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Vom Faschistischen Zentralismus zum Regionalstaat: Italien nach dem Zweiten Weltkrieg

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Italien zwischen Zentralismus und Föderalismus
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Zusammenfassung

Nach der Machtergreifung des Faschismus im Jahre 1922 wurde die unitarische und zentralistische Ausrichtung des liberalen Staates weiter fortgesetzt und jegliche regionalistischen Ansätze im Keime erstickt.l Die Zentralisierung des bereits in der liberalen Ära unitarisch organisierten und bürokratisierten Staates wurde so methodisch weitergeführt. Staat und Nation, Staat und Regierung fielen im Faschismus zusammen; alle nationalen Kräfte wurden ins dominante System integriert und absorbiert, Individualismus und Partikularismus noch entschiedener negiert. Subnationale Körperschaften verloren damit ihre politische und ideologische Daseinsberechtigung. Die Rolle der bestehenden lokalen Körperschaften, Kommunen und Provinzen, wurde auf die einer „indirekten staatlichen Administration“ reduziert. Die Wahlen auf lokaler Ebene wurden abgeschafft, und die Bürgermeister (podestà) und Verwaltungsbeamten auf kommunaler und auf Provinzebene wurden nach 1926 als Beamte des Staates vom Innenministerium ernannt (Gizzi 1991, 7).

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Literatur

  1. Der Begriff “regionalistisch” wird in der italienischen Literatur durchgehend verwendet, um eine regionale Ordnung zu bezeichnen. Im Unterschied zum deutschen Sprachgebrauch meint er damit über regionalistisch-separatistische Zusammenhänge hinaus auch die institutionelle Verfaßtheit des Staates, im Sinne von “die Regionalordnung oder die Regionen betreffend”. Das Dizionario di politica (Rotelli 1990, 944) definiert den Regionalismus heute, unter Bezugnahme auf die Wörterbücher der italienischen Sprache, als “politische Tendenz derjenigen, die für die regionale Autonomie sind”. Leonardi (1984, 505) versteht unter Regionalismus allgemein den “Transfer staatlicher Macht an subnationale Körperschaften”.

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  2. Die verfassungsgebende Versammlung wurde am 2. Juni 1946 gewählt (Gesetz Nr.151 vom 25. Juni 1944). Verabschiedet wurde die neue Verfassung in der Sitzung vom 22. Dezember und per Gesetz umgesetzt am 27. Dezember 1947; sie trat am 1. Januar 1948 in Kraft.

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  3. auf Initiative Mazzinis mit einem republikanischen und revolutionären Programm entstanden. 1942 wiederentstanden war die Partei im Widerstand gegen den Faschismus aktiv. Nach der Wahlniederlage von 1946 löste sie sich auf (vgl. Kap.11).

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  4. Guido Dorso, der der Partei angehörte, verzichtete zeitweise zugunsten einer nationalen parteipolitischen Vertretung auf seine Idee der süditalienischen Revolutionären Meridionalistischen Partei. Er gründete jedoch 1945 eine eigene süditalienische Aktionspartei, die Partito d’Azione meridionale (Barbera 1994, 34).

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  5. Disposizioni transitorie e finali,Art. VIII, in: Camera dei Deputati 1987, 49.

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  6. Die Verfassung löste das sogenannte “albertinische Statut” ab, das unter König Karl Albert am 4.3.1848 für Piemont verabschiedet worden war (vgl. Kap.II).

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  7. Es handelt sich dabei um die sogenannten Normalstatutregionen; vgl. Voss 1990, 100.

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  8. Art.5 und Art.114–133. Die Tatsache, daß ein ganzer Verfassungsabschnitt - von insgesamt nur sechs - den untergeordneten Gebietskörperschaften gewidmet ist, zeigt die Relevanz, die dieser Frage in der republikanischen Gründungsphase beigemessen wurde; vgl. Camera dei deputati 1987, 36–44.

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  9. Vor allem Stadt-und Landpolizei, öffentliche Wohlfahrt, Gesundheitswesen, Berufsausbildung, Fremdenverkehr, regionale Wirtschaftsförderung, Raumordnung, kulturelle Kompetenzen, Tourismus, Land-und Forstwirtschaft, Umweltpolitik, Infrastruktur (Straßenbau usw.), Versorgungswirtschaft (Energie-und Wasser).

