Zusammenfassung
Die Analyse von effektiven Maßnahmen zur Integration von Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt setzt eine theoretische Auseinandersetzung mit den Gründen für die Entstehung von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit voraus.
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Literatur
In der BRD wurden bereits mit der Änderung des BSHG im Rahmen des FKPG vom 23.06.1993 (BGBI. IS 944) sowie des 2. SKWPG von 21.12. 1993 (BGBI. IS. 2374) neben Einschnitten auch präventive und auf die Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit abzielende Maßnahmen installiert. Die Beratungsverpflichtung (§ 17 BSHG) in Ergänzung zu § 8 Abs. 2 und § 14 SGB I begründet ebenfalls eine Verpflichtung zur Ubernahme von Kosten notwendiger Schuldnerberatung. Zur aktuellen Situation in der Bundesrepublik siehe Kapitel 4, für die Niederlande siehe jeweils die Kapitel 6 und B.
Für eine systematische, dogmenhistorische Darstellung makroökonomischer Ansätze siehe Felderer/Homburg (1987) ebenso wie Heise (1996).
Ausführlich zur Darstellung und Kritik der Rolle des Arbeitsmarktes innerhalb der neoklassischen Wirtschaftstheorie siehe Pfriem (1978); SesselmeierBlauennel (1990); Kromphardt (1992); Pfliegner (1994); Franz (1996); Ganßmann/Haas (1996); Heise (1996) sowie OECD (1998), worauf diese Zusammenstellung basiert.
Zum Problem der Neuvertragsmieten siehe Frick/Lahmann (1995).
Weder moderate Löhne noch niedrige Transferleistungen können darüber hinaus dein sektoralen und in bestimmten Branchen auftretenden mismatch entgegensteuern: “Ihr [der mismatch-Arbeitslosigkeit; H.H.] ist häufig mit Lohnzugeständnissen nicht beizukommen, denn ein Unternehmen, das einen Fachmann für computergestützte Werkzeugmaschinen sucht, wird den arbeitslosen Bauhilfsarbeiter selbst bei größter Lohnzurückhaltung nicht einstellen, zumindest nicht für diesen Arbeitsplatz” (Franz, 1997: 31). Im Gegenteil, die mismatch-Arbeitslosigkeit provoziert in bestimmten Branchen einen Lohnanstieg, weil Unternehmen um knappe geeignete Arbeitskräfte konkurrieren.
Dieser Befund wird in einer neueren Panel-Studie bestätigt (Winkelmann/Winkelmann, 1998). Siehe hierzu ebenso Clark et al. (1998).
Gegenüber der von der Neoklassik unterstellten Wirkung einer Lohnsatztinderung, bei der Einkommen gegenüber Freizeit als superiores Gut behandelt wird, so dass bei einer Reallohnerhöhung Freizeit durch Arbeitszeit ersetzt wird (Substitutionscffekt), merken SessehmeierBlauermel (1990: 27) an, dass “Einkommen und Freizeit bei weitem nicht die einzigen Determinanten des Arbeitsangebotsverhaltens sind und eine rationale Abschätzung des Nutzens durch zusätzliche Mengen des einen oder anderen nahezu unmöglich ist.” Indem Winkelmann/Winkelmann (1995; 1998) auf die psychologischen Kosten von Arbeitslosigkeit hinweisen, wenden sie sich vor allen gegen diese Gleichsetzung von “Nicht-Teilnahme” am Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, die beide als “Freizeit” per se den gleichen Nutzen abwerfen.
Siehe dazu auch Priester/Klein, 1992; Jacobs/Ringbeck, 1994; IW. 1997b; Hartmann, 1998.
Zudem sind Frauen, die nicht im Dienstleistungsbereich beschäftigt sind, zu einem Fünftel in dein weiter abnehmenden Bereich der un- und angelernten Produktion tätig. Eine ausführliche Analyse der Erwerbsbeteiligung und Erwerbsorientierung von Frauen in West- und Ostdeutschland liefern Holst/Schupp (1994: 15 ff.).
