Zusammenfassung
Nach Betrachtung der kulturellen Aspekte zur Erklärung unternehmerischen Handelns in Familienunternehmen steht im folgenden die Analyse der für familiengeführte Betriebe typischen Schwachstellen im Vordergrund. Ungefragt blieb bisher: Wie funktioniert die Koordination der verschiedenen Unternehmensebenen? Weiter: Welche Probleme treten beim Übergang zu angemessenen Koordinationsverfahren auf? Dies wird — unter Berücksichtigung von Struktur und Dynamik von FU — durch Darstellung der horizontalen und vertikalen Verknüpfungen untersucht. Dabei muß vor allem auf die unterschiedlichen Ursachen der beobachteten Interessenkollisionen und Abstimmungsprobleme eingegangen werden. Schließlich stellen sich Fragen wie z.B.: Inwiefern ändert sich die individuelle Leistungsmotivation des Eigentümerunternehmers im Entwicklungsverlauf? Welche Anforderungen werden in Krisenphasen an Unternehmer gestellt und welche Rolle spielt hierbei der natürliche Generationenablauf?
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Literatur
Vgl. hierzu die Ausführungen in Teil I B 2.1., die im wesentlichen auf Ulrich / Fluri (1986) sowie das Koalitionsmodell von Cyert / March (1963) zurückgehen.
Vgl. Röpke (1983) S. 129 f.
Diese Mehrebenen-Betrachtung geht im wesentlichen auf die Beiträge von Schenk (1981) Kapitel 7 und (1988) S. 228 ff. zurück.
Hierbei handelt es sich primär um angeheiratete Ehepartner oder Kinder. Die Eigentumsfrage wird für sie frühestens im Erbfall, bei den Nachkommen im Fall der Aufnahme in den Gesellschafterkreis evident; dieser durchaus wichtigen Frage wird an späterer Stelle nachgegangen.
Vgl. Alchian (1977) S. 129 f.
Vgl. hierzu die Übersicht bei Picot (1981) S. 163.
Ebers / Gotsch (1993) S. 200.
Der Property Rights-Ansatz unterscheidet traditionell vier verschiedene Verfügungsrechte, namentlich das Recht: (1) die Ressource zu nutzen [usus], (2) die Erträge einzubehalten [usus fructus], (3) ihre Form bzw. Substanz zu ändern [abususl sowie (4) alle oder einzelne Verfügungsrechte auf Dritte zu übertragen [Übertragungsrecht]; vgl. Ebenda, S. 1140; ebenso Plcot (1981) S 157.
So ergeben sich tautologische Probleme bei der Übersetzung des Begriffes mit ‘Nutzungsrecht’, da dieser z.B. nicht das Veräußerungsrecht umfaßt. Die vorliegende Arbeit interpretiert Property Rights als Verfügungsrechte im Sinne des Eigentums an festen und beweglichen Sachen. Folglich regeln sie die „Verfügung über Gegenstände des Wirtschaftsverkehrs durch Wirtschaftssubjekte und damit auch die Beziehungen zwischen den Letzteren”. Schenk (1992) S: 350; vgl. Auch Richter (1990) S. 574. Die oben gewählte Definition ist angelehnt an Furubotn / Pejovich. Leipold (1978a) S. 518, definiert Verfügungsrechte als “rechtlich oder institutionell sanktionierte Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten.” Es sei des weiteren darauf hingewiesen, daß Verfügungsrechtsanordnungen existieren, die gesetzlich vorgeschrieben sind bzw. für die Wahlmöglichkeiten bestehen. Andere müssen per Vertrag bestimmt werden. Dabei entstehen Transaktionskosten, die im Zuge des Property Rights-Ansatzes berücksichtigt werden.
Vgl. Richter (1990) S. 574.
Vgl. Alchian (1977) S. 129 f.
Meyer (1983) S. 20.
Vgl. Galbraith (1987) S. 18.
Ebenda, S. 58.
Parsons (1947) S. 58 ff.
Gouldner (1954)
Vgl. Voigt (1990) S. 24.
Barbasch (1989) S. 26 f., liefert eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Rechtsformen für Familienunternehmen.
