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Zivilgesellschaft und politische Integration

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Der Diskurs der Zivilgesellschaft

Part of the book series: Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor ((BENPS,volume 4))

Zusammenfassung

Abschließend soll ein kurzes Resume der demokratietheoretischen Überlegungen zur Zivilgesellschaft gezogen werden. Zunächst rekapituliere ich knapp die behandelten Modelle demokratischer Selbstgesetzgebung, demokratischer Selbstregierung und reflexiver Demokratie. Das Konzept der reflexiven Demokratie diskutiert vor allem den möglichen Beitrag der Zivilgesellschaft zu einer Rationalisierung des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses und entwickelt die in diesem Zusammenhang benötigten institutionenpolitischen Kriterien. Gleichwohl wirken die politischen Institutionen und demokratischen Verfahren ihrerseits auf die politische Sozialisation, die politische Kultur und auf die Ausbildung des Bürgersinns zurück. Den Zusammenhang zwischen Zivilgesellschaft und Werten der Demokratie möchte ich abschließend im Rahmen einer Diskussion des Verhältnisses von politischen Verfahren und bürgerschaftlichem Engagement diskutieren.

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Literatur

  1. Auch Cohen/Arato unterscheiden analog zu Habermas mit der Trennung von Zentrum und Peripherie des politischen Prozesses zwischen der zivilen und der politischen Gesellschaft.

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  2. Die Vermittlung liberaler und republikanischer Gesichtspunkte ist auch das Anliegen der von Jürgen Habermas vertretenen Konzeption deliberativer Demokratie. Die Diskurstheorie integriert Elemente des liberalen Modells interessengeleiteter Politik mit Elementen des republikanischen Modells demokratischer Willensbildung, das auf ethischen Selbstverständigungsprozessen einer politischen Gemeinschaft beruht: „Die Diskurstheorie, die mit dem demokratischen Prozeß stärkere normative Konnotationen verbindet als das liberale, aber schwächere als das republikanische Modell, nimmt von beiden Seiten Elemente auf und fügt sie auf neue Weise zusammen. In Übereinstimmung mit dem Republikanismus rückt sie den politischen Meinungs- und Wil-lensbildungsprozeß in den Mittelpunkt, ohne jedoch die rechtsstaatliche Verfassung als etwas Sekundäres zu verstehen… Die Diskurstheorie macht die Verwirklichung einer deliberativen Politik nicht von einer kollektiv handlungsfähigen Bürgerschaft abhängig, sondern von der Institutionalisierung entsprechender Verfahren.“ (Habermas 1992b: 22).

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  3. Die starken universalistischen Annahmen der Diskurstheorie können jedoch im Sinne eines „kontextuellen Universalismus“ fortentwickelt werden. Dieser vermeidet die „unnötig starren Grenzlinien, die Habermas zwischen Fragen der Gerechtigkeit und Fragen des guten Lebens, öffentlichen Interessen und privaten Bedürfnissen, privaten Werten und öffentlich anerkannten Normen zu ziehen bemüht war“ (Benhabib 1995c: 126). Ein kontextueller Universalismus, darauf weist Emanuel Richter hin, ist ebenso kennzeichnend für einen liberalen Republikanismus wie ein demokratischer Prozeduralismus: „Weder steht ein prinzipiengeleitetes Individuum hilflos den politischen Anwendungsproblemen seiner moralischen Handlungsmaximen gegenüber, noch lösen sich Rechtsbewußtsein und Moralität in prädisponierte Gemeinschaftsbindungen auf. Stattdessen entfaltet sich ein wechselseitig stimulierender Prozeß in der Ausbalancierung von moralischen Handlungsnormen, Bürgerpartizipation, Individualisierung durch ‚gute Ordnungen‘ und Politisierung des gesellschaftlichen Pluralismus“ (Richter 1999: 45).

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  4. Ich danke an dieser Stelle Rudolf Speth ausdrücklich für seine Koautorschaft bei der Erstellung dieses Kapitels. Die hier leicht überarbeitete Fassung des gemeinsam geschriebenen Textes wurde erstmals unter dem Titel „Demokratische Grundwerte in der pluralisierten Gesellschaft. Zum Zusammenspiel von politischen Verfahren und bürgerschaftlichem Engagement“ veröffentlicht (Klein/Speth 2000).