Zu den in Zukunft erforderlichen Kompetenzen und Basisqualifikationen zur Bewältigung des Strukturwandels siehe ebenfalls Zukunftskommission der Friedrich-Eben-Stiftung (1998).
Bisher fehlen jedoch schlüssige Konzepte und Methoden zur Feststellung und Überprüfung solcher Kompetenzen und Qualifikationselemente. Normierte Lehrpläne, Ausbildungsordnungen und Diplome bleiben zwar häufig notwendige Voraussetzung für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, stellen aber immer weniger die hinreichende Bedingung für den Verbleib dar: “Qualifizierung und Weiterbildung werden zunehmend generalistischer und auf ‘employabiltiy und multi-skilling’ angelegt. Dies geschieht in deutlicher Abkehr von der bisher eher funktionalistischen und firmen- bzw. tätigkeitsspezifischen Qualifizierungspolitik deutscher Unternehmen, die Qualifizierung für ‘employaient’ und Programme kultureller Sozialisation favorisieren. Dieser Trend betrifft nicht nur das Management, sondern die Belegschaft generell” (Sattelberger. 1997: 202).
Empirische Untersuchungen zur Qualifikationsstruktur von Sozialhilfeempf<ingern liegen nur spärlich vor. Den vom Statistischen Bundesamt herausgegeben Daten zufolge verfügten 1997 die Hälfte der 18- bis 60jährigen Sozialhilfeempfänger Tiber einen Volks- oder Hauptschulabschluss, weitere 18 Prozent hatten einen Realschulabschluss und immerhin 9 Prozent verfügten über die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Zwar konnte über ein Drittel der Sozialhilfeempfänger (36 Prozent) eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen, allerdings hat mit 48 Prozent fast die Hälfte keine abgeschlossene Berufsausbildung; wodurch die dauerhafte Eingliederung dieser Personengruppe in Beschäftigungsverhältnisse besonders schwierig sein dürfte (Sozialpolitische Umschau, 1999, Nr. 39).
Exemplarisch aus einer Vielzahl siehe Boss (1994), Sieben (1994), Eckhoff (1996), Rosenfeld (1997). Einen aktuellen Überblick verschiedener Vorschläge liefert Poltl (1998), auch hier wird die Standardargumentation kritisiert: “Die Sozialhilfe-Reform erfährt ihre Legitimation dadurch, daß die Arbeitslosigkeit von Sozialhilfeempfängern als freiwillig einzustufen ist, also ein Problem auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes vorliegt, die Reform soll Verhaltensänderungen anregen” (ebd.: 12).
Nach derzeitiger Regelung gilt nach § 76 BSHG ein Freibetrag auf Erwerbsarbeit von maximal 260 DM, der nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird, und zu einer entsprechenden Steigeng des verfügbaren Einkommens führt.
Siehe hierzu die Übersicht von Zimmermann (1993), die kritische Diskussion bei Franz (1996), sowie die Studie von Hujer/Schnabel (1994). Ebenfalls verweisen die Ergebnisse sowohl der Bremer Studien zur Dauer des Sozialhilfebezuges als auch darauf aufbauende Untersuchungen (Rentsch/Buhr, 1996; Hagen/Hock, 1996) — auch bei einer kritischen Sicht der Studien, wie etwa von Butteregge (1996) vorgetragen — zumindest für einen Teil der Bezieher eher auf einen Überbrückungscharakter dieses letzten Netzes der sozialen Sicherung.
Das SOEP ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage, die in den alten Bundesländern seit 1984 jährlich mit dem selben Personenkreis durchgeführt wird, und in Westdeutschland über 12.000 Personen umfasst. Noch vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurde das SOEP im Juni 1990 auf die neuen Bundesländer ausgedehnt, die Stichprobengröße umfasst dort 4.453 Personen in 2.171 Haushalten.
Allgemein zu Theorie und Empirie von Lohnsubventionen siehe Bohlen (1993). Einen kurzen Überblick bieten Phelps (1994) sowie Fitoussi (1994), der unter Einbeziehung französischer Erfahrungen die Vorzüge von Lohnsubventionen an Arbeitnehmer gegenüber Mindestlohnregelungen diskutiert.
