Zusammenfassung
Bezüglich der Theoriebildung hinsichtlich des Untersuchungsgegenstandes organisierte Kriminalität sollen zunächst klassische Theorien abweichenden Verhaltens kurz rekapituliert werden, um dann die Fruchtbarkeit der Theorien im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand organisierte Kriminalität zu überprüfen.7 Bei der Auswahl traditioneller Theorien abweichenden Verhaltens orientiere ich mich im wesentlichen an der von Siegfried Lamnek getroffenen Selektion.8
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Literatur
Aufgrund der Tatsache, daß sich die kriminologische und sozialwissenschaftliche Forschung zur Kriminalität und Kriminalitätsentstehung seit den 60er Jahren „im wesentlichen auf die individuelle Begehung von Massendelikten und von zumeist auf junge Männer zuriickzufiihrende Straftenkriminahtät“ (Albrecht, 1998(a), S. 15) konzentriert hat, erscheint der Rückgriff auf eher traditionelle Theorien hier zunächst sinnvoll.
Vgl. Lamnek, 1994, S.15–24. Zur Vertiefung der angesprochenen Theorien: Lamnek, 1996.
Radzinowicz/Wolfgang, 1971, S. 427. Der kursiv gedruckte Text stellt ein Zitat innerhalb des Textes von Radzinowicz dar. Es stammt von dem holländischen Soziologen William Adrian Bonger.
Lamnek, 1994, S.18.
Siehe Lamnek, 1994, S.113. Vgl. hierzu Durkheim, 1961, S. 155 ff
Kreutz, 1990/1991, S.9.
Cohen, 1968, S.132.
Lamnek, 1996, 5.112.
Durkheim, 1961, S. 156.
Gephart, 1990, S.32. Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Durkheimschen Normalitätsthese siehe insbesondere die Seiten 4–33 in Gepharts höchst informativer Dissertation „Strafe und Verbrechen - Die Theorie Emile Durkheims“.
Kreutz, 1990/1991, S.18.
Lamnek, 1996, S. 1 13.
Vgl. hierzu Mertons Standpunkt:,. Unser Blickwinkel ist soziologisch. Wir schauen auf die Varianz der Raten des abweichenden Verhaltens, nicht auf seine Hdufigkeit. “ In Merton, 1995, S. 128.
Lamnek, 1996, S.113.
Durkheim, 1961, S.160.
Lamnek, 1996, S.113.
Zur Problematik der Abgrenzung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität siehe: Wittkämper et al, 1996, S. 39–41.
Merton, 1995, S.156.
Vgl. hierzu und zu den folgenden Ausführungen: Merton, 1995, 5. 128–135.
Merton, 1995, S.128.
So erscheint in einer derart auf den Gewinn fixierten Gesellschaft der zweite Sieger in einem Wettkampf oft eher als Erster unter den Verlieren.
Der Aspekt, Drogen zur Leistungssteigerung einzusetzen, kann freilich nicht nur auf den sportlichen Bereich beschränkt bleiben. Vgl. u.a. für eine Darstellung verschiedener Arten von (stofflichen) Drogen, denen eine leistungssteigernde Wirkung zugeschrieben wird: Taschner, 1997, S. 49.
s Die männliche Form wurde hier lediglich aus Gründen der Optik gewählt und ist als Neutrum im Sinne von „man` zu verstehen.
w Vgl. u.a. Der Spiegel, 17/96: „Alles gute Bodys hier“ (5.126–137), „Blond, stark und tot” (S.140–153) sowie Der Spiegel, 28/96: „Medaillen gehen vor Moral“ (5.169–170).
Merton. 1995, S.131.
Merton, 1995, 5.131.
Simmel, 1994,S.77–78.
Kreutz, 1994/1995, S.2–3.
Weber, 1980, S.13.
Weber, 1980, S. 13.
Vgl. Kreutz, 1988, 5. 195–207.
Kreutz weist die Auffassung eines Wertewandels, hin zu postmaterialistischen Werthaltungen, wie ihn Inglehart vertritt, zurück. Vielmehr ist von einer,Ablösung des faktischen Handelns von den abstrakt noch überwiegend für richtig gehaltenen Werten“ (S.205) auszugehen, im Sinne von Lippenbekenntnissen ohne emotionalen Rückhalt, worauf auch Merton hingewiesen hat: •,Aber die kulturelle (oder idiosynkratische) (Îberbewertung des Erfolgsziels bringt die Menschen dazu, den Regeln den emotionalen Rückhalt zu entziehen”.(Merton, 1995, S.131.).
Gemäß Kreutz ist eine „Zuspitzung auf die Wahrnehmung eigener Interessen und der eindeutige Vorrang ökonomischer Nutzenüberlegmgen auf der Verhaltensebene“ (S.206) zu konstatieren. Er kommt weiterhin zu dem Schluß, „daß zwischen eigenem Vermögen einerseits und den akzeptierten Werten andererseits zunehmende Diskrepanzen auftreten, so daß eine moralische Regression sich abzeichnet, die zu einer,faktischen Verabsolutierung des individuellen Nutzerkalküls führen kann” (S.206).
Im Gegensatz zu marxistischen Ansätzen zur Kapitalismuskritik sieht Merton das Problem nicht im Kapitalismus an sich. Zur Veranschaulichung seiner Theorie zitiert er Elton Mayo: „Das Problem ist in Wirklichkeit „nick es ist die Erwerbsorientierung einer kranken Gesellschaft` (Merton, 1995, S.130).
