Zusammenfassung
Die Handlungsfähigkeit von Interessenverbänden wird in der deutschen Verbändeforschung seit den Arbeiten von Olson und Offe anhand der Kriterien Organisationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit gemessen. Wenn in Anlehnung an diese Begriffe im folgenden von Argumentations- und Rechtfertigungsfähigkeit gesprochen wird, so wird damit um höhere Aufmerksamkeit für die symbolisch-sprachliche Ebene von Politik gebeten. Verweisen die Begriffe der Organisations- und Konfliktfähigkeit eher auf die Verfügungsmacht über materielle Ressourcen, Gewalt-, Drohungs- und Anreizpotentiale, so eröffnen die hier in den Vordergrund gestellten Kategorien den Weg zu symbolischen Ressourcen und der Verfügung über Argumente und gute Gründe. Mit Argumentations-und Rechtfertigungsfähigkeit ist jedoch nur ein Teilbereich der symbolischen Dimension des Politischen bezeichnet, die neben Sprache auch Bildwelten sowie alle Zeichensysteme von der Architektur über die Kleidung bis hin zur Gestik und Mimik umfaßt. Die Fähigkeit zur Überzeugung von der Legitimität eines Interesses ist durchaus eine Disposition, die jenseits von Sprache, vor allem auch in einer bildlichen und Verhaltens-Dimension, ihre Wirkung entfalten kann.1 Argumentationsmacht und Rechtfertigungsfähigkeit können jedoch schwerlich außerhalb des Umfeldes von Sprache angesiedelt werden.
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Literatur
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Nullmeier, F. (2000). Argumentationsmacht und Rechtfertigungsfähigkeit schwacher Interessen. In: Willems, U., von Winter, T. (eds) Politische Repräsentation schwacher Interessen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11089-7_4
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