Zusammenfassung
Es gibt in der Strafrechtswissenschaft die Tradition und auch vielleicht die Notwendigkeit, bestimmte Fragestellungen und Probleme mit Hilfe anderer Disziplinen zu bearbeiten und zu lösen. Das nützt der Rechtswissenschaft, ermöglicht aber auch diesen anderen Disziplinen einen Zugang zur Praxis und praktischen Wirksamkeit, den viele von ihnen sonst kaum erhalten könnten — das gilt insbesondere für philosophische Theorien. Ich möchte hier versuchen, an diese Tradition anzuknüpfen und werde im folgenden einige Schnittpunkte der Strafrechtswissenschaft mit Themen der Philosophie und Sozialwissenschaft zum Gegenstand der Untersuchung machen. In diesem Zusammenhang geht es mir auch um den Nachweis, daß die modernen Ansätze in der analytisch orientierten Sozialphilosophie und Ethik nicht zwangsläufig sozialtechnologische und behavioristische Konzeptionen favorisieren müssen und daß Argumente für Freiheit und Gerechtigkeit keine Domäne der traditionellen Philosophie sind, die vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft oft immer noch als einzige Partnerin akzeptiert wird.
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Baurmann, M. (1987). Vorbemerkung. In: Zweckrationalität und Strafrecht. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01504-8_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01504-8_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11807-9
Online ISBN: 978-3-663-01504-8
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