Um Mißverständnissen vorzubeugen siehe Kreutz, 1994/1995, S.2: „Wohlgemerkt, der Ansatz von Merton beinhaltet keine allgemeine individualistische Handlungstheorie, die versucht, Gesellschaft als ein Resultat der Handlungen von Individuen zu verstehen, sondern Merton setzt hier in dieser Typologie und auch in seinen anderen Arbeiten die Existenz von Gesellschaften voraus, um zu verstehen, warum Individuen sich in einer bestimmten Weise verhalten.“
Merton weist darauf hin, daß diese fünfte Alternative auf einer deutlich anderen Ebene als die anderen liegt:,. Sie stellt eine Ilbergangsreaktion dar, bei der es um die Institutionalisierung neuer, von den anderen Mitgliedern der Gesellschaft geteilten Ziele und Verfahren geht. Somit bezieht sie sich auf die Versuche, die bestehenden kulturellen und sozialen Strukturen zu verändern, stau diese Versuche innerhalb dieser Struktur unterzubringen“ (Merton, 1995, S. 136 ).
Hier ist sicher eine Schwäche in der Typologie zu sehen, da ein Ersetzen oder Austauschen von Zielen nur auf einer anderen Ebene möglich ist und somit theoriekritisch von einem deterministischen Schema gesprochen werden kann. Aus pragmatischer Sichtweise ist zu fordern, daß sowohl auf die kulturellen Ziele als auch auf die institutionellen Mittel Einfluß genommen werden kann und zwar „gleichberechtigt“ auf einer Ebene bzw. innerhalb der Struktur.
im Original hat sich der Rechtschreibeteufel eingeschlichen. Die Anpassungsform „Rückzug“ ist selbstverständlich durch zweimal (-) gekennzeichnet und nicht wie im Original durch (-) und (+). Vgl.: Merton, 1995, S. 135.
Merton, 1995, 5.136/137.
Einen hervorragenden Überblick gibt der kriminologische Forschungsbericht aus dem Max-Planck-Institut fir ausländisches und internationales Strafrecht von Kilchling/Kaiser, 1997, Band 61 mit dem Titel „Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Bestandsaufnahme und Perspektiven im internationalen Vergleich“. Siehe auch die Dissertation „Geldwäsche und organisierte Kriminalität” von Christine Kern, 1993.
Merton. 1995, S.170. Merton zitiert hier aus dem Buch von Albert K. Cohen: „Delinquent boys“. Darüberhinaus weist Merton darauf hin, daß sich die Hauptkritk an der Anomietheorie darauf bezieht, daß diese nicht imstande sei, die nicht-utilitaristische Eigenart eines großen Teils des in deliquenten Gruppen auftretenden Verhaltens, etwa wie Zerstörungssucht und Vandalismus, zu erklären.
G1 Merton, 1995, 5. 170. Dieser Einwand Mertons ist von theoretischer Bedeutung, da es hier ja nicht um eine pauschale Verdammung bzw. Kriminalisierung von Nützlichkeitserwägungen und rationalem Kalkül geht. Bei der alleinigen Orientierung an einem kulturellen Endziel „finanzieller Erfolg“ können Nützlichkeitserwägungen jedoch leicht in eine kriminelle Ecke abdriften, da ja der Zweck die Mittel zu heiligen scheint.
Merton. 1995, S.172–173.
Cloward, 1959, S.164–176. Die deutsche Übersetzung findet sich in dem 1968 von Fritz Sack und Rene König herausgegebenen Sammelband „Kriminalsoziologie“ auf den Seiten 314–338.
Cloward, 1968, S.338.
Phase I: Unbegrenzte Wünsche und der Zusammenbruch von regulativen Normen.
Phase 2: Diskrepanz zwischen kulturellen Zielen und sozialstrukturell differenzierter Zugangschancen.
Cloward, 1968, 5.321.
Cloward weist darauf hin, „dal3 der Zugang zu den Spitzenpositionen der organisierten Gangsterwelt wenigstens zum Teil von der ethnischen Zugehörigkeit ahhängt“ (Cloward, 1968, S.330).
Möglicherweise kann die Subkulturtheorie insbesondere in Ländern mit relativ ungeklärten gesellschaftlichen Machtverhältnissen wertvolle Erklärungen und Hinweise liefern. Eine Studie des Max-Planck-Instituts för ausländisches und internationales Strafrecht mit dem Titel „Die Drogenkontrolle und ihre Probleme in Kolumbien, Peru und Bolivien“ weist in ihrem Gesamtergebnis auf das „an vielen Stellen gesetzestechnisch defizitäre und rechtsstaatlich bedenkliche drogenrechtliche Instrumentarium als gefährliche Grundlage polizeilicher und nun auch zunehmend militärischer Mißbräuche” hin und bezeichnet das Drogenproblem in den benannten Ländern als vorrangig,.sozioökonomischer und soziopotitischer Natur“. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit auf der einen Seite, ein starkes sozioökonomisches Wohlstandsgefälle auf der anderen Seite scheinen die Bildung und insbesondere die Entwicklung von kriminellen Subkulturen (z.B. durch deren Fähigkeit zur Rekrutierung neuer Arbeitskräfte), namentlich die sogenannten Drogen-oder Kokainkartelle, zu fördern. Vgl.: Ambos, 1993, S. 449.
Zur Begriffsabgrenzung illegitime Mittel/illegale Mittel schreibt Cloward:,. “Illegitime Mittel” sind normativ nicht zugelassene Mittel. Der Begriff.schließt somit „illegale Mittel“ als Sonderbegriff ein, ist aber nicht etwa identisch mit illegalem Verhalten, das sich nicht nur auf die llbertretung legaler Normen bezieht” (Cloward, 1968, S.315)_
Vgl. kritisch zur Genese dieser Auffassung aus wissenssoziologischer Sicht am Beispiel der BRD Teil A.3. dieser Arbeit.
Vgl. Albrecht, 1998(a), S.9.
U.S.Congress, Senate Special Committee to Investigate Organized Crime in Interstate Commerce (Kefauver Committee). Report. Washington, D.C.: U.S. Government Printing Office, 1951.
U.S.Congress, Permanent Subcommittee on Investigations of the Senate Committee on Government Operations (McClellan Committee). Gambling and Organized Crime. Washington, D.C.: U.S. Government Printing Office, 1962.
