Zusammenfassung
Die Gegenwart ist durch eine zunehmende Globalisierung der Kapital- und Gütermärkte sowie einen fortschreitenden Trend zur Informationsgesellschaft gekennzeichnet. Diese beiden Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung und den Jahresabschluß als Informationsinstrumente der Unternehmung. Daher wurden in der Vergangenheit sowohl auf weltweiter wie auch auf europäischer Ebene Anstrengungen zur Harmonisierung der Rechnungslegung unternommen, die bisher allerdings wegen der unterschiedlichen sozio-ökonomischen Kontexte der verschiedenen Länder noch nicht zu einer völligen Vereinheitlichung der Rechnungslegung geführt haben. Dennoch passen sich deutsche Unternehmen, die an den Finanzmärkten der Welt Kapital aufnehmen wollen, immer stärker den internationalen Gepflogenheiten der Rechnungslegung an.1 So gibt es zahlreiche Unternehmen, die sowohl nach den deutschen bzw. österreichischen Rechnungslegungsvorschriften als auch nach den International Accounting Standards einen Jah-resabschluß aufstellen.2 Deutlich wird dies auch am Beispiel Daimler-Benz, das sich dem Druck der US-amerikanischen Stock Exchange Commission gebeugt hat und neben ihrem deutschen faktisch auch einen den US-amerikanischen General Accepted Accounting Principles entsprechenden Jahresabschluß aufstellt.3
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Referenzen
Nach einem Zeitungsbericht vom 02.07.1996 werden “[b]is Ende 1996... allein 13 der 30 Dax-Werte einen Abschluß nach internationalen IAS- oder amerikanischen GAAP-Standard vorlegen”. o. V., (Aktienbewertung), S. 24.
Von den deutschen Unternehmen sind zu nennen: Adidas, Alsen-Breitenburg, Bayer, Deutsche Bank, Dyckerhoff, Heidelberger Zement, Hoechst, Merck, Schering. Zur Motivation der Deutschen Bank für diesen Schritt vgl. Krumnow, J., (IAS für Banken). Aus britischer Perspektive sieht Cairns diese Entwicklung positiv, wobei er aber auf Unterschiede in der Anwendung der IAS-Normen hinweist. Vgl. Cairns, D., (Imperfect Harmony) bzw. Cairns, D., (Deutsche). In Österreich erstellt Wolford einen Konzernabschluß, der sowohl öHGB als auch den IAS entspricht.
Daimler-Benz stellt an sich einen kompletten deutschen Konzernabschluß auf, wobei es gemäß den SEC-Vorschriften das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital von dHGB auf US-GAAP überleitet. Siehe Daimler-Benz, (Geschäftsbericht 1994), S. 67; Daimler-Benz, (Geschäftsbericht 1995), S. 49. Um diese Überleitungsrechnung durchführen zu können, muß Daimler-Benz intern faktisch einen Jahresabschluß nach US-GAAP erstellen.
Vgl. z. B. Leffson, U., (GoB), S. 287.
Zur Entwicklung der Auffassungen in den verschiedenen Auflagen des Wirtschaftsprüfer-Handbuches und für eine Übersicht über die verschiedenen Literaturauffassungen vgl. Leuschner, C.-F., (Gewinnrealisierung), S. 383–389.
Zu den unterschiedlichen Sichtweisen des ‘true and fair view’ vgl. Walton, W., (True and fair in Britain); Alexander, D., (European true and fair); Ordelheide, D., (True and fair from a German perspective); Huile, K., (Commentary on true and fair).
Vgl. zur Gefahr der Isolierung der deutschen Rechnungslegungsnormen im Prozeß der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften Baetge, J., (Harmonisierung der Rechnungslegung); Krumnow, J., (Deutsche Rechnungslegung ins Abseits).
Hoechst weist in seinem Geschäftsbericht darauf hin, daß nach seiner Ansicht die IAS-Bilanzierungsmethode für langfristige Auftragsfertigung mit dem deutschen Bilanzrecht nicht vereinbar ist. Vgl. Hoechst, (Geschäftsbericht 1994), S. 52. Daimler-Benz verweist gleichfalls auf die Unterschiede zwischen deutschen und US-amerikanischen Bilanznormen zur Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung. Vgl. Daimler-Benz, (Geschäftsbericht 1995), S. 80.
Da es schon zahlreiche empirische Untersuchungen zum tatsächlichen Bilanzierungsverhalten bei langfristiger Auftragsfertigung gibt, wird in dieser Arbeit keine derartige empirische Untersuchung vorgenommen. Für Untersuchungen mit einem weltweiten Blickwinkel vgl. Kohler, M., (Geschäfte des Industrieanlagenbaus), S. 369–385; für Europa vgl. FEE, (European Survey 1991), S. 187–193; für Großbritannien vgl. Forker, J./Greenwood, M., (Long-term contracts in the UK), S. 17–24 und die jeweils vom ICAEW herausgegebenen Studien “Financial Reporting: A Survey of UK Reporting Practice”. Für Deutschland vgl. Döll, B., (Bilanzierung langfristiger Fertigung), S. 278–339, die allerdings den Rechtszustand des dAktG 1965 verwendet. An der FU Berlin wurde 1993 von der studentischen Projektgruppe ‘Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Fertigung’ unter der Leitung von Prof. Richter eine Untersuchung auf der Rechtsgrundlage des neuen dHGB vorgenommen, die im Ergebnis übereinstimmend mit Döll die Berichtsqualität deutscher Unternehmen kritisierte. Vgl. Richter, M., (Langfristige Fertigung), S. 146, Fußnote 60 und Schreiben mit Anlage von Prof. Richter vom 10.11.1995 an den Verfasser. Ferner unternahm Matzner eine Untersuchung österreichischer, deutscher und US-amerikanischer Geschäftsberichte aus dem Jahre 1982 und 1983 im Hinblick auf die Bilanzierung bei Mehrperiodenfertigung. Vgl. Matzner, B., (Bilanzierung bei Mehrperiodenfertigung), S. 165–212 und S. 243–277.
Vgl. Hayn, S., (IAS), S. 714; Göbel, A., (HGB, IAS und US-GAAP), S. 2489.
EG, (4. EG-Richtlinie). Jonas zählte in der 4. EG-Richtlinie bei 62 Artikeln insgesamt 76 Wahlrechte. Vgl. Jonas, H., (Problematik der 4. EG-Richtlinie), S. 1365.
Für einen Überblick zu den wesentlichsten Unterschieden zwischen deutscher und britischer Rechnungslegung vgl. Küting, K./Hayn, S., (Unterschiede Großbritannien und Deutschland).
Neben Daimler-Benz haben für den Jahresabschluß 1995 u. a. Veba und Raab Karcher die US-GAAP angewendet, soweit dies nach dHGB möglich war. 14 Vgl. Kleekämper, H., (IASC und SEC), S. 290.
Vgl Boemle, M., (Jahresabschluss), S. 91 und Bertschinger, P., (Langfristige Fertigungsaufträge), S.472ff.
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Buhleier, C. (1997). Einleitung. In: Harmonisierung der Rechnungslegung bei langfristiger Auftragsfertigung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08540-9_1
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