Zusammenfassung
Zahlreiche Bürger unseres Landes sind heute nicht mehr bereit, Verwaltungsentscheidungen unwidersprochen hinzunehmen. Die Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit1 sowie die Beanspruchung der Arbeitskapazität der Petitionsausschüsse in Bund und Ländern2 legen davon ein beredtes Zeugnis ab. In Rheinland-Pfalz steht allen Bürgern zusätzlich die Möglichkeit offen, sich mit Bitten und Petitionen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Angesichts der 10jährigen Existenz dieses Amtes erhebt sich allerdings die Frage, ob sich das Amt des Bürgerbeauftragten auch zu einer von allen Bürgern des Landes gleichmäßig genutzten Institution entwickelt hat. Detaillierte Klientenuntersuchungen sind aus prinzipiellen, datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht möglich. Die folgende Postleitzahlenanalyse3 der Eingaben an den Bürgerbeauftragten beschränkt sich deshalb auf die Untersuchung der Frage, ob und inwieweit Unterschiede im Petitionsverhalten der Stadt- und Landbevölkerung nachweisbar sind. Dabei gehe ich von der Annahme aus, daß sich die höhere Problemdichte in den Städten niederschlägt, zumal die Partizipationsschwelle für die Städter geringer sein dürfte als für die Landbevölkerung. Schon der Blick auf Tabelle 1 zeigt jedoch, daß diese Annahme nicht der Wirklichkeit entspricht: (s. S. 41)
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Anmerkungen
Vgl. dazu etwa E. Benda,Zur gesellschaftlichen Akzeptanz verwaltungsund verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, in: DÖV, 36. Jg., H. 8,1983, S. 305 ff.
Vgl. dazu den Beitrag von Wolfgang Graf Vitzthum in diesem Band.
Ich danke dem Bürgerbeauftragten für die Überlassung von Primärdaten.
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Krauss, KG. (1986). Anmerkungen zur räumlichen Verteilung der Eingaben an den Bürgerbeauftragten — eine Postleitzahlenanalyse. In: Kempf, U., Uppendahl, H. (eds) Ein deutscher Ombudsman. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09851-5_2
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