The Presidents Commission on Law Enforcement and Administration of Justice: Task Force Report Organized Crime. Washington, D.C.: U.S. Government Printing Office, 1967.
Ein zusammenfassender Überblick hinsichtlich der unterschiedlichen, vonden Kommissionen gewählten, Perspektiven mit denen sich dem Phänomen organisierte Kriminalität genähert wurde, findet sich auch bei Fijnaut, 1990, S.53–98.
B0 Dabei hatten die Ergebnisse der Kefauver Kommission die prägendste Wirkung:
Die Ergebnisse der Kommission verwiesen darauf daß eine straffe hierarchische Organisation, durch insgesamt 24 „Familien“ betrieben, verschiedene Schwarzmärkte wie Glücksspiel, Prostitution, Drogen, Pornographie sowie Graubereiche der Kreditvergabe (loan.sharking) beherrsche und im übrigen mit Strategien der Schutzgelderpressung und durch Instrumentalisierung der Gewerkschaften auch die legate Wirtschaft beeinflusse.” (Albrecht, 1998(a), S.9.)
Si Reuter, 1983, S.3.
Vgl. auch hier aus wissenssoziologischer Sicht Teil A.3. dieser Arbeit
Vgl. Reuter, 1983, S.3–4.
s3 Die Berichte der Kefauver-und der McClellan Kommission beruhen auf Auswertungen von Kongressanhörungen. Zugrundegelegt wurden dabei insbesondere Verhöre, die FBI Beamte, mit tatverdächtigen Angehörigen oben beschriebener, italienischer Familien durchfiihrten.
Vgl. Cressey, 1967: „The Functions and Structure of Criminal Syndicates“.
Cresseys Vorgehensweise unterschied sich freilich kaum von dem der Kommission.
In an methodological essay (ressey stated that he read „materials submitted to the Commission…(and) other more confidential materials“ in addition to interviewing „knowledgeable policemen and investigators” (Reuter, 1983, S.199.).
of illegal markets. Nor is there any suggestion that the commission collected data for its own use, which it did not later publish
Auf den Zusammenhang von Minderheit, Immigration und Kriminalität aus soziologischer Sichtweise (Wandel der Sozialstruktur und abweichendes Verhalten), insbesondere unter Bezugnahme auf einen Artikel von Daniel Bell zur Situation der italienischen Immigranten „Crime as an American Way of Live“ wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch explizit eingegangen. Siehe hierzu auch die kritische Bewertung der polizeilichen Daten zur organisierten Kriminalität in Teil B. dieser Arbeit.
Albrecht, 1998(a), S.11.
Reuter, 1983, S.5–6.
Die Titel der von Reuter angeführten Studien lauten folgendermaßen:
Cressey, 1969: „Theft of the Nation“; Chambliss, 1978: On the take”; Anderson, 1979: The Business of Organized Crime“; Schelling, 1967: „Economic analysis of Organized Crime”: Hawkins, 1969: „God and the Mafia“; Smith, 1975: „The Mafia Mystique”.
Pennsylvania Crime Commission: A Decade of Organized Crime. 1980.
Vgl. hierzu auch Potter, 1994, S.7 ff.
Vgl. Albrecht, 1998(a), S.10.
Albrecht, 1998(a), S.10.
Ein derartiger Eintritt gelang lanni auf zufälliger Bekanntschaftsbasis, allerdings waren ihm Einblicke in kriminelle Aktivitäten verwehrt: vgl. lanni, 1972: „Family business“. Insbesondere die Problematik bzw. mangelnde Aussagekraft der Studie lannis veranlaßte Reuter von einer Untersuchung einer „Familie” abzusehen.
Reuter, 1983, S.8–9 „Big city police departments had cooperated in numerous studies, particularly those funded by the Law Enforcement Assistance Administration (…). Therefore it seemed plausible to undertake research on the expectation of some cooperation from local law enforcement agencies.”
Reuter, 1983, 5.9.
Reuter, 1983, S.10.
Vgl. fill eine ausfihrliche Darstellung das Kapitel Data sources and Methodology“ (S.10–13.).
Vgl. hierzu z.B.: Hess, 1970: „Mafia: Zentrale Herrschaft und lokale Gegenmacht“; Blok, 1981: „Die Mafia in einem sizilianischen Dorf 1860–1960”.
Zusammenfassend auch Bosch, 1992/1993 „Die Entstehung mafioser Strukturen und ihr historischer Hintergrund“.
Einen umfassenden Liberblick der historischen und politischen Besonderheiten Italiens und deren Folgen fir Entstehung und (aktuelle) Entwicklung der Mafia bietet der Artikel „The supremacy of the Constitution and the autonomy of civil society“ des italienischen Rechtssoziologen Carlo Rossetti. Hier wird insbesondere auf die Bedeutung der Gewaltenteilung für die Integrität eines Rechtsstaates als gesellschaftliches Sicherheitssystem gegenüber der Mafia verwiesen.
So z.B. Falcone:,,Ich bin sogar im Gegenteil davon überzeugt, daß das mangelnde Staatsbewußisein, das Fehlen des Staates als verinnerlichter Wert, exakt Zustände wie in Sizilien herbeiführt. Kennzeichnendffir diese Situation ist der Ruf nach Dualität von Gesellschaft und Staat; das Festhalten an der Familie, der Gruppe oder dem Clan; die Suche nach einem Alibi, das jedem erlaubt, in vollla.lmmener Anomie zu leben und zu arbeiten, losgelöst von jeglichen Normen des Gemeinschaftslebens. In Sizilien entstand die Mafia exakt aus dieser Mischung von Anomie und primitiver Gewalt. Diese Mafia ist in ihrem Wesen, wenn man genau nachdenkt, nichts anderes als der Ausdruck eines Verlangens nach Ordnung und damit nach Staat.“ (Falcone/Padovani, 1993, S.67.)
Vgl. hierzu auch Paoli, 1996: „The integration of the Italian Crime Scene“, S.131 —162.
Albrecht, 1998(a), S.12.
