Zusammenfassung
Um künstliche Eiweißfasern herzustellen, löst man das tierische oder pflanzliche Eiweiß in verdünnter Natronlauge auf und läßt die erhaltene Lösung einige Zeit reifen. Während dieses Reifeprozesses erfolgt ein Abbau des Eiweißes, der erst die gewünschten spinn- und fasertechnischen Eigenschaften bewirkt. Nach beendigter Reife werden die Eiweißlösungen, die bis zu 30 % an Eiweiß enthalten können, durch Spinndüsen oder Brausen in ein Koagulationsbad, bestehend aus Neutralsalzen, Schwefelsäure, Formaldehyd und Wasser, eingespritzt, wobei die Eiweißlösung zu Fäden erstarrt. Die auf diese Weise erhaltenen Fäden werden verstreckt, erneut mit Formaldehyd oder anderen Chemikalien behandelt, gewaschen und getrocknet. Bei diesem Vorgang, der Umwandlung der Eiweißlösung in einen Faden, darf man annehmen, daß die in sphärischen Zustand vorhandenen Eiweißmoleküle beim Spinn- und Streckvorgang zu Ketten auseinandergezogen werden, die durch die Behandlung mit Formaldehyd oder anderen vernetzend wirkenden Chemikalien quervernetzt und auf diese Weise in ihrer Form fixiert werden. Gleichzeitig ist das Eiweiß auch unlöslich geworden.
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Fröhlich, H.G. (1960). Allgemeine Eigenschaften der künstlichen Eiweißfasern. In: Einsatz von künstlichen Eiweißfasern in Mischung mit Wolle und Kaninhaar zur Herstellung von Hutfilzen. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 879. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04791-9_2
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