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Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

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Zusammenfassung

Aufbauend darauf, daß nach Farny das Produkt Versicherung analog zum Kaufvertrag wie ein materielles Gut getauscht wird, kann das Produkt Versicherung auch wie ein Sachgut abgesetzt werden.344 Auch wenn ein Teil der Leistungserstellung erst nach dem Absatz erfolgt, für Farny der Absatz gar die conditio sine qua non für die Leistungserstellung ist,345 kann aufgrund ihrer Vorwegnahme der Absatz des Versicherungsprodukts diesen Produktionsschritten vorausgehen. Dementsprechend unterscheidet Farny die Funktion Absatz von den anderen vier Unternehmensfunktionen Beschaffung, Leistungserstellung, Finanzierung und Verwaltung.

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Literatur

  1. Vgl. Farny (1965) S. 41 ff. Vgl. demgegenüber Gutenberg, für den unter Absatz nur die Veräußerung von Sachgütern, nicht aber die marktliche Verwertung von Dienstleistungen fällt. Vgl. Gutenberg (1984) S. 1. Von diesem Absatzbegriff grenzt sich Farny ab, da er weder eine sachliche noch eine sprachliche Veranlassung zu einer Differenzierung in Absatz und Verwertung von Dienstleistungen sieht. Vgl. zum Absatz von Versicherungen auch Farny (1971), ders. (1986) S. 421 ff., ders. (1989) S. 515 ff., ders. (1995a) 572 ff., ders. (1995b) S. 80 ff., ders. (1995c) Sp. 2600 ff. Vgl. außerdem Benölken (1992) S. 648 ff. und 726 ff., Delisle (1981), ders. (1988) S. 1 ff., Haller/Ackermann (1995), Nickel-Waninger (1987), Puschmann (1986), Weiss (1988) S. 217 ff. Zur neueren Diskussion über den Kundenkontakt bei Dienstleistungen vgl. unter dem Begriff Service Encounter Siehl/Bowen/Pearson (1992) S. 537 ff. und Czepiel/Solomon/Surprenant (1985).

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  2. Vgl. Farny (1965) S. 56. Vgl. zur Absatzfunktion auch Hax (1961) S. 210.

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  3. Vgl. Farny (1971) S. 4.

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  4. Vgl. ders. (1965) S. 18 und S. 56 f. und ders. (1971) S. 4 ff. Vgl. auch ders. (1989) S. 516. Dabei können die Versicherungsvermittler auch einen Teil der Arbeiten, die Farny zur Leistungserstellung zählt, wie etwa Besichtigung, Tarifierung und Klassifizierung des zu versichernden Risikos, übernehmen.

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  5. Ein Versicherungsbestand entsteht durch Vertragsabschlüsse, die der Absatz erzielt. Vgl. ebd. S. 440.

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  6. Ders. (1971) S. 6. Vgl. auch Hax (1972): “Allerdings wird man sich dabei [bei der Nutzbarmachung von Erkenntnissen aus der Betriebswirtschaftslehre] vor den Übertreibungen der analytischen Methode hüten müssen, bei der die wirtschaftliche Einheit “Unternehmung“ in säuberlich voneinander getrennte Funktionsbereiche zerlegt wird. Hier ist aufschlußreich ein Zitat, das bei Emil Frey zu finden ist: ‘Die Philosophen sind eher Anatomen als Ärzte, sie zerlegen und heilen nicht‘ (Rivarol). Wie bedenklich eine so weit getriebene Analyse ist, zeigt das Verhältnis von Produktions- und Absatzfunktion in der Versicherungsunternehmung; beide sind zwar gedanklich sauber voneinander zu trennen, aber in der Wirklichkeit bedingen sie einander unmittelbar.” (Hax (1972) S. 143).

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  7. Vgl. auch Farny (1989) S. 516.

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  8. Vgl. ebd. S. 516. Daneben gibt es in bestimmten Versicherungssparten den technischen Außendienst, der für Schadenregulierungen und Risikobesichtigungen zuständig ist. Vgl. ders. (1965) S. 42.

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  9. Ders. (1989) S. 515.

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  10. Vgl. ebd. S. 441. Vgl. auch Heilmann/Karten: „Als erstrangige Strategie der versicherungstechnischen Risikopolitik gilt die Bestandserweiterung (-expansion). Sie ist auf die Verwirklichung des Risikoausgleichs im Kollektiv, des Grundprinzips der Versicherungsproduktion, gerichtet und strebt die Zusammenfassung vieler möglichst unabhängiger und in bezug auf die möglichen Schadenhöhen homogener Einzelrisiken an.” (Heilmann/Karten (1988) S. 661).

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  11. Vgl. Farny (1989) S. 449 und S. 454.

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  12. Ebd. S. 516.

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  13. Vgl. zu dieser Konzentration auf den Vertragsabschluß auch kritisch Müller: “Aber auch die geringe Aufmerksamkeit der Versicherungsbetriebslehre für die seit langem bekannten Probleme der wenig verbrauchergerechten Gestaltung und des teilweise unqualifizierten Vertriebs von Versicherungsprodukten steht in engem Zusammenhang mit bestimmten Produktkonzepten.” (Müller (1994) S. 363).

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  14. Dabei handelt es sich um ein moralisches Risiko, da diese versicherungsinduzierte Verhaltensveränderung des Versicherungsnehmers in ihren Auswirkungen vom Versicherer nicht von den Ergebnissen des Zufallsmechanismus unterschieden werden kann. Vgl. Nell (1993) S. 105 und Mahr (1972) S. 261. Können Zufallsmechanismus und Verhalten des Versicherten getrennt beobachtet werden, dann kann der Versicherer das durch das veränderte Verhalten entstehende Risiko, z.B. mit einem Risikozuschlag, bewerten. In diesem Fall wird dies nicht als moralisches Risiko, sondern als ein Substitutionseffekt der Versicherung gegenüber der Schadenverhütung bezeichnet. Vgl. Nell (1993) S. 4.

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Schencking, F. (1999). Der Absatz des Produkts. In: Entwicklungsmöglichkeiten privater Krankenversicherung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08197-5_13

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08197-5_13

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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