Arlacchi, 1986: Mafia business: the mafia ethic and the spirit of capitalism. lm Original erschien die Studie 1983 unter dem Titel „La mafia impreditrice“ (Die Mafia als Unternehmen).
n Gambetta, 1994: „Die Firma der Paten — Die sizilianische Mafia und ihre Geschäftspraktiken“. im Original erschien die Studie 1992 unter dem Titel „La mafia siciliana — Unindustria della protezione privata”.
Vgl. Raith, 1995, 5. 320.
Raith, 1995, S.320.
Vgl. Gambetta, 1994, S.9.
Dabei entwickelte Gambetta die These, die Mafia sei „eine Industrie, die privaten Schutz schafft, fördert und verkauft“ (S.9).
Gambetta, 1994, S.19: „Ein Großteil der Quellen für das vorliegende Buch stammt aus der genannten Antimafia-Kampagne, speziell aus der außerordentlichen Ermittlungsarbeit der Untersuchungsrichter Paolo Borsellino und Giovanni Falcone sowie ihrer Kollegen, in Palermo wie in Agrigent. Die Aussagen der Pentiti -7ommaso Buscetta, Antonino (alderone (…) - und die Dokumente der Maxi-Prozesse in Palermo und Agrigent eröffnen dem Wissenschaftler eine nie dagewesene Menge von Material.“
Gambetta, 1994, S.20.
Vgl. genauer Gambetta, 1994, S.20.
Gambetta, 1994, S.20.
Vgl. hierzu insbesondere Teil A.3. dieser Arbeit. 137 Gleiches gilt, allerdings in verstärktem Maße, auch für die übrigen italienischen Verbrechergruppierungen wie insbesondere Camorra und N`drangheta sowie Sacra Corona Unita, Orgosolo etc. (Vgl für eine ausführliche Übersicht italienischer Verbrechergruppierungen bzw. Verbrecher-Clans: Thamm/Freiberg, 1998, S. 84–98 ).
Vgl. Gambetta, 1994, S.150–164.
Gambetta, 1994, 5.341.
Gambetta, 1994, S.12. Vergleiche hier ausführlich Kapitel IX: „Unruhige Märkte“, S. 311–334.
Freilich entstehen in diesem Sinne nicht nur Schwarzmärkte fiir illegale Güter, sondern auch für legale Güter. So ist in der Steuerpolitik beispielsweise die Ursache des Zigarettenschwarzmarktes in der BRD zu sehen.
Vgl. Paoli, 1997: „The Pledge to Secrecy. Culture, Structure and Action of Mafia Associations“.
iss Vgl. fiir eine umfassende Ubersicht bezüglich Entstehung und Entwicklung: Kaplan/Dubro, 1987: Yakuza, the Explosive Account of Japans Criminal Underworld; Kawamura, 1994: Yakuza — Gesellschaftliche Bedingungen organisierter Kriminalität in Japan; Kühne/Miyazawa, 1991: Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung in Japan.
Vgl. fir eine umfassende Ubersicht bezüglich Entstehung und Entwicklung insbesondere: Booth, 1990: The Triads.
Vgl. hierzu auch Teil B. dieser Arbeit sowie anschaulich, jedoch teilweise zu oberflächlich: Niemetz, 1990: Die Kokain Mafia — Deutschland im Visier.
Vgl. für eine vertiefende Auseinandersetzung: Ambos, 1992: Die Drogenkontrolle und ihre Probleme in Kolumbien, Peru und Bolivien; Zabludoff, 1997: Colombian Narcotics Organizations as Business Enterprises; für eine politikwissenschaftliche Auseinandersetzung: Mittermayer, 1998: Drogengeschäft und Drogenkrieg — Politische Ökonomie der andinen Kokainproduktion und US-Drogenpolitik in Lateinamerika; Krauthausen, 1991: Koka — Kokain: Reportagen, Analysen und Dokumente aus den Andenländern; Krauthausen, 1997: Moderne Gewalten — Organisierte Kriminalität in Kolumbien und Italien.
Albrecht, 1998(a), S.13.
Albrecht, 1998(a), S.13.
Vgl. umfassend: Kother, 1987: Räuber und Gauner in Deutschland. Das organisierte Bandenwesen im 18. und frühen 19.Jahrhundert.
Sieber/Bögel, 1993, S.15.
Als Gründe für das „Aussterben“ dieser Räuberbanden nennt Albrecht v.a. die Zerstörung ihrer Rückzugs-und Versteckräume und die damit zusammenhängende Zunahme polizeilicher Effizienz. Freilich starben weder die sozialen Grundlagen fir die Begehung von Eigentumsdelikten und Raub noch die sozial deklassierten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen aus.
Sieber/Bögel, 1993, S.16.
Vgl.ausführlich zur Genese der Vereine mit zahlreichen kriminologischen Verweisen Sieber/Bögel, 1993, S.15–17 sowie Wittkämper et aI, 1996, S. 46–47.
Iss SieberBögel, 1993, S.16–17.
Vgl. Sieber/Bögel, 1993, S.16.
° Albrecht bezieht sich hier auf Heindl, 1928: Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, 5. 157.
Vgl. hierzu auch: Tombs, 1980: Crime and the security of the state, 5.214–237. In Gatrell et al, 1980: Crime and the law. The social history of crime in Western Europe since 1500.
Albrecht, 1998(a),S.14. m Albrecht, 1998(a), S.15 173 Albrecht, 1998(b), S.320.
Kerner, 1973: Professionelles und organisiertes Verbrechen. Versuch einer Bestandsaufnahme und Bericht über neuere Entwicklungstendenzen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden.
Vgl. Teil B. dieser Arbeit.
Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 1993, S.381.
Vgl. Kerner, 1973, S.235.
Kerner, 1973, S.236.
Vgl. Kerner, 1973, 5. 236.
Vgl. Kerner, 1973, S.239.
Vgl. hierzu z.B. Sutherland, 1967: The professional thief, Inciardi, 1975: Careers in crime.