Ausführlicher zu den positiven externen Effekten von Lohnsubventionen siehe Phelps (1994: 56 f.).
In der Bundesrepublik kommt das Sonderprogramm zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen diesem Gedankenexperiment recht nahe. Die “Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose 1995/99” — als Weiterführung des bis 1994 geltenden und nunmehr bis zum Jahr 2001 verlängerten gleichnamigen Sonderprogramms — gewährt privaten und öffentlichen Unternehmen auf zwölf Monate begrenzte, gestaffelte Lohnkostenzuschüsse, deren Höhe sich an der Dauer vorangegangener Arbeitslosigkeit orientiert, d.h. mit der Dauer der Arbeitslosigkeit steigt auch der Lohnkostenzuschuss. Ein Anreiz für Qualifizierungsmallnahmen wird bei diesem Programm allerdings nicht gegeben. Zur genauen Ausgestaltung siehe inforMISEP (1998b: 28).
Im Gegensatz zu Snower wird im vorliegenden Konzept somit ein “Arbeitszwang” gefordert. Letzterer erscheint — neben den üblichen Gegenargumenten — insbesondere deshalb problematisch, weil die Autoren die Frage nach bestehenden Qualifikationen und deren möglicher Abwertung durch die Arbeitsverpflichtung außer acht lassen. Ungeachtet dieser Kritik ist ein Teil des Konzepts — für jugendliche Arbeitslose und Alleinerziehende — unter ‘New Labour’ mittlerweile umgesetzt worden, ausführlich dazu siehe Dingeldey (1998), zu ersten Ergebnissen siehe inforMISEP (1997c).
Die Aufhebung der Trennung von Steuer- und Transfersystem wird bereits — besonders im anglo-amerikanischen Raum — seit den vierziger Jahren diskutiert (s.o.). Seitdem hat auch das Konzept einer NES pliasenweise Konjunktur, so z.B. Stigler (1946); Friedman (1962); Mitschke (1985); Kronberger Kreis (1986). Einen die grundsätzlichen Ziel-Mittel Relationen berücksichtigenden und in seiner Argumentation immer noch aktuellen Überblick liefern Wolf (1991) ebenso wie Kress (1994).
Eine eingehende Untersuchung der allokativen und distributiven Wirkungen verschiedener Modelle der NES bieten Genosko/Weber (1994) ebenso wie Meinhardt et al. (1994).
Im Zuge des Clinton’schen Reformpaketes ist wieder eine heftige Debatte über Mindestlohnregelungen zur Verminderung der working poor entbrannt, wobei das Werk von Card und Krueger, “Myth and Measure-nient: The New Economics of the Minimum Wage” (1995) als “Epi-Zentrum” der Kontroverse einer scharfen Replik, insbesondere von Burkhauser et al. (1996) ausgesetzt war; in der Quintessenz bedeutet dies aber nichts anderes, als das auch in den USA höhere Minimum Wage(s) nach wie vor als Alternative bzw. als komplementäres Element zum Earned Income Tax Credit diskutiert werden. Diese Diskussion hat mittlerweile zu einer Anhebung der Mindestlöhne geführt. Zur generellen Problematik siehe Exkurs II im Anschluss an dieses Kapitel.
Eine pointierte Kritik liefern insbesondere: Bäcker/Steffen (1995a und b), Steffen (1994) und Lang (1994).
Auffallend wenig Beachtung finden in der gesamten Diskussion zu allgemeinen Lohnsubventionen und einer Niedriglohnstrategie die ansonsten für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft so häufig bemühten modernen Betriebsführungsinstrumente wie “Total Quality Management”, “Mitarbeitermotivation” oder die Bereitschaft “zum lebenslangen Lernen”.