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  5. So fordert etwa John Rawls „eine regulative Gerechtigkeitskonzeption, die auf grundsätzliche Weise die Ideale und Werte eines demokratischen Staates formuliert und dadurch die Ziele der Verfassung sowie deren Grenzen bestimmt. Darüber hinaus muß diese politische Konzeption so beschaffen sein, daß Hoffnung besteht, sie könne die Unterstützung eines übergreifenden Konsenses gewinnen, das heißt eines Konsenses, bei dem sie von den widerstreitenden religiösen, philosophischen und moralischen Lehren akzeptiert wird…“ (Rawls 1992: 293f.).

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  6. Nach Manfred G. Schmidt fördert Wohlstand Demokratie nicht automatisch, sondern nur, wenn er bestimmte Veränderungen in der politischen Kultur und in der Sozialstruktur mit sich bringt (Schmidt 1995: 293). Ronald Inglehart zeigt, daß Industrialisierung der Demokratie förderlich ist, weil sie bestimmte kulturelle Muster wie die Werte Autonomie und Selbstverwirklichung hervorbringt, die die Demokratisierung unterstützen (Inglehart 1998: 300f.).

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  7. Hubertus Buchstein hat dieses „magische Dreieck der Demokratietheorie“ mehrfach variierend verwendet (Buchstein 1995: 296).

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  8. „Demokraten fallen… nicht vom Himmel oder entstehen als Antwort auf die zunehmend hilflosen Appelle der politischen Bildung“ (Greven 1995: 34).

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  9. „Der demokratische Sozialismus, der in Europa in christlicher Ethik, in Humanismus und in der klassischen Philosophie verwurzelt ist, will keine letzten Wahrheiten verkünden — nicht aus Verständnislosigkeit und nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber den Weltanschauungen oder religiösen Wahrheiten, sondern aus der Achtung vor den Glaubensentscheidungen des Menschen, über deren Inhalt weder eine politische Partei noch der Staat zu bestimmen haben“ (Grundsatzprogramm 1959: 386).

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  10. Diese Selbstmandatierung wurde in der alten Bundesrepublik weithin als Funktionsbeschreibung der Kirchen im demokratischen Staat akzeptiert. Mit dem Rückzug der katholischen Kirche aus der Schwangerenberatung wird ihr aber auch dort der Boden entzogen. Die katholische Kirche konzentriert sich verstärkt auf ihre eigenen Aufgaben und es scheint fast so, als hätte sie das „erzkatholische Unternehmen“ (zitiert nach Lehmann 1986: 1136) der Grundwertevermittlung aufgegeben (vgl. auch Schmitt 1967).

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  11. Mit der Kennzeichnung „funktionaler Formelbegriff“ sind die unterschiedlichen Verwendungsweisen dieses Begriffs, seine inhaltliche Unbestimmtheit und seine funktionale Stellung im politischen Diskurs angesprochen.

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  12. Die Friedensbewegung in Ost- und Westdeutschland hatte die Nation als gemeinsamen Bezugspunkt entdeckt. In dieser Zeit wurde die Nation, im Gegensatz zum konkret bestehenden Staat, auch von links positiv wahrgenommen.

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  13. In Frankreich hingegen war die Demokratie auch ein nationales Projekt. In der Französischen Revolution verbindet sich die Gründung der Nation mit der politischen Form der Demokratie, während in Deutschland die Nation lange Jahrzehnte monarchisch gedacht wurde. Am Beispiel der geschichtspolitischen Kontroversen um den 17. Juni, den Tag der deutschen Einheit, zeichnet Edgar Wolfrum den Wandel von einem letztlich gescheiterten ritualisierten Nationalkult zu einem durch politische Diskurse geprägten deutschen Geschichtsbild nach; seit der deutschen Einheit hat die Suche nach Gründungserzählungen des vereinten Deutschlands begonnen (Wolfrum 1999).

