Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland drohte der Entsorgungsnotstand. Vor 1990 fielen allein in den alten Bundesländern jährlich rund 32 Mio. Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an. Verpackungsabfälle gehören dabei mit rund 50% des Volumens und 30% des Gewichtes zu der wichtigsten Abfallart. Da zu dieser Zeit der größte Teil der Siedlungsabfälle, über 70%, in Deponien abgelagert wurde, war absehbar, daß in weiteren 5 Jahren die Hälfte der Deponiekapazitäten erschöpft sein würde und etwa 10 Mio. Tonnen Abfall nicht mehr entsorgt werden könnten.[Durch den Einstieg in eine neue Produktverantwortung sollte dem aufgrund fehlender Entsorgungsanlagen in vielen Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland drohenden Entsorgungsinfarkt begegnet werden.2 Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, Verpakkungsverordnung — „VerpackVO“, vom 12.06.1991 erlassen und Industrie und Handel in die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung eingebunden, was zu einer nachhaltigen Verringerung der Verpackungsabfälle und so zur Abwendung des Entsorgungsinfarktes beitragen sollte. Heute lesen wir in der aktuellen Presse Nachrichten über eine angebliche Müllknappheit. Die Deponien könnten nicht gefüllt werden, Verbrennungsanlagen liefen leer, was aufgrund hoher Fixkosten die Müllgebühren in die Höhe schießen ließe.3 Und tatsächlich ist das Aufkommen an zu beseitigendem Hausmüll in den Jahren von 1990 bis 1993 um rund 15% zurückgegangen.4 Exemplarisch läßt sich dies auch für das Müllaufkommen der Hansestadt Hamburg für die Jahre 1989 bis 1994 belegen. Hat die neue Produktverantwortung also Früchte getragen und ist tatsächlich der Verpackungsanfall verringert worden? Betrachtet man die in Hamburg erhobenen Daten5, ergibt sich ein anderes Bild:
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Literature
Vgl. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Sondergutachten Abfallwirtschaft, Stuttgart 1991.
Vgl. BT-Drucks. 12/2454 vom 21.04.1992 - eine Antwort der BReg. auf eine Kleine Anfrage.
Vgl. Der Spiegel Nr. 39 vom 23.09. 1996: “Sie reißen sich um jede Tonne”, S. 40ff.
Vgl. Der Spiegel: a.a.O., S. 40.
Daten aus anderen Bundesländern ergeben keine anderen Ergebnisse.
Vgl. Gesetzesentwurf der BReg., BT-Drucks. 12/5672, S. 1.
Vgl. Bonus, Holger: Leistungspotentiale marktwirtschaftlicher Umweltpolitik, in: El-Shagi, El Shagi; Eckhard Knappe und Lothar Müller-Hagedorn: Umweltpolitik in der Marktwirtschaft, Pfaffenweiler 1991, S.13ff. (20f.) - der diese Situation als Umweltkrebs beschreibt.
Zu der sehr vorsichtigen Öffnung der Gerichte hin zu einer ökologischen Ressourcenwirtschaft unddem in diesem Zusammenhang stark diskutierten “Wasserpfennig”-Beschluß des BVerfG (NVwZ 1996, 469) vgl. Murswiek, Dietrich: Ein Schritt in Richtung auf ein ökologisches Recht - zum “Wasserpfennig”-Beschluß des BVerfG, NVwZ 1996, S. 417ff.; sowie die eine a.A. vertretende Antwort von: Mutios von, Albert und Simone Lüneburger: Verfassungsrechtliche Aspekte einer umfassenden ökologischen Ressourcenwirtschaft, NVwZ 1996, S. 1061ff.
Vgl. Alchien, Armen und Harold Demsetz: The Property Right Paradigm; Journal of Economic Hi-story, Vol. 33, 1973, S. 16ff.
Vgl. Musgrave, Richard; Peggy B. Musgrave und Lore Kullmer: Die öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis, Bd.1, 5. Auflage, Tübingen 1990, S. 54ff.
Vgl. Michaelis, Peter: Ökonomische Aspekte der Abfallgesetzgebung, 1. Auflage, Tübingen 1993, S. 8ff.
Vgl. Gauner, Hartmut und Alexander Schmidt: Standortsuche und Geologie - Anforderungen der TA Siedlungsabfall für Deponien; NVwZ 1994, S. 975f.
Vgl. Klemmer, Paul; u.a.: Der schwierige Abstieg vom Müllberg: ein Leitfaden für die kommunale Abfallwirtschaft, Köln 1991, S. 75f.
Die Überlassungspflicht ergibt sich jetzt aus § 13 Abs.1 KrW/AbfG, vormals geregelt in § 3 Abs.1 AbfG.
Vgl. z.B. § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Stadtreinigung Hamburg.
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Böhm, G. (1999). Einleitung. In: Umweltpolitische Instrumente und Abfallwirtschaftsrecht. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09064-9_1
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