Vgl. hierzu Teil A.3. dieser Arbeit.
Vgl. Albrecht, 1998(b), S.329.
Vgl. hierzu Teil A.3. dieser Arbeit.
B9 Albrecht, 1998(b), S.329.
Albrecht, 1998(6), S.329.
Merton, 1995, S.184.
So verweist Albrecht (1998(b); S.313–314.) auf quantitative Veränderungen in den polizeilichen Kriminalstatistiken („drastische quantitative Zunahme erfaßter Straftäter sowie Tatverdächtiger, wobei die Rauschgiftkriminalität herausragt“) und deren Gründe:
Die Problematik ist hier in der Kombination neuer Gelegenheiten mit offensichtlich unzureichenden Kontrollmechanismen zu sehen
Albrecht, 1998(b), S.327.
Albrecht, 1998(c), S.13–14.
Vgl. hierzu insbesondere Teil C. dieser Arbeit.
Darüber hinaus kann auch der Mafia-Typus unter bestimmten Voraussetzungen analysiert und erklärt werden. Siehe hierzu unten.
Vgl. Albrecht, 1998(a), S.34.
Schwarzenegger, 1992, 5.23/24.
Beck, 1996, S.95.
Beck, 1996, S.96.
Schwarzenegger, 1992, 5.115.
% Marsh, 1991, S. 77. Die Rolle der Polizei als Weiterleiter von Informationen, die den Bereich der organisierten Kriminalität betreffen, wird in Teil B und C dieser Arbeit eingehend thematisiert.
Reuter, 1983, Introduction ix.
Kinzig, 1998, S.1.
Reuter, 1983, S.3.
I2 Presidents Commission on Law Enforcement and the Administration of Justice. Task Force Report: Organized Crime, 1967, S.1 in Reuter, 1983, S. 3.
Reuter, 1983, S.3.
Reuter (1983, S.198) zur Bedeutung des Kefauver Kommittees für die öffentliche Wahrnehmung organisierter Kriminalität:
The televising of the Kefauver Committee hearings in New York is one of the major events in the formation of the popular image on organized crime and gambling. When the hearings were on, „Seventeen times as many people watched the morning telecasts as watched the usual programs“ (Moore 1974: 184)”.
Die Attraktivität des Themas (Reuter, 1983, S.1: „Apart from sex and domestic strife, surely no subject provides more popular entertainment than organized crime“) führt dazu, was Reuter u.a. am Beispiel von Senator Estes Kefauver zeigt, daß öffentliche Auseinandersetzungen bezüglich organisierter Kriminalität auch für Politiker durchaus attraktiv sind:
ister Kefauver rose to sudden national fame and almost became the Democratic nominee for president in 1952 as a result of his investigation of organized crime in America“(Reuter, 1983, S.1).
Reuter, 1983, S.4.
Reuter, 1983, S.4.
Vgl. zu den seit den 80er Jahren in den USA zugrundegelegten Paradigmen des Organized Crime: Albanese, 1991,S.210ff
s Wittkamper, 1996, S.47.
Kollmar, 1974, S. I
Kollmar, 1974, S.2: „Sicherlich wird man jedoch dem Sinn des mit der „organisierten Kriminalität“ Gemeinten ein Stück näher kommen, wenn man sich verdeutlicht, daß das Phänomen der „organisierten Kriminallid.” immer in engem Zusammenhang mit dem amerikanischen,.organized crime“ gesehen und mit der Vorstellung verknüpft wird, die amerikanische Gesellschaft sei in weitem Umfang von ihr durchdrungen und beherrscht”.
Kollmar, 1974, S.3.
Im Gegenteil. Dazu Heinold, 1995, S.21: „Die Einbeziehung konkreter Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Alltag ermittelnder Polizeibeamter über Organisationsformen des Verbrechens fand nicht statt, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits eine ausführliche Studie zu diesen Organisationsformen gab, deren Erkenntnisse der Vorstellung von einem festumrissenen, zu ermittelnden und also zu zerschlagenden kooperativen Akteur widersprachen“.
Gemeint ist hier die von Kerner im Auftrag des BKA durchgeführte und 1973 publizierte Studie bezüglich des festzustellenden Organisationsgrades von Kriminellen. Vgl. zu den Ergebnissen der Studie auch Abschnitt B. ( Empirische Studien zur organisierten Kriminalität) dieser Arbeit.
Heinold, 1995, S.20.
Gemmer, 1975, S.10.
Steinke, 1982, S.79.
Sieber/Bögel, 1993, S.29.
SieberBögel, 1993, S.29. Vgl. auch die damaligen Veröffentlichungen polizeilicherseits in der Zeitschrift Kriminalistik, so z.B. Kollmar, 1974, S.1; Gemmer, 1974, S.532 sowie zusammenfassend Steinke, 1982; S.78 ff.
Vgl. für die genaue Zusammensetzung: Ad-hoc-Ausschuß des Arbeitskreises Il der Innenministerkonferenz, 1983, S.17.
Ad-hoc-Ausschuß des Arbeitskreises 11 der Innenministerkonferenz, 1983, S.17 f
Schwind, 1987, S.17.
Vgl. hierzu die kritische Bewertung der Anspruchsgrundlagen in Punkt A.3.2.4.
Vgl. für die genaue Zusammensetzung: Manns, 1993, S.78.
Sieber/Bögel, 1993, S.30.
Vgl. Bundestags-Drucksache 12/989, S.24.
Albrecht, 1998(a), S.9–10.
Wenngleich im einschlägigen Schrifttum häufig die Zielsetzung „Erringung von Macht und Kontrolle“ betont wird, so ist dies immer funktional zu sehen. Macht und Kontrolle dienen hier also lediglich als Mittel zum Zweck der weitgehend von staatlicher Repression einerseits und Konkurrenz andererseits ungestörten Profitmaximierung
Albrecht, 1998(a), S.10.
Sieber/Bögel, 1993, S.29.