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  10. Art.131 legt die Regionen namentlich fest (Piemont, Aostatal, Lombardei, Trient-Oberetsch, d.h. Südtirol, Venetien, Ligurien, Emilia Romagna, Toskana, Umbrien, Marken, Latium, Abruzzen, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien und 1963 Friaul-Julisch Venetien und Molise. Art.117ff. regeln die Charakteristiken der Regionalordnung selbst, sowie die Ausgestaltung der regionalen Verhältnisse durch Regionalstatute oder durch gesetzliche Ausführungsgesetze des Zentralstaats (Camera dei deputati 1987; Voss 1990, 100f.).

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  11. Die Aktionseinheit PCI/PSI war bereits 1957 auseinandergebrochen; darauf folgte die sogenannte “Mitte-Rechts-Alternative” (DC-Minderheitenregierung mit Unterstützung von Monarchisten und Neofaschisten) und 1960 die Tambroni-Krise. Die zahlreichen Reformversprechen wurden kaum ein- gehalten, und das System war durch ständige Regierungskrisen als dauernde Begleiterscheinung des politischen Lebens gekennzeichnet. Diese Krisenhaftigkeit ist allerdings weniger als Ausdruck einer Systemkrise zu interpretieren denn als Resultat eines “kräfteraubenden Poker um Machtpositionen innerhalb und zwischen den Parteien” (Hausmann 1989, 53).

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  12. Neben dem Regionalwahlgesetz Nr.108 vom 17.2.1968 und dem Regionalfinanzgesetz Nr.281 vom 16.5.1970, (Prowedimenti finanziari per l’attuazione delle Regioni a statuto ordinario) waren vor allem folgende Gesetze für die Durchführung der Regionalisierung relevant: das Anderungsgesetz Nr.1084 vom 23.12.1970, die Verabschiedung der einzelnen Regionalstatute im Laufe des Jahres 1971, die Überleitungsdekrete 1–11 von 1972 (Trasferimenti di attribuzioni alle regioni). Vorausgegangen war das sogenannte Scelba-Gesetz vom 10.2.1953 über “Verfassung und Funktionieren der Regionalorgane”. Später folgte das Gesetz Nr.853 von 1974 zur funktionalen Autonomie der Regionalräte (Giannini 1981, 20f.). Zu den einzelnen Gesetzen siehe Voss 1991, 104f. Der erste ökonomische Fünfjahresplan (Gesetz Nr. 685 von 1967) hatte unter der Liste der notwendigen Reformen auch die “Realisierung des regionalen Staates” aufgeführt, als Voraussetzung der Durchführung einer sogenannten “effizienten Programmpolitik” (Giannini 1981, 20ff.).

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  13. Die Regionalräte wurden bis zur Wahlreform 1994 nach freiem und geheimem Verhältniswahlrecht demokratisch gewählt. Sie haben je nach Bevölkerungsdichte der Region zwischen 30 und 80 Abgeordnete. Das politische Modell der Regionen reproduziert in weiten Zügen das parlamentarische Modell der nationalen Ebene (vgl. Kap.IV).

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  14. Die Überleitungsdekrete Nr.1–11 von 1972 wurden von Anfang an von Repräsentanten beinahe aller politischen Parteien und der Öffentlichkeit als unzureichend angesehen (Putnam 1993, 26).

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  15. Allerdings zeigt die Analyse der ersten Legislaturperiode nach Einrichtung der Regionen, daß die Nutzung dieser Formen direkter Demokratie nur sehr eingeschränkt und das politische Leben in der Region weitgehend auf Formen der repräsentativen Demokratie begrenzt blieb (Rotelli 1976, 437; Galgano 1972).

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  16. Die KPI gewann 5% Stimmen dazu, das sind insgesamt 33.5% der Wählerstimmen, während die DC, bei einem Verlust von 2.6% auf 35.3% rutschte. Die KPI hätte somit zusammen mit PSI und PSDI 51% erreicht, und neben die roten Regionen der ersten Legislaturperiode (Toskana, Emilia Romagna, Umbrien) traten Ligurien, Latium und Piemont. Bei den gleichzeitig abgehaltenen Kommunalwahlen traten neben Bologna und Florenz auch in Rom, Neapel, Genua, Mailand, Turin und Venedig “rote” Stadtregierungen. Die Wahlen zum nationalen Parlament von 1975 bestätigten diesen politischen Trend: die KPI gewann gegenüber 1972 7% der Stimmen dazu, und die KPI und die PSI vereinten gemeinsam 53.2% der gesamten Wählerstimmen auf sich. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre bestand eine Regierung der “Nationalen Solidarität” als DC-Minderheitsregierung unter einer Politik des “Nicht-Mißtrauens” der KPI.

