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Part of the book series: Forschung ((FS,volume 87))

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Zusammenfassung

Die Jugendphase stellt ein historisch entstandenes und sich in seiner Ausgestaltung stets wandelndes gesellschaftliches Konstrukt dar. Ökonomische, kulturelle, politische4 und soziale Wandlungsprozesse beeinflussen und bedingen die Veränderung der Struktur5 dieser spezifischen Phase im menschlichen Lebensverlauf (Hurrelmann; Rosewitz & Wolf 1989:33). Dieser Umstand erschwert beziehungsweise verunmöglicht eine konkrete und dauerhafte Definierung des Phänomens Jugend. Dazu trägt auch die ambivalente Haltung bei, welche Gesellschaften ihrer Jugend gegenüber einnehmen: Durch das an der Jugend wahrgenommene Potential an Möglichkeiten und Verheißungen, aber auch Gefährdungen und Bedrohungen entwickelt sich eine Mischung aus Erwartung und Argwohn gegenüber der Jugend. In dieser Sichtweise

„ ‚konstruieren‘ die Gesellschaften stets ihre Jugend als ein instabiles gesellschaftliches Faktum, nicht nur als ein starres demographisches oder juristisches Faktum, besser gesagt: als eine kulturelle Realität — besetzt mit einer Unzahl von symbolischen Werten und Gebräuchen —, nicht nur als ein direkt beobachtbares gesellschaftliches Faktum“ (Levi & Schmitt 1996:12).

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Literatur

  1. Allerbeck Rosenmayr (1976:171) betonen, dass Jugend in ihrer Formung durch die Institutionen nicht nur vom ökonomischen, sondern auch vom politischen System und dessen Entwicklungsrichtung abhängig gesehen werden muss.

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  2. Im weiteren gibt es Hinweise darauf, dass die genannten Wandlungsprozesse nicht nur die Struktur der Jugendphase beeinflussen, sondern Auswirkungen auf die Ausgestaltung der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen zeitigen (Gillis 1980).

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  3. Erst die neuere Geschichtsforschung thematisiert den Geschlechteraspekt: „In der Jugend erfahrt der kulturelle Unterschied zwischen Mädchen und Jungen, der schon in der Sozialisation des Kindes anklingt, seine formale Institutionalisierung“ (Levi Schmitt 1996:17). Dass jedoch die Jugend des männlichen Geschlechts in der Epoche der Griechen bis zum Absolutismus gesellschaftlich im Vordergrund stand, lässt sich daraus folgern, dass in den Ausführungen der genannten Autoren die weibliche Jugend — wenn überhaupt — nur am Rande erwähnt wird.

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  4. In keiner mir bekannten Sprache lässt sich der Begriff Jugend in den Plural setzen.

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  5. Ob es sich hier auch um Mädchen gehandelt hat, wird aus den Ausführungen nicht deut-

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  6. Fraschetti (1996:92) verdeutlicht dieses Recht der Väter am Beispiel des Titus Manlius Torquatus, der, als er die Nachricht vom Duell und Sieg seines Sohnes vernimmt, keinen Augenblick zögert, diesen zum Tode zu verurteilen, weil er dem Befehl der Konsuln zuwidergehandelt und die militärische Disziplin verletzt hat: „Er wusste wohl, dass er damit ein trauriges, schmerzliches Exempel statuierte, meinte aber, es sei in Zukunft für die römische Jugend heilsam (triste exemplum sed in posterum salubre iuventuti).”

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  7. Ein im eigentlichen Sinn militärisches Eingreifen dieser „iuvenes“ ist belegt, aber nur sporadisch und in schweren Krisensituationen (Fraschetti 1996:101).

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  8. Frauen sind, ebenso wie die Jugendlichen im mittelalterlichen Italien, dem Frieden und dem Heil einer christlichen Gesellschaft im Wege und werden für ähnliche Schwächen und Laster gescholten, wie eine Predigt zeigt: „Die eitle Frau seufzt die ganze Woche lang, dass endlich der Sonntag mit seinen Tänzen komme. Der Jugendliche beklagt sich, weil er Tag für Tag im Geschäft eingesperrt ist. Die Frau trägt Hurenkleider und will sich den ganzen Tag mit den juvenes amüsieren. Der Jugendliche verschwendet, spielt, putzt sich heraus, gibt allen seinen Begierden nach“ (Crouzet-Pavan 1996:240). Im Verlaufe des 15. Jahrhunderts vollzieht sich ein Sichtwechsel. Den Frauen wird, wenngleich für die Prediger immer noch ein Problem, angesichts drohender neuer Übel wie der Sodomie, keine große Gefahr mehr zugesprochen (A.a.O.:243).

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  9. Dieser Wertewandel und das damit einhergehende Verdikt gegen die Verhaltensweisen der Jugendlichen der Elite muss im Zusammenhang mit dem Niedergang des Rittertums gesehen werden.

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  10. Im Jahre 1530 haben in Pratteln sechs Jugendliche dem Prädikanten „menschen katt in sinen garten geworffen…, ouch ein kachlen uff siner louben zerworffen, deszglichen uber in verachtlicher gstalt,Jeckli`,,Jeckli` geschruwen, alles nechtlicher wyl bschehen“ (zitiert in Schindler 1996:344). 1532 hängten im baslerischen Riehen drei Jugendliche bei Nacht ihrem Leutepriester die Haustür aus und warfen sie in den Weiher.

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  11. Der Begriff Lebenswelt wird in Kapitel 4.1.2 eingeführt. „,Jugend` im soziologischen Sinn ist die Verhaltensphase des Menschen, in der er nicht mehr die Rolle des Kindes spielt (…) und in der er noch nicht die Rolle des Erwachsenen als vollgültigen Trägers der sozialen Institutionen (…) übernommen hat.“

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  12. Weitere Beispiele für negative Definitionen von Jugend sind bei Tenbruck (1965:18), Hollingshead (1949, zitiert in Flitner 1973:94) und Neidhardt (1970:14) zu finden.

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von Felten, M. (2000). Untersuchungsgegenstand Jugend. In: „... aber das ist noch lange nicht Gewalt“. Forschung Soziologie , vol 87. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09172-1_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09172-1_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-2714-6

  • Online ISBN: 978-3-663-09172-1

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