Heinold, 1996, S. 38–39.
Vgl. BGBl I, 1992, 5. 1302.
Vgl. u.a.: FreibergfThamm, 1992: „Das Mafia-Syndrom. Organisierte Kriminalität: Geschichte, Verbrechen, Bekämpfung“; Lindlau, 1987: „Der Mob. Recherchen zum Organisierten Verbrechen”; Roth/Frey,1995: „Die Verbrecher-Holding — Das vereinte Europa im Griff der Mafia“; Peters, 1994: „Die Absahner — Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik”; Roth, 1996: „Die Russenmafia — Das gefährlichste Verbrechersyndikat der Welt“; Leyendecker/RickelmannBönisch, 1992: „Mafia im Staat”; Raith, 1995: „special: Organisierte Kriminalität“.
Peters, 1994, S.7–8.
Albrecht, 1998(a), S.8–9.
Paoli, 1998, S.I.
So auch Heinold, 1996, S.41:
Vgl. stellvertretend Albrecht, 1998(a), S.6–9 oder auch aus polizeilicher Sicht Möhn, 1994, 5.534 1T
Albrecht, 1998(a), S 7.
Heinold, 1995: Die Diskussion um die Einfiihrung des „Grossen Lauschangriffes“: Analyse der bestehenden und geplanten Anwendungsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der zu erwartenden Folgen für die Privatsphäre. Unveröffentlichte Diplomarbeit am Lehrstuhl fir Soziologie und Sozialanthropologie an der Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Heinold, 1995, S.42.
Vgl. Heinold, 1995, S.42.
Hassemer, 1992, Punkt 5. 1. 2.
Vgl. Heinold, 1995, S.42.
s5 Heinold, 1995, S.42–43. 236 Heinold, 1995, S. 43.
Vgl. Heinold, 1995, S.43.
Heinold, 1995, S.43. 25Y Heinold, 1995, S.43. 260 Heinold, 1995, S. 44.
Siehe z.B. Steinke, 1982, S.80; Eisenberg/Ohder, 1990, S.575; Jacobi, 1990, S. 39;
Zusammenfassend hinsichtlich der Genese der Indikatorenlisten: Sieber/Bögel, 1993, S.25; Sielaff, 1994, S.503 ff.
Zitiert nach Wittkämper et al, 1996, S.52–55.
Vgl. z.B. Boettcher, 1975, 5.195 fir eine Ubersicht spezieller Indikatoren bezüglich organisierter Wirtschaftskriminalität.
Vgl. z.B. Dörmann et al, 1990, S.S.
Vgl. zu dieser Problematik u.a. Reiners, 1989, S.4, Eisenberg/Ohder, 1990, S. 574.
Heinold, 1995, S.48.
Albrecht, 1998(a), S.9
Zitiert nach Thamm/Freiberg, 1998, S.239. Eigene Darstellung.
Vgl. Thamm/Freiberg, 1998, 5.211–238. Vgl. hier auch die Zusammenstellung verschiedener Deliktbereiche der organisierten Kriminalität nach Carter (5.212.)
Organisierte Spendenerpressung stellt quasi eine Unterkategorie der „klassischen“ organisierten Schutzgelderpressung dar. Obwohl in der organisierten Schutzgelderpressung seit jeher ein bedeutsames Aktivitätsfeld organisierter Kriminalität vermutet wurde, konnten derartige Vermutungen weder durch empirische
Erhebungen in der BRD (vgl. Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, 1997, S.2–3; Ohlemacher/Pfeiffer, 1997, S.470–474), noch durch empirische Erhebungen im internationalen Rahmen (vgl. Kelly et aI, 1993, S.245269) erhärtet werden. Allerdings deuten die Erkenntnisse aus Strafverfahren in der BRD auch darauf hin, daß, wie oben beschrieben, die „klassische“ organisierte Schutzgelderpressung eher eine marginale Rolle spielt, im Gegensatz dazu aber die „Unterkategorie” organisierte Spendenerpressung durchaus von Bedeutung ist:
Sieht man von Erkenntnissen aus Strafverfahren ab, die aber im wesentlichen erfolglose Schutzgelderpressung zum Gegenstand haben, und im übrigen Vermutungen einer weiten Verbreitung der Schutzgelderpressung nicht erhärten — ebenso wenig wie es wohl. sachkundige Polizeiexperten tun -, so bleiben bislang lediglich sichere Erkenntnisse darüber, daß Schutzgelderpressung vor allem in ethnischen Minderheiten und in bestimmten Branchen bzw. Regionen durchaus beobachtet werden kann. Bei den Hellfeld-Schutzgeldfällen handelt es sich aber wohl überwiegend um spezifische („Spenden“-) Erpressungen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung entweder des kurdischen Guerillakampfes oder (dies galt für die Zeit des jugoslawischen Bürgerkrieges) mit der Finanzierung militärischer Aktivitäten im ehemaligen Jugoslawien teilweise fast epidemischen Charakter hauen” (Albrecht, 1998(a), S.23).
Freilich verdeutlicht gerade das Phänomen der Spendengelderpressung die Abhängigkeit dieser Form der Kriminalität von strukturellen und politischen Bedingungen im jeweiligen Heimatland. Insofern unterliegt diese Art der Kriminalität auch ganz deutlichen zeitlichen Beschränkungen.
Heinold, 1995, S.50.
xsu Heinold, 1995, S.50–51.
! Sieber/Bögel, 1993, S. 28.
Vgl. zur Rolle des BKA im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität ausführlich Teil B, zur Befugniserweiterung des BKA kritisch Teil C. dieser Arbeit.
