Zusammenfassung
Der Generationswechsel sollte sinnvollerweise unter Zuhilfenahme eines Übergabeplanes vonstatten gehen. Damit ist ein individueller, für den Einzelfall speziell ausgelegter Einzelplan, möglichst mit verschiedenen Alternativmöglichkeiten, gemeint. Dieser unterscheidet sich von einer generellen Festlegung, wie Generationswechsel in dem Unternehmen grundsätzlich stattzufinden haben, was häufig im Gesellschaftsvertrag, in einer Satzung oder in einer Unternehmensverfassung niedergeschrieben ist. In derartigen Regelungen wird gewöhnlich bestimmt, unter welchen generellen Voraussetzungen, seien sie nun personen- oder familienbezogen, Vertreter späterer Generationen in die Geschäftsleitung des Unternehmens eintreten können. Des weiteren ist hier mit der Übergabe lediglich die Führungs-übergabe und nicht die Eigentumsübertragung gemeint. Letztere wird gewöhnlich später vollzogen, wobei mit der Führungsübergabe häufig auch ein Teil des Eigentums übergeht, oder man legt zum Zeitpunkt der Führungübergabe fest, wie das weitere Eigentum an dem Unternehmen aufgeteilt wird, um es dann entweder sukzessive oder spätestens mit dem Tod des Seniors auf die nächste Generation zu übertragen.
Vielleicht, daß diese gute Tat recht angenehme Folgen hat
Wilhelm Busch
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Habig, H., Berninghaus, J. (1998). Die Organisation der Nachfolge. In: Die Nachfolge im Familienunternehmen ganzheitlich regeln. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42628-9_6
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