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  17. Gesetz Nr.218 vom 16. Mai 1970 (Provvedimenti finanziari per l’attuazione delle Regioni a statuto ordinario). Weitere Festlegungen zur Richtlinien-und Koordinierungsfunktion des Staates erfolgen in den Dekreten zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf die Regionen (Dekrete des Prasidenten der Republik dpr Nr.1–11 vom 14.1.1972), in Art.3 des Gesetzes Nr.382 vom 22.7.1975 (Norme sull’ordinamento regionale e sulla organizzazione della pubblica amministrazione); in Art.4 des Dekrets Nr.916 vom 24.7.1977 (Attuazione della delega in cui all’art.1 della legge 22. luglio 1975 Nr.382), das die Übertragung der Aufgaben auf die Regionen zum Abschluß brachte; in Art.2 des Gesetzes Nr.400 vom 23.8.1988 (Disciplina sull’attività di governo e ordinamento della Presidenza del consiglio); in Art.9 des Gesetzes Nr.86 vom 9.3.1989 (Norme generale sulla partecipazione dell’Italia al processo normativo comunitarie e sulle procedure di esecuzione degli obblighi comunitan). Vgl. Onida 1990, 253; siehe hier auch die wichtigsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes.

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  18. Die Anteile an den staatlichen Steuereinnahmen sind in Art.8 Regionalfinanzgesetz festgelegt (vgl. Voss 1991, 130). Der Verteilerschlüssel des Fonds berücksichtigt Kriterien wie die Einwohnerzahl (60%), die territoriale Ausdehnung (10%), die Auswanderungsquote, die Arbeitslosenzahl und das ProKopf-Aufkommen an Lohn-und Einkommensteuer (30%).

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  19. Darüberhinaus erhalten die Regionen das Recht auf die Beteiligung regionaler Delegierter an der Wahl des Staatspräsidenten (Voss 1991, 124).

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  20. Siehe auch desweiteren Decreto del Presidente del Consiglio vom 16.2.1989, vom 13.2.1990 und vom 31.1.1991 (Camera dei Deputati 1991).

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  21. Unter Mezzogiornofrage wird die Entwicklungsproblematik des italienischen Südens verstanden. Der Mezzogiorno, d.h. italienisch Mittag, ist der Teil Italiens südlich von Rom einschließlich Siziliens; er umfaßt die heutigen Regionen Kampanien, Kalabrien, Sizilien, Sardinien, Apulien, Abruzzen, Molise und Basilikata. Insgesamt handelt es sich um 35,6% der Gesamtbevölkerung Italiens (1981); dem entspricht eine weit niedrigere Produktivität dieses Landesteils, der nur 24,6% des gesamtitalienischen Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet (1988; ISTAT 1991, 29 und 98). Im ökonomischen Kontext wird häufig auch der Bereich der Cassa per il Mezzogiorno zugrundegelegt, der einige Provinzen des südlichen Latiums (Latina und Frosinone), die beiden Inseln Giglio und Elba, sowie Teile der Provinzen Rom, Ascoli Piceno und Rieti umfaßt. Dieses Gebiet betrifft insgesamt mehr als 40% des gesamten italienischen Staatsgebietes (Paussello 1979, 9).

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  22. Zur Entwicklung der süditalienischen Frage während des Faschismus siehe Barbagallo 1980, 63ff.

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  23. Vorausgegangen war nach mehr als zwanzigjähriger faschistischer Herrschaft der Sturz Mussolinis, die Einsetzung der Nachfolgeregierung Badaglio (26.Juli bis 8.September 1943), die Waffenstillstandsverhandlungen und am 6. September 1943 die Flucht der Badaglio-Regierung und des Königs in den von den Alliierten kontrollierten Landesteil. Rom wurde durch die Deutschen besetzt und Mussolini befreit. Am 21. April 1944 wurde dann eine “Regierung der nationalen Einheit” unter Beteiligung aller Parteien des Nationalen Befreiungskommitees CNL gebildet.

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  24. Die Zerstörung des Industriebestandes wird im Süden auf über 30%, in einigen Gebieten wie Kampanien oder den Abruzzen auf über 35% geschätzt (Praussello 1979, 9). Auch die Konzentration der industriellen Produktion im Norden und die stärkere industrielle Zerstörung im Süden wahrend des zweiten Weltkrieges hatten zu einer Verschärfung des Nord-Süd-Konfliktes geführt.

