Zusammenfassung
Die beschriebenen organisatorischen und ökonomisch-kostentheoretischen Rahmenbedingungen der Leistungsverrechnung sind die Grundlagen für die Entwicklung eines Verrechnungssystems für unternehmensinterne Dienstleistungen. Ferner bildet die in Kapitel drei beschriebene verrechnungsorientierte Dienstleistungsklassifikation die Voraussetzung für die Bestimmung des grundsätzlichen Verrechnungstyps für Dienstleistungen. Auf der Basis einer empirischen Analyse werden der Stand der Dienstleistungsverrechnung in der Praxis und die bestehenden Defizite in Kapitel vier dargestellt. Darauf aufbauend wird in diesem Kapitels die Beschreibung einer Gesamtkonzeption zur Gestaltung eines Verrechnungspreissystems für unternehmensinterne Dienstleistungen durchgeführt. Die Konzeptionsfelder sind folglich die Bestimmung des Verrechnungstyps für die Dienstleistung auf Basis eines prozeßorientierten Klassifikationsschemas, die Ausgestaltung der Verrechnungspreise und die Organisation der Verrechnungspreisbildung, ergänzt um ein Einführungskonzept.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
vgl. dazu Kapitel 4
vgl. dazu Kapitel 3.2
vgl. IdW(1980), S. 2457
vgl. Kapitel 3
vgl. Kapitel 3.3
Der OECD-Bericht betrachtet die Transfers von materiellen und immateriellen Leistungen multinationaler Unternehmen vor allem vor dem Hintergrund der steuerlichen Behandlung. Einen Schwerpunkt stellt die Abgrenzung und die Behandlung konzerninterner Dienstleistungen dar. vgl. OECD (1979), Tz. 139 ff.
vgl. dazu das Schreiben des Bundesministers der Finanzen (1983), S. 229, Ziffer 6.2; (in der Folge als BMF (1983) zitiert); Der Bundesminister der Finanzen fixiert Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen. Diese Grundsätze enthalten maßgebliche Kriterien, nach denen eine Differenzierung hergestellt werden kann zwischen Leistungen, die einer Umlage bzw. einer Einzelverrechnung zugeführt werden können.
In der Literatur erfolgt zum Teil eine Ausdehnung dieser Kriterienliste; vgl. dazu BMF (1983), S. 229, Ziffer 6.2.1. Dort wird fixiert, daß eine Einzelverrechnung nur dann möglich ist, “wenn für die Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses [...] zwischen Fremden ein Entgelt gewährt worden wäre.”
vgl. die Ausführungen des OECD-Berichtes (1979), Ziffern 147, 154, 176
BMF (1983), S. 229, Ziffer 6.3.2
OECD (1979), Tz. 156; Ferner wird in den Tz. 157–159 ausgeführt, daß die Ein zelverrechenbarkeit von zentralen Dienstleistungen — wie auch bei anderen Dienstleistungen — von der Vorteilhaftigkeit für den Leistungsnehmer abhängt und somit eine Verrechenbarkeit nicht zu negieren ist.
vgl. dazu Kapitel 3
vgl. Hilke (1993), Sp. 2769 ff.; Hack-Unterkircher (1974), Sp. 1301 ff.
vgl. Kapitel 2.1.2
vgl. Berekoven (1980), Sp. 555 ff.
vgl. die grundlegende Klassifizierung innerbetrieblicher Leistungsverflechtung nach Männel (1988a), S. 33
vgl. Schierenbeck (1993), Sp. 913
vgl. OECD-Bericht von 1979, Tz. 149 ff.; BMF (1983), S. 229
vgl. OECD-Bericht von 1995, Chapter IV
vgl. dazu den OECD-Bericht von 1984, S. 77 ff.. Das EStG definiert die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen grundsätzlich nach ihrer betrieblichen Veranlassung; vgl. §4 Abs. 4 EStG
vgl. OECD-Bericht von 1979, Tz. 151 ff.
Basis für diese Einschätzungen sind die Ergebnisse der empirischen Analyse, vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 2.2
vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 2.1
vgl. dazu Gaitanides (1980), S. 680
vgl. dazu Kapitel 2
vgl. dazu Kapitel 2.2; Gaitanides (1980), S. 680–684
Verschiedene Autoren vertreten allerdings die Meinung, daß die Verwendung von Normalkosten- und Plankostenrechnung zu Manipulationen bei der Preisfixierung führen kann. Hierzu ist anzumerken, daß dies ebenso — wenn auch nicht in diesem Umfang — bei der Istkostenrechnung möglich ist, zudem die Kontrollfunktion der Plankostenrechnung durchaus eine ausreichende Sicherung durch ihre Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Kosten ist und eine anschließende Analyse etwaiger Abweichungen möglich ist.
vgl. Kapitel 3
vgl. OECD (1979), Tz. 165 und OECD (1984), Tz. 76, wonach der Preis der Dienstleistung, der durch eine kostenorientierte Methode bestimmt wird, alle direkten und indirekten Kosten zu berücksichtigen hat.
OECD (1979), Tz. 167
vgl. OECD (1979), Tz. 168 und OECD (1984), Tz. 78
vgl. Seidel (1971), S. 145; Ritter (1983), S. 1685; OECD (1984), Tz.81
vgl. Schmalenbach (1908/1909a), S. 165 und Kapitel 4
vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1960, in dem der BFH steuerliche Aspekte als Entscheidungsbasis zugrundelegt
vgl. die empirische Untersuchung von Frese/Glaser (1980a), S. 109 ff. zu Verrechnungspreisen in Spartenorganisationen
vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 2.2
vgl. Kapitel 4
vgl. Kapitel 5.1
vgl. Kapitel 4.4
vgl. Kapitel 4.4
vgl. Kapitel 4.4
vgl. Kapitel 4.4
vgl. Kapitel 3.2
Diese Einschätzung wird durch die empirische Untersuchung bestätigt, vgl. dazu Kapitel 4.4
Hinsichtlich Make-or-Buy-Entscheidungen sind noch andere wesentliche Fragestellungen zu klären, wie Verknüpfung unternehmensinterner Prozeßketten oder Geheimhaltungsfragen.
vgl. dazu Kapitel 2.1 und insbesondere auch OECD (1995), Chapter I, S. 1–1 ff.
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Scherz, E. (1998). Gesamtkonzeption zur Gestaltung eines Verrechnungspreissystems für unternehmensinterne Dienstleistungen. In: Verrechnungspreise für unternehmensinterne Dienstleistungen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09104-2_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09104-2_5
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6599-6
Online ISBN: 978-3-663-09104-2
eBook Packages: Springer Book Archive