Gallo / Sveen (1991) S. 181, sprechen beispielsweise von der vollständigen Kontrolle, während Leach (1990) S. 3, den Versuch unternimmt, die Möglichkeiten und Wirkungen einer effektiven Kontrolle herauszuheben.
Vgl. Schmitz (1988) S. 83.
Funk (1982) S. 31.
Vgl. hierzu die Ergebnisse bei Albach / Freund (1989) S. 39.
Vgl. ebenda S. 45.
Vgl. ebenda S. 43 ff.
Interview mit Herrn Jochen Spethmann.
In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Hilfestellung durch die Institutionalisierung beratender Organe, wie z.B. eines Beirats gegeben werden kann, und welche Funktionen ein solches Gremium ausüben sollte. Auf diesen Aspekt wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen.
Vgl. Grochla (1982) S. 90.
Neben den agenturtheoretischen tauchen auch verfügungsrechtliche Probleme auf, da durch die spezielle Verteilung von Property Rights Machtunterschiede in FU bewußt herbeigeführt werden.
Zu den wesentlichen Prämissen des institutionenökonomischen Ansatzes vgl. Williamson (1985) S. 30.
Röpke (1977) S. 197.
Vgl. Pratt/ Zeckhauser (1985) S. 5.
Vgl. Steinmann/Gerum (1973) S. 7.
Vgl. Löwe (1979) S. 201.
Vgl. Bertsch (1970) S. 90.
Vgl. Löwe (1979) S. 136 f.
Vgl. Michalski (1980) S. 14.
Vgl. hierzu die Punkte 5 und 6 in der Abb. 10 sowie die Anmerkungen in Teil I B 1.4.
Vgl. Reske / Brandenburg / Mortsiefer (1976) S. 69 f.
Vgl. § 77 Abs. 1 sowie § 78 Abs. 1,2 AktG.
Vgl. § 35 Abs. 1 AktG.
Vgl. Bertsch (1964) S. 90.
Vgl. Löwe (1979) S. 136 f.
Vgl. Michalski (1980) S. 14.
Wenngleich aus der Praxis unterschiedlichste Konstellationen bekannt sind, soll bei dem für die vorliegende Arbeit verwandten Begriff des „Externen” davon ausgegangen werden, daß er sich aus der Geschäftsführung gänzlich heraushält bzw. herauszuhalten hat. Dabei ist es unerheblich, wieviele Stimmrechte er innehat und in welcher Form er haftet.
Dabei ist es relativ unerheblich, ob es sich um Personen- oder um Kapitalgesellschaften handelt. Bei ersteren gewinnt dieses Problem jedoch an Bedeutung, da es — zumindest bei der OHG und beim Komplementär der KG — keine Haftungsbeschränkungen gibt. Aber auch die haftenden Einlagen von Gesellschaftern einer AG oder GmbH steigen mit der jeweiligen Anteilsquote.
Vgl. Baumgärtner (1995) S. 26.
Dies ergibt sich auch aus der bereits beschriebenen Mittel-Zweck-Relation. Es kann sogar unterstellt werden, daß familieninterne Konflikte in der wirtschaftlichen Entwicklung der FU ihre Ursache haben.
Vgl. O.V. (1993a) S. 97.
Vgl. O.V. (1992b) S. 12.
Vgl. O.V. (1994b) S. 16.
Vgl. Hauptvogel (1992) S. 94.
Vgl. O.V. (1992b) S. 15.
Vgl. O.V. (1994d) S. 85f.
Vgl. Diekhof (1982) S. 54.
Zu den materiellen und immateriellen Interessengegensätzen vgl. Werhahn (1991) S. 549 ff.
Vgl. Gödeke (1991) S. 195.
Vgl. hierzu Lücke (1991) S. 497, sowie Gödeke (1991) S. 132 und die dort angegebene Literatur.
Vgl. Wenger/ Terberger (1988) S. 506 f.
Vgl. Picot (1990) S. 8.
Vgl. Ebers/ Gotsch(1993) S. 203.
Einige Autoren sehen den Einbezug rechtlicher Sanktionen sogar als wesentliches Charakteristikum von Verträgen. Vgl. z.B. Macaulay (1963) S. 56.
