Zusammenfassung
Bislang war nur von der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Rede. Es gibt aber auch andere Ansprüche mannigfacher Art, die ein Vollstreckungstitel zum Inhalt haben kann, etwa auf Lieferung von Waren, auf Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen, auf Herstellung eines Werkes, auf Rechnungslegung oder Erteilung einer Auskunft. Für sie mußte das Gesetz besondere Vollstreckungsmaßnahmen bereitstellen. Es sind dabei zu unterscheiden Vollstreckungstitel auf:
-
1.
Herausgabe oder Leistung von Sachen,
-
2.
sonstige Handlungen oder Unterlassungen,
-
3.
Abgabe von Willenserklärungen.
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© 1962 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Deboor, H.O., Erkel, G. (1962). Die Vollstreckung wegen anderer Ansprüche. In: Zwangsvollstreckung Konkurs und Vergleich. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05462-7_3
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