Siehe hierzu ebenfalls Meinhardt et al. (1996: 533 ff.) sowie SVR (1998: 388 ff.). Die dennoch auftretende Nichteinhaltung dieses Abstands spiegelt nicht ein real existierendes Problem mangelnder Anreize zur Arbeitsaufnahme wider, sondern kann vielmehr als “Folge der Inkonsistenz bei der Berücksichtigung der Kinder in der Sozialhilfe (Kinderzuschläge) und bei Arbeitseinkommen (Kindergeld oder Kinderfreibetrag)” (ebd.: 389) betrachtet werden. Dieses Detailproblem ließe sich jedoch durch eine stringente Regelung eines am Bedarf orientierten Kinderlastenausgleichs lösen. In diese Richtung argumentiert seit langem auch Wingen (1994: 915). In diesem Zusammenhang räumt Sitte (1998: 40) “Lenkungsoptionen” bei der Ausgestaltung von Lohnsubventionen ein. Da ein Absenken der Leistungen bei Verweigerung einer Arbeitsaufnahme seit längerem möglich ist, kann eine generelle Senkung der Sozialhilfe nach Meinung des SVR (1998: 338) schlicht nicht zur Diskussion stehen, und zwar aus zwei Gründen: 1. “(W)eil sie auch diejenigen unberechtigterweise treffen würde, die aufgrund von Umstünden in ihrer Person (zum Beispiel Behinderung, Krankheit, Alter)” oder 2. weil die Sozialhilfeempfänger “wegen der Situation am Arbeitsmarkt überhaupt keine Chance für die Aufnahme einer Tätigkeit haben” (ebd., Hervh. H.H.).
den USA existieren — genauso wie in den Niederlanden — keine sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Ausnahmeregelungen für “geringfügige Beschäftigungen”, die für eine künstliche Deckelung der wöchentlichen Arbeitszeit bis unter 15 Stunden sorgen.
Analysen zum Anteil der Dienstleistungen in der Bundesrepublik beziehen sich häufig auf die Beschäftigtenstatistik, die nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfasst, also Beamte, selbständig Erwerbstätige und geringfügig Beschäftigte ausschließt. Diese Betrachtungsweise führt auch dazu, dass der sich im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen tierausgebildete Niedriglohnsektor zum blinden Fleck wird (Schwarze, 1998).
Da die Arbeit vor der Neuregelung angefertigt wurde, bezieht sich die Kritik entsprechend auf die alte Ausgestaltung.
Eine 1996 eingesetzte regierungsamtliche Expertenkommission (Bundesministerium der Finanzen, 1996) zu dem von der FDP vorgelegten Vorschlag gellt von einem zusätzlichen, jährlichen Finanzierungsvolumen von 115 Mrd. DM aus. Allein die verfassungsgerichtlich eingeforderte Umsetzung der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen erfordert 40 Mrd. DM. Durch die Einführung einer NES müsste der Steuerfreibetrag nicht nur auf 12.000 DM, sondern durch den dann eingeführten Anrechnungssteuersatz von 50 Prozent auf Zusatzeinkommen im Rahmen des Transfersystems auf 24.000 DM angehoben werden. Mit anderen Worten: Neben den Mehrkosten fair eine NES treten Steuerausfälle in Milliardenhöhe auf, die entweder durch höhere Steuersätze oder eine breitere Bemessungsgrundlage kompensiert werden müssten. Beide Maßnahmen dürften aber der Intention der Protagonisten entgegenlaufen, da sie im Sinne der neoklassischen Anreizhypothese den Leistungswillen der die NES finanzierenden Steuerzahler deutlich reduzieren würde.
Die vom Bureau of the Census in der Annutsstatistik ausgewiesenen Daten der Einkommensarmutsschwcllen wurden zudem Anfang der sechziger Jahre festgesetzt und in den Folgejahren lediglich mit der Entwicklung der Verbraucherpreise — nicht aber an veränderten Einkommensverhältnissen oder Verbrauchsgewohnheiten — fortgeschrieben. Damit stellen die in den USA zur Armutsmessung offiziell herangezogenen Schwellen nach Hanesch (1997b: 267) nicht eine wie beim sozio-kulturellen Existenzminimum unterstellte relative Armut dar, sondern “repräsentieren […I eine absolute Armutsgrenze.”
Spermann entwickelt eine Reform der Sozialhilfe; da aber aufgrund von Sicherungslücken im vorgelagerten System zunehmend Bezieher von Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe abrutschen, bezieht er implizit auch eine Reform der Arbeitslosenhilfe mit in seine Überlegungen ein.
