Zusammenfassung
Allgemein wird angenommen, die Schuldscheindarlehen seien eine Kreation der Nachkriegszeit oder höchstens der letzten zwei Jahrzehnte. Nähere Nachforschungen allerdings ergeben, daß ihr Ursprung bereits im vorigen Jahrhundert gesucht werden muß. Damals gingen die Lebensversicherungsunternehmen dazu über, den Kommunen nicht nur durch Ankauf von Kommunalanleihen und -obligationen Kapital zuzuführen, sondern ihnen auch direkte Darlehen gegen einfachen Schuldschein zu gewähren1). Diese Darlehen wurden allerdings lange Zeit entweder unter „Hypotheken“ — weil es sich um ähnlich sicher erscheinende Darlehen handelte, die aber nicht hypothekarisch gesichert waren — oder unter „Darlehen auf Wertpapiere” bzw. als „Wertpapiere“ selbst ausgewiesen und erschienen in der Statistik des Aufsichtsamtes für Privatversicherung erstmals 1906 als Schuldscheinforderungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften2). Sie waren ursprünglich sowohl zur Befriedigung vorübergehender Bedürfnisse der Kommunen, also kurzfristig, als auch zu langfristigen Anlagezwecken gedacht3).
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© 1965 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Staehle, W. (1965). Geschichtliche Entwicklung der Schuldscheindarlehen. In: Die Schuldscheindarlehen. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 6. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04300-3_3
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-03111-6
Online ISBN: 978-3-663-04300-3
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