Zusammenfassung
In der bilanzrechtlichen Diskussion ist schon seit längerem auf das Spannungsverhältnis von formalem Verständnis und wirtschaftlich sinnvoller Auslegung des Einzelbewertungsprinzips hingewiesen worden, wobei jedoch zunächst materielle Vermögensgegenstände im Vordergrund der Betrachtung standen451. Beim Einzelbewertungsprinzip steht die sinnvolle Abgrenzung der kleinsten zu bewertenden Einheit, das Abwägen zwischen einer Atomisierung der zu bewertenden Sachverhalte und einer Bewertung von Gesamtheiten im Vordergrund, wobei jedoch nicht das bilanzrechtliche Objektivierungsgebot vernachlässigt werden darf452. Angesichts des hohen Stellenwertes der Risikokompensation im risikopolitischen Instrumentarium von Banken ist die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen der sachlichen Abgrenzung - d.h. des „Umfangs“ der Bewertungseinheit - von hoher praktischer Relevanz453.
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Göttgens, M. (1997). Bewertungseinheiten als Lösungsansatz zur stichtagsbezogenen Abbildung risikokompensierender Finanzinstrumente. In: Kompensation von Zinsänderungs- und Währungsrisiken in der Bankbilanz. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08639-0_5
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