Zusammenfassung
Vor mehr als 50 Jahren hat ein amerikanischer Soziologe festgestellt, in jeder Rechtsvorschrift stecke ein Stück soziologischer Theorie1: Erlauben und Verbieten zu regeln setzt Vorstellungen darüber voraus, was passiert, wenn diese Regelungen erfolgen bzw. nicht erfolgen. Solche Vorstellungen entsprechen bereits einer Theorie. Sie treffen Annahmen über menschliches Verhalten, wenn auch nicht nach wissenschaftlichen Kriterien bewusst konstruierte. Irt den Konzepten der Verwaltungsreform, die neue Verfahren initiieren will, steckt auch eine solche Theorie — oft eher „naiv“2 entwickelt -, wenn die Behörden als soziale Systeme thematisiert werden. Das betrifft vor allem das vorgestellte Bild des neuen Mitarbeiters bzw. der neuen Mitarbeiterin.
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Epskamp, H., Buchholz, M., Stappenbeck, J., Scholz, G. (2001). Kartierung des Bezirksamts: Die Resultate der schriftlichen Befragung. In: Lernende Organisation. Schriftenreihe der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, vol 7. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10661-6_3
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