Wie dies eingelöst werden soll, bleibt unklar. Es sollen zwar “Zusatzeinkommen an Niedrigcinkommenbezieher 1…] nach vorheriger Bedürfnisprüfung” (Spennann 1995b: 6) geleistet werden. Dies bedeutet letztlich aber, dass nur diejenigen Personen, die bereits beim Sozial- bzw. Arbeitsamt als solche gemeldet sind, von dieser Regelung profitieren können, was wiederum kein Novum gegenüber bestehenden Regelungen bedeutet. Nach gängiger Definition ist die Gruppe der “verdeckt Armen” gerade jene Gruppe, die aus Scham oder sonstigen Gründen erst gar nicht diese Institutionen aufsucht.
Die Arbeitslosenhilfe wird bereits vom Bund finanziert, so dass sich die Entlastung für die Kommunen aus dein Wegfall der ergänzenden Sozialhilfe ergibt.
Nachdem 1994 etwa 120.000 Sozialhilfeempfänger von den Kommunen beschäftigt wurden, waren es 1996 bereits 200.000, weiterhin wurden 120.000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kolínanziert (Fuchs, 1997).
Durch den Wegfall der Arbeitslosenhilfe würde der Bund um gut 24 Mrd. DM (Stand 1996) entlastet (Backer/Hanesch, 1997: 704). Zwar hätte nicht jeder Arbeitslosenhilfeempfänger Anspruch auf Sozialhilfe, da die Leistungsvoraussetzungen bei der Sozialhilfe strenger sind, dennoch würden die Kommunen mit einem großen Teil der 24 Mrd. DM belastet.
So fasst Kaltenborn in seiner kritischen Würdigung verschiedener Gnrndsicherungskonzepte zusammen: “Der Zielkonflikt besteht nicht zwischen Armutsbekämpfung und Arbeitsanreizen für Transferempfänger […]. Der Zielkonflikt ist vielmehr ausschließlich verteilungspolitischer Natur. Ein hohes Sicherungsniveau erfordert einen entsprechenden Finanzbedarf, den die Wohlhabenden aufzubringen haben (Kaltenborn, 1996: 9; Hervh. i.O.). In diesem Zusammenhang sieht Adamy (1998: 34) die gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet, ”wenn bis zu einem Bruttolohn von gut 5.000 DM pro Monat im Einzelfall noch ergänzende Sozialhilfe bezogen werden könnte.“
Ausführlich siehe auch Schäfer (1997: 83ff.); dieser zeichnet mit Hilfe prozessproduzierter Daten eine Iangerfristige Entwicklung für den Zeitraum von 1975 bis 1990 nach. Dabei zeigt sich, dass ein größerer Niedriglohn-Bereich schon in den siebziger Jahren existierte, der im Zeitablauf aber noch gewachsen ist.
Da aufgrund veränderter Anrechnungsmodalitäten die Kosten bzw. Einsparmöglichkeiten für die Kommunen nicht abzusehen sind, hat das Ministerium für Arbeit, Frauen. Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt eine Studie in Auftrag gegeben, die finanziellen Folgen dieser Verordnung speziell für Sachsen-Anhalt abzuschätzen (IWH; im folgenden zitiert unter Traben et al., 1998).
Mittels dieses Verfahrens wird auf Basis eines Nutzenmaximicrungskalküls das individuell präferierte Ar beitsvolumen von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in Abhängigkeit vom zu erzielenden Lohn, dein Niveau des Freibetrages und individueller Merkmale wie Alter, Geschlecht und Bildung geschätzt. Datengrundlage bildet der Arbeitsmarktmonitor für Sachsen-Anhalt mit der Befragung für 1997. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die Ergebnisse in ihrer Größenordnung durchaus auch für die anderen neuen Bundesländer gelten dürften und für die alten Bundesländer zumindest ähnliche Einspareffekte zu erwarten sind (Trabert et al., 1998: 6).