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  14. Joas lokalisiert die Werte als Teil der Identitätsentwicklung, denn die Genese von Werten ist eng mit der Ausbildung von Identität verbunden (Joas 1997: 251).

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  15. Kohl hat hier die Grundwerte noch als Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses verstanden, so als wären die Kirchen das eigentliche Fundament des Staates. Aber auch der damals regierende Kanzler, Helmut Schmidt, hat den Kirchen den Auftrag erteilt, die „sittlichen Grundauffassungen in der Gesellschaft lebendig zu erhalten“ (Schmidt 1977: 25).

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  16. Für die katholische Kirche ist nicht die Freiheit, sondern sind die Menschenwürde und das Person-Sein die obersten Grundwerte, aus denen sich dann alle anderen Grundwerte (Liebe, Wahrheit, Schönheit, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit) ableiten lassen: „Nur wenn die politische Ordnung auf das Person-Sein und die Grundwerte, die sich davon ableiten, unbedingt festgelegt ist, kann es jenen Zustand des inneren Friedens geben, der die Voraussetzung für freie Entfaltung des einzelnen wie für Gerechtigkeit bildet“ (Zentralkomitee der Deutschen Katholiken 1977: 148).

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  17. Preuß sieht in einem Verfassungsdiskurs die Möglichkeit einer Neugründung der politischen Ordnung in dem Umstand, daß die zentralen Werte herausgestellt werden können. Die gegenseitige Anerkennung der Bürger als Freie und Gleiche erbringt nicht eine umfassende kollektive Identität, sondern beschränkt sich auf die Werte und Verfahren einer politischen Gemeinschaft.

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  18. Vgl. zur Diskussion um soziale Integration insgesamt Friedrichs/Jagodzinski (1999). Im Rahmen dieser Diskussion ließ sich bislang nicht präzise klären, ob ein Wertekonsens für den Fortbestand der Gesellschaft notwendig ist und wie dieser konkret aussehen kann bzw. aussehen sollte.

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  19. Demokratie ist nach Habermas nur mit einer „an Freiheit gewöhnten Bevölkerung“ möglich. „Deren Spontaneität läßt sich durch Recht nicht erzwingen; sie regeneriert sich aus freiheitlichen Traditionen und erhält sich in Assoziationsverhältnissen einer liberalen politischen Kultur“ (Habermas 1992a: 165). Im Kern dieser freiheitlichen politischen Kultur finden sich aber genau die Grundwerte, die für den Bestand der Demokratie notwendig sind (vgl. Habermas 1992a: 385 und 435).

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  20. Kirchhof möchte aber die Verfassungsorgane nicht mit der Autorität überlegener Mo-ralität ausstatten, die aus einer solchen Position leicht abzuleiten wäre oder gar folgen müßte.

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  21. „Dieses Wertsystem… muß als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten: Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung empfangen von ihm Richtlinien und Impulse“ (BverfGe 1958: 205).

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  22. Für Scholz ist die Freiheit immer schon durch den Mißbrauch als liberale Handlungsfreiheit in Gefahr. Seine werthafte Auslegung des Grundrechts der Freiheit normiert eine bestimmte Auffassung dieser Freiheit: „Freiheit unter dem Grundgesetz bedeutet Lieberalität im Sinne persönlicher Selbstverwirklichung, freiheitlicher Wahrung der Menschenwürde und freiheitlicher Verwirklichung und Entfaltung individueller Identität und Personalität. Freiheit bedeutet damit nicht Bindungslosigkeit oder gar Verantwortungslosigkeit“ (Scholz 1995: 41).

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  23. Vgl. dazu die Minimaldefinition von Demokratie, die Manfred G. Schmidt als Grundlage vorschlägt (Schmidt 1995: 17). Er orientiert sich in gewisser Weise an den Vorgaben der realistischen Demokratietheorie, denn diese liefert auch das Gerüst für die empirische Demokratieforschung.

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Klein, A. (2001). Zivilgesellschaft und politische Integration. In: Der Diskurs der Zivilgesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09597-2_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09597-2_10

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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