Zusammenfassung
Die vorangegangenen Kapitel haben gezeigt, daß die Staatsverschuldung in westlichen Industriestaaten seit den 70er Jahren stark gestiegen ist. Es wurde dargestellt, daß Staatsverschuldung nach herrschender neoklassischer Meinung als für die Wirtschaft langfristig negativ einzustufen ist. Allerdings liegen im demokratischen politischen System Anreize für die Akteure, trotz der damit verbundenen problematischen wirtschaftlichen Auswirkungen verstärkt auf das Instrument der Staatsverschuldung zurückzugreifen. Dies liegt zum Teil daran, daß gerade bei den Wählern in der Vergangenheit das Problembewußtsein für Staatsverschuldung noch nicht sehr ausgeprägt war. Besteht bei den Wählern ein hohes Bewußtsein für ein Problem, so wirken sie auch im politischen System darauf hin, daß die Möglichkeiten der anderen Akteure zur Verschärfung dieses Problems begrenzt werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das hohe Problembewußtsein — insbesondere bei den deutschen Wählern — für Inflation, was ein wichtiger Grund für die Errichtung einer vom politischen System weitgehend unabhängigen Notenbank war. Auch im Hinblick auf die steigende Staatsverschuldung steigt bei den Wählern das Problembewußtsein aufgrund der zunehmenden Belastung mit Steuern bzw. Abgaben.284 Für Deutschland zeigt beispielsweise eine Umfrage von 1998, daß 87 % der Wähler den Abbau der Staatsverschuldung befürworten und nur 30 % die Schulden des Staates für „nicht so schlimm“ halten. Bei fehlenden Mitteln soll der Staat lieber die Ausgaben kürzen, anstatt sich zu verschulden oder die Steuern zu erhöhen.285 Die ökonomische Erkenntnis der Probleme der Staatsverschuldung sowie das (allerdings nur langsam) steigende Problembewußtsein bei den Wählern haben dazu geführt, daß in den westlichen Industrieländern verschiedene Versuche unternommen wurden, um zumindest die Neuaufnahme von Krediten durch den Staat zu begrenzen. Die bisherigen Ansätze zur Lösung des Verschuldungsproblems sollen um folgenden klassifiziert286, jeweils anhand eines besonders bekannten Beispiels untersucht und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden.
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Referenzen
Vgl Slembeck(1995), S. 292
Vgl Mannheimer Institut für praxisorientierte Sozialforschung (ipos) (1998)
Zur Klassifikation vgl Kampmann (1995)
Für die bisherige Darstellung in diesem Kapitel vgl. Kampmann (1995), S. 108 ff. und LeLoup/Graham/Barwick [1987](1992), S. 154 ff. sowie die jeweils dort angegebene Literatur.
Vgl. Scherf(1996).
Es wird in der Literatur teilweise kritisiert, eine Senkung der Neuverschuldung als „Sparen“ zu bezeichnen, weil ja weiterhin die Ausgaben über den Steuer- und Gebühreneinnahmen liegen. Da sich der Ausdruck aber in weiten Kreisen eingebürgert hat (man denke nur an das „Sparpaket“ der Bundesregierung), soll er im folgenden auch weiter benutzt werden.
Aktuell erzielen die USA mittlerweile Budgetüberschüsse. Dies ist jedoch nicht auf das Gramm-Rudman-Hollings-Gesetz, sondern auf sehr positive konjunkturelle Entwicklungen zurückzuführen.
Art. 104c und 109j EG-Vertrag in Verbindung mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, in dem die Höhe der relativen Verschuldungsbegrenzung konkretisiert wird.
Vgl. beispielsweise Duwendag (1991), S. 245 und Kitterer (1998), S. 246 sowie die dort angegebene Literatur.
Vgl. Hagen/Eichengreen (1996).
Vgl. Deutsche Bundesbank (1999b), S. 74.
Vgl. Bach (1995), S. 121.
Vgl. Mehde (1997), S. 616.