Der Höchstbetrag einer finanziellen Entlastung von 6,8 Mio. DM wird nur realisiert unter der Prämisse, dass Arbeitslosigkeit von Sozialhilfeempfängern allein angebotsbedingt ist und so entsprechend durch eine latent vorhandene Arbeitsnachfrage absorbiert werden kann.
Neueren Datums ist eine vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vorgelegte Studie zu Beschäftigungseffekten von Lohnsubventionen im Niedriglohnbereich (Buslei et al., 1999). Untersucht wurden über die hier vorgestellten hinaus weitere in der Bundesrepublik präferierte Vorschläge zu Lohnsubventionen sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer:
Ahnlich wie in der Untersuchung von Trabert et al. (1998) werden von einer reduzierten Anrechnung von Erwerbseinkommen in der Sozialhilfe und in der Arbeitslosenhilfe keine nennenswerten Beschäftigungseffekte envartet.
Die Alternative dazu, eine Ausweitung der Stundenlohnsubvention an Arbeitgeber im Niedriglohnbereich lässt eine zusätzliche Beschäftigung von lediglich 75.000 bis 125.000 Personen erwarten! Diese Reformalternative würde jedoch nach einer Überschlagsrechnung Kosten in solchem Ausmaß verursachen, dass auch zu erwartende Mehreinnahmen des Staates aufgrund höherer Beschäftigung nicht kompensierend wirken können (Buslei/Steirer, 1999).
Übertragen lassen sich die Ergebnisse der Stundenlohnsubvention in gleicher Höhe auf den Fall einer Subvention der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Höhe und Dauer der Zuschüsse sind abhängig von der Schwere der Vermittelbarkeit. Siehe dazu §1 217–224 SGB III.
DIHT-Präsident Stihl hat dies einmal so ausgedrückt: “Wir können nicht auf einmal das gesamte Sozialniveau absenken, ohne das die Sozialpolitiker aller Couleur aufschreien. Deshalb halte ich den Weg für sinnvoll, über den Kombi-Lohn diesen tabuisierten Bereich aufzubrechen” (Wirtschaftswoche vom 02.10.1997: 30).
Zu einer Vielzahl kritischer Einwände gegen die Vorschläge der Kommission siehe zusammenfassend: BBJ (1998); als direkte Replik auf die Bereiche Enverbstätigkeit, Bürgerarbeit und Arbeitslosigkeit Krupp (1998), Wagner (1998d), Kistler/Schönwälder (1998), Klammer/Bäcker (1998), Schwarze et al. (1998) und Zimmermann et al. (1998).
Zur generellen Thematik siehe ebenfalls den “Gegenentwurf’ der Zukunftskommission der Friedrich-EbertStiftung (1998). Gleichwohl wird auch dort eine ”Produktivitäts- und Innovationsschwäche der deutschen Industrie“ (ebd.: 99), die die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährde und insbesondere Probleme im Dienstleistungssektor produziere, konstatiert: Produktionsorientierte Dienstleistungen seien überreguliert, die Flexibilität der Arbeitnehmer und der Tarifverträge zu gering und die Lohn(neben)kosten zu hoch (ebd.: 106). Diese Feststellungen münden wiederum ein in die Arbeitslosigkeitsfalle (ebd.: 246 ff.), der mit den aus Sicht der Verfasserin problematischen und bereits ausführlich diskutierten Reformvorschlägen begegnet wird.
Erfolg versprechend scheint insgesamt die Strategie eines breit angelegten Reformpakets, innerhalb dessen auch länderspezifische Traditionen und Institutionen berücksichtigt und entsprechend modifiziert werden können. Nachdem die OECD über mehrere Jahre Lohnsenkungen als probates Mittel zur Beschäftigungssteigerung fokussierte, plädiert auch sie seit neuestem für die Nutzung verschiedener Konzepte innerhalb eines umfassenden Reformprogramms (OECD, I 997a und b).