Vgl. Pratt / Zeckhauser (1985) S. 2 f. Die verschiedenen Mechanismen zur Implementierung entsprechender Anreiz- bzw. Informationssysteme werden vor allem bei Fama (1980), Fama / Jensen (1983a; 1983b), Jensen / Meckling (1976), Laux (1988a; 1988b; 1990), sowie Pratt / Zeckhauser (1985) diskutiert.
Vgl. Richter (1990) S. 581.
Vgl. Wenger / Terberger (1988) S. 507.
Vgl. Richter (1990) S. 581. Auf die unterschiedlichen Bezeichnungen verweist auch Arrow (1985) S. 38: „I will call the two types of principal-agent problems hidden action and hidden information, respectively. In the literature, they are frequently referred to as moral hazard and adverse selection.”
Vgl. Ebers / Gotsch (1993) S. 207.
Ebenda, S. 208; Hervorhebung im Original.
Knight (1965) S. 286 f.
Williamson (1985) S. 134.
In einer Untersuchung über die kulturellen Grundlagen ökonomischen Erfolges wird behauptet, daß in Japan, Deutschland und den USA die spontane Soziabilität am stärksten verbreitet, und das der Grund für das Vorfinden großer Privatunternehmen ist. Vgl. Fukuyama (1995a) S. 60.
Vgl. Kowalewsky (1994) S. 50.
Schlote / Deysson / Viehöver (1992) S. 160 f.; Hervorhebung des Verfassers.
Vgl. Arrow (1973) S. 24.
Vgl. Ders. (1974) S. 23.
Vgl. Luhmann (1964) S. 38.
Röpke (1977) S. 180.
Grochla (1982) S. 120.
Ouchi (1980) S. 130.
Barnard (1968) S. 42 f.
Der Begriff „Clan” geht zurück auf Durkhelm’ s Verständnis einer „organic association which resembles a kin network but may not include blood relations.” Durkheim (1933) S. 175.
Ouchi (1980) S. 132.
Vgl. Ebenda, S. 136.
Sommerlatte (1988b) S. 79.
Vgl. Schenk (1988) S. 228 ff.
Scott (1986) S. 109; Hervorhebung im Original.
Alchian/Demsetz (1972) S. 777.
Vgl. Backhaus (1979) S. 236 ff.
Vgl. Hirschman (1974) S. 3 ff.
Vgl. O.V. (1996a) S. 14.
Hirschman (1974) S. 13; Hervorhebung im Original.
Balzer (1995) S. 109; Hervorhebungen des Verfassers.
Vgl. Bleicher/ Kraehe (1992) S. 62 sowie Dornier/Tiefenthaler-Dornier(1991) S. 519.
Vgl. Lowe (1979) S. 189 ff.; ebenso Bühner (1992b) S. 174 f.
Vgl. Albach / Freund (1989) S. 66 f.
Vgl. Hennerkes (1996c) S. 47.
Schwass, Joachim, zitiert in : Kowalewsky (1994) S. 51.
Maurice (1993) S. 267.
Albach /Freund (1989) S. 118.
Schwaiger, Wolfgang zitiert in: Baumgärtner (1995) S. 26.
Vgl. Rieker/Risch (1995) S. 69.
Vgl. z.B. die Untersuchung von Albach / Freund (1989).
Vgl. Rieker/Risch (1995) S. 70.
Flick (1995) S. 9.
Rieker/ Risch (1995) S. 69.
Vgl. Droege & Co. (1991) S. 76.
Gosche (1995) S. 27.
Vgl. De Monte-Robl (1995) S. 15.
Vgl. Albach / Freund (1989) S. 189.
O.V. (19940 S. 18.
Vgl. Esser/ Braunschweig (1995) S. 9.
Gosche (1995) S. 27.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn. Vgl. hierzu Paulsen (1995) S. 53. Frey, Dieter, zitiert in: Baumgärtner (1995) S. 26.
Interview mit Herrn Dr. Thomas Bentz.
Vgl. Droege & Co. (1991) S. 79.