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  25. In Neapel erreichte die Unterstützung der Monarchie in der Volksabstimmung über die neue Form des italienischen Staates 80% der Wählerstimmen (Barbagallo 1980, 69). Diese Zahlen sind Indikatoren für die monarchistische und konservative Ausrichtung der Bevölkerung, die Marginalisierung der Arbeiterklasse und die Existenz eines nur schwachen aufgeklärten Bürgertums. Zu den Phasen der politischen Entwicklung in Süditalien siehe Gaizzo 1981, 99ff.

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  26. Zu der Entwicklung neuer Protagonisten der sozialen Kämpfe in den 40er Jahren kam die Entdeckung des Mythos der bäuerlichen Kultur und Zivilisation in der Kunst (Levi, Guttuso) wie in der Anthropologie (De Martino) (Barbagallo 1980, 76; Caracciolo 1950). Die Bauernbewegung erlangt erstmalig soziale Autonomie und nationale Präsenz (Guaita 1981, 108).

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  27. In den 1946-Wahlen hatten die Parteien des alten Transformismus, v.a. die Liberalen, einen Einbruch. Die DC erreichte dagegen 34,5% auf dem Festland, 33,6% in Sizilien, 41,1% in Sardinien. Die Sozialisten und die Kommunisten waren jeweils zwischen 8 und 12% vertreten. Die Sozialisten erreichten 10,3% auf dem Festland, 12,3% in Sizilien und 8,9% in Sardinien; die Kommunisten jeweils 11,5%, 7,9%, 12,5% (Keating 1988, 140).

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  28. Emilio Sereni (1907–77) schrieb das Werk 11 capitalismo nelle Campagne 1860–1900 (1947) sowie Storia del paesaggio agrario italiano (1961).

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  29. Von Rossi Doria stammt die Unterscheidung zwischen “Knochen” und “Fleisch” (osso e polpa), um die internen Entwicklungsunterschiede im Mezzogiorno zu kennzeichnen (Guaito 1981, 122).

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  30. Dieser industriepolitische Ansatz stand keineswegs im Einklang mit der liberalen Wirtschaftspolitik nach dem zweiten Weltkrieg, nach Ausschluß der Linken aus der Regierung, und hatte in der Confindustria, dem italienischen Unternehmerverband, und vor allem den norditalienischen Industriellen einen entschiedenen Gegner.

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  31. Bis 1959 absorbierte der Mezzogiorno, dank der Zunahme seiner Konsum-und Finanzkraft, 70% der Netto-Exportationen Nordwestitaliens (Castronovo 1975, 398).

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  32. Vorbild waren die Erfahrungen der rooseveltschen Politik der Tennessee Valley Authority in den USA und die entwicklungspolitischen Ansätze der fortgeschrittenen Länder fur die Entwicklung der 3. Welt (Barbagallo 1980, 78f.). Die Kategorie des rückständigen Gebietes geht zurück auf RosesteinRodan und wurde in Italien vor allem von Pasquale Saraceno vertreten. Sie basierte auf der Idee einer umverteilenden Intervention des Staates bzw. der entwickelteren Gebiete in den Ländern für die unterentwickelten Zonen, ähnlich dem keynesianischen Ansatz zur Entwicklung der Vollbeschäftigung in den Industrieländern.

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  33. Die Südförderung wird meist wie folgt eingeteilt: 1. Phase von sogenannten “Präindustrialisierungsmaßnahmen” (Gesetz Nr.646 von 1950): Förderung v.a. von Infrastrukturmaßnahmen und Landwirtschaft; 2. Phase (Gesetz Nr.634 von 1957): Förderung von Industrialisierungsgebieten und -kernen, Verpflichtung der öffentlichen Unternehmen, 60% ihrer Investitionen im Süden zu tätigen, Finanzierungs-und Steuererleichterungen fur Klein-und Mittelbetriebe; im Laufe der Zeit wurden diese allerdings auf die Großbetriebe ausgedehnt (Barbagallo 1980, 81); 3. Phase Mitte der 60er Jahre (Gesetz Nr.717 von 1965): ein mehrjähriger Koordinierungsplan sah eine Politik der selektiven Industrialisierung vor, die vor allem in der Förderung von wenigen großen Unternehmen bestand; 4. Phase: in den 70er Jahre wurden spezielle Projekte für große urbane Konglomerate geplant. Das Gesetz Nr.183 von 1976 sah dabei erstmals die Partizipation von regionalen Repräsentanten in den Gremien der Cassa vor (Cassese 1983, 172); 5. Phase: die Reform der Sonderförderung durch das Gesetz Nr.64 von 1986; 1993 wurde das System aufgehoben und die Südförderung in die “normale Administration” des Staates und der Regionen überführt. Für eine weniger auf legislativen Kriterien beruhende Einteilung siehe Guaita 1981, 126ff. Vgl auch Villari 1981, 166ff., Praussello 1979, 20ff. Zwischen 1951 und 1989 sind im Rahmen der außergewöhnlichen Maßnahmen 185.000 Milliarden Lire (in Liren 1989) effektiv ausgegeben worden. Dies entspricht einer jährlichen Zuwendung von weniger als 1% des jährlichen BIP: zwischen 1971–75, in der Phase der höchsten Ausgaben, erreichte sie 0,91%, in den 80er Jahren dagegen (1987–89) fiel sie auf 0,46% (Trigilia 1992, 59).

