begriff der Sozialtherapie finden, es könnte ebensogut Psychotherapie heißen.
Siehe auch Kap. IV / 3.3 u. 4.2.3, die Kritik am “technokratischen Therapiekonzept”
vergl. Wienberg, 1991, S.85
siehe hierzu Kapitel 4.2
Viele Weiterbildungsgänge sind rein psychologisch dominiert. Sie führen lediglich zu einer “quasi-psychotherapeutischen” Orientierung im Sinne eines speziellen Behandlungskonzeptes. Damit stehen sie einerseits in der Gefahr, zum “Sozialtechnokratentum” zu verkümmern, und andererseits stehen sie in einer immer währenden Konkurrenz zu den Berufsgruppen der Ärzte und Psychologen, weil sie sich an klinischen Bereichen orientieren. z.B. Suchttherapeut, Kinder-und Jugendlichentherapeuten usw.
Lapassade, 1972
Mentzos, 1988
Berger/Luckmann, 1980, S.64
a.a.O, S.59
a.a.O. S.65
Viele Bewährungshelfer glauben dies sei bei ihnen der Fall. Tatsächlich aber wird von Seiten der Adressaten (Probanten) das Verhältnis meist als ein Zwangsverhältnis angesehen. Folglich muß man davon ausgehen, daß ihnen nur ein “Mandat” von der Justiz verliehen worden ist.
Beide Sozialarbeiterinnen der ersten Generation grenzen sich gegen antipsychiatrische Strömungen der siebziger Jahre ab, wie sie damals von Sozialwesenstudenten vorgetragen wurden, weil sie diese als unfachliche, einseitige und distanzlose Parteinahme für die Patienten/innen in deren pathogener Dynamik angesehen haben. Eine Tiefergehende Kenntnis von antipsychiatrischen Konzepten konnte jedoch nicht festgestellt werden.
vergl. Dewe, Ferchhoff, Scherr, Stüwe, 1985, S.129 ff
z.B. Hollstein/Meinhold, 1973, S.39 ff
Kulbach/Wohlfahrt, 1994, S.16
vergl. Gildemeister, 1995, S.33
a.a.O. (Gildemeister erläutert in einer Fußnote ihren Lebensweltbegriff ausführlich und bezieht sich dabei auf Alfred Schütz und Thomas Luckmann. Mir erscheint der Lebensweltbegriff etwas “sperrig” und für die psychiatrische Sozialarbeit nicht gut geeignet, weil andere Professionen nicht bereit dazu sind, der Sozialarbeit das gesamte Spektrum möglicher “Lebenswelten” zu überlassen . Ich wähle daher den Institutionsbegriff, weil er die “Lebenswelt” eingrenzt auf Regelsysteme und dabei gleichzeitig noch eine große Breite für eine “ganzheitliche” Sicht übrig läßt.)
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Knoll, A. (2000). Forschungsergebnisse. In: Sozialarbeit in der Psychiatrie. Reihe: Focus Soziale Arbeit, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11391-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11391-1_5
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2468-8
Online ISBN: 978-3-663-11391-1
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