Schlote/Student (1991) S. 50.
Vgl. Maurice (1993) S. 271.
Vgl. Hahn (1985) S. 14.
Vgl. Westermann (1981) Rdnr. 449.
Vermacht ein Firmeninhaber beispielsweise einem seiner drei Kinder das Unternehmen alleine, so stehen seiner Frau und den beiden anderen Kindern je 1/8 als Pflichtteil zu. Daß sofort und bar geleistet werden muß, ist in vielen Fällen der Verkauf der Familienunternehmung unumgänglich.
Vgl. hierzu Binz (1995) S. 8.
Zu den Pflichtteilsansprüchen vgl. Basty (1991) S. 533 ff.
Baumgärtner (1995) S. 26.
Vgl. § 1373 Abs. 2, S. 2 BGB.
Vgl. Schneider/ Martin (1963) S. 94.
Vgl. Pratt/ Zeckhauser (1985) S. 1.
Vgl. Schumpeter (1985) S. 227 ff.
Rôpke (1977) S. 110.
MacKinnon (1966) S. 183.
Vgl. hierzu die Gedanken von Westcott (1968) S. 191, zum intuitiven Denkstil als Voraussetzung zur Reduktion von Umweltkomplexität.
Vgl. Rokeach (1960) S. 395 ff.
Vgl. Röpke (1977) S. 115.
Dies sind vor allem die Machtstrukturen und managerialen Gewohnheiten von Unternehmern, während sich die externen Faktoren auf Belohnungssysteme und die autoritären Einflüsse externer Dritter beziehen.
Vgl. hierzu die Anmerkungen in Kapitel 3.4.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Ehrlich / Lee (1969), die bestätigen, daß es eine positive Korrelation zwischen der Ablehnung von Wandel und der Zunahme des Sich-Schließens von Einstellungssystemen gibt.
Röpke (1977) S. 124.
Penrose (1959) S. 36.
Ebenda, S. 183.
So konnte nachgewiesen werden, daß diese Differenz in den USA, dem am weitesten entwickelten Land, besonders groß ist, während sie über Italien bis nach Polen immer stärker abnimmt, und in der Türkei sogar negativ war. Dies ist darauf zurückzuführen, daß sich die Unternehmer immer mehr aus den Oberschichten rekrutieren müssen, mit der Folge, daß aufgrund der Bevorzugung akademischer Berufe der für die Unternehmerposition infrage kommende Personenkreis immer mehr abnimmt. Vgl. hierzu die Ergebnisse der Untersuchung in McClelland (1966) S. 25 f.
Dabei sind dem Staat jedoch enge Grenzen gesetzt. Er wird sich darauf beschränken müssen, die Bereitschaft zur Leistung als eine sozial hochgeachtete, prestigeträchtige und wünschenswerte Norm im kulturellen Wertegefüge der Gesellschaft zu propagieren. Zudem sollte Einfluß auf die Lehrmethoden in den Schulen genommen werden.
McClelland/ Burnham (1995) S. 126.
Vgl. Dies. (1982) S. 31.
Dies. (1995) S. 126.
Dies. (1995) S. 128.
Diese Einschätzung wurde in vielen der geführten Interviews vertreten.
Dies. (1995) S. 130; diese Argumentation erinnert stark an die Ausführungen über bürokratische Systeme, in denen der Gehorsam auch nicht gegenüber einer Person, sondern gegenüber einem System unpersönlicher gesatzter Regeln geleistet wird. Vgl. hierzu Weber (1968) S. 216.
Vgl. hierzu Dies. (1982 / 1995).
Gödeke (1991) S. 159.
Eine Begriffsbestimmung für „Idealtypus” findet sich beispielsweise bei Ulrich / Thielemann (1991) S. 13.
Diese Klassifizierung ist angelehnt an eine Studie über familiengeführte Brauereien in Deutschland. Als Differenzierungsmerkmale werden „Wettbewerbs-” und „Produktorientierung” genannt. Während die Wettbewerbsorientierung die Bedeutung der relativen Wettbewerbsposition als Determinante der Untemehmensidentität hervorheben soll, behandelt die Produktorientierung die Bedeutung des Produktcharakters als Bestimmungsfaktor für die ‘Spielregeln’ innerhalb der Branche. Vgl. hierzu Goehler (1993) S. 90.