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  34. Ernesto De Martino beispielsweise forderte eine Dezentralisierung, die auf dem freien Willen der Bevölkerung basiert, sich regionale Regierende zu wählen (Guizza 1981, 136). Giorgio Amendola unterstrich, daß der Weg zu einer Lösung der Südfrage nicht in einer externen Intervention von oben bestehen könne und die süditalienische Bevölkerung in die Lage gesetzt werden müsse, ihre “unzähligen Probleme” durch ihre eigenen Selbstregierungsorgane lösen müsse, in den Gemeinden, Provinzen und Kommunen (ebenda; Amendola 1950).

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  35. Die Reform von 1957 brachte zwar mit dem neuen Ansatz der Konzentration der Mittel und dem Konzept der Konsortien, die als Instrument lokaler Initiativen von Kommunen, Provinzen, Handelskammern und den anderen betroffenen Behörden entstehen sollten, einen partizipativeren Gesamtansatz durch (Villari 1981, 168). Dieser scheiterte jedoch an der mangelnden Möglichkeit, die Politik der großen norditalienischen Konzerne zu steuern und wurde zugunsten der Politik der Entwicklungspole aufgegeben. Die damit verbundenen Hoffnungen an einen Anschub autonomer Entwicklungsmechanismen blieb allerdings aus. Das Fördergesetz Nr.183 von 1976 sah die Partizipation von regionalen Repräsentanten in den Gremien der Cassa vor und trug mit der Einrichtung von zwei Organismen, der interparlamentarischen Kommission für den Mezzogiorno und dem Kommitee der Repräsentanten der Südregionen, als institutionelle Verortungsinstanzen erstmals der Notwendigkeit einer Verbindung zwischen Zentralstaat und Regionen Rechnung (Cassese 1983, 172ff., Pugliese 1983, 460). Trotz dieser Dezentralisierungsansätze blieb die zentralistische Ausrichtung jedoch entscheidend.

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  36. Zu den entwicklungspolitischen Vorstellungen der Gewerkschaften bezüglich Süditaliens siehe den Piano di Lavoro von 1949 (Guaizzo 1981, 110ff.).

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  37. Dennoch gab es Ausnahmen. Bereits 1959 schlug der damalige Industrieminister Emilio Colombo die Erstellung regionaler Entwicklungsplane im Mezzogiorno durch regionale Handelskammern vor; dieser Vorschlag gab der Autonomiediskussion neuen Aufschwung (Villari 1981, 153).

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  38. Allerdings waren bereits in der Vergangenheit Unterschiede zwischen der nationalen, hege- monisierende DC-Regierungspolitik und der süditalienischen DC zu verzeichnen (Guaita 1981, 115).

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  39. Die regionale Beteiligung sollte durch die Einrichtung der Normalstatutregionen geleistet werden; vorerst waren allerdings regionale Kommitees für die Programmpolitik mit dem Dekret des Haushaltsministers vom 22.9.1964 eingerichtet worden (Villari 1981, 176).

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  40. Zu den administrativen Prozeduren und Ablaufen siehe Gizzi 1991, 526f.; zur genauen Darstellung des Gesetzes Nr.64 von 1986 und seiner Maßnahmen und Prozeduren siehe Yuill u.a. 1989, Marongiu 1988, 253ff.

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Seitz, M. (1997). Vom Faschistischen Zentralismus zum Regionalstaat: Italien nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Italien zwischen Zentralismus und Föderalismus. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08614-7_4

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