Heinold, 1995, S_32–33 So verband die AG Kripo ihre Definition mit der Empfehlung
hei den Landeskriminalämtern Sammelstellen fur Informationen einzurichten, die Nachrichten über die Tätigkeit von t erbrechergemeinschuften auswerten sollten
die Art und Weise der Nachrichtenbeschaffung solle zwar den Ländern überlassen bleiben, jedoch sollten dieLandeskrimina(ämler dem BKA zweimal jährlich tiber ihre Erkenntnisse berichten, im BKA würden die Erkenntnisse dann gesammelt und ausgewertet werden.“ (zitiert nach Schramm, 1977, S24)
Vgl. zu den formalen Anspruchsgrundlagen bzw. den offiziellen Zielsetzungen an die Definition auch Sieber/Bögel, 1993, S.28.
Wittkämper et al, 1996, S.49.
Vgl. hierzu auch Punkt. A.3.2.5.
Die Bewertung der Konspirativität als „traditionelles Charakteristikum“ erfolgt hier freilich rein deskriptiv und entbehrt jeglicher empirischer Grundlage.
Wittkämper et al, 1996, S.51.
Boettcher, 1975, 5.186.
Boetcher, 1975, 5.193.
Heinold, 1995, S.2: „Innerhalb dieser langfristigen Tendenz (sinkende Aufklärungsquote; eigene Anmerkung.) läßt sich sowohl seit Mitte der 60er Jahre his zur ersten Hälfte der 70er Jahre, als auch zu Beginn der 90er Jahre, eine Periode von jeweils wenigen Jahren mit einem starken Rückgang der Aufklärungsquote feststellen: von 55,0% aufgeklärter Straftaten im Jahr 1964 auf 44,8% im Jahr 1975: und von 47,3% aufgeklärter Straftaten im Jahr 1989 auf 43,8% im Jahr 1993. 1n die erste Periode des starken Rückganges fällt ab Beginn der 70er Jahre die Einführung des Begriffes „Organisierte Kriminalität“ durch die Strafverfolgungsorgane der Bundesrepublik, in die zweite Periode fällt die oben angesprochene Forderung nach einer Einschränkung des Grundrechtsschutzes der räumlichen Privatsphäre zur Ermöglichung neuer bzw. weitreichender Fahndungsmethoden der Polizei.”
Auf den Zusammenhang zwischen polizeilicher Informationsverarbeitung und polizeilichen Organisationsformen, allerdings ohne den konkreten Hintergrund der organisierten Kriminalität, verweist Kauß, 1989, S.41: „Der Fortentwicklung der Fähigkeiten der staatlichen Sicherheitsbehörden zur informationellen Erfassung der Umwelt korrespondiert die Entwicklung immer weiter spezialisierter Organisationsformen (…).“ Darüber hinaus verweist Kauß darauf, daß die zunehmende Bedeutung präventiver, polizeilicher Maßnahmen eine grundsätzliche Folge der Professionalisierung polizeilicher Informationsverarbeitung darstellt:,.Mit der Einführung der EDV erlangte die Polizei einen höheren Abstraktionsgrad Mit ihr wurde die „präventive Kehre” (Werkentin 1984, S.200) möglich, die sich in der Entwicklung neuer Einsatz-und Fahndungsformen ausdrückt “ (Kauß, 1989, S. 45 ).
Vgl. zu den konkreten Ausweitungen polizeilicher Befugnisse ausfihrlich Teil C dieser Arbeit.
Vgl. hierzu auch das Gesetz in seiner vollständigen Form.
Vgl. Boettcher, 1975, S.191.
Vgl. Raith, 1995, S.26.
Vgl. Badenwürttembergische Landesregierung: Drucksache 12/3975 vom 28.Mai 1993 Zitiert nach Raith, 1995, S.29.
Raith, 1995, S.27–29.
Die Einführung des Straftatbestandes der bloßen Mitgliedschaft markiert einen kriminalpolitischen Wendepunkt von individueller zu kollektiver Verantwortlichkeit (vgl. Heine, 1996, S.51–76.). So formulierte Raith noch 1995 (S.26) vor Einfihrung des Straftatbestandes der bloßen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (abgesehen von § 129a StGB, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung):
Den Straftatbestand der Mitgliedschaft bei einer organisiert kriminellen Gruppe gib, es daher nicht. Dieser „Mangel“ könnte durchaus Sinn machen, rühre er aus einer tiefempfundenen Rechtsphilosophie her, nach der nur verurteilt werden kann, wer konkret hestimmter ”Paten (und nicht Mitgliedschaften) iiherführt ist.“
Albrecht verweist bezüglich der Tendenz des kriminalpolitischen Verantwortungsübergangs im Vorgriff auf Teil C. dieser Arbeit auf Schwerpunkte und Probleme der strafprozessualen Reformgesetzgebung in Deutschland:
SieberBögel, 1993, S.358. Vgl. hierzu anschaulich die Rechtsprechung des BGH in einem konkreten Einzelfall, zitiert nach der Kriminalist, 1992, S. 243 f.: „Das Vorhandensein eines derartigen Gruppenwillens ist mach den Feststellungen des Landgerichts bei der Organisation, die H. leitete, nicht ausreichend belegt. Danach ist davon auszugehen, da18 sich die Mitglieder der Gruppe, jeder für sich allein dem Willen des H. unterworfen hatten. Dieser bestimmte individuell und autoritär die für die Gruppe verbindlichen Regeln. Der Wille innerhalb des Personenkreises wurde also nicht unter Einbindung der einzelnen Mitglieder gebildet und hatte sich demnach nicht von einer individuellen Einzelmeinung losgelöst. Er war auch nicht durch die Art der Organisation der Gruppe gewährleistet, sondern durch die autoritären Zwangsmittel des H. Damit fehlt es auch an der für größere Personenzusammenschlüsse spezifischen Gefährlichkeit der einer Gruppe innewohnenden Eigendynamik. Dies hatte H. durch seine autoritäre Führung unterbunden.“
Vgl. Schaefer, 1987, S.50.
RebscherNahlenkamp, 1988, S.30.
Gemäß Schaefer ( 1987, S.50) werde eine Beweisführung nach § 129 StGB in der Praxis häufig gar nicht versucht, weil dieser Paragraph ein vergleichsweise geringes Strafmaß vorsieht und so bei tateinheitlichen Vorliegen weiterer Straftaten gemäß § 154a StPO aus dem Verfahren ausgeschieden wird.