Vgl. Turnheim (1988) S. 125.
Damit ist die Liquidation der Aktiva bei Weiterverwendung der Firmenhülle für betriebsfremde Zwecke gemeint, die gewiß die krasseste aller Maßnahmen darstellt. Vgl. Müller (1986) S. 58.
Vgl. Schilling (1979) S. 97.
Quasi-Familienzugehörigkeit wurde am Anfang der Arbeit definiert (Teil I A 3.2.) und denjenigen externen Managern zugeschrieben, die im Laufe der Zeit eine sehr starke Bindung an die Familie aufgebaut haben.
Vgl. hierzu die durch die Punkte la und 2a bzw. 7 und 8 dargestellten, unterschiedlichen Entwicklungs-Szenarien in Abbildung 10, Kapitel B 1.5.
Britt (1973) S. 438, spricht von einer akuten Krise, wenn der Handlungszwang und der damit verbundene Zeitdruck vorliegt.
Vgl. Krystek (1980) S. 65.
Als typologisierendes Merkmal einer Krise unterscheidet ROTHIG (1976) S. 13, mit Hilfe des Kriteriums ‘Zeitdruck’ latente von akuten Krisen. Luhmann (1973) S. 310, spricht in diesem Zusammenhang von der sog. ‘Vordringlichkeit des Befristeten’.
Eine klare inhaltliche Spezifizierung dieses Herrschaftsbegriffes wird nicht gegeben. Betont werden lediglich die „außeralltägliche Hingabe und die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen” sowie der Gehorsam der Untergebenen gegenüber dem „charismatisch qualifizierten Führer als solchem kraft persönlichen Vertrauens in Offenbarung, Heldentum oder Vorbildlichkeit im Umkreis der Geltung an dieses sein Charisma.” Weber (1972) S. 124; Hervorhebung im Original.
Kieser (1993) S. 57.
Vgl. Weber (1968) S. 222 ff.
Vgl. Ders. (1972) S. 562.
Obgleich Weber keine detailliertere Eingrenzung des Charisma-Begriffes liefert, so geht doch das soziologische Verständnis des Charisma weitgehend auf ihn zurück. „Er hat die Meinung vertreten, daß die Wirkung charismatischer Führer auf ihrer Begeisterungsfähigkeit beruhe.” McClelland (1978) S. 193.
Vgl. Weber (1968) S. 224.
McClelland (1978) S. 197. Mit dieser Überzeugung wird wiederum der Bogen zur motivationstheoretischen Auffassung von Charisma (zurück-)gespannt.
Vgl. Albach (1976) S. 686; Oelschläger (1971) S. 171; Wolff / Hofer (1975) S. 33 ff.
Löhner (1997) S. 2; Hervorhebung des Verfassers.
Ein anderes Procedere zeigt die kulturell bedingte Filterfunktion bei der Informationsverarbeitung in FU. Die Nachkommen werden die vom Gründer vorgelebten Werte übernehmen, sofern sie sie als heilig ansehen. Sie neigen dann dazu, Entscheidungen nicht auf Basis betriebswirtschaftlicher Fakten, sondern vor dem Hintergrund emotionaler Verpflichtungen gegenüber dem Gründer bzw. der Unternehmenstradition zu fällen. Insofern beeinflussen eine oder wenige Personen nicht nur die Geschicke des FU, sondern auch die Informationsauswahl und damit auch das Verhalten aller Organisationsmitglieder. Ist jedoch der Gründer für bestimmte Informationen nicht sensibilisiert, so können diese von der Organisation auch nicht wahrgenommen werden.
Interview mit Herrn Dr. Thomas Bentz.
Löhner (1997) S. 2.
Vgl. Ehrlich/ Lee (1969) S. 42 ff.
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Watermann, L.O. (1999). Inkongruenzen und Schwachstellen unter Berücksichtigung von Struktur und Dynamik von Familienunternehmen. In: Die Management-Holding für große Familienunternehmen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08202-6_3
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