Zusammenfassung
Bereits im 17. Jahrhundert beginnen Veränderungen im Denken der Menschen einzusetzen. Bislang ist die Vorstellung sozialer Mobilität darauf beschränkt gewesen, daß „allen Menschen das gleiche himmlische Bürgerrecht im Jenseits winke“2. Die gesellschaftlichen Strukturen sind nicht in Frage gestellt worden Anknüpfend an die Philosophien Leibniz’, Thomasius’ und Wolffs entsteht nun der Glaube an die Möglichkeit, das Leben im Diesseits mit der Hilfe von Rationalismus, Empirismus und Sensualismus verstandesgemäß erfassen und dadurch selbst bestimmen zu können. Festgeschrieben wird dies durch die Begriffe Tugend und Vernunft unter dem Oberbegriff ‚Aufidärung‘, was nichts anderes bedeutet als „aktive intellektuelle Tätigkeit zum Zwecke sowohl der eigenen Erkenntnis und der Verbesserung des theoriegeleiteten Handelns anderer“3. Dementsprechend wird in Kunst und Literatur die Aufforderung, dem horazischen prodesse et delectare (mit Akzent auf prodesse) zu entsprechen, um auf diesem Wege zur Selbsterkenntnis zu gelangen, neu belebt. Man beginnt, sich mit der Möglichkeit einer individuellen Entwicklung auseinanderzusetzen. Dabei beschränkt sich das Erkennen von Individualität zunächst auf „die Negation der ständischen Kondition als relevanter Gesichtspunkt“4. Tatsächlich bleiben die sozialen Strukturen während des 18. Jahrhunderts noch weitgehend stabil; der gesellschaftliche Wandel bereitet sich zunächst auf kultureller Ebene vor. Entscheidend ist die Einbindung des Bürgertums in den Bildungsprozeß: Vor der politischen Öffentlichkeit steht die literarisches.
Aufklärung — lumières, enlightenment, illuminismo, illustración — allen diesen Ausdrücken verschiedener Sprache ist gemein, daß man das Licht, das Licht der Vernunft, als bezeichnend für eine Weltauffassung ansieht, die die europäischen Literaturen des 18. Jahrhunderts bestimmt.1
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Literatur
Der Gesellige,Teil 1, 16. Stück. Reprint der Ausgabe Halle 1748, neu hrsg. von Wolfgang Martens. I. Bd, S. 136. Hildesheim/Zürich/New York, 1987.
Geb. 1.12.1722, gest. 12.10. 1791. Anna Louise Karsch gehört zu den wenigen Frauen, die eine ausführlichere Rezeption erfahren haben, u.a. bei Singer (Leben und Zeit der Dichterin A.L. Karschin), Schlaffer (Naturpoesie) oder Kastinger Riley (Die weibliche Muse, Kap. 1: Wölfin unter Schäfern. Die sozialkritische Lyrik der Anna Louisa Karsch); Gedichte und Briefe von ihr sind in dem von Wolf herausgegebenen Band O, mir entwischt nicht was die Menschen fühlen veröffentlicht.
Wieland geht 1752 auf Einladung Bodmers nach Zürich und lebt dort 1754/58 als Hauslehrer; anschließend wechselt er nach Bern und kehrt erst 1760 nach Biberach zurück.
Wieland heiratet 1765 die Augsburger Patiziertochter Anna Dorothea von Hildebrand, die seinen intellektuellen Ansprüchen nicht genügt, wohl aber seinen Vorstellungen von einer guten Ehefrau. Er selbst schreibt über sie, wenn sie auch nicht wisse, was ein Vers sei, so sei sie doch „ein unschuldiges von der Welt unangestecktes, sanftes, fröhliches, gefälliges Geschöpf; die bloße Natur, […] hübsch genug für einen ehrlichen Mann, der gern für sich selbst eine Frau hat“ (zitiert nach Hanstein,Frauen im Geistesleben, S. 114). Angesichts des Lektürekanons, den Wieland 1750 in seinem Brief an LaRoche als verbindlich für die
/60 ist bereits Die Frau von einer Amalie Richardin erschienen, doch muß angezweifelt werden, daß es sich hier tatsächlich um eine Frau handelt. Als Mitherausgeberin der Hamburger Beiträge zu den Werken des Witzes und der Sittenlehre hat sich schon vorher (1753/54) Johanna Charlotte Unzer, geb. Ziegler betätigt. 1779 erscheinen dann die Zeitschriften Für Hamburgs Töchter, herausgegeben von Ernestine Hofmann, die allerdings vorgibt, ein Mann zu sein, und das Wochenblatt fürs schöne Geschlecht von Charlotte Hetzel; 1780/83 schließlich gibt Dorothea Lilien die Zeitschrift Papiere einiger Freunde heraus (alle Angaben nach Krull, a.a.O., S. 186 ff).
Bezeichnend für die Auffassung des weiblichen Standes ist z.B. ein juristisches Bändchen aus dem Jahr 1791, in dem die bürgerlichen Rechte der Frau „als Jungfern, Bräute, Eheweiber, schwanger und gebärend betrachtet“ untersucht, Frauen also nur über ihre Beziehung zu einem Mann definiert werden ( Die vorzüglichsten Rechte der deutschen Weibsbilder, Wien 1791 ).
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Kirstein, BA. (1997). Frauen im Zeitschriftenwesen des 18. Jahrhunderts. In: Marianne Ehrmann. DUV: Literaturwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08714-4_2
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