Zusammenfassung
Für den Begriff des Risikos gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keine einheitliche Definition.1 Für die Risikobetrachtung in einem Unternehmen ist eine Risikodefinition zu finden, die alle unternehmenstypischen Risiken bzw. Risikokategorien umfaßt. Hierfür sind die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge näher zu analysieren.
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Literatur
Für eine Diskussion der unterschiedlichen Risikodefinitionen vgl. Brakensiek, T. (1991) S. 11 f. und die dort zitierte Literatur.
Vgl. Grebe, U. (1993) S. 5 und K night, F.H. (1964) S. 232 ff.
Zur Vervollständigung sei auch die Entscheidung unter Sicherheit genannt, die aber in der betrieblichen Praxis die seltene Ausnahme ist: „Ein solches deterministisches Entscheidungsmodell ist nicht von praktischer Relevanz, da sich in der Wirtschaft Ereignissechwr(133) nicht immer mit Sicherheit voraussagen lassen“, Stocker, K. (1997) S. 21.
Normalerweise ist diese Situation quantifizierbar, vorausgesetzt man weiß welche Art von Ergebnis überhaupt eintreten kann. In diesem Fall ist eine Entscheidung unter Unsicherheit durch vollkommen gleiche (meist subjektive) Wahrscheinlichkeiten aller möglichen Resultate gekennzeichnet (bei zwei denkbaren Ergebnisse „50:50“, bei dreien jeweils 1/3:1/3:1/3 usw.). Michael Bitz hingegen spricht auch dann von einer Risikosituation, wenn dieser lediglich subjektive Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können. Ungewissheitssituationen bestehen nach seiner Ansicht entsprechend dann, wenn überhaupt keine Wahrscheinlichkeiten ermittelbar sind, vgl. Bitz, M. (1981) S. 14 und 348.
Werden die Begriffe Ungewissheit im engeren Sinn und Risiko gemeinsam betrachtet, bezeichnet man diese Konstellation auch als Ungewissheit im weiteren Sinn.
Sofern ein anderer Risikobegriff gemeint ist, wird dieser explizit genannt.
Vgl. Kupsch, P. (1973) S. 26.
Vgl. z. B. Bitz, M. (1993) S. 642 und Rolfes, B. (1985a) S. 9 ff.
Vgl. Buschgen, H.-E. (1989) S. 648 ff.
Vgl. Furer, G. (1990) S. 73 f.
Vgl. Döhring, J. (1996) S. 58 f.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997) S. 6.
Marktrisiken werden auch als Preisrisiken bezeichnet, entsprechend der Preisschwankungen für Zinsen, Währungen und Aktien.
Vgl. Hanker, P. (1998) S. 20 und Moser, H./Quast, W. (1994) S. 666. 2 Vgl. Merbecks, A. (1995) S. 3 f.
Vgl. Gröschel, U./Maes, U. (1994) S. 12 und S. 79.
Unter Exposure wird oftmals nur der Wert einer Position verstanden, aber bei einer umfassenden Risikobetrachtung ist diese Betrachtung zu erweitern.
Die sogenannte Zielgröße muß auf zinstragende Instrumente oder entsprechende Derivate begrenzt sein. Es wäre übertrieben, Wertverringerungen von Aktien aufgrund von Zinserhöhungen als Zinsänderungsrisiko zu bezeichnen, vgl. dazu Abschnitt Aktienkursrisiko.
Vgl. Rolfes, B. (1985a) S. 9.
Der Begriff Zinspositionen umfaßt sämtliche Formen von Eigen-und Kundengeschäften mit Ausnahme unverzinslicher Geldbestände bzw. Guthaben. Subsumiert werden sowohl bilanzielle als auch außerbilanzielle Aktiv-und Passivpositionen, unabhängig von ihrer Verbriefung.
In den folgenden allgemeinen Ausfiihrungen wird von der Betrachtung der Gesamtrisikoposition eines Unternehmens ausgegangen, da dies im Mittelpunkt der Untersuchung steht. Es ist jedoch problemlos möglich die Betrachtung auf ein beliebiges Portfolio von Positionen oder aber auch auf einzelne Positionen zu übertragen.