Siehe hierzu ebenfalls: Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute (1996a und b); Arbeitskreis Konjunktur (1996; 1998) sowie Horn (1998). Aus neo-liberaler Sicht wird die Ursache für Arbeitslosigkeit ausschließlich auf dem Arbeitsmarkt gesucht; makroökonomische Faktoren wie Bevölkerungsentwicklung, Fiskalpolitik, Realzinsniveau, Währungsrelationen und Innovationsdynamik hingegen werden kaum berücksichtigt, “was gleichermaßen intellektuell verarmend wie wirtschaftspolitisch gefährlich ist” (Bosch, 1998a: 18). Eine Analyse dieser Zusammenhänge bezogen auf die Beschäftigungsentwicklung in der BRD in den vergangenen zwanzig Jahren liefert Heise (1996).
So errechnet die BBJ (1998) bspw., dass ein zusätzliches Bildungsjahr in der Bundesrepublik einen individuellen Einkommenszuwachs von 3,5 bis 7 Prozent erwirtschaftet.
Das geringere Wachstum der Arbeitsproduktivität wie ebenso das Tempo der Produktionsinnovation führten im Zeitraum von 1991 bis 1994 dazu, dass diese in den Niederlanden bei etwa 1,2 Prozent lag, während in der Bundesrepublik ein Wert von 2,4 Prozent erreicht wurde. In einer Analyse von über 400 niederländischen Unternehmen konnte zudem gezeigt werden, dass ein schwaches Konsumniveau mittelfristig die Einführung neuer Produkte behindert, da das Ausmaß von Forschung und Entwicklung neuer Produkte stark von der Nachfrage abhängt (Kleinknecht, 1998: 9 ff.).
Ein im US-Bundesstaat Ohio gemachtes Experiment, in dem eine Gruppe Sozialhilfeempfänger — im Gegensatz zur Kontrollgruppe — bei Bewerbungsgesprächen ihre potentiellen Arbeitgeber explizit auf in Anspruch zu nehmende Zuschiisse hinweisen sollte, zeigte, dass die Stellenangebote für die Kontrollgruppe weit hoher lagen (Tenbrock, 1998b: 18). Unter Berücksichtigung des Transaktionskostenansatzes (Einstellungskosten i.S. eines hohen Verwaltungsaufwandes) kommt auch Spermann (1998: 10 ff.) zu dem Schluss, dass Zuschüsse an Arbeitnehmer gegenüber Zuschüssen an Arbeitgeber — wie dem von Snower (1994a und b) vorgeschlagenen Benefit-Transfer-Programme — überlegen sind.
Das Ende 1996 in Kraft getretene neue Sozialhilfegesetz TANF (Temporary Assistance for Needy Families) befristet den Zeitraum, in dem eine Familie mit Kindern Sozialhilfe beziehen kann, auf insgesamt fiinf Jahre der Lebenszeit. Auf dem Niveau ihrer Sozialhilfeausgaben von 1994 erhalten die Bundesstaaten Zuschüsse, deren Höhe bis zum Jahr 2002 eingefroren ist. Zur Würdigung der US-amerikanischen Sozialhilfe-Reform siehe ausführlich Hanesch (1997a und b).
Bspw. gab Wisconsin Anfang der neunziger Jahre jährlich knapp 20 Mio. $ für Krippen und Horte aus, für 1998 sind für die Kinderbetreuung 180 Mio. $ veranschlagt (von Rimscha, 1997: 6).
Entsprechend betitelt der Economist das W-2-Programm als ein System einer “paternalistic generosity” (Economist, 01.11.1997: 49).
Hinsichtlich der Modalitäten der Arbeitsverträge sowie der Sanktionen wird eine “marktnahe Ausgestaltung präferiert, gewissermaßen als mentale Steuerung für die Teilnehmer: ”Pay is docked for failure to appear because that is what an employer would do; benefits do not vary with family size, because neither do wages; mothers are expected to be available for work when their child is 12 weeks old, because that is the norm in the job market“ (Economist vom 01.11.1997: 49). Bei Verstößen gegen die Regeln drohen entsprechende Sanktionen bis hin zum vollständigen Verlust der Unterstützung.
Eingelagert ist das Wisconsin-Works-Programm in einen weitreichenden allgemeinen one-stop-shopService, so sind etwa in Milwaukee die Büros des Christlichen Vereins Junger Frauen (YWCA) als einer der verantwortlichen Organisationen täglich 13 Stunden geöffnet und ein Nottelefon ist jederzeit zu nutzen.
