Zusammenfassung
Das Projekt „Schulbildung von Migrantenkindern und Kindern autochthoner Minderheiten in der BRD. Eine Bestandsaufnahme“1 erfaßte in der Zeit von 1995–1997 die rechtlichen, organisatorischen und curricularen Vorkehrungen zur schulischen Bildung von Minderheiten in den sechzehn Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Publikation der Ergebnisse in Form von Länderberichten sowie in darauf bezogenen systematisch-vergleichenden Kapiteln ist in Vorbereitung. Ausgangspunkt des Projekts war die Umkehrung einer gewohnten Fragerichtung: Es interessierten uns weniger die Mechanismen der Ausgrenzung oder „Besonderung“ von Minderheiten — also die historisch übliche Form der Reaktion auf Partikularansprüche, die in anderen FABER- Projekten belegt werden konnte2 -, sondern die Gestaltung des Verhältnisses von Partikular- und Universalitätsansprüchen im Bildungssystem. Die zentrale Fragestellung der Untersuchung lautete: In welcher Weise geben die Migration bzw. die von Minoritäten eröffneten oder ihnen zugeschriebenen partikularen Ansprüche an schulische Bildung einen Anstoß für Innovation im Bildungswesen? Es geht also um das Verhältnis von universalen und partikularen Interessen bzw. darum, mit welcher Berechtigung die einzelnen Gruppen Ansprüche im öffentlichen, durch den Staat garantierten Bildungswesen, besitzen und durchgesetzt werden.3 Angesichts zunehmender Pluralität der Lebenswelten werden die bestehenden Regularien der Beziehungen von universalen und partikularen Ansprüchen im Bildungswesen in frage gestellt. In dieser Debatte wird das Argument vertreten, dass das öffentliche Schulwesen nur unzureichend in der Lage sei, auf die Komplexität der aktuellen und künftigen Lebenszusammenhänge und -perspektiven zu antworten. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Strukturen und Ziele des öffentlichen Schulwesens in ihren Zielen durch die Leitvorstellung der Homogenität einer Gesellschaft und der Homogenisierung ihrer Mitglieder determiniert seien. Durch die Koexistenz von Menschen verschiedener kultureller Traditionen und Orientierungen auf einem staatlichen Territorium sei es aber nötig, eine Konzeption von Bildung zu erarbeiten, „die Bildungsprozesse als sich radikalisierende Prozesse der Wahrnehmung und Anerkennung anderer und der produktiven Verarbeitung von kultureller Differenz versteht“ (Peukert 1994: 12).4
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Literatur
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Bühler-Otten, S., Neumann, U., Reuter, L. (2000). Interkulturelle Bildung in den Lehrplänen. In: Gogolin, I., Nauck, B. (eds) Migration, gesellschaftliche Differenzierung und Bildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10799-6_12
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