Darüberhinaus sind für das Ermittlungsverfahren weitere, weitergehende Ermittlungsbefugnisse u.a. bezüglich der Möglichkeit der Ausstellung eines Haftbefehls vorgesehen (vgl. Schaefer, 1987, S. 49 ). 314
Sieber/Bögel, 1993, S.359.
Vgl. Sieber/Bögel, 1993, S.360.
Sieber/Bögel, 1993, 5.360.
BGBI 1, 1992, S.1305.
Vgl. hierzu Teil B. dieser Arbeit.
Vgl. hierzu Teil B. dieser Arbeit
Vgl. hierzu auch Kinzig, 1998(a), S.77–80 und Kinzig, 1998(b), S. I-2.
Vgl. z.8.: Bundeskriminalamt, 1996: PKS 1995, S.8.
Vgl. Kerner, 1994, S.926.
Vgl. hierzu auch die (geringe) Anzahl der Aburteilungen im Zusammenhang mit der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß der Strafverfolgungsstatistik (Arbeitsunterlage Strafverfolgung) des Statistischen Bundesamtes. Dies waren 1993 insgesamt vier Aburteilungen, 1994 insgesamt zwei Aburteilungen, 1995 insgesamt fünfzehn Aburteilungen, 1996 insgesamt neun Aburteilungen und 1997 insgesamt zehn Aburteilungen, wobei diese Zahlen noch nichts über die rechtskräftigen Verurteilungen in diesem Bereich aussagen.
Bekannt: Definition, Indikatoren, OK-relevante Deliktgruppen/ Begehungsformen
Zeitpunkt t: PKS: keine Angaben zur OK SVS:x Verfahren nach §129StGB
Im Lagebild dokumentierte OK: y Fälle
Bekannt: Definition, Indikatoren, OK-relevante Deliktgruppen/ Begehungsformen Zeitpunkt t + 1
PKS: keine Angaben zur OK SVS:x Verfahren nach §129StGB
In diesem Sinn ist auch die Aussage Mischkowitz`, die Politik habe darüber zu entscheiden, wieviel organisierte Kriminalität gewollt sei, zu interpretieren (vgl. Mischkowitz, 1997, S.27.).
Insofern ist das Ziel der Begriffsbildung, die Umsetzung des Phänomens organisierte Kriminalität in rechtliche Begriffe und in die Gesetzgebung zu erreichen.
Albrecht, 1998(6), S.316.
Vgl. hierzu vertiefend mit weiteren Beispielen Teil B. dieser Arbeit.
Vgl. Albrecht, 1998(a), S.7–8.
Albrecht, 1998(a); S.8.
Vgl. hierzu auch anschaulich den als Ergebnis der Arbeitstagung des BKA vom 6.-9-November 1990 veröffentlichten Band 36 der BKA-Vortragsreihe „Organisierte Kriminalität in einem Europa durchlässiger Grenzen“ sowie insbesondere die hier abgedruckte Plenumsdiskussion unter dem Motto „Die Bekämpfung des Organisierten Verbrechens im Fahrwasser des politischen Umbruchs in Europa” (5.217–254.).
Freilich unterliegt ein wesentlicher Teil der Informationen seitens der Strafverfolgungsbehörden der Geheimhaltung. Dies gilt in weitaus verstärkten Maß für die Informationen der Verfassungsschutzdienste und des Nachrichtendienstes. Vgl. hierzu ausführlich Teil B, wo dieser Aspekt unter Rückgriff auf Max Webers Ausführungen bezüglich Bürokratie und Geheimhaltung kritisch thematisiert werden soll.
Vgl. exemplarisch: Couvrat/Pless, 1993: Das verborgene Gesicht der Weltwirtschaft.
Couvrat/Pless, 1993, S.105.
Von Bedeutung ist freilich auch der legale Waffenhandel, der in offensichtlich nicht unerheblichem Maße von illegalen Praktiken begleitet bzw. durch illegale Praktiken (z.B. illegale Provisionszahlungen etc.) erst eingeleitet wird.
m Gegensatz zu der klassischen These, daß organisierte Kriminalität in die BRD vorwiegend importiert werde, eröffnet obige Perspektive den Blick auf den Export von organisierter Kriminalität in Form illegaler Güter und Dienstleistungen aus der BRD.
Darüber hinaus richtet ja ein derartiges Verständnis von organisierter Kriminalität den Blick zunächst generell ins Inland, nämlich auf die Wahrnehmung von inländischen Strukturen, die potentiell geeignet sind, organisierte Straftatbegehung zu begünstigen.
Couvrat/Pless, 1993, S.105.
S1 Eine solche Herangehensweise erscheint m.E. sinnvoll, da sich dann nicht mehr auf eine Rechtsgrundlage berufen werden könnte, die geeignet ist das kriminelle Verhalten zumindest vor sich selbst zu rechtfertigen (Rückwirkungsverbot).
Vgl. zu dem Einfluß des MtS auf die Firma IMES GmbH auch Seiffert/Treutwein, 1991, 5.172:
Die uneingeschränkte Geheimhaltungspraxis im speziellen Export und Import begründet das aktive Mitwirken von Diensteinheiten des ehemaligen MfS“, stellte der Staatsanwalt fest. „Eine enge Verzahnung wird vor allem auf dem Gebiet der geheimdienstlich initiierten speziellen Beschaffung und der Abwicklung von brisanten Geschäftsoperationen - zum feil entgegen internationalen Gepflogenheiten offenkundig. Zwischen den Entscheidungsträgern E.Mielke und A.Schalck-Golodkowski bestanden dafür unzweifelhaft Direktbeziehungen.
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Wessel, J. (2001). Soziologischer Bezugsrahmen. In: Organisierte Kriminalität und soziale Kontrolle. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08081-7_2
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