Über eine sinnbildliche Verbesserung der Akzeptanz der Sozialämter hinaus wird die Umwandlung in moderne Dienstleistungszentren durch technische Neuerungen realisiert. Ein für die Neustrukturierung ins Als Vorläufer für die Neuorientierung wurden 1995 die Arbeitsämter modernisiert. Seither bieten örtliche Job Center Stellenvermittlung, Berufsberatung und Fortbildungsangebote an und sind damit zu einem weiteren Eckpfeiler des W-2-Programms geworden (Bauer, 1997: 20).
Der Grundgedanke zeigt sich semantisch auch darin, dass die Leistung nicht “Arbeitslosengeld” genannt wird, sondern “Arbeitssuchendengeld”.
Neben allgemeinen Verhaltensregeln wie Höflichkeit beinhaltet dieser Katalog auch konkrete Vorgaben wie Wartezeiten in den Arbeitsämtern und Antwortfristen für telefonische und schriftliche Anfragen. Um die Einhaltung und den Vergleich der standards of services beurteilen zu können, werden Leistungsbilanzen erstellt, die durch eine unabhängige Behörde überwacht und veröffentlicht werden.
Entsprechend niedrig sind vorerst die Erfolgskriterien angesiedelt: Angestrebt wird eine Vermittlung binnen dreier Monate und die Beschäftigung soll mindestens sechs Monate dauern. In den ersten sechs Monaten des “New Deal-Arbeitsbeschaffungsprogramms” wurden etwa 3.800 Beratungsgespräche geführt, die in der Folge zu 1.100 Vermittlungen führten (Uhlig, 1998: 18).
Die Ausfiihnngen beginnen mit einer Zusammenfassung der von der OECD in ihrem Employment Outlook (1998) breit rezipierten empirischen Untersuchungen zu den Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen. Dort findet sich auch die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Schätzmethoden sowie eine tabellarische Auflistung der neueren empirischen Studien über Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen und deren Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensverteilung (OECD, 1998: 33 ff.).
Im Bereich der Frauenbeschäftigung kann aufgrund der vorliegenden Studien (Nakosteen/Zimmer; Myatt/Murrel; Williams/Mills, alle zit nach OECD 1998) kein eindeutiger Zusammenhang festgestellt werden. lob Die Analyse umfasst Belgien, Kanada, Frankreich, Griechenland, Japan, Niederlande, Portugal, Spanien und die Vereinigten Staaten.
Im Sinne einer symbolischen Politik scheint dies ein Instrument zur Schaffung von Transparenz: Der für die Bürger direkt nachvollziehbare Teil der Koppelung an die Entwicklung der Inaktiven/Aktiven soll verdeutlichen, dass nur das verteilt werden kann, was vorher erwirtschaftet worden ist. Dies soll dazu beitragen, die individuelle Verantwortung bzw. das Verständnis gegenüber den Grundprinzipien der Sozialen Sicherheit zu erhöhen.
Arbeitnehmer werden definiert als Personen, die einen Dienstvertrag haben, darunter fallen auch befristete Beschäftigungen (unter Einhalten bestimmter Regelungen), Ferienarbeiter, Vertretungsarbeiter und Hauspersonal. Die Höhe des Minimumloons ist abhängig von der Arbeitszeit. Als durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gelten 36 bis 38 Stunden, bei Teilzeitarbeit verringert sich der Minimumloon entsprechend. Zu den folgenden Ausführungen siehe: Voorlichtingscentrum Sociale Verzekering (VSV, 1997a und b) und SZW (1997a und f; Stand 01.07.1997).
Bereits an dieser Stelle sei auf die zentrale Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns hingewiesen, denn diese Anpassungen greifen automatisch bei der Sozialhilfe und bei der Bestimmung des Arbeitslosengeldes (s.u.).
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Hackenberg, H. (2001). Theoretische und empirische Ansätze zur Erklärung von Arbeitslosigkeit. In: Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08791-5_3
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