Die Bedeutung eines doppischen Rechnungswesens zur Erfassung zukünftiger Belastungen wird im Rahmen der Darstellung der Verwaltungsreforminstrumente noch ausführlich erläutert. Die Erfassung der Belastungen zukünftiger Generation (Ressourcenverbrauch) stellt die wesentliche Voraussetzung für das Konzept der intergenerativen Gerechtigkeit dar. „Jede Generation soll die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Abgaben wieder ersetzen, so daß sie das von ihrer Vorgänger-Generation empfangene öffentliche Vermögen uneingeschränkt der Nachfolge-Generation übergeben kann.“ Lüder (1999), S. 7.
Vgl. Kitterer (1998), S. 247.
Vgl. Stobbe (1998), S. 214.
Vgl. Seil (1999).
Vgl. Kitterer (1998), S. 247.
Staatsverschuldung in einer Währungsunion weist folgende externe Effekte auf: Zinsexternalitäten (starke Verschuldung führt letztlich zu höheren Realzinsen für alle Unionsmitglieder), Wechselkursexternalitäten (Wirkungen auf den Wechselkurs der Gemeinschaftswährung), Preisexternalitäen (höhere Staatsausgaben können zu einer nachfrageinduzierten Preissteigerung fuhren), Überschuldungsexternalitäten (eine Finanzkrise in einem Land fuhrt zu Druck auf die Partnerländer und die gemeinsame Notenbank). Für diese Abgrenzung vgl. Schröder (1999), S. 104 ff.
Vgl. Issing (1999), S. 13.
Vgl. Eichengreen/Hagen (1996).
Vgl. Kitterer (1998), S. 247.
Vgl. Bundesrechnungshof (1998), S. 11.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999), S. 64 sowie ders. (2000), S. 48.
Vgl. Issing (1999), S.11.
Vgl. Kampmann (1995), S. 113 f.
Vgl. Schlesinger (1989), S. 244.
Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft/Bundesministerium der Finanzen (1998), S. 7.
Vgl. Schlesinger (1989), S. 248 f.
Vgl. Schlesinger (1989), S. 249, Deutsche Bundesbank (1999a), S. 42.
Erfaßt wird die durch den Bund vorgenommene öffentliche Förderung privater Investitionen in den neuen Bundesländern in Form von Investitionszuschüssen. Nicht erfaßt werden Steuervergünstigungen sowie eigene Darlehensprogramme der Förderbanken im Staatsbesitz (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank). Vgl. hierzu Deutsche Bundesbank (1999a), S. 30.
Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft/Bundesministerium der Finanzen (1998), S. 12 sowie S. 21 f.
Vgl. hierzu Kapitel 1. Für die konkrete Abgrenzung öffentlicher Investitionen in der Finanzstatistik und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vgl. Deutsche Bundesbank (1999a), S. 31.
Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft/Bundesministerium der Finanzen (1998), S. 13 f.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 2 zur Rechtfertigung der durch die Staatsverschuldung ausgelösten Lastverschiebung.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1999a), S. 38.
Vgl. Wentzel (1995), S. 295 f. Dies beruhte allerdings auch auf Regelungen der Alliierten, die eine Überschuldung verboten hatten.
Vgl. Schlesinger (1989), S. 252.
Vgl. Schlesinger (1989), S. 250 f.
Für eine rechnerische Herleitung vgl. Deutsche Bundesbank (1999 a), S. 39.
Vgl. Fehr/Gottfried (1993).
Vgl. Schwarz (1998).
Vgl.Kirchhof(1995), S.60f.
Vgl. Selmer (1997).
Vgl. Schäfer, W. (1999), S. 19.
Vgl. Boss (1999), S. 19.
Vgl. Püttner (1980), S. 21.
Vgl. Püttner (1980), S. 11.
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Finger, S. (2001). Bisherige Lösungsansätze zur Defizitbegrenzung und ihre politische Durchsetzbarkeit. In: Staatsverschuldung und Verwaltungsreform in der Demokratie. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08965-0_6
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