Die Zinspanne kann mit Hilfe der Bilanzsumme oder des betrachteten Volumens in den Zinsüberschuß überführt werden. Es gilt: Bilanzsumme/Volumen • Zinsspanne = Zinsüberschuß
Unter dem Solvenzeffekt wird die Änderung des Reinvermögens aufgrund einer Änderung des Bewertungszinssatzes im Barwertkonzept verstanden. Betrachtet man das Reinvermögen eines Unternehmens, d. h. den Wert des Eigenkapitals als Differenz der Markt-bzw. Barwerte der Aktiva und Passiva (i. S. v. Liquidationswerten), so kann bei finanzmathematisch korrekter Bewertung die Reinvermögensänderung als Barwertänderung aufgrund einer Änderung des Bewertungszinssatzes ermittelt werden. Vgl. Bangert, M. (1987) S. 116 ff.; Bösl, K. (1993) S. 179 ff.; Herzog, W. (1990) S. 65 ff. und Schmidt, H. (1981) S. 252 ff.
Kurswert, Barwert oder Marktwert werden in dieser Arbeit synonym verwendet.
Bei der Betrachtung der Risikoposition eines Unternehmens wird als Zinsspanne üblicherweise die Bruttozinsspanne gewählt, vgl. dazu Schierenbeck, H. (1997) S. 213.
Vgl. Hölscher, R. (1987) S. 16 f. und Rolfes, B. (1985b) S. 530.
Vgl. Hölscher, R. (1987) S. 17. Dem Zinsspannenrisiko steht bei aktivem Zinselastizitätsüberhang und steigendem Zinsniveau und bei passivem Zinselastizitätsüberhang und sinkendem Zinsniveau natürlich die Zinsspannenchance gegenüber. Reagieren Aktiv-und Passivzinsen gleichgewichtig, treten keine Erfolgswirkungen auf, da Aufwendungen und Erträge sich ausgleichen und die erzielte Zinsspanne nicht beeinflusst wird.
Vgl. Kugler, A. (1985) S. 74.
Vgl. Rolfes, B. (1985a) S. 23.
Für eine genauere Darstellung vgl. Hölscher, R. (1987) S. 18 f.
Eine positive (negative) Fristentransformation ergibt entsprechend bei einem sinkenden (steigendem) Zinsniveau eine Erhöhung des Zinsergebnisses und damit eine Zinsänderungschance. Die unterschiedliche Schwankungsintensität auf dem Geld-und Kapitalmarkt kann aber auch so weit gehen, daß eine inverse Zinsstruktur vorliegt und die kurzfristigen Zinsen die langfristigen Zinsen übersteigen und das jeweils inverse Zinsergebnis herbeiführen. Vgl. Hölscher, R. (1987) S. 18 f.
Das gleiche gilt auch für den umgekehrten Fall. So können risikoverstärkende Effekte bei der Fristentransformation einhergehen mit risikoverstärkenden als auch risikomindernden Effekten bei der Zinsbindungstransformation; vgl. Rolfes, B. (1985b) S. 532.
Vgl. Rolfes, B. (1985a) S. 30 ff.
Vgl. Hölscher, R. (1987) S. 21 f.
Variabel verzinsliche Positionen beinhalten meist auch ein Barwertrisiko, da sie nicht vollständig an veränderte Marktzinsen angepaßt werden können. Kursänderungen von Wertpapieren auf der Aktivseite induzieren meist aufgrund des Niederstwertprinzips einen Abschreibungsbedarf. Die dadurch auftretenden Gewinneinbußen sind jedoch zunächst nur buchmäßiger Natur und werden lediglich bei einem vorzeitigen Verkauf endgültig realisiert. Bleiben die Papiere dagegen bis zum Fälligkeitstag im Portefeuille, so werden spätestens zu diesem Zeitpunkt außerordentliche Erträge realisiert, die eine Kompensation der vorgenommenen Abschreibungen herbeiführen. Durch anderweitige Erträge endgültig gedeckt werden muß das Abschreibungsrisiko daher nur bei einer Abgabe der Papiere, während im anderen Fall lediglich eine Überbrückung der Ertragsminderung erforderlich ist, vgl. dazu Hölscher, R. (1987) S. 22 f.
Vgl. Scharpf, P./Epperlein, J.K. (1995) S. 213 f.; Eller, R./Spindler, C. (1994) S. 26 ff. und Fabozzi, F.J. (1996) S. 389 f. Risiken aufgrund von Bonitäts-oder Spreadänderungen werden hier nicht aufgeführt, da sie dem Bonitätsänderungsrisiken zuzuordnen sind.
Der Abschreibungsbedarf aufgrund von Kursverlusten bei festverzinslichen Wertpapieren kann auch aus dem anschließend behandelten Bonitätsrisiko resultieren. Weil mit dem Zinsänderungs-und dem Bonitätsänderungsrisiko das Abschreibungsrisiko, vollständig abgedeckt ist, wird es nicht separat aufgeführt.
Unter dem Solvenzeffekt versteht man die Auswirkungen einer Marktzinsänderung auf den Marktoder Kurswert der Vermögens-und Schuldpositionen. Betrachtet wird damit das Reinvermögen oder Eigenkapital eines Unternehmens. Vgl. dazu Bangert, M. (1987) S. 116; Bösl, K. (1993) S. 179 ff. und Herzog, W. (1990) S. 65 ff.
Dieser Fall tritt dann ein, wenn eine Marktzinssenkung zu einer stärkeren Verringerung der Zinserträge gegenüber den Zinsaufwendungen führt. Andererseits führt eine Zinssenkung zu einer Markwertsteigerung von fest verzinslichen Wertpapieren. Vgl. auch Rolfes, B. (1985a) S. 134 ff.
Vgl. Rolfes, B. (1985a) S. 133.
Vgl. Kropp, M. (1999) S. 404 ff. Hier wird die Verflechtung von Mengen-und Preisrisiko zum Marktrisiko deutlich.
Variabel verzinsliche Positionen unterliegen dann einem Wertänderungsrisiko, wenn sie nicht vollständig an Marktzinsänderungen angepaßt werden können. Festverzinslichen Positionen sind offen, wenn ihnen variabel verzinslichen Positionen in der Bilanz gegenüberstehen. Sie sind geschlossen, wo sich festverzinsliche Aktiv-und Passivpositionen (bzw. Long-und Shortpositionen) betragsmäßig ausgleichen.
Eine weitere Komponente des Währungsrisikos ist das Edelmetallrisiko, dass die Kursänderung von Edelmetallen (z. B. für Gold) bezeichnet. Allgemein stellt dies eine untergeordnete Rolle im Risikomanagement dar und wird daher nicht weiter betrachtet wird.
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 16
Vgl. Fischer-Erlach, P. (1991) S. 123 ff.
Vgl. Hölscher, R. (1987) S. 25 ff.
Vgl. Eilenberger, G. (1990) S. 18 ff. 2 Vgl. Merbecks, A. (1995) S. 17 ff.
Die Verzögerung von Zahlungen kann den Liquiditätsrisiken zugeordnet werden. 2 Vgl. Spellmann, F./Unser, M. (1998) S. 263.
Vgl. Brüggestrat, R. (1990) S. 89. 2 Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 18 f.
Vgl. Schierenbeck, H. (1994) S. 716.
Vgl. Knippschild, M. (1991) S. 52 f.
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 22
Auch Marktrisiken können zu einem Liquiditätsrisiko werden, wenn Kursverluste durch Marktsatzänderungen von z.B. festverzinslichen Wertpapieren durch Verkauf an der Börse realisiert werden, da das Unternehmen ein bessere Marktlage nicht abwarten will oder kann.
Vgl. Akman, M./Benke, H. (1993) S. 62 ff.
Vgl. Schierenbeck, H. (1994) S. 716.
Vgl. Flesch, H: R./Piaskowski, F./Sievi, Ch. (1984) S. 360.
Vgl. Schmidt, W. (1981) S. 250.
Dagegen treten die Verbundwirkungen zwischen Zinsänderungs-und Währungsrisiken insbesondere im Zusammenhang mit der Steuerung des Fristentransformationsergebnisses auf. Vergibt z. B. eine Bank ein auf Fremdwährung lautendes Darlehen und wird dieses im Abschlußzeitpunkt nicht zahlungs-und währungsstrukturkongruent refinanziert, so ist das Kreditinstitut implizit ein Zinsänderungsrisiko in Fremdwährung sowie ein Währungsrisiko eingegangen; vgl. Flesch, H.R./Piaskowski, F./Seegers, J. (1987) S. S. 490 f. Die Bank kann nun einen FremdwährungsZahlungsstrom erwerben, wird jedoch damit neben dem Zinsänderungsrisiko in Fremdwährung stets auch die Währungsrisikoposition der Bank beeinflussen. Dieser Wirkungszusammenhang ist im Rahmen der Risikosteuerung zu beachten und sollte bei der Entwicklung eines integrierten Risiko-Regelkreises berücksichtigt werden; vgl. Buschgen, H.E. (1989) S. 760 ff. und Eller, R./Spindler, C. (1994) S. 229 ff.
Vgl. Benke, H./Gebauer, B./Pisakowski, F. (1991a) und dieselben (19916).
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 21.
Hier wären z. B. die Krisen der Finanzmärkte in Ostasien im Jahr 1997 und die Ausdehnung der Krise auf Rußland zu nennen.
Zu unterschiedlichen Begriffen des Risikomanagements vgl. Merbecks, A. (1995) S. 25 ff.
Vgl. Schierenbeck, H. (1994) S. 509 ff. und Krümmel, H.J./Rudolph, B. (1989) S. 42 ff.
Vgl. Schierenbeck, H. (1994) S. 510 f.
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 33.
Vgl. die Ausführungen in Kapitel 2.2.1.1.1.
Vgl. Flesch, J.R./Gerdsmeier, S. (1997) S. 113.
Vgl. Flesch, J.R/Gerdsmeier, S. (1997) S. 113 f.
Vgl. Schierenbeck, H. (19946) S. 13.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997a) S. 1.
Vgl. Kupsch, P. (1973) S. 33.
Vgl. Kupsch, P. (1975) S. 155.
Vgl. Fürer, G. (1990) S. 159.
Vgl. Buschgen, H.E. (1977) S. 188.
In Anlehnung an Schierenbeck, H. (1997b) S. 3; Brakensiek, T. (1991) S. 37 und Bitz, M. (1993) S. 651–666.
Vgl. Wittmann, F. (1998) S. 76.
Vgl. Schmalenbach, E. (1948).
Vgl. Schierenbeck, H. (1994c) S. 430.
Vgl. Schierenbeck, H. (1994b) S. 13.
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 103.
Zur Kritik an den traditionellen Verfahren vgl. Flechsig, R. (1987) S. 33 ff. und Schierenbeck, H. (1991) S. 75 ff.
Vgl. Hanker, P. (1998) S. 41.
Unter einem Geld-oder Kapitalmarktgeschäft wird ein Wertpapiergeschäft, verstanden.
Vgl. Banken, R. (1987) S. 59.
Unter einer vergleichbaren Alternativanlage versteht man ein Geschäft mit gleicher Laufzeit, Zinsbindung und Währung. Die Alternativanlage ist jederzeit bei niedrigeren Betriebs-und Risikokosten realisierbar, vgl. Schierenbeck, H. (1997) S. 86.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997) S. 83.
Die Erweiterung des Konzeptes zur Erfassung von Währungstransformationsleistungen ist äquivalent zur Fristentransformation möglich.
Vgl. Hartschuh, T. (1996) S. 105.
Es wird der Tagesgeldzinssatz deshalb als Vergleichsmaßstab gewählt, da er die unterste Stufe der Zinsstrukturkurve darstellt und damit die kurzfristigste Geldanlage und -aufnahmemöglichkeit darstellt. Für sie ist der Strukturbeitrag generell gleich Null und kann somit für jedes Geschäft jeglicher Fristigkeit bzw. Zinsbindung die Laufzeitprämie in vollem Umfang und ungeschmälert zum Ausdruck bringen, vgl. Rolfes, B. (1985) S. 159.
Für die Ermittlung des Strukturbeitrages insgesamt ist es letztlich nicht entscheidend, ob man den Tagesgeldzinssatz oder einen belieben anderen Zinssatz verwendet, vgl. Schierenbeck, H. (1997) S. 76 f.
Vgl. Grafstrom, J. (1996) S. 58 f.
Vgl. Guill, G.D./Hennessey, L.M. (1997) S. 20 f.
Vgl. Groß, H./Knippschild, M. (1997) S. 101.
Bankers Trust hat in den 80’er Jahren die Kennzahl eingeführt und nennt diese in abgewandelter Form seit 1995 RAROC 2020; vgl. Fallon, W. (1995), S. 43 und Reyniers, P. (1991), S. 2 und 9. 2.Vgl. Groß, H./Knippschild, M. (1997) S. 102.
Vgl. Groß, H./Knippschild, M. (1997) S. 102 und Lister, M. (1997) S. 211.
Vgl. Groß, H./Knippschild, M. (1997) S. 102.
Vgl. Froot, K.A./Stein, J.C. (1996) S. 55 ff.
Vgl. Estrella, A. (1995) S. 5–6.
Vgl. Johanning, L. (1998) S. 81.
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Spellmann, F. (2002). Definition wesentlicher Begriffe des Risikomanagements. In: Gesamtrisiko-Messung von Banken und